NRW:Dortmund/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung

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Kreisverband


Dies ist Version 2.0 der Geschäftsordnung des Vorstandes der PIRATEN DORTMUND. Sie wurde am 27.09.2010 verabschiedet, am 09.06.2013 überarbeitet und tritt ab dem 10.06.2013 in Kraft.


Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstandes Dortmund

§1 - Vorstandsämter und -aufgaben

Vorsitzende

  • Vertretung nach außen
  • Innerparteiliche Kommunikation
  • Organisation von Veranstaltungen
  • Behördenkontakte
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitgliederverwaltung
  • Mitgliederkommunikation

Schatzmeister

  • Verwaltung der Finanzen
  • Verwaltung der Parteikonten
  • Ansprechpartner für Gebietsverbände, Banken, Behörden etc. in finanziellen Angelegenheiten
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
  • Verwaltung der Postfächer

Beisitzende

  • Unterstützung anderer Vorstandämter

§2 - Vorstandssitzungen

Der Vorstand hält grundsätzlich monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.

§3 - Einladung zu Vorstandssitzungen

In der Sitzung wird der Termin fuer die naechste SItzung festgelegt. Wird kein Termin beschlossen oder kann der beschlossene Termin nicht wahrgenommen werden, so wird mit einer Frist von 6 Tagen ueber die Dortmunder Mailingliste eingeladen.

§4 - Tagesordnung

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. TOPs können von jedem Piraten des KV Dortmund auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden.

§5 - Anträge zu einer Vorstandssitzung

Antragsberechtigt ist jede und jeder. Anträge sind bis spätestens 1 Stunde vor der Sitzung entweder in das Protokoll einzutragen, oder müssen bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der Sitzung auf vorstand@piratenpartei-nrw.de eingegangen sein. Die Anträge müssen mit dem Namen des Antragstellers gekennzeichnet sein. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, können sich vertrauensvoll an den Ombudsmann wenden.

§5a Umlaufbeschlüsse

Über finanzielle Angelegenheiten bis 200,00 Euro kann der Vorstand zwischen den Sitzungen im Umlaufverfahren entscheiden. Die Dringlichkeit ist zubegründen. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Kreisvorstandssitzung bestätigt werden.

$5b Bagatellgrenze

Über finanzielle Angelegenheiten bis 20,00 Euro kann jedes Vorstandsmitglied zwischen den Sitzungen in Eigenverantwortung entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Sitzung bestätigt werden.

§6 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§7 - Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch die Sitzungsleitung geleitet. Die Sitzungsleitung wird mehrheitlich bestimmt. Die Sitzungsleitung moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder, weiterhin kann die Sitzungsleitung anderen Personen das Rederecht erteilen.

§8 - Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt, es müssen aber mindestens 3 Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.

§9 - Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, nächste Sitzung, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung vom Vorstand bestätigt.


Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 28. September 2010 in Kraft. Die §5a+b wurden am Dortmund/KV/Protokolle/2011-06-26#Umlaufbeschl.C3.BCsse.2FBagatellbudget 26. Juni 2011 beschlossen.