NRW:Bottrop/GO Piratenbüro

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Logo Bottrop.png
Bottrop
Stop ACTA-Logo.png

Geschäftsordnung des Piratenbüro Bottrop

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros und dessen Vertreter.
  2. Sie gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
  3. Eine KMV kann von mindestens 6 Piraten aus Bottrop, die eine Akkrediterung auf dieser KMV erhalten würden, vom Verwaltungspiraten eingefordert werden. Der Verwaltungspirat hat in diesem Fall spätestens nach 14 Tagen die Einladung zu einer KMV zu versenden. Für eine ausserordentliche Mitgliederversammlung muss von den fordernden Piraten die Dringlichkeit begründet werden.
  4. Eine KMV kann über den Verwaltungspiraten einberufen werden, wenn Ämter nach §5 neu besetzt werden sollen.
  5. Der Zeitraum zwischen 2 Kreismitgliederversammlungen sollte 2 Kalenderjahre nicht überschreiten.
  6. Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Mitgliederversammlungen. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.

§ 2 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

  1. Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in §7 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt ist.
  2. Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.

§ 3 Büropiraten

  1. Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach §2 betraut sind, heißen Büropirat.
  2. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
  3. Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
  4. Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
  5. Büropiraten sind dem Landesvorstand unterstellt.

§ 4 Wahl des/der Büropiraten

  1. Jeder Büropirat wird auf einer Kreismitgliederversammlung durch die anwesenden und akkreditierten Piraten vorgeschlagen und gewählt.
  2. Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
  3. Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt des Büropiraten nach § 5 beendet ist.

§ 5 Ende der Amtszeit

  1. Die Amtszeit endet mit einer KMV auf der das Amt neu gewählt wurde, oder
    • durch Amtsverzicht
    • durch einen Widerspruch zu den in §3 festgelegten Bedingungen
    • durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes
    • vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit
    • nach spätestens 24 Monaten nach der Wahl des Büropiraten

§ 6 Datenschutz

  1. Büropiraten die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen zu Beginn Ihrer Amtszeit die Datenschutzverpflichtung der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.

§ 7 Aufgaben des/r Büropiraten

  1. Büropiraten die eine Datenschutzverpflichtung der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten, dürfen die Mitgliederdaten aus Bottrop einsehen, wenn es zur Ausübung des Amtes erforderlich ist.
  2. Alle Büropiraten, die im Rahmen ihres Amtes Zugriff auf den Request-Tracker benötigen, können diesen bei der zuständigen Stelle im Landesverband beantragen. Ihr Zugang wird gesperrt, wenn sie ihr Amt nicht mehr ausüben.

§ 8 Verwaltungspirat

  1. Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe, die Mitglieder aus Bottrop zu Mitgliederversammlungen einzuladen, nach den Regeln in §1 der GO des Piratenbüros
  2. Verwaltungspiraten haben diie Aufgabe, bei Mitgliederversammlungen die Akkreditierung durchzuführen

§ 9 Pressekoordinator

  1. Der Pressekoordinator hat organisatorische Aufgaben.
  2. Der Pressekoordinator hat die Aufgabe vom Presseteam geschriebene Pressemitteilungen und Artikel zu veröffentlichen.
  3. Das Presseteam wird im Wiki nach Zustimmung mit Pseudonym oder Realnamen öffentlich benannt und besteht aus Bürgern, die auf einem Piratentreff Zustimmung durch die anwesenden Piraten und den Pressekoordinator bekommen.
  4. Ausschluss aus dem Presseteam kann auf eigenem Wunsch persönlich oder durch den Pressekoordinator oder durch einen 2/3 Beschluss aller Presseteammitglieder erfolgen.
  5. Der Pressekoordinator hat die Aufgabe, Anfragen seitens der Presse zeitnah ans Presseteam weiterzuleiten.
  6. Sollte der Pressekoordinator seiner Aufgabe vorübergehend nicht nachkommen können, hat er eine Vertretung aus dem Presseteam zu benennen.
  7. Jeder zu veröffentlichende Text wird von mindestens einer zweiten Person aus dem Presseteam Korrektur gelesen.
  8. Wenn der Pressesprecher einen Text veröffentlichen will, informiert er vorher das Presseteam und handelt dabei so transparent als möglich.

§ 10 Finanzpirat

  1. Der Finanzpirat stellt die Einnahmen und Ausgaben der Piraten von Bottrop transparent an geeigneter Stelle dar.
  2. Der Finanzpirat erhält von allen Piraten aus Bottrop, die einen Finanzantrag stellen, alle Informationen um diese transparent an geeigneter Stelle abzubilden.
  3. Der Finanzpirat beantragt beim Schatzmeisterteam die Information über die Summe der Mitgliedsbeiträge und stellt diese an geeigneter Stelle dar

§ 11 RT-Bearbeiter

  1. Der RT ist der Request-Tracker der Piratenpartei. Dabei handelt es sich um ein Ticketsystem, über den Fragen per E-Mail gestellt werden können. Die Adresse für Bottrop lautet bottrop@piratenpartei-nrw.de . Die RT-Bearbeiter bearbeiten die E-Mails im Namen der Bottroper Piraten, die an bottrop@piratenpartei-nrw.de gesendet werden.
  2. Die RT-Bearbeiter werden auf einer KMV (Kreismitgliederversammlung) gewählt, oder in ihrem Amt bestätigt, oder abgewählt. Nach einer erfolgreichen Neuwahl muss die gewählte Person mit dem KMV-Protokoll beim Landesvorstand (LaVo) der Piraten NRW den Zugang zum RT beantragen
  3. Sollte ein RT-Bearbeiter von seinem Amt zurücktreten, muss beim LaVo der Piraten NRW der Zugang zum RT vom Zurücktretenden abgemeldet werden.

§ 12 Geschäftsführer

  1. Der Geschäftsführer wird auf einer Kreismitgliederversammlung von dessen Mitgliedern gewählt.
  2. Der Geschäftsführer kümmert sich um die inneren Angelegenheiten der Bottroper Piraten.
  3. Die inneren Angelegenheiten werden in einer Stellenbeschreibung definiert.
  4. Anhand der Stellenbeschreibung, die mögliche Aufgaben definiert, können sich Bewerber vorstellen und die Stellenbeschreibung auch durch attraktive Angebote ihrerseits erweitern.
  5. Der Geschäftsführer darf Aufgaben, anderen Personen übertragen. Die Verantwortung bleibt aber beim Geschäftsführer.

§ 13 Vorsitzender

  1. Der Vorsitzende wird auf einer Kreismitgliederversammlung von dessen Mitgliedern gewählt.
  2. Der Vorsitzende ist befugt im Namen der Bottroper Piraten zu sprechen.
  3. Der Vorsitzende bemüht sich öffentliche Stellungnahmen zeitnah mit den Bottroper Piraten zu kommunizieren.
  4. Der Vorsitzende benutzt unsere Piratentreffs und geeignete Tools um seine öffentlichen Stellungnahmen zu kommunizieren.
  5. Der Vorsitzende wird angehalten aktuelle Themen zur Diskussion zu stellen, um Diskussionen zur Meinungsbildung zu fördern.
  6. Der Vorsitzende sollte sich Mehrheitsmeinungen verpflichtet fühlen.

Anhang:

Stellenbeschreibung Geschäftsführer Diese Beschreibung ist ein Angebot an die Bewerber für das Amt des Geschäftsführers. Die Bewerber nehmen Stellung zu diesen Bereichen und erklären wie und ob sie diese übernehmen können.

  • Wikipflege
  • Homepagepflege
  • Termineinstellungen auf unseren eigenen Medien (z.B. Piratentreffs)
  • KMV organisieren, um Räumlichkeiten kümmern, Tagesordnung vorbereiten
  • Aufstellungsversammlunge organisieren
  • Wahlkampforganisation
  • Hilfestellung bei Finanzanträgen

Diese Beschreibungen können durch attraktive Angebote der Kandidaten erweitert werden. Die Basis entscheidet letztendlich über die Annahme der Angebote in der Stellenbeschreibung. Dadurch ergibt sich eine Stellenbeschreibung die unser Geschäftsführer auch umsetzen kann.