NRW-Web:Mitglied geworden

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IN ARBEIT

Willkommen im Landesverband Nordrhein-Westfalen

Wenn du dies liest, bist du vermutlich kürzlich Mitglied der Piratenpartei in NRW geworden. Diese Seite soll dich zusammenfassend informieren was das für Rechte und Pflichten mit sich bringt.

Rechte und Pflichten

Deine Rechte und Pflichten sind in der Bundessatzung unter § 4 - Rechte und Pflichten der Piraten und in der Landessatzung unter § 4 Rechte und Pflichten der Piraten geregelt.

Mitarbeit

Grundsätzlich bist du dazu angehalten die Zwecke der Piratenpartei zu fördern und daran mitzuarbeiten, und das sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Dies kann sowohl innerparteilich als auch außerparteilich geschehen.

Wenn du innerparteilich mitarbeiten willst, solltest du dir zuerst einen Überblick über die Parteiarbeit verschaffen. Einen Einblick erhält man auf der Hauptseite. Du solltest dir überlegen wo du dich am besten mit Zeit, Know-How und Arbeitskraft einbringen kannst, und dann aktiv werden. Nach dem Koordinations- und Kooperationsprinzip ist es wichtig zu beachten, dass Piraten auf Freiwilligkeit und (konstruktive) Zusammenarbeit setzen. Dafür braucht es hin und wieder ein bisschen Selbstmotivation, aber dafür wird dich nie jemand herumkommandieren.

In welchem Ort du aktiv wirst, ist dir dabei selbst überlassen, Stammtische und andere Regionaltreffen sind keine Organe die in der Satzung geregelt sind, und haben somit sowieso keinerlei Entscheidungsgewalt.

passives Wahlrecht

Als Mitglied in Nordrhein-Westfalen kannst du für Posten im Landesvorstand NRW und im Bundesvorstand kandidieren, nicht aber in anderen Bundesländern. Du darfst jedoch nur ein Amt gleichzeitig ausüben. Die Wahlen finden einmal im Jahr auf dem Bundesparteitag bzw. dem Landesparteitag statt. ...

aktives Wahlrecht

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