NRW:Kreis Minden-Lübbecke/Kreisverband/GO

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Geschäftsordnung des KVor Minden-Lübbecke vom 04.08.2015.

§ 1 Vorstandssitzungen

Der Vorstand hält in der Regel monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.

§ 2 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden grundsätzlich im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Stammtisches in Minden statt. Einladungen hierzu sind nicht gesondert notwendig, da die Termine langfristig geplant und auf der Wikiseite des Kreisverbands einsehbar sind.
  2. Weicht eine Vorstandssitzung terminlich vom regelmäßigen Turnus ab wird auf der Seite des Kreisverbandes mit einer Frist von 7 Tagen eingeladen.

§ 3 Tagesordnung

Die vorläufige Tagesordnung ist öffentlich unter http://milk.piratenpad.de/vorstand-top einsehbar. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. Tagesordnungspunkte (TOPs) können auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem (Wiki-)Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden.

§ 4 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Antragsberechtigt ist jeder Pirat aus dem Kreisverband Minden-Lübbecke. Anträge sind bis zum Beginn der Sitzung in die vorläufige Tagesordnung einzutragen oder als E-Mail an vorstand@piratenpartei-milk.de zu schicken und mit dem (Wiki-)Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, sind verpflichtet ihren Namen an vorstand@piratenpartei-milk.de zu melden.

§ 5 Öffentlichkeit und deren Ausschluß

  1. Die Vorstandssitzungen sind in der Regel öffentlich abzuhalten. Bei Bedarf wird ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung abgehalten. Dieser dient dazu Personalangelegenheiten, Ordnungsmaßnahmen, Tätigkeiten mit personenbezogenen Daten oder Ähnlichem zu besprechen, welche unter Wahrung von schützenwerten personenbezogenen Daten unter Auschluss der Öffentlichkeit behandelt werden müssen.
  2. Auf Beschluss mit Einstimmigkeit können ganze Sitzungen nicht-öffentlich abgehalten werden. Von diesen Sitzungen sind detailierte Protokolle und eine Audioaufnahme anzufertigen. Das Protokoll wird in einer datenschutzkonformen Variante der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sobald der Grund der nicht-Öffentlichkeit nicht mehr besteht.

§ 6 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands geleitet. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter dieses erteilt bekommen.

§ 7 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Beschlussfähigkeit ergibt sich aus der Satzung. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.

§8 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Ergebnisprotokoll muss

  • Beginn,
  • Ort,
  • anwesende Vorstände,
  • entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände
  • Protokollführer,
  • Beschlussfähigkeit,
  • die seit der letzten Sitzung getätigten Umlaufbeschlüsse,
  • die seit der letzten Sitzung getätigten Finanzbeschlüsse,
  • Anträge,
  • Beschlüsse,
  • bei Festlegung den Termin und Ort der nächsten Sitzung,
  • Ende,

enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer durch die anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt. Das Protokoll ist bei der nächsten Sitzung vom Vorstand zu bestätigen. Das angefertigte Protokoll ist, in seiner vorläufigen Version, innerhalb von sieben Tagen auf Mindener Liste zu veröffentlichen.

§ 9 Umlaufbeschlüsse zwischen den KVor Sitzungen

Der Vorstand hat das Recht Anträge als Umlaufbeschlüsse zwischen den Vorstandssitzungen an vorstand@piratenpartei-milk.de entgegen zu nehmen und abzustimmen. Die Abstimmung findet per Threema statt. Ein Antrag muss explizit als Umlaufbeschluss gekennzeichnet werden, um abgestimmt werden zu können. Im Antrag ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist muss mit Datum und Uhrzeit benannt werden und soll nicht länger als 48 Stunden sein. Die Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse per Threema hinzuweisen.

Umlaufbeschlüsse werden mit einer absoluten Mehrheit gefasst. Erreicht ein Beschluss zwischen zwei Vorstandssitzungen nicht die nötige Anzahl abgegebener Stimmen, so wird dieser als allgemeiner Antrag in der nächsten Vorstandssitzung behandelt. Abgestimmte Umlaufbeschlüsse sind in der folgenden Vorstandssitzung entsprechend im Protokoll zu veröffentlichen.

§ 10 Finanzbeschlüsse

Finanzausgaben aus den Budgets des Vorstandes in einer Höhe von bis zu 50€ können durch den Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied beschlossen werden. Finanzausgaben aus den Budgets des Vorstandes höher als 50€ werden in der Vorstandssitzung oder per Umlaufbeschluss beschlossen.

§ 11 Gutachten und Rechtsauskünfite

Eine Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Rechtsauskunft wird öffentlich dokumentiert. Gutachten werden, sobald sie eingetroffen sind, spätestens vom Vorstand im nächsten Sitzungsprotokoll veröffentlicht und kommentiert.