NRW:Landesparteitag 2013.1/Eingereichte Anträge/Positionspapiere

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Positionspapier Antrag Nr.
001 (Eingereicht am: 15.03.2013)
Beantragt von
Oliver P. Bayer, Claudia Steimann, Andreas Mehrtens, Aloxo, Thomas Hegenbarth, Carsten Spengler
Titel 
CityMaut
Antrag

Antragstitel: City-Maut zur Verbesserung des ÖPNV

Piratenpartei NRW möge folgenden Text als Position beschliessen

Antragstext

Die verschiedenen Kommunen und Regionen benötigen zur Finanzierung und Flankierung des ticketfreien Öffentlichen Personennahverkehrs die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte und Rahmenbedingungen nutzen zu können. Um die Einführung eines ticketfreien ÖPNV zu erleichtern, wollen die PIRATEN NRW den Kommunen auch die Einführung einer "City-Maut" oder vergleichbaren Gebühr für das Befahren von Innenstadtbereichen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ermöglichen. Die Einnahmen sollen zur Verbesserung des ÖPNV im Geltungsbereich der Mautpflicht zweckgebunden sein.

Begründung

Die PIRATEN betrachten Mobilität als ein Grundrecht. Aus diesem Grund treten wir für einen allgemein zugänglichen, ticketfreien ÖPNV ein. Dieser wird nach seiner Einführung nicht nur einen maßgeblichen Anteil an der Reduzierung von Abgasemissionen beitragen sondern auch die Mobilität im Sinne der Teilhabe von den individuellen finanziellen Lebensumständen entkoppeln.

Die PIRATEN treten ein für eine Verlagerung von Verkehr weg vom Automobilverkehr zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs. Dafür sind Umfang, Frequenz und die Qualität der Verkehrssysteme einschließlich Park & Ride Angebote zu verbessern. Nur so sind die umweltpolitischen Ziele der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Rückgang des Automobilverkehrs als wünschenswerter Nebeneffekt begrüßt und unterstützt.

Die PIRATEN stehen für die Herstellung einer Kostentransparenz bei verschiedenen Verkehrsträgern. Dabei sind die externen Effekte (Umweltkosten, Infrastrukturkosten, Flächenkosten für ruhenden Verkehr, u.v.m.) zu internalisieren und dem jeweiligen Verkehrsträger und seinen Nutzern anzulasten. Im Falle der Kosten des öffentlichen Personenverkehrs ist dies die gesamte Gesellschaft und im Falle des individual-motorisierten Verkehrs ist dies der individuelle Verkehrsteilnehmer. Diese Kostengerechtigkeit entspricht dem Verursacherprinzip.

Es gibt viele Möglichkeiten, den ticketfreien ÖPNV oder auch deutliche Attraktivitätssteigerungen im ÖPNV zu erreichen. Auf regionaler und kommunaler Ebene stellt sich dabei immer die Frage der notwendigen Begleitmaßnahmen (Flankierung) und der Finanzierung. Da auf diesen Ebenen keine allgemeine Finanzierung, keine Kraftstoffabgabe o.ä. möglich ist, müssen in irgendeiner Weise zweckgebundene Abgaben erhoben und Rahmenbedingungen durch das Land geschaffen werden. Jede Kommune oder Region benötigt andere Lösungen. Eine Möglichkeit ist die City-Maut.

Die sozialen Auswirkungen einer City-Maut werden dadurch kompensiert, dass die Einführung der Maut an die Bereitstellung eines ticketfreien ÖPNV-Angebotes gebunden wird. Eine City-Maut ist nicht mit einer allgemeinen PKW-Maut mit all ihren Problemen bezüglich Datenschutz und Mobilitätsgerechtigkeit zu vergleichen.



Positionspapier Antrag Nr.
002 (Eingereicht am: 15.03.2013)
Beantragt von
Roland John für Thomas Hegenbarth
Titel 
Sozial gerechte Bodennutzung für NRW
Antrag

Der LPT möge folgenden Antrag beschließen:

Die Piratenpartei NRW fordert eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) für NRW

Ziel ist es, der akuten Wohnungsnot sowie der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiveren Innenstadt- oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten, in dem es unter anderem künftig auf allen neuen privatwirtschaftlichen Wohnungsbauflächen ab einer festzulegenden Größe 30% geförderter Wohnungsbau zu erstellen gilt.

Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in alle SoBoN-Planungen für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Piratenpartei NRW daher eine landesweite angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für ein solches umfassendes Maßnahmenpaket.

Begründung

Die 30 %-Quote orientiert sich an erfolgreichen Problemlösungen aus anderen Städten mit wachsenden Einwohnerzahlen und beträchtlichen Zuzügen wie derzeit in einigen Städten NRWs. Die in München geltende sozialgerechte Bodennutzung' gibt es schon seit 1994 hat sich bewährt und gilt vielen Städten, auch in abgewandelter Form, in ganz Deutschland als Vorbild (4) Basis dafür ist u.a. das durch den Gesetzgeber schon 1993 in Kraft getretene Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Dieses ermöglicht den Kommunen einen Teil der Kosten städtebaulicher Planungen von den Planungsbegünstigten tragen zu lassen.

Ein Beispiel: Defacto wurden in der Millionenstadt Köln z.B. 2012 ungefähr 650 geförderte Wohnungen erstellt. In der 1.4 Mio. Einwohnerstadt München sind dies im gleichen Zeitraum über 2000. Wohnungsbaupolitik ist einer der zentralen Handlungsfelder für eine gute Stadtentwicklung. Hier muss man klotzen, nicht kleckern.

Zu den Fakten: der Anteil aller Wohnungen durch Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus ist in vielen Städten in NRW dramatisch gesunken. Die Zahlen in NRW sind in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent (1) gesunken. In Köln z.B. haben 270.000 Kölner Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, Ende 2011 gab es jedoch nur 41.600 solcher Wohnungen. 1990 waren dies noch 105.000 Sozialwohnungen. (2) Gerade in vielen NRW Städten ist der Anteil besonders hoch, so beträgt nach einer Marktstudie von 2008 des Immobilienverbands Deutschland (IVD) der durchschnittliche Anteil für die Wohnungsausgaben in Köln den besonders hohen Wert von 42,5%. Zu befürchten ist, dass weitere Bürger mit mittlerem und unterem Einkommen angesichts steigender Wohnungsmieten die Innenstädte verlassen müssen und das soziale Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen weiter verstärkt.

Natürlich berücksichtigen wir das die regionale und individuelle Situation einer Kommune sehr anders sein kann, da nicht alle unter einer gleichen Wohnungsnot leiden wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster oder auch Meerbusch und Mettmann (3) Gerade unser Flächenland NRW ist geprägt durch extrem unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen.

Nicht Teil des Antrages: Quellen: (1) http://www.derwesten.de/politik/in-nrw-fehlen-sozialwohnungen-id6943334.html

(2) Stadt Köln, Wohnungsmarkt Arbeitsbericht 2010/2011 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf56/arbeitsbericht_2010.pdf http://www.ksta.de/koeln/mieten-wohnen-wird-zum-luxus,15187530,16948702.html

(3) http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/meerbusch/nachrichten/bestand-an-sozialwohnungen-halbiert-1.3216435 http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/mettmann/nachrichten/in-mettmann-fehlen-sozial-wohnungen-1.3195789

(4) Landeshaupstadt München, Die sozialgerechte Bodennutzung http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/pdf_immo/sobon2010/SoBoN%202010.pdf



Positionspapier Antrag Nr.
003 (Eingereicht am: 15.03.2013)
Beantragt von
Jürgen Hansen, Hartmut Klein, Uwe Bestmann, Phil Klaas, Martina Bestmann,Axel Kerstan.
Titel 
Positionsantrag zur Unterstützung des LV NRW bei der Organisation eines bundesweiten Sternenmarsches anläßlich der BTW nach Berlin.
Antrag

Der LPT möge beschließen,dem Antragsteller und den Unterstützern des Antrages Hilfe und Unterstütznug des gesamten LV zu gewähren zum Zwecke der Vorbereitung und Organisation eines bundesweiten Sternenmarsches nach Berlin in Stafettenform.

Begründung

Der Antragsteller und die Unterstützer haben sich im Vorfeld Gedanken gemacht, ein öffendlichkeitswirksames Signal der Piratenpartei im Zuge der BTW zu setzen, durch die Vorbereitung der Durchführung eines Sternenmarsches nach Berlin. Dieser soll im Form eines Stafettenmarsches unter Einbeziehung aller Landesverbände erfolgen. Dazu wurden bereits Kontakte vom Antragsteller zum BUVO und zu allen LV. aufgenommen um einen Standpunkt zur Sache zu eroieren. Der Sternenmarsch soll von größeren und kleineren Zwischenevents begleitet werden. ( Bspw. Kundgebungen in den zu durchlaufenden Landeshauptstädten, Einladungen an lokale politische Entscheidungsträger, ein Stück der Wegstrecke mit uns zu gehen usw. ) Gleichfalls wäre es möglich mit diesem Marsch etwas nach Berlin zu transportieren und von Stafette zu Stafette zu übergeben. Konkrete Vorstellungen darüber bestehen jedoch noch nicht. ( Johannes Ponader äußerte die Idee Bürgerwünsche und Hinweise unterwegs zu sammeln ) Den Abschluß des Marsches sollte eine größere Kundgebung in Berlin ggf. vor dem Reichstag am Tage des Beginns der BTW bilden, an dem zumindest ein Großteil der Marschteilnehmer der einzelnen Stafetten nocheinmal anwesend sein söllten. Um diese große logistische organisatorische und koordinierende Aufgabe zu meistern benötigen die Unterstützer und der Antragsteller die Hilfszusage des gesamten Landesverbandes NRW.

Antragsziel:

Durch die Annahme dieses Antrages und der daraus resultierenden Arbeitsaufnahme einer Projektgruppe Sternenmarsch NRW ( welche später einemal Länderübergreifend tätig werden muß ) können wir mit der Durchführung dieses Marsches als Piratenpartei Deutschland ein sehr öffendlichkeitswirksames positives Zeichen setzen zur Unterstützung sowohl unserer eigenen NRW- BTW Kandidaten als auch aller BTW Kandidaten bundesweit. Dies vor allem in der Endphase des Wahlkampfes.



Positionspapier Antrag Nr.
004 (Eingereicht am: 15.03.2013)
Beantragt von
Bugspriet, wako, GrmpyOldMan, Oliver Bayer, Aloxo
Titel 
Zeitreisen
Antrag

Zeitreisen

Der LPT möge folgenden Antrag beschließen:

Die Piratenpartei NRW spricht sich für eine intensive Erforschung von Zeitreisen aus, mit dem Ziel, diese noch in diesem Jahrzehnt im ticketlosen Nachverkehrsbereich von bis zu drei Monaten Realität werden zu lassen.

In Zukunft werden Zeitreisen möglich sein. Sie bieten Chancen – auch zur Entlastung der räumlichen Infrastruktur – und schaffen Risiken, die entsprechende Vorkehrungen erfordern:

Es ist wichtig, zuvor die Voraussetzungen für eine sichere Nutzung zu schaffen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass Zeitreisen nicht zur massenhaften Umkehr unerwünschter Handlungsstränge benutzt werden. Durch diese Möglichkeit würde ein Zeitreise-Verkehrschaos getriggert. Deshalb muss bis zur Einführung einer solchen Technologie zumindest innerhalb der Piratenpartei LV NRW, doch auch darüber hinaus, im persönlichen Wirkkreis eines Jeden ein von Respekt und Anerkennung geprägtes Umfeld geschaffen werden. Hierdurch soll ein produktiver und angenehmer Umgang miteinander entstehen, der ein Ausufern von Zeitreisen zu oben genanntem Zweck unnötig macht. Die Verantwortung hierfür obliegt jedem Piraten und an produktiver Arbeit interessiertem Menschen.

Es ist unser Ziel, eine Infrastruktur in öffentlicher Hand für Zeitreisen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen, die von jedem Bürger fahrscheinlos genutzt werden kann.

Begründung

Zeitreisen sind eine zukunftsträchtige Form des Reisens.

  • Zeitreisen wird es sowieso geben, wir müssen wissen, was uns erwartet und die eventuellen Folgen erforschen und abfedern.
  • Zeitreisen sind verkehrstechnisch relevant und können auch die räumliche Infrastruktur entlasten.
  • Sollten Zeitreisen möglich sein, muss jeder seine Handlungen genau überdenken, da sonst ein unkontrolliertes Massen-Zeitreisen auftritt, mit dem die unerwünschten Folgen des eigenen Handelns wieder korrigiert werden.
  • Das Zeitreisesystem sollte ticketlos eingeführt werden.
  • Die Infrastruktur muss in öffentlicher Hand liegen und von jedem genutzt werden können.
  • Landesthema, da es hier um zeitnahes Reisen geht.



Positionspapier Antrag Nr.
005 (Eingereicht am: 30.03.2013)
Beantragt von
Rainer Wüllner
Titel 
Die medienpolitische Position zum Thema Haushaltsabgabe
Antrag

Eine Rundfunkgebühr, der sich kein Bürger entziehen kann, entspricht weder dem Menschenbild noch dem Staatsverständnis der Piratenpartei NRW.

Am 1.1.2013 hat der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag den alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgelöst. Folge des neuen Vertrages ist die Verpflichtung jedes Haushalts zur Zahlung einer sogenannten Rundfunkgebührenpauschale. Auch Bewohner unseres Landes, die bisher kein Rundfunkgerät angemeldet hatten, sind seit Anfang des Jahres zur Zahlung der neuen Haushaltsabgabe verpflichtet.

Einst wurde der Öffentlich Rechtliche Rundfunk unter Prämisse der Staats- und Wirtschaftsferne gegründet. Durch die gesetzlichen Kompetenzen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices (ehemalige GEZ) und infolge der Realitäten in den Rundfunkgremien halten wir das Prinzip der Staatsferne konterkariert. Darüber hinaus sind Werbeeinahmen und Schleichwerbe-/ Korruptionsskandale in der Vergangenheit kein Indiz für die gebotene Wirtschaftsferne der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten.

Hinzu kommt die Definition des Grundversorgungsbegriffs im wortwörtlichen Sinne und die gegenüberstehenden finanziellen Dimension der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten. Aus unserer Sicht ist hier ein eklatantes Missverhältnis von Auftragsstellung im Verhältnis zur Finanzierung der Rundfunkanstalten zu sehen.

Des Weiteren können im 21.Jahrhundert aufgrund der gegebenen technischen Möglichkeiten die Programmangebote der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten adäquat ersetzt werden.

Zusätzlich halten wir sowohl die Einwohner Nordrhein Westfalens als auch uns selbst für qualifiziert genug, sich eigenständig zu bilden als auch zu informieren.

Was den Unterhaltungsbereich angeht, ist uns bis heute nicht klar, inwieweit dieser mit dem gesetzlichen Auftrag der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten in Einklang zu bringen ist.

Aufgrund dieser Sachverhalte halten wir weder den Willen noch die Fähigkeit zu einer tiefgreifenden Reform der Rundfunkanstalten für gegeben und sehen folglich keine Grundlage zur Zahlung einer verpflichtenden Haushaltsabgabe.

Begründung

Die Haushaltsabgabe ist seit Anfang des Jahres ein verpflichtender Beitrag zur Finanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks. Durch die Nichtan- bzw. abmeldung vieler Bürger von der Rundfunkgebühr sahen sich die Verantwortlichen sowohl die Finanzierungsgrundlage als auch die Akzeptanz des Öffentlichen Rundfunks in Gefahr.

Ihnen war bewusst, dass mit dem Verlust der Meinungsführerschaft des Fernsehmediums in Zukunft die Bevölkerung immer weniger bereit sein wird, eine Gebühr zu akzeptieren, der sich kaum einer entziehen kann.

Dabei sollte beachtet werden, dass die heutigen technischen Möglichkeiten die Vorrausetzung bieten, einen Grossteil seines Medienkonsums abseits der Fernsehanstalten zu bestreiten.

Anstatt mit der Zeit zu gehen, haben die Landespolitiker die Entscheidung getroffen alles möglich zu tun, um ihre Rundfunkanstalten (und damit ein probates Machtinstrument) zu erhalten.

Der Unmut gegenüber diesem Verhalten ist in der ganzen Bevölkerung zu spüren. Aber bis heute haben es die meisten der politischen Parteien versäumt, den Kritikern einer allgemeinen Rundfunkgebühr eine politische Stimme zu geben.


Wichtig ist hierbei zu beachten:

1. Bei diesem Antrag geht es nicht darum, ob man Öffentlich Rechtliches Programm oder die Privatsender favorisiert. Es geht eher um die Frage, ob die Öffentlich Rechtlichen Sender ihren Auftrag erfüllen und ob die finanzielle/organisatorische Entwicklung hier noch in einem akzeptablen Verhältnis steht.

2. Unser Staatsverständnis sollte von kompetenten und freien Bürgern ausgehen (hieraus speist sich auch die Forderung nach Bürgerbeteiligung/Direktdemokratie!). Eine Zwangsgebühr passt nicht zu diesem Staatsverständnis.

3. Die Piratenpartei wird niemals so stark sein, dass sie diese Forderung 1:1 umsetzen kann. Aber mit dieser Forderung sind evtl. doch wünschenswerte Reformen der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten möglich.

4. Beliebte Formate/Sendungen bei den Öffentlich Rechtlichen Sendern haben sich beim Publikum etabliert. Somit ist davon auszugehen, dass diese Formate in einem anderen Umfeld weiterhin das Publikum erreichen werden. Es wird bei einem vernünftigen Preis/Leistungsverhältnis genug Zuschauer geben, die freiwillig zahlen. Allerdings dann ohne Zwangsgebühren.

5. Im politischen Wettbewerb ist es notwendig, dass sich die Parteien durch klare Positionen voneinander abgrenzen. Bei einer weichgespülten Kompromissposition besteht die Gefahr, dass die eigene Position beim Wähler nicht wahrgenommen wird.

6. Kompromisspositionen sind meist politisch unbrauchbar!

Bis heute ist Begriff Grundversorgung durch die Politiker nicht hinreichend definiert. Jeder möge für sich selbst kurz einmal diesen Begriff mit Leben füllen.

Und nun schaut nach, was die ARD aus diesem einfachen deutschen Wort macht:

Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten. Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

http://www.ard.de/intern/rechtsgrundlagen/grundversorgung/-/id=54408/1cm440t/

Scheinbar haben wir ein Sprachproblem !