NRW:Aufstellungsversammlung 2016.1/Wahlordnung/Antrag-WO

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1. Antrag auf Änderung der Wahlordnung


Plätze 2 und Folgende

Für die Plätze 2 und Folgende gelten die folgenden Bestimmungen:

Befragung

  • Die Kandidierenden für den Listenplatz stellen sich einer Befragung.
  • Die Reihenfolge, in welcher sich die Kandidierenden der Befragung stellen, wird gelost.
  • Wurde ein Kandidat schon in einem vorherigen Wahlgang befragt, darf er sich noch einmal nur mit Namen und Kennnummer vorstellen.
  • Sodann können aus dem Plenum Fragen gestellt werden. Die Fragezeit beträgt maximal 30 Sekunden, die Antwortzeit soll eine Minute betragen, aber darf 2 Minuten nicht überschreiten.
  • Maximal eine 1 Frage pro Fragestellendem erlaubt, erneutes Anstellen allerdings möglich.
  • Nach jeweils 3 Fragen stimmt die Versammlung darüber ab, ob die Befragung weitergeführt werden soll. Bei Verneinung endet die Befragung sofort.

Wahl

  • Nach der Befragung aller Kandidierenden erfolgt eine geheime Wahl.
  • Auf dem Stimmzettel ist für alle Kandidierenden je ein Feld für die Bewertungsstufen J1 bis J9 sowie die Enthaltung. Die Bewertungsstufe J1 entspricht 9 Punkten, die Bewertungsstufe J9 entspricht 1 Punkt, die Enthaltung 0 Punkten.
  • Wird ein einer Zeile kein oder mehr als ein Kreuz gemacht, so wird diese Zeile als Enthaltung gezählt.
  • Die Listenplätze werden in Reihenfolge der aufsummierten Punkte vergeben.
  • Haben mehrere Kandidierende dieselbe Punktzahl, so entscheidet das Los.




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2. Antrag auf Änderung der Wahlordnung

Ergänzung der Liste

Für die Ergänzung der Liste wird der Wahlgang wie folgt durchgeführt:

  • Es findet keine Befragung statt.
  • Auf dem Stimmzettel ist für alle Kandidierenden je ein Feld für die Bewertungsstufen J1 bis J6 sowie die Enthaltung und Nein. Die Bewertungsstufe J1 entspricht 6 Punkten, die Bewertungsstufe J6 entspricht 1 Punkt, die Enthaltung 0 Punkten, die Nein-Stimme -1 Punkt.
  • Wird ein einer Zeile kein oder mehr als ein Kreuz gemacht, so wird diese Zeile als Enthaltung gezählt.
  • Ein Bewerber wird auf die Liste gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. (Ja-Stimmen sind J1 bis J6.)
  • Die Listenplätze werden in Reihenfolge der aufsummierten Punkte vergeben.
  • Haben mehrere Kandidierende dieselbe Punktzahl, so entscheidet das Los.