NRW:Arbeitskreis/Bauen und Verkehr/Wahlprogrammmodul/Redaktionelle Änderungen

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Inhaltsverzeichnis

Eckdaten

Was: Wahlprogrammmodul des Arbeitskreis Bauen und Verkehr
Erstellt am: 04.04.2012
Index: WPM-NRW-AK-Bauen und Verkehr-20120404-1

Antragstext

alle Modulnummern beziehen sich auf NRW:Landesparteitag_2010.2/Bauen_und_Verkehr

14.3 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) I

Ist:

Die Angebote des ÖPNV können durch vielfältige Maßnahmen attraktiver gestaltet werden und so die Ausnutzung der öffentlichen Verkehrsmittel verbessern. Die NRW-Piraten fordern daher ein engmaschigeres Netz der Verkehrslinien sowie eine häufigere Bedienung der Linien. Verbesserte Verbindungen aus dem Umland der Städte in die Stadtzentren gehören ebenfalls dazu; beispielsweise lassen sich regionale Eisenbahnverbindungen in das Straßenbahnnetz nach dem Vorbild der Region Karlsruhe einbinden. Gesicherte Umsteigeverbindungen an zentralen Plätzen und Vorrangschaltungen für den Öffentlichen Personennahverkehr an Signalanlagen sind anzustreben.

Soll:

Die Angebote des ÖPNV können durch vielfältige Maßnahmen attraktiver gestaltet werden und so die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel verbessern. Die NRW-Piraten fordern daher ein engmaschigeres Netz der Verkehrslinien, eine Taktverdichtung sowie bedarfsgerechte Platzangebote. Verbesserte Verbindungen aus dem Umland der Städte in die Stadtzentren gehören ebenfalls dazu; beispielsweise lassen sich regionale Eisenbahnverbindungen in das Straßenbahnnetz nach dem Vorbild der Region Karlsruhe einbinden. Gesicherte Umsteigeverbindungen an zentralen Plätzen und Vorrangschaltungen für den Öffentlichen Personennahverkehr an Signalanlagen sind anzustreben.

14.4 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) II

Ist:

Zur Attraktivitätssteigerung trägt außerdem ein besserer Service auf den schienengebundenen Umland-Strecken bei, wie zum Beispiel das Rheinbahn-Bistro. Weiterhin sind die Haltepunkte, auch in ihrer baulichen Form zu überprüfen und anzupassen. Eine barrierearme Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist anzustreben.

Soll:

Zur Attraktivitätssteigerung trägt außerdem ein besserer Service auf den schienengebundenen Umland-Strecken bei, wie zum Beispiel Bewirtungsangebote nach dem Vorbild des Rheinbahn-Bistro. weiterhin eine Überprüfung und Anpassung der Stationen und die bauliche Form dieser Stationen. Eine barrierearme Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist, grundsätzlich anzustreben.

14.5 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) III

Ist:

Bis zur Einführung des angestrebten Nulltarifs erhöht ein einfach und übersichtlich gestaltetes Tarifsystem die Nutzungschancen. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, Einzelfahrscheine für einen bestimmten Zeitraum unabhängig von der Fahrtrichtung zu nutzen.

Soll:

Bis zur Einführung des angestrebten fahrscheinlosen Nahverkehrs erhöht ein einfach und übersichtlich gestaltetes Tarifsystem die Nutzungschancen. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, Einzelfahrscheine für einen bestimmten Zeitraum unabhängig von der Fahrtrichtung zu nutzen.

14.6 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) IV

Ist:

Die Weitergabe von Informationen von Störungen sollte so umgesetzt werden, dass diese den Interessenten auf den Medien erreichen, die er auch sonst nutzt. Beispiele wären hier die Veröffentlichung von Störungen per Twitter oder über RSS-Feeds. Außerdem können QR-Codes an den Haltestellen auf internetbasierte aktuelle Störungsmeldungen verweisen.

Soll:

Wir fordern die Einführungen eines landesweiten, anbieterübergreifenden und barrierefreien Fahrgastinformationssystems. Hier können sich Fahrgäste über optimale Verbindungen, den günstigsten Tarif und bekannte Betriebsstörungen informieren.

14.7 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) V

Ist:

Die Einführung von Ruhezonen nach österreichischem Vorbild machen den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene für Pendler attraktiver. Ein Verbot von lauten Gesprächen, mit oder ohne Handy, Musik aus Handys oder Kopfhörern und lauten Klingeltönen, kann angenehme Bereiche für ruhebedürftige Fahrgäste schaffen. Die Normen für das Verhalten in Bibliotheken können als Vorbild dienen. Der Lärmschutz sollte innerhalb der Bahnen gewährleistet werden. Hier geht es nicht darum Fahrgäste zu gängeln, sondern vielmehr den Bedürfnissen verschiedener Fahrgastgruppen gerecht zu werden.

Soll:

Die Einführung von Ruhezonen nach Vorbild des ICE machen den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene für Pendler attraktiver. Ein Verbot von lauten Gesprächen, ob mit oder ohne Handy, Musik von Handys oder Kopfhörern etwa und lauten Klingeltönen, kann hier angenehme Bereiche für ruhebedürftige Fahrgäste bieten. Auch die Normen für das Verhalten in Bibliotheken können hier als Vorbild dienen. Lärmschutz sollte auch innerhalb der Bahnen gewährleistet werden. Hier geht es darum, den Bedürfnissen verschiedener Fahrgastgruppen gerecht zu werden.

14.8

Ist:

Modellversuch für einen Öffentlichen Personennahverkehr zum Nulltarif Die NRW-Piraten sind davon überzeugt, dass ein fahrscheinfreier ÖPNV nicht nur für die Gesellschaft sondern auch für die Wirtschaft langfristig einen Gewinn darstellt. Diese Maßnahme ermöglicht, mehrere Ziele zugleich zu erreichen. Die Städte als zusammenhängender Lebensraum werden aufgewertet, da in Ballungsräumen eine stärkere Nachfrage zu einem attraktiveren Angebot führen wird. Der öffentliche Personennahverkehr zum Nulltarif steigert die Anziehungskraft unserer Städte für auswärtige Besucher. Davon profitieren Staat und Wirtschaft gleichermaßen. In ländlichen Gebieten wird eine verstärkte Nutzung des ÖPNV dazu führen, dass vormals schwach frequentierte Strecken wieder sinnvoll bedient werden können. Einkommensschwache Verkehrsteilnehmer werden durch diese Maßnahme finanziell entlastet. Es entfallen Kosten für Fahrkartenverkauf und -kontrolle. Freiwerdende Mitarbeiter der Fahrkartenkontrolle werden überwiegend zur Verbesserung des Services eingesetzt. Wie das Vorbild der belgischen Stadt Hasselt zeigt, sind solche Projekte in der Praxis realisierbar. Zur Finanzierung dieses Konzeptes dienen zum Teil freiwerdende Mittel, die bisher für den Ticketverkauf aufgewendet wurden. Die restliche Finanzierung wird über Haushaltsmittel gedeckt.

Soll:

Modellversuch für einen fahrscheinfreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) I Die NRW-Piraten sind davon überzeugt, dass ein fahrscheinfreier ÖPNV nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft langfristig einen Gewinn darstellt. Der Verzicht auf das herkömmliche Fahrschein-Modell ermöglicht es, mehrere Ziele zugleich zu erreichen: Die Städte als zusammenhängender Lebensraum werden aufgewertet, da in Ballungsräumen eine stärkere Nachfrage zu einem attraktiveren Angebot führen wird. Darüber hinaus steigert der fahrscheinlose öffentliche Personennahverkehr die Anziehungskraft unserer Städte auf auswärtige Besucher. Davon profitieren Staat und Wirtschaft gleichermaßen. In ländlichen Gebieten wird eine verstärkte Nutzung des ÖPNV dazu führen, dass vormals schwach frequentierte Strecken wieder sinnvoll bedient werden können. Auch die einkommensschwachen Verkehrsteilnehmer werden durch diese Maßnahme finanziell deutlich entlastet. Außerdem entfallen die Kosten für Fahrkartenverkauf und -kontrolle. Frei werdende Mitarbeiter der Fahrkartenkontrolle können zur Verbesserung des Service eingesetzt werden. Wie das Vorbild der belgischen Stadt Hasselt zeigt, sind solche Projekte in der Praxis realisierbar.

14.9 Modul Modellversuch für einen fahrscheinfreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) II

Ist:

Zur Finanzierung dieses Konzeptes dienen zum Teil freiwerdende Mittel, die bisher für den Ticketverkauf aufgewendet wurden. Die restliche Finanzierung wird über Haushaltsmittel gedeckt.

Soll:

Modul entfernen.

14.17 Modul Vergabekriterien für ÖPNV VI - Wettbewerb der Verkehrsbetreiber im ÖPNV

Ist:

Für den Betrieb des ÖPNV fordern die NRW-Piraten einen funktionierenden Wettbewerb unter den Verkehrsbetreibern. Um dies sicherzustellen, sind die Verkehrsleistungen entsprechend den Ergebnissen der Gestaltungswettbewerbe auszuschreiben und den Ergebnissen der Ausschreibung folgend zu vergeben. Ein Verzicht auf eine Ausschreibung ist nicht akzeptabel, genauso wie eine anschließende politische Entscheidung gegen den Gewinner der Ausschreibung. Derartige nachträgliche Einflüsse auf das Ausschreibungsverfahren führen zu Intransparenz und Lobbyismusvorwürfen. Zweifel an der fachlichen Qualifikation eines Bewerbers müssen frühzeitig angemeldet werden und bereits in die Bewertung des Angebots einfließen. Um die Monopol- und Oligopolstellung der dominierenden Verkehrsbetreiber zu verringern, ist bei vergleichbaren Angeboten der Verkehrsbetreiber mit dem geringeren Marktanteil zu bevorzugen.

Soll:

Für den Betrieb des ÖPNV fordern die NRW-Piraten einen funktionierenden Wettbewerb unter den Verkehrsbetreibern. Um dies sicherzustellen, sind die Verkehrsleistungen auszuschreiben und den Ergebnissen der Ausschreibung folgend zu vergeben. Ein Verzicht auf eine Ausschreibung ist ebensowenig akzeptabel wie eine anschließende politische Entscheidung gegen den Gewinner der Ausschreibung. Derartige nachträgliche Einflüsse auf das Ausschreibungsverfahren führen zu Intransparenz und Lobbyismusvorwürfen. Zweifel an der fachlichen Qualifikation eines Bewerbers müssen frühzeitig angemeldet werden und bereits in die Bewertung des Angebots einfließen.

14.18 Modul Vergabekriterien für ÖPNV VII - Wettbewerb der Verkehrsbetreiber im ÖPNV

Ist:

Um die Monopol- und Oligopolstellung der dominierenden Verkehrsbetreiber zu verringern, ist bei vergleichbarem Angebot der Verkehrsbetreiber mit dem geringeren Marktanteil zu bevorzugen.

Soll:

Um die Monopol- und Oligopolstellung der dominierenden Verkehrsbetreiber zu verringern, ist bei vergleichbaren Angeboten der Verkehrsbetreiber mit dem geringeren Marktanteil zu bevorzugen. Eine weitere Maßnahme zur Förderung kleinerer Verkehrsunternehmen könnte die Bildung eines Pools landeseigener Fahrzeuge bilden, die dem Betreiber für die Laufzeit eines Verkehrsvertrags zur Verfügung gestellt werden, wie es beispielsweise in Niedersachsen mit dem "Metronom" praktiziert wird.

14.19 Modul Vergabekriterien für ÖPNV VIII - Transparenz der Entscheidungsprozesse nach Ausschreibungen im ÖPNV

Ist:

Es ist notwendig alle Angebote, die für eine Ausschreibung eintreffen, zu veröffentlichen um Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die Anbieter wollen von der Öffentlichkeit beauftragt werden. Daher ist es ein generelles Recht der Öffentlichkeit, die Angebote einsehen zu können. Nach der Angebotsphase sind die Entscheidungs- und Abwägungsprozesse für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu gestalten.

Soll:

Im Sinne transparenter und nachvollziehbarer Vergabeverfahren ist es notwendig, alle Angebote, die bei Ausschreibungen eingehen, zu veröffentlichen. Die Anbieter bewerben sich um öffentliche Aufträge, also hat die Öffentlichkeit einen natürlichen Anspruch darauf, die Angebote einsehen zu können. Nach der Angebotsphase sind die Entscheidungs- und Abwägungsprozesse für die Öffentlichkeit möglichst nachvollziehbar zu gestalten.

14.20 Modul Güterverkehr auf der Schiene Präambel

Ist:

In den zurückliegenden Jahren hat sich die einseitig betriebswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmensleitung der Deutschen Bahn AG verheerend auf den Schienengüterverkehr ausgewirkt. Die Reduzierung der vorgehaltenen Infrastruktur und die einseitige Bevorzugung des Personenverkehrs führen dazu, dass bei Anhalten dieser Tendenz der schienengebundene Güterverkehr nur noch aus dem Transport großer Volumina und Tonnagen bestehen wird. Die Güterzugunglücke dieses Jahres zeigen zudem, dass die mangelhafte Wartung des rollenden Materials zu einer Gefährdung von Fahrgästen, Personal und der übrigen Verkehrsleistungen führen kann. Die NRW-Piraten fordern daher, dem schienengebundenen Güterverkehr wieder eine stärkere Rolle im Verkehrsaufkommen zu geben. Im Einzelnen ergeben sich für Nordrhein-Westfalen:

Soll:

In den zurückliegenden Jahren hat sich die einseitig betriebswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmensleitung der Deutschen Bahn AG verheerend auf den Schienengüterverkehr ausgewirkt. Die Reduzierung der vorgehaltenen Infrastruktur und die einseitige Bevorzugung des Personenverkehrs führen dazu, dass bei Anhalten dieser Tendenz der schienengebundene Güterverkehr nur noch aus dem Transport in Form von Ganzzügen bestehen wird. Die Piratenpartei fordert daher, dem schienengebundenen Güterverkehr wieder eine stärkere Rolle im Verkehrsaufkommen zu geben. Im Einzelnen ergeben sich für Nordrhein-Westfalen:

14.21 Modul Transversalstrecken I

Ist:

NRW ist auch Transitland für den Gütertransport in der Ost-West-Richtung von den Häfen Amsterdam und Rotterdam bis nach Mittel- und Osteuropa wie auch in der Nord-Süd-Richtung von Skandinavien und den Nordseehäfen ins Rhein-Main-Gebiet, in die Schweiz und nach Frankreich.

Soll:

NRW ist auch Transitland für den Gütertransport in der Ost-West-Richtung von den Häfen Amsterdam und Rotterdam bis nach Mittel- und Osteuropa sowie in der Nord-Süd-Richtung von Skandinavien und den Nordseehäfen ins Rhein-Main-Gebiet, in die Schweiz und nach Frankreich.

14.27 Modul Güterverkehr in die Regionen

Ist:

Für die Feinverteilung des schienengebundenen Güterverkehrs ist es erforderlich, auf den Regionalstrecken der Eisenbahn Fahrplantrassen für den Güterverkehr im längerfristigen Bedarfsfall zu schaffen. Die Begründung, dass Verkehr außerhalb der Streckendienstzeiten liegen würde oder mit dem Regionalverkehr kollidiere, darf unserer Ansicht nach nicht für eine Ablehnung von Verkehrsangeboten reichen. Die Reduzierung der Strecken auf ein betriebswirtschaftliches Minimum hat die DB Netz AG zu verantworten. Deshalb hat die DB Netz AG im Bedarfsfall in gleicher Schnelligkeit auch neue Möglichkeiten zu schaffen, die Verkehre abzuwickeln. Die Wiederherstellung von Schieneninfrastruktur liegt in der Baulast des Infrastruktur-Trägers. Dem Verkehrsbetreiber dürfen nur die Trassenbenutzungspreise abverlangt werden.

Soll:

Für die Feinverteilung des schienengebundenen Güterverkehrs ist es unter allen Umständen erforderlich, auf den Regionalstrecken der Eisenbahn Fahrplantrassen für den Güterverkehr im längerfristigen Bedarfsfall zu schaffen. Die Begründung, dass Verkehre außerhalb der Streckendienstzeiten liegen würden oder mit dem Regionalverkehr kollidieren, darf unserer Ansicht nach nicht für eine Ablehnung von Verkehrsangeboten reichen. Die Reduzierung der Strecken auf ein betriebswirtschaftliches Minimum hat DB Netz AG zu verantworten. Deshalb hat DB Netz AG im Bedarfsfall in gleicher Schnelligkeit auch neue Möglichkeiten zu schaffen, die Verkehre dennoch abzuwickeln. Die Wiederherstellung von Schieneninfrastruktur liegt in der Baulast des Infrastruktur-Trägers. Dem Verkehrsbetreiber dürfen nur die Trassenbenutzungspreise abverlangt werden.

14.28 Modul Bündelung von Transitverkehr auf der Schiene

Ist:

Durch geeignete Angebote im europäischen Verbund muss der Transitverkehr auf der Schiene attraktiver werden als ein Transitverkehr per Lkw. Lkw-Verkehr benötigt übermäßig viel Platz, verursacht höhere Ausbau- und Wartungskosten, verstopft die Autobahnen und in den vorgeschriebenen Ruhezeiten der Fahrer Parkplätze. Lkw-Verkehr ist auch auf Erdöl angewiesen. Angesichts geopolitisch umkämpfter und begrenzter Vorräte von diesem Rohstoff, bietet der Lkw-Verkehr keine Verlässlichkeit im Hinblick auf Preis und Zukunftsfähigkeit.

Soll:

Durch geeignete Angebote im europäischen Verbund muss der Transitverkehr auf der Schiene attraktiver werden als der Transitverkehr auf der Straße. Lkw-Verkehr benötigt übermäßig viel Platz, verursacht höhere Ausbau- und Wartungskosten und verstopft unnötig die Autobahnen und in den vorgeschriebenen Ruhezeiten der Fahrer Parkplätze. Lkw-Verkehr ist auch auf Erdöl angewiesen. Angesichts geopolitisch umkämpfter und begrenzter Vorräte an diesem Rohstoff bietet der Lkw-Verkehr keine Verlässlichkeit im Hinblick auf Preis und Zukunftsfähigkeit.

Begründung

Gramatikalische Korrekturen, teilweise klarere Begründungen - u.a. wurden die im alten Wahlprogramm enthaltenen Begriffe "kostenloser Nahverkehr" bzw. "Nahverkehr zum Nulltarif" durch die zwischenzeitlich etablierte Formel "fahrscheinloser/fahrscheinfreier Nahverkehr" ersetzt. Der bisherige (sehr knappe) Finanzierungsvorschlag für den fahrscheinlosen Nahverkehr wurde entfernt, um seriöser argumentieren zu können - wir brauchen zusätzliche, bisher z.T. geheimgehaltene Zahlen zu Kosten und Einnahmen des Nahverkehrs, um eine realistische Abschätzung der finanziellen Folgen leisten zu können.

Autoren

Quellen

Weiterführende Module

Gegensätzliche Module


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