NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Selbstverpflichtungserklärung

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FRAGE:
FRAGE:Hast du vor ebenfalls diese Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben beim LV einzureichen? Falls "nein", warum nicht? Jamasi 18:12, 23. Mär. 2012 (CET)

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Jamasi

Ich habe diese Erklärung für mich (und gerne auch für andere Piraten) ausgearbeitet. Sie unterzeichnet und werde sie am Samstag früh im Original beim Landesvorstand zur Verwahrung hinterlegen. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele weitere Bewerber diese Erklärung für sich selber ebenfalls unterzeichnen würden.

Daniel Düngel 36

ich kann sie heute abend nicht mehr drucken, würde das aber so unterschreiben.

André Landskron

Wenn sie morgen im Original vorliegt, werde ich sie Unterschreiben

Klaus Benndorf

Jetzt hat mich doch mal eine Frage getroffen, bei der ich nicht weiss was ich antworten soll. Wenn ich bei Google etwas zu "differenzierte Stimmabgabe" suche, gerate ich immer auf die Schweiz oder genauer gesagt auf Bern. Könnte das zwar jetzt auf uns übertragen und die Sache abhacken, aber da würde ich mich unwohl fühlen. Nicht weil ihr mich hinterher darauf festnagelt. Nein, ich findes es generell falsch, Dinge zu beurteilen die man nicht kennt.

Also, wenn ihr mir morgen alles erklärt und mich überzeugt, unterschreibe ich. Wenn ich es nicht begreife, dann nicht. Und natürlich auch nicht, wenn ich es ablehne.

Die Frage hat aber noch drei andere Punkte. Ich weiss nicht ob es dazu eine Piratenmeinung gibt. Finde heute auch nicht mehr die Zeit das zu recherchieren. Daher hier mal einfach ein paar quick&dirty Antworten aus dem Bauch heraus:

  • Namentlich protokollieren finde ich gut. Zu viele Politiker scheinen von gallopierenden Alzheimerattacken befallen zu sein und können sich schon nach 2 Wochen an nichts erinnern, bzw. tauschen ihre Überzeugung mit dem politischen Gegner. Irgendwo gibt es aber eine Grenze: geheime Abstimmungen.
  • Das eigene Stimmverhalten öffentlich zu dokumentieren ist wahrscheinlich rechtlich nicht so einfach. Auch hier wieder das Thema der geheimen Abstimmungen. Die haben durchaus ihren Grund. Bei der Wahl eines Kandidaten schützt man damit auch diesen oder zumindest die Beziehung zwischen ihm und den Wählern.
  • Als unkritischer Proxy zu agieren ist für mich nicht Sinn eines Abgeordneten der nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Das machen andere Parteien, wir als Piraten haben das nicht nötig. In einer basisdemokratischen Partei tut jeder Abgeordnete gut daran im Kontakt mit der Basis hzu bleiben und Entscheidungen dort herbeizuführen.

Jorgos Tsichlakis - Admiral

Frage zur Selbstverpflichtungserklärung:

Hiermit verpflichte ich, |_____________________________________________________,

 (Vorname, Name)

mich im Fall einer Wahl als Abgeordneter in ein politisches Parlament oder Gremium zu folgenden Dingen:

1.Ich werde innerhalb des Parlaments/Gremiums versuchen die Möglichkeit zur differenzierten Stimmabgabe zu schaffen, z.B. indem jeder Teilnehmer bei Abstimmungen im Parlament/Gremium 100 bzw. wenigstens 10 anstelle von einer einzigen Stimme zur freien Verteilung erhält. 2.Ich werde darauf hinarbeiten, dass sämtliche Abstimmungen im Parlament/Gremium namentlich protokolliert erfolgen. 3.Ich werde mein eigenes Stimmverhalten immer öffentlich dokumentieren. 4.Ich werde für den Fall, dass es ein Meinungsbild der durch mich vertretenen Parteibasis zu einem Thema gibt, dieses Meinungsbild (auch in Absprache mit anderen Unterzeichnern dieser Selbstverpflichtungserklärung) als Proxy möglichst genau in das Parlament/Gremium übertragen. Sollte ich gegen eine dieser mir freiwillig auferlegten Verpflichtungen verstoßen, so biete ich bereits jetzt den Rücktritt von meinem Mandat an, wenn eine Mehrheit der von mir vertretenen Parteibasis dies wünscht.

Antwort Admiral:

Zunächst wieder mal Fakten:

Verpflichtungserklärung: Die Abgeordneten des Landtags NRW geben in der ersten Sitzung einer Wahlperiode folgende Verpflichtungserklärung ab:

"Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden."

Stimmrecht: "Die Abgeordneten haben das Recht, sich frei und ungehindert an Abstimmungen und Wahlen zu beteiligen, dieses Recht kann grundsätzlich nicht eingeschränkt oder entzogen werden (Landesverfassung-NRW Art. 30)."

Gesetzentwürfe: Auch Gesetzentwürfe können von mehreren Abgeordneten eingebracht werden, und zwar müssen sie von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein (Geschäftsordnung § 87).

Verschwiegenheitspflicht: Bezüglich nicht-öffentlicher und vertraulicher Sitzungen von Ausschüssen unterliegen die Landtagsabgeordneten der Verschwiegenheitspflicht!!!!

Indemnität: Die Indemnität bedeutet, dass ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seines Abstimmungsverhaltens oder wegen einer Äußerung in Ausübung seines Mandats gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden darf. Die Indemnität bezieht sich nicht auf verleumderische Beleidigungen (Landesverfassung Art. 47)!!!!!

Abgeordnetengesetz: des Landes Nordrhein-Westfalen - AbgG NRW - Vom 5. April 2005

§ 2 Schutz der freien Mandatsausübung:

(1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Landtag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes zu bewerben, es zu übernehmen oder auszuüben.

So, ich hoffe das nun endlich mal der gesunde Menschenverstand in diese hoffentlich bald endende Fragerunde Einzug hält. Wenn die Fragenden sicherlich das Anrecht haben, das die Kandidaten sich bei ihren Antworten Mühe geben und fachlich als rechtlich korrekt antworten, so haben auch die Kandidaten glaube ich das Anrecht, das sich hier Fragesteller ebenso die Mühe machen und nicht z.B. gesetzwidriges Verhalten von noch nicht gewählten Listenkandidaten verlangen. Dies ist für mich ein nicht zu akzeptierender Stil und zeugt von einiger Naivität, immer noch glauben zu können, man könne sich Gremien und deren Abläufe nach Gutdünken zurechtbasteln.

Gruß Admiral

"Beate Huppertz-Herrmann aka Trinity2864"

Finde es grundsätzlich in Ordnung!

Hagen Hatop

Frage 1: Verstehe die Notwendigkeit nicht.

Frage 2: Es gibt ein Wahlgeheimnis. Ggfs gilt das bei geheimen Abstimmungen auch.

Frage 3: Sofern das allgemeingültig ist - das Abstimmverhalten kann zu vielen Abstimmungen auch jetzt eingesehen werden. Ich sehe nicht die unbedingte Notwendigkeit.


Frage 4: Klingt gut - und ergibt mit 1 einen Sinn. Ich denke aber nicht, dass man immer Meinungsbilder einholen sollte und immer nach Meinungsbildern entscheiden sollte. Ich will als Bürger nicht permanent zu jedem Problem meine Meinung abgeben müssen. Es gibt Parteiprogramme - auf die und deren Umsetzung vertraue ich als Bürger. Der Abgeordnete hat dementsprechend zu handeln und im Zweifel seinem eigenem Verstand/Gewissen zu folgen.

Thomas Weinbrenner

Nein.

1. ist ein lobenswertes Ziel.
bei 2. und 3. könnte es Gründe geben, dies in Ausnahmefällen nicht zu tun.
4. Ich werde versuchen im Allgemeinen der Parteimeinung zu folgen, aber sollte ich der Meinung sein, dass diese signifikant falsch ist, dann nicht. Ich bin in erster Linie meinem Gewissen verpflichtet. Mein Gewissen sagt mir zwar auch, dass ich die Wünsche meiner Wähler vertreten sollte, aber nur wenn diese nicht selbst gegen mein Gewissen verstoßen.

Bernhard Smolarz (42) @PiratNRW

Ich hatte die bisher nicht gesehen. Die meisten Implikationen dieser Selbstverpflichtungserklärung sind aber schon Grundsätze der Piraten oder können von denen so beschlossen werden, darum sehe ich den Sinn dieser Selbstverpflichtungserklärung nicht wirklich.

Wie in der Abgeordneter-Basis Frage geschrieben, denke ich, falls die Partei für die dort aufgeführten Punkte ist, werde ich mich dafür einsetzen. Ansonsten scheint diese Selbstverpflichtungserklärung ein Schnellschuß zu sein - so sehr ich Jamasi schätze.

Wie in der Wirtschaft auch schön zu sehen funktionieren Selbstverpflichtungserklärungen nicht. Ich denke wir sollte durch Strukturen dahin wirken, daß ein Großteil der Selbstverpflichtungserklärung sich erledigt.

Thomas Hegenbarth 47 aka thomas_heg

Lasst uns diesen interessanten Ansatz nicht gleich verwerfen weil er so offensichtlich rechtliche Probleme bereitet. Für mich mindestens ein guter Ansatz den wir evtl. noch optimieren können.

ulrich schumacher aka florian.turm

Dazu kann ich in der Kürze de Zeit keine Stellung nehmen,
wundere mich aber über den Stil.

'Selbstverpflichtungserklärung'
bei PIRATEN? Sind wir auf dem Weg Vogonen werden zu wollen?

Purodha Blissenbach (Purodha) 57 Jahre

Ich finde den Stil seltsam, aber

  1. das fordere ich - auch für Wahlen - schon seit über 30 Jahren,
  2. kann ich zustimmen mit Ausnahme geheimer Wahlen,
  3. kein Problem,
  4. auch kein Problem, wobei es den unwahrscheinlichen Fall geben könnte, daß es theoretisch Basispositionen geben könnte, die ich aus Gewissengründen nicht mittragen würde - Einführung der Todesstrafe zum Beispiel. Daß es in Deutschland kein imperatives Mandat geben darf, finde ich genau an diesem Punkt gut.

Christian Folke

das habe ich weiter oben schon beantwortet, damit dass ich alle Treffen,
Einkünfte, Dokumente etc. offenlegen werden

davon kann alles Unterschreiben, bis auf Punkt 1, da ich das nicht wirklich
verstehe, was hier gefordert wird. bitte weitere Erläuterungen

Felix Bosseler aka Fx Textheld

Nein, ich unterscheibe diese nicht. Auch wenn ich die Intension und die Idee verstehe und gutheissen kann. Ich verstehe mich nicht als technische Einrichtung, sondern als selbstdenkende Mensch. Darüber hinaus sehe ich das auch kritisch vor dem Hintergrund, das einige Punkte sich nicht mit geltendem Recht vereinbaren lassen(Unabhänigkeit des Mandats / des Abgeordneten).

Udo Pütz aus Aachen, 36 Jahre

Nein, ich würde das, was ich gerade kurz gesehen habe, nicht unterschreiben.

Selbst wenn es ein Meinungsbild gibt, kann es sein, daß ich weitergehende (vielleicht wirklich nichtöffentliche) Informationen habe. Und dann hilft mir ein Meinungsbild nichts, daß von ungenauen Voraussetzungen ausgeht. Wenn ich dann gegen dieses Meinungsbild verstoße, biete ich nicht meinen Rücktritt an.

Stefan Bröse / SQAMPY

Wenn man die Erklärung inhaltlich betrachtet und ihr nachkommt müsste man ein Meinungsbild der Basis dazu einholen ob sie in dieser Form unterschrieben werden sollte. Wieso fragst du also uns ob wir etwas wollen ohne das die basis das vielleicht will? ;-) *SCNR*

Ich kann mir aber vorstellen eine Version dieser Erklärung zu unterschreiben sofern sie aus dem Entwurfsstadium herraus ist. Die grundidee ist gut, ich würde mir hierüber aber einfach gedanken machen "wenn es so weit ist".