NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/Meinungsbild volksbegehren

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Meinungsbild

Die Versammlung wird befragt, ob sie folgender Aussage zustimmen und somit den Landesvorstand (nach §6b Absatz 2) zu entsprechendem Handeln auffordert.

Unterstützung des Volksbegehrens bezüglich der Novellierung des Nichtraucherschutzgesetz-NRW

Der Landesverband Nordrhein Westfalen der Piratenpartei unterstützt das Volksbegehren [1] zur Novellierung des Nichtraucherschutzgesetz-NRW (NiSchG-NRW) in der Fassung vom 04. Dezember 2012 (GV. NRW 2012 S 635), dessen Ziel es ist, den vorherigen Stand der Regelung wieder herzustellen.

Finanzielle Unterstützung ausdrücklich ausgenommen, soll der Landesvorstand - oder vom ihm beauftrage Personen - im Rahmen seiner Möglichkeiten die Aktionen rund um das Volksbegehren z.B. mit Aufrufen, Pressemitteilungen und konkreter Hilfe bei der Sammlung der Unterschriften unterstützen.

BEGRÜNDUNG

(nicht Teil des Antrags, nur Hintergrundinfo und Antagserklärung)

  1. Das Ziel des Volksbegehrens deckt sich völlig mit der beschlossenen Position der NRW-Piraten [2] und weiteren Grundsatz- und Wahlprogrammpositionen der Piratenpartei [3] [4] [5].
  2. Dieses Volksbegehren bietet uns die Möglichkeit unseren Forderungen nach besseren Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten Taten folgen zu lassen.
  3. Wir können uns hier aktiv und ganz konkret gegen Bevormundungspolitik und Volksgesundheitserziehung einsetzen. Das Gesetz in seiner aktuellen Form zieht eine Spur von Kollateralschäden hinter sich her.
  4. Diese Novellierung kann man durchaus als Auftakt und wesentlichen ersten Schritt hin zu einer neuen Prohibition verstehen, denn sie resultiert aus den Plänen der deutschen Kollaborationsstelle beim DKFZ zur Ächtung des Tabakkonsums - und der Konsumenten - in der Gesellschaft [6]. Die Forderungen und Pläne dort müssen jeden aufrechten Demokraten aufregen. Denn sie fordern offen Denunziantentum und publikumswirksame Schauprozesse als Mittel der Meinungsmache gegen das Rauchen in der Gesellschaft. Und tatsächlich richteten einzelne Ordnungsbehörden in NRW (z.B.in Köln) nach Inkrafttreten der Novellierung umgehend Petzplattformen ein, auf denen Raucher angezeigt werden sollten. Kaum war das Gesetz in Kraft, versuchten erst in NRW und dann überall in Deutschland Vermieter es als willkommenen Anlass zu nutzen, um rauchende Mieter los zu werden.
  5. Sämtliche Befürchtungen, die uns als LV und vor allem die Fraktion im Landtag dazu brachten, gegen diese Gesetzesnovellierung zu sein, bzw. konkrete Änderungsanträge einzubringen, haben sich in nur wenigen Monaten eindeutig bewahrheitet. Um nur die wichtigsten zu nennen:
    1. Die Novellierung sollte Rechtsklarheit und bessere Durchsetzbarkeit des Gesetzes bringen. Tatsächlich sind die zuständigen Ortungsämter nach wie vor schon personell nicht in der Lage dazu. Stattdessen macht die Novellierung nun z.B. Wirte per Strafandrohung zu Hilfssheriffs, die jetzt gegen ihre eigenen Gäste vorzugehen haben.
    2. Es wurden bereits jetzt - in der 'guten' Jahreszeit für die Gastronomie - viele Arbeitsplätze dauerhaft vernichtet. Die Perspektive für den sowieso schon einkommensschwachen Winter ist dramatisch und wird landesweit Arbeitsplatzverluste produzieren, gegen die die Opelschließung klein ausfällt. Und nicht zuletzt wird an dieser Stelle unwiederbringlich Freizeitkultur vernichtet, denn die besonders in NRW verbreitete Eckkneipe wird dieses Gesetz nicht überleben. Und entgegen aller Behauptungen strömen jetzt keineswegs Massen von Nichtrauchern in diese Gaststätten. Die haben diesen Bedarf einfach nicht, weil sich in der Regel schon vor der Novellierung ihre rauchfreie Gastronomie hatten.
    3. Gerade erst haben weitere deutsche Gerichte der Unterordnung der E-Zigarette ins Nichtraucherschutzgesetz klar widersprochen. Dennoch zwingt die Novellierung die Nutzer in NRW weiterhin in die Raucherecke, aus der sie sich ja mit der E-Zigarette bewusst gelöst hatten. Auch die gerade auf EU-Ebene verabschiedete Tabakproduktrichtlinie 2 (TPD II) widerspricht der neuen NRW-Regelung und einer Unterordnung ins Arzneimittelrecht.

Fazit

Die NRW-Piraten lagen absolut richtig mit ihrer Positionierung von 2012 und sollten jetzt auch auf diesem Wege weiter dafür einstehen. Wir sind nicht gegen Nichtraucherschutz. Der ist gut und richtig. Aber wir sollten dem klaren Missbrauch, der momentan damit betrieben wird - und dem Weg, der damit eingeschlagen wird - klar und offen entgegentreten.

Links

[1]: Internetpräsenz der Initiatoren des Volksbegehrens: http://NRWgeniesst.de/
[2]: Position der NRW-Piraten: https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2012.3/Protokoll/Sonntag#Fortsetzung_Positionspapier_Nichtraucherschutzgesetz
[3]: Position zur E-Zigarette (NRW): http://www.piratenpartei-nrw.de/politik/drogenpolitik/e-zigarette/
[4]: Wahlprogramm, Drogenpolitik (Bund): http://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2013/06/PP-Bund-BTW13v1.pdf
[5]: Grundsatzprogramm, Drogenpolitik (Bund): http://www.piratenpartei.de/politik/selbstbestimmtes-leben/drogen-und-suchtpolitik/#Drogenpolitik
[6]: Strategiepapier des DKFZ: http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfP_Leitlinien_der_WHO_Artikel8.pdf