NDS:Wahlprogramm LTW 2017

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Wahlprogramm der Piratenpartei Niedersachsen zur Landtagswahl 2017

Die Piratenpartei umspannt alle gesellschaftlichen Schichten und gehört keinem traditionellen politischen Lager an. Piraten arbeiten themen- und lösungsorientiert an den Problemstellungen der Gegenwart und Zukunft.

Wir wollen die Freiheit des Einzelnen bewahren. Der Schutz der Privatsphäre und die Gerechtigkeit in einer modernen Welt sind hohe Güter, welche wir energisch einfordern. Grundlegend wichtig sind für uns Bildung, Wissen und Kultur sowie der freie Zugang dazu. Wir stehen für die Mitbestimmung der Bürger an den Entscheidungen der Politik. Verwaltungen müssen transparenter handeln. Informationelle Selbstbestimmung und Datensparsamkeit zum Schutz jedes Einzelnen sind wichtige Elemente unserer Politik. Nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen und eine dem Gemeinwohl dienende Infrastruktur sind nach unserer Ansicht für uns Bürger zukunftsentscheidend. Die digitale Revolution bietet progressive Möglichkeiten für unsere Demokratie, die wir breit etablieren werden. Die Grundlage für all dies ist das »Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe«.

Inhaltsverzeichnis

Arbeits- und Sozialpolitik

Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn er ein Recht auf Versorgung seiner Grundbedürfnisse und gesellschaftliche Teilhabe hat. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, fordern deshalb eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Arbeits- und Sozialpolitik.

Arbeitspolitische Zielsetzungen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für das Recht auf drei persönliche Feiertage für jeden volljährigen Menschen in Niedersachsen außerhalb von schulischer Ausbildung ein. Die jeweiligen Tage werden genau wie Urlaub angekündigt, deren Nutzung kann nur unter den gleichen Bedingungen wie Urlaub verweigert oder aufgehoben werden. Ebenso gelten die gleichen Bedingungen in der Lohnfortzahlung. Denn Niedersachsen hat mit neun landesweiten Feiertagen zusammen mit Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bundesweit die geringste Zahl an landesweiten Feiertagen, die mit zwölf Tagen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und dem Saarland am höchsten ist. Diese Differenz ergibt sich aus regionalen religiösen Feiertagen, deren Kriterien in Niedersachsen nicht in ihrer Gesamtheit zutreffen. Im Sinne einer freien Religionsausübung ist es jedoch notwendig, zumindest die Möglichkeit dazu zu geben. Natürlich soll niemand gezwungen werden, diese Tage und die dann auch noch zur Religionsausübung zu nehmen. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es jedoch anzustreben, dass man diese Tage auch mit anderen Inhalten füllen kann. 

Aktuell ist eine Teilhabe in unserer auf Geldwirtschaft ausgerichteten Gesellschaft nur mit einem Einkommen möglich. Dieses kann nur durch Erwerbsarbeit erzielt werden, weshalb Vollbeschäftigung herrschen müsste. Das war bisher das Ziel der Wirtschaftspolitik und sollte durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen sowie durch staatlich finanzierte  Arbeitsplätze erreicht werden. Wenn jedoch öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss dies möglichst zielführend geschehen. Darum setzen wir uns für ein garantiertes Einkommen ein. Genauso wie die öffentliche Sicherheit, die Verkehrswege und weite Teile des Bildungssystems soll auch die Existenzsicherung ohne direkte Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden. Daher stehen wir für Lösungen, die eine finanziell sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen die Armut verhindern, nicht den Reichtum.

Testgebiete für Bedingungsloses Grundeinkommen

Wir sind der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten nutzen wird. Eine sichere Existenz schafft Freiräume für selbstbestimmte Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Innovation. Sie erleichtert und ermöglicht ehrenamtliches Engagement, die Pflege von Angehörigen, die Fürsorge für Kinder, unabhängigen Journalismus, politische Aktivität und die Schaffung von Kunst und freier Software. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft.

Hierfür streben wir Modellversuche an, die eine breite wissenschaftlich fundierte Basis für die Einschätzung der Auswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) bieten. Dazu sind zwei Regionen festzulegen, die in Sachen struktureller Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko, Verschuldungsquote der öffentlichen Hand und weiterer im Beratungsprozess zu definierender Kriterien diametral verschieden sein, um eine Auswertung der Zahlungswirkung anhand der Extreme vornehmen zu können. Eine weitere Kontrollregion, die dem statistischen Durchschnitt entspricht, ist denkbar. In jedem der Gebiete sind wenigstens 1000 Personen zur Teilnahme aufgerufen.

Die Teilnahme am Modellversuch ist für jeden Bürger freiwillig. Das BGE ist ein steuerfreies Einkommen und an jeden Bürger zusätzlich zum Einkommen auszuzahlen. Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter und ALGII entfallen, jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit. Um Ausfallzeiten bei der Rente zu vermeiden, sind entsprechende Anwartschaften aus dem BGE zu bedienen, ebenso die Beiträge zur Krankenversicherung. 

Das Projekt soll auf wenigstens fünf Jahre angelegt sein, die auszuzahlende Summe € 1000,- zzgl. Inflationsausgleich monatlich pro Einzelperson ab 18 Jahren bzw. € 500,- bis 18 Jahren nicht unterschreiten. Die Summe soll für einen bis zu 4-Personen-Haushalt € 2.500,- nicht überschreiten. Bei mehr als 4 Personen wird eine zusätzliche monatliche Summe von € 300,- pro Person vorgeschlagen.

Sie steht jedem zu, der zu einem festzulegenden Stichtag mindestens seit sechs Monaten in den Anspruchsgebieten mit Erstwohnsitz gemeldet war bzw. in dieser Zeit dort geborenen wurde, und solange, wie im Anspruchsgebiet der einzige gemeldete Erstwohnsitz besteht. Zuziehende Bürger haben weiterhin Anspruch auf die allgemeinen Leistungen nach den Sozialgesetzen, wegziehende Bürger haben diesen Anspruch erneut.

Uns ist klar, dass diese Ausgestaltung Bedingungen definiert. Für die Durchführung eines wissenschaftlichen Modellversuchs sind diese jedoch notwendig. Der Versuch endet vorzeitig bei der Einführung eines bundesweiten BGE

Reform des Landesvergabegesetzes

Landesvergabegesetz: Im Landesvergabegesetz werden die Richtlinien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geregelt.

Bis zu dessen Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen für eine Reform des Landesvergabegesetzes ein. Demnach müssen Unternehmen in Niedersachsen, die sich um öffentliche Aufträge etwa von Kommunen oder Behörden des Landes bewerben,
- ihren  Arbeitnehmern mindestens einen Stundenlohn zahlen, der bei dauerhaftem Bezug vor Altersarmut schützt. Der Wert ist jährlich neu zu berechnen und liegt zur Zeit bei ca. € 15,-.
- ihren beschäftigten Leiharbeitern und Werkvertragskräften den gleichen Lohn wie den Stammarbeitskräften zahlen.
- Deren Anteil an der Gesamtbelegschaft soll 5% nicht überschreiten.
- Diese Auflagen gelten auch für nachgeschaltete Unternehmen (sog. Subunternehmer).

Zudem sollen bei öffentlichen Ausschreibungen Mindeststandards für Umwelt- und Energieeffizienzkriterien bei öffentlichen Beschaffungen und Aufträgen eingehalten werden.

Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer

Da alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleich sind, gilt dies auch für den Arbeitsmarkt. Jeder Arbeitnehmer soll einen vergleichbaren Lohn für vergleichbare Arbeit  bekommen. Dieser soll sich ausschließlich an seiner Qualifikation orientieren und unabhängig von der Herkunft des Arbeitnehmers sein. Das Recht auf persönliche Lohnverhandlungen ist davon natürlich nicht betroffen.

Seit Inkrafttreten des Arbeitnehmerendsendegesetzes kommt es zu einem verstärkten Zustrom insbesondere osteuropäischer Arbeitnehmer. Diese kennen ihre Rechte oftmals nicht. Deshalb fordern wir die Einrichtung von Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer. Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die (Wieder-)Einführung von in der Vergangenheit existenten und weiteren Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer unabhängig von der Branche. Da alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleich sind, gilt dies auch für den Arbeitsmarkt.

Bei der Verbesserung der Arbeitssituation muss der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen.

Abschaffung der Zeitverträge im öffentlichen Dienst

Daher ist es unser Ziel in Niedersachsen, Zeitverträge im öffentlichen Dienst abzuschaffen bzw. vorhandene in unbefristete Arbeitsverträge umzuwandeln. 

In der Agentur für Arbeit sowie in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Soziales der öffentlichen Hand werden Mitarbeiter mit Zeitverträgen eingesetzt. Die in der freien  Wirtschaft gängige Argumentation, Zeitverträge seien eine Voraussetzung, um flexibel auf die  Wirtschaftslage reagieren zu können, kann für Kommunen, Land und Staat nicht gelten. Dem Staat sollte es möglich sein, eine mittel- bis langfristige Personalplanung zu realisieren, die den neu eingestellten Mitarbeitern eine Perspektive ohne Zeitverträge bietet und sie nicht erpressbar macht.

Gesellschaftliche Forderungen

Neben der arbeitspolitischen Perspektive setzen wir uns ebenfalls für eine Sozialpolitik ein, die sich der gesellschaftlichen Probleme bewusst ist und diesen entgegenwirkt.

Jugendförderung

So lehnen wir den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit ab und setzen uns statt dessen für einen Ausbau der Mittel der Niedersächsischen Landesjugendarbeit ein. Dabei sollen wenigstens Rückgänge der Vergangenheit und die Inflationsrate ausgeglichen werden. Die Förderung der Kinder- und Jugenderholung soll wieder aufgenommen, die Zuschüsse für die bauliche Unterhaltung von Bildungsstätten wieder wenigstens auf das Maß von 2004 erhöht werden. Denn Jugendarbeit ist ein wichtiges Element der Gesellschaft und sorgt für geringere Ausgaben in der Zukunft. Alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, sowie alle Jugendhäuser sind zu erhalten und zu unterstützen. Jugendhäuser sind wichtige gesellschaftliche Begegnungsstätten. Wie die Sport- und Musikvereine fördern sie den kulturellen Austausch, vermindern sprachliche und kulturelle Barrieren und erleichtern unser aller Zusammenleben. Zur Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen setzen wir uns darüber hinaus für den Erhalt und Ausbau kostenfreier Büchereien ein.

Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem

Gewalt betrachten wir als ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht durch reflexartige, einfache Schuldzuweisungen unter den Teppich gekehrt werden darf. Darum lehnen wir es ab, Menschen zu stigmatisieren, die ihre Freizeit mit Computerspielen, Paintball oder vergleichbaren Aktivitäten verbringen.

Stattdessen wollen wir den verantwortungsbewussten Umgang mit solchen spielerischen Freizeitaktivitäten fördern und Maßnahmen zur Konfliktlösung und Gewaltprävention ausbauen. Die schulpsychologische Beratung soll dahingehend erweitert werde, pädagogisch-psychologische Fachkräfte flächendeckend in Schulen, Beratungsstellen und Jugendzentren sowie in der Erwachsenenbildung einzusetzen. 

Internetmobbing als ernstzunehmendes Problem

Ein weiteres ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, welches viele Menschen und gerade Kinder und Jugendliche betrifft, stellt das Internetmobbing dar. Das 21. Jahrhundert bietet durch das Internet und weitere technische Errungenschaften viele neue Möglichkeiten zur schnelleren und unkomplizierten zwischenmenschlichen Kommunikation. Trotz aller Vorteile, die das Internet bietet, können seine Nachteile jedoch nicht übersehen werden. Deshalb setzen wir uns auch speziell gegen diese Form des Mobbings ein. Durch enge Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen und aktive Mitarbeit an Aufklärungsprojekten tragen wir unseren Teil zur Prävention von Internetmobbing bei. Mobbing darf nicht zum Hindernis für den wünschenswerten Umgang mit dem Internet werden.

Mittendrin statt nur dabei – ungehindert behindert

Inklusion: Von Inklusion wird gesprochen, wenn jeder Mensch als Individuum von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Ebenfalls ein wichtiges Ziel unserer Sozialpolitik ist die konsequente Umsetzung des Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei stellt die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen den rechtlichen Rahmen für eine Gesellschaft dar, an der jeder nach seinen Möglichkeiten gleichberechtigt teilnehmen kann. Dies bedeutet aus unserer Sicht eine Herausforderung für alle staatlichen Institutionen und für die Zivilgesellschaft und erfordert politisches Handeln und landesweite Strategien.

Ein wichtiger Aspekt ist es, die Teilhabe der Behinderten zu verbessern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlichen Richtlinien angepasst werden und insbesondere in Ämtern und Behörden sowie in Bildungseinrichtungen die Barrierefreiheit massiv ausgebaut wird. Deren Umsetzung im ÖPNV muss schneller als bislang geschehen. Um dies zu unterstützen, muss barrierefreies Bauen ein fester Bestandteil der Architektenausbildung werden.

Im Bereich der schulischen Inklusion sind die Klassengrößen unbedingt zu verkleinern und die sachliche und personelle Ausstattung an den individuellen Erfordernissen auszurichten, sowie kurzfristig und unbürokratisch bereitzustellen.

Auch die Eingliederung ins Berufsleben ist ein Schritt in Richtung Inklusion. Aus diesem Grund kritisieren wir, dass Unternehmen sich aus der Pflicht, Menschen mit Behinderungen eine Anstellung zu ermöglichen, "freikaufen" können. Der Druck auf niedersächsische Unternehmer, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten, muss wachsen. Dabei darf kein weiterer Niedriglohnsektor entstehen. Menschen mit Behinderungen sollen in regulärer, tariflich gebundener Erwerbsarbeit ihren Platz finden.

Behindertenbeiräte: Betroffenenselbstorganisationen, die aktuell auf kommunaler Ebene bestehen.

Um Betroffenen mehr Mitsprachemöglichkeiten zu geben, setzen wir uns dafür ein, dass Behindertenbeiräte ein Vetorecht erhalten und von den Betroffenen demokratisch gewählt statt wie bisher eingesetzt werden. Zusätzlich sollen die Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler und Landesebene ausgebaut werden, indem weitere Selbsthilfegruppen und Verbände gefördert werden.

Insgesamt muss Inklusion in Niedersachsen selbstverständlich werden, weshalb wir uns für landesweite Foren einsetzen. Dort sollen alle Beteiligten der Inklusion vertreten sein, um einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess in Gang zu bringen.

Auch kann es nicht sein, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen bzw. kein Recht auf ein Einkommen von über 1400 € haben, wenn sie Eingliederungshilfen oder eine persönliche Assistenz erhalten möchten. Deshalb werden wir uns für eine Bundesratsinitiative einsetzen, nach der diese Maßnahmen nicht mehr unter die Sozialhilfe fallen.


Bildung

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, treten für ein freies und demokratisches Bildungswesen ein. Jeder Mensch muss ungehinderten Zugang zu Bildungseinrichtungen haben, ungeachtet seiner wirtschaftlichen Lage oder gesellschaftlichen Herkunft. Bildung gehört zur Existenzsicherung und gesellschaftlichen Daseinsfürsorge und ist daher eine gesellschaftliche Aufgabe.

Keine Bildungsgebühren

Wir lehnen jede Form von an den Erwerb von Bildung gebundenen Abgaben an öffentliche Stellen ab.


Ideologiefreier Unterricht

Wir setzen uns dafür ein, jedem Kind eine von Ideologien unabhängige, freie und offene Bildung zu ermöglichen. Daher ist sowohl das sogenannte "Homeschooling" als auch die Errichtung neuer, privat getragener Bildungseinrichtungen mit besonderen Anforderungen und Bestimmungen zu begleiten und auch, wenn nötig, zu untersagen.

Leitsätze zur Bildungspolitik

Freie Bildung heißt freie Entwicklung

Alle Bildungsmaßnahmen haben eine freie Entwicklung des Kindes in allen seinen Facetten und die Entfaltung einer individuellen Persönlichkeit zu unterstützen. Der Werdegang des Kindes, der Jugendlichen oder der jungen Erwachsenen kann unterschiedliche Wege nehmen. Soziale, fachliche, kommunikative und personelle Kompetenzen sind gleichrangig zu behandeln.

Lernen in Partnerschaft

Der Erziehungsauftrag der Eltern muss durch die gesellschaftlich getragenen  Bildungsmaßnahmen und Institutionen unterstützt werden. Lehrinhalte und Lehrpläne sind  Schülern, ihren Eltern und den Studierenden offen zu legen. Alle Lernenden haben ein Mitwirkungsrecht.

Diversität in der Bildungslandschaft

Die Rahmenbedingungen für individuelle Lernwege, Schularten, Schulformen und Bildungseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass die Vielfalt gesellschaftlich getragener und freier Einrichtungen möglich ist. Der Besuch jeder gewünschten Einrichtung muss unabhängig vom Einkommen der Betroffenen möglich sein. Als Nachweis des Bildungsweges gilt ein Bildungspass.

Dezentral an Lösungen arbeiten

Die kommunalen und privaten Träger von Lern- und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, die Zusammenarbeit der Einrichtungen untereinander voranzutreiben und aktiv zu unterstützen. 

Lebenslanges Lernen möglich machen

Die Schulkarriere und darauf folgende (berufliche) Ausbildung soll in den Vorgang des lebenslangen Lernens eingebettet werden, denn bewusstes und gezieltes Lernen findet nicht nur in der Zeit der Kindheit und Jugend statt.

Lernen ist ein sehr individueller Prozess und bedarf ganz unterschiedlicher Lernbedingungen. Dies wird berücksichtigt, wenn z. B. aus festen Schulklassen Lerngruppen entstehen, in denen jeder in seinem individuellen Tempo lernen kann. Die finanziellen Mittel für Räumlichkeiten und Lehrpersonen müssen dafür nach Bedarf verteilt werden können.

Lerninhalte sollen in Zukunft in "Bildungsbausteine" gefasst werden und Lernende können Bildungsbausteine und Bildungseinrichtungen unterschiedlich und individuell wählen. Dieser modulartige Aufbau ermöglicht von der Person abhängige Lernwege. Frühes oder auch schnelleres Absolvieren und auch späteres Nachholen und Kombinieren von Qualifikationen ist grundlegendes Element eines zeitgemäßen, neuen Bildungswesens. Schulen und Bildungseinrichtungen sollen lebenslanges individuelles Lernen fördern, indem sie Stellen für eine entsprechende Bildungsberatung einrichten.

Ausbildungs- oder Studiengänge werden als eine Kombination von Bildungsbausteinen beschrieben und die Abgrenzung von beruflicher Bildung und schulischen Bildung wird aufgehoben. Letztlich bewertet eine Bildungskommission auf regionaler Ebene die Lernleistungen in den Modulen und benennt die Qualifikationsstufe, bzw. den Abschluss. 

Schüler- und Elternwille in der Bildung

Schule ist auch ein Lebensraum und dieses Umfeld muss in Zusammenarbeit und unter Mitbestimmung aller Beteiligter - Schüler, Lehrer und Eltern - gestaltet werden.


Eltern sind die Basis

Eltern haben den ersten Erziehungsauftrag, daher muss ein Bildungssystem, will es erfolgreich sein, die Akzeptanz der Eltern haben. Bei allen notwendigen Veränderungen ist es unser Ziel, die Lernenden und ihre gesetzlichen Vertreter umfassend zu informieren und in die Planung und Umsetzung einzubinden. 

Demokratische Schulstrukturen

Zusätzlich fordern wir den Ausbau demokratischer Strukturen im Schulalltag, indem die Schüler stärker in den Lehrbetrieb mit einbezogen werden. Demokratiekompetenz ist hier ein wichtiges Bildungsziel. Dieses Ziel kann durch Mitsprachemöglichkeiten der Schüler bei der Gestaltung von Unterrichtsprozessen unterstützt werden. 

Vor der Schule

Die frühkindliche Bildung hat für unsere Bielungszieleeine zentrale Bedeutung. Sie muss  dafür sorgen, dass alle Kinder mit guten Grundvoraussetzungen in die Schule kommen. Trotz aller Unterschiede in ihren persönlichen Stärken sind Kinder so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft und Unterschieden bei den körperlichen oder seelischen Voraussetzungen zur vollen Entwicklung ihres Potentials gefördert werden.

Frühkindliche Sprachförderung geändert

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Sparmaßnahmen bei der frühkindlichen Sprachförderung rückgängig gemacht werden und die zeitliche Begrenzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich" aufgehoben werden. Das Förderprogramm und die damit verbundenen finanziellen Mittel müssen langfristig Bestand haben.

Ganzheitlicher Bildungsauftrag: Ein Bildungsauftrag, der nicht nur intellektuelle Fähigkeiten sondern auch emotionale und psychische Aspekte umfasst.

Bildungsauftrag in Kindergrippen und -tagesstätten

Die Zeit des Krippenbereichs bis zum dritten Geburtstag spielt eine besonders wichtige Rolle im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsauftrags. Die Erzieherausbildung braucht für dieses Konzept eine breite fachliche, pädagogisch-didaktische und sozialpädagogische Ausrichtung. Das ist Voraussetzung für eine sozial abgesicherte und gesunde Entwicklung der Kinder.

Ein weiteres Ziel von uns ist die Bestätigung von konkreten Bildungsaufträgen an Kindertagesstätten und die Finanzierung entsprechend der Regelung für Schulen. Ziel der Kindertagesstättenpädagogik ist es, einen guten Einstieg in die Schule zu ermöglichen. Eine Zusammenarbeit zwischen örtlichen Schule oder  Vorschulen ist ausdrücklich erwünscht. Die vorbereitende Förderung individueller Fähigkeiten des Kindes steht im Mittelpunkt der vorschulischen Pädagogik. Förderungsbedürftige Kinder müssen eine intensive Förderung erhalten, um Defizite bis zum sechsten Lebensjahr auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden. Alle Kinder sind im Alter von vier Jahren durch entsprechend geschultes Personal in ihren Entwicklungsfortschritten einzuschätzen. 

Zugang zu Kindertagesstätten

Um die Möglichkeiten der Förderung zu nutzen, sollte jedes Kind die Möglichkeit haben, in eine Kindertagesstätte zu gehen, wenn die Eltern das so möchten. Der Zugang dazu darf nicht an eventuell mangelnden finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitern. Wir setzen uns deshalb für einen kostenfreien Besuch einschließlich Verpflegung ein. Auf Wunsch soll auch eine ganztägige Betreuung in wohnortnahen oder wahlweise arbeitsplatznahen Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten für Kinder möglich sein. Eltern sollen die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen dürfen.

Die Schulzeit

Die ersten Schuljahre

Da Bildung ein Grundrecht darstellt, müssen alle einen freien Zugang dazu bekomme. Lehrer brauchen ausreichend Spielraum zu pädagogischer Arbeit. Hier müssen sie durch Erzieher in ihrem Auftrag unterstützt werden. 

Die ersten Schuljahre dienen dazu, die grundlegenden Kulturtechniken, Sozialverhalten in Gruppen und das Lernen zu lernen. Ziel ist es, die Grundlage für ein breites Allgemeinwissen und spezielle Fertigkeiten zu legen. Handwerkliche und praktische Fertigkeiten sowie künstlerische Elemente stehen gleichberechtigt neben der Förderung theoretischer Potentiale.

Computer gehören heutzutage zum Lebensalltag der Kinder. Sie sollen behutsam an den Computer als ein mögliches Arbeitsmittel herangeführt werden. Die Lehrkräfte begleiten die Schüler bei ihren ersten Erfahrungen.

Gesamtschule als Regelschulform

Im Anschluss an diese grundlegenden Jahre muss es mehrere flexible und durchlässige Möglichkeiten zur weiteren Beschulung im Sinne des bausteinförmigen Aufbaus der Bildung geben. Wir vertreten die Ansicht, dass Durchlässigkeit ein wichtiges Merkmal eines guten Bildungssystems darstellt. Nur so kann die Schullaufbahn an die persönlichen Lebensbedingungen und -entwicklungen des Lernenden angepasst werden. Aus diesem Grund bevorzugen wir das Gesamtschulkonzept gegenüber einem mehrgliedrigen Schulsystem und setzen uns dafür ein, die Gesamtschule zur Regelschule in Niedersachsen zu machen.

Um den persönlichen Lernprozess des Einzelnen zu berücksichtigen, treten wir dennoch weiterhin für die Existenz verschiedener paralleler Schulformen ein. Grundsätzlich sollen dabei für die Gründung aller Schulformen die gleichen Voraussetzungen gelten. Für Gesamtschulen, Oberschulen und Gymnasien soll jeweils eine Zweizügigkeit (zwei Klassen pro Jahrgang) als ausreichend angesehen werden. Lehrkräfte sollen speziell für die jeweilige Schulform geschult sein, um den besonderen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden zu können. 

Jeder Schüler ist anders

Differenzierung: Differenzierung geht davon aus, dass unterschiedliche Lerner unterschiedliche Voraussetzungen haben. Sie hat das Ziel, möglichst vielen Schülern bestmögliche Lernvoraussetzungen anzubieten.

Deutliche Differenzierung der Lernangebote ermöglicht individuelle Geschwindigkeiten beim Ablegen von Abschlüssen. Schüler sollen jederzeit die nächsthöhere Abschlussstufe an einer Schule oder Bildungseinrichtung ihrer Wahl ablegen können. Unterbrechungen durch Praktika, Auszeiten oder Berufstätigkeit sind erlaubt und haben keine nachteilige Wirkung auf den Bildungsweg.

Auch Kinder mit Lernstörungen, sogenannten Verhaltensauffälligkeiten und Hochbegabungen haben ein Recht auf eine individuell passende Förderung. Die Bildung von gesonderten Klassen zur intensiven Betreuung von Kindern mit Behinderungen soll bei Bedarf möglich sein. Nur in Ausnahmefällen dürfen getrennte Einrichtungen als Lösung eingerichtet werden. Ebenso können Hochbegabte durch die Bildung von Sonderklassen gefördert und gefordert werden. Eine Integration innerhalb einer Klasse bedarf immer zusätzlicher pädagogischer Kräfte, um den Lehrer zu unterstützen.

Allen Lernenden sollte, unabhängig von Herkunft und individuellen Schwächen, ermöglicht werden, einen Bildungsstand zu erreichen, der ihren Fähigkeiten gerecht wird. Benachteiligungen durch Herkunft wird am besten schon in der frühkindlichen Bildung begegnet. Außerdem ist das Erkennen von Schwächen, z. B. der Sprachschwäche oder Legasthenie, sowie ein kostenfreies Bildungsangebot vom Kindergarten bis zur Hochschule ein zentraler Punkt. 

Begleitende Maßnahmen wie z. B. Erzieher an Grundschulen, Nachmittagsbetreuung in Kindergärten sowie Hortbetreuung, die an die entsprechenden Schulen angeschlossen ist, sind sinnvolle Ergänzungen.

13 Schuljahre bis zum Abitur

Wir Piraten wollen in Deutschland eine Informations- und  Wissensgesellschaft aufbauen. Dabei können wir es uns nicht erlauben, dass Schüler auf Grund von überzogenen Anforderungen nicht ihre vollen Fähigkeiten entwickeln können. Die Piratenpartei Niedersachsen begrüßt die Rückkehr zu 13 Schuljahren bis zum Abitur. Gymnasien soll es, wenn die Nachfrage besteht, jedoch ermöglicht werden, das G8 und G9 Abitur parallel anzubieten. Dazu sind diese Schulen mit entsprechenden Mitteln auszustatten, ohne andere Gymnasien zu benachteiligen. Die Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Schulformen sollen ausgeschöpft werden. 

Verkappte Ganztagsschulen

Die Ganztagsschule muss ihrem Namen gerechter werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass sie nur so genannt werden darf, wenn sie an fünf Tagen pro Woche Betreuung gewährleisten kann. Die Teilnahme muss flexibel sein. 

Gesicherte Unterrichtsversorgung

Auch fordern wir dauerhaft und verlässlich die Unterrichtsversorgung über 100% hinaus, damit auch beim Ausfall einzelner Lehrkräfte der geplante Unterricht durchgeführt werden kann. Derzeit gibt es viele Benachteiligungen von Schülern, wenn einzelne Lehrkräfte nicht zum Unterricht erscheinen können. 

Lehrmittelfreiheit

Wir setzen uns für staatlich finanzierte Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen ein. Dies gilt besonders für Schulbücher und Lernhefte. Mittelfristig soll dieses Ziel auch durch die Forderung nach Lernmitteln unter freien Lizenzen finanzier- und erreichbar werden. Hierzu werden zum Beispiel geeignete Personen beauftragt, Lehrmittel zu entwickeln, die dann unter freien Lizenzen bereitgestellt werden. Die so geschaffenen Werke sind für jeden frei zugänglich.

Keine Lobbyisten in Schulen

Direkte oder indirekte finanzielle Einflussnahme von staatlichen oder privaten Lobbyisten auf Schulen lehnen wir ab! Wir begrüßen es, wenn externer Sachverstand und Erfahrung Eingang in die Schulen findet. Dies darf nicht vergütet werden und muss in einem schulischen Zusammenhang stehen. Genauso lehnen wir verdeckte Finanzierungen von Schulmaterial durch Wirtschaftsunternehmen an Schulen ab und sprechen uns generell gegen Informationsangebote der Bundeswehr an allgemeinbildenden Schulen aus.

Medienkompetenz

Wir setzen uns dafür ein, dass an Schulen mehr Medienkompetenz vermittelt wird. Dazu ist den Lehrern entweder qualifiziertes Fachpersonal für ihren Unterricht zur Seite zu stellen oder eine separates Unterrichtsfach einzuführen. Ziel ist es, technische Kenntnisse zu vermitteln, um die in den regulären Unterrichtsfächern gelehrten Inhalte mit den neuen Medien aufzubereiten. Dafür arbeitet die Lehrkraft des jeweiligen Schulfaches mit dem Medienkompetenzpersonal eng zusammen.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Landeszentrale für Politische Bildung zur einer unabhängigen Landesbehörde für Medien- und politische Bildung weiterzuentwickeln. Sie setzt sich im Wesentlichen aus Beschäftigten und den von ihnen benutzten Arbeitsmitteln der Staatskanzlei und des Kultusministeriums zusammen. Diese Behörde soll unter anderem das Wissen über unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie die politischen Strukturen und historischen Zusammenhänge vermitteln und verbreiten. Außerdem soll sie das politische und ehrenamtliche Engagement fördern und die politische Meinungsbildung stärken. Daneben soll sie die Medienkompetenz in Schulen sowie Beruf und Alltag fördern.

Um diese Ziele zu erreichen, stellt die Landesbehörde Veröffentlichungen zu politische bedeutenden Themen sowie zu Themen zur Medienkompetenz und Mediennutzung zur Verfügung, führt eigene Veranstaltungen und Projekte durch oder fördert Veranstaltungen von anerkannten Bildungsträgern.

Die Behörde soll auch zentrale Anlaufstelle für Bürger in Fortbildungsfragen zu Medienkompetenz und politischer Bildung sein.

Erste Hilfe

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die altersgerechte Erste-Hilfe-Ausbildung als integralen Bestandteil der allgemeinen Schulbildung aus. Denn so kann schon jeder Schüler diese Hilfe leisten und nicht erst mit der Ausbildung für den Führerschein.

Hochschulpolitik

Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung

Evidenzbasierte Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung. Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag. Die Wertschätzung und Förderung der evidenzbasierten Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf. Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder finanziellen Nutzen anstrebt, muss gefördert werden, sofern sie grundsätzlich humanitären Zwecken dient. 

Grundfinanzierung und akademischen Mittelbau stärken

Damit die niedersächsischen Hochschulen ihren Aufgaben weiterhin umfassend und unabhängiger von Drittmitteln nachkommen können, muss die Grundfinanzierung deutlich gesteigert werden. Die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen ist transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können. Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender Transparenzanforderungen geachtet werden. Einrichtungen und Forschungsbereiche, welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielsweise durch Zulassung  und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden. Mitarbeiter, die Daueraufgaben übernehmen, müssen auch dauerhaft angestellt werden. Es müssen mehr unbefristete Stellen für Wissenschaftler geschaffen werden, um mehr soziale Sicherheit zu bieten, und einen Verlust der klügsten Köpfe für die öffentliche Forschung zu verhindern. 

Transparente Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Forschung soll allen Menschen zugute kommen. Niedersächsische Hochschulen und durch das Land Niedersachsen mehrheitlich mitfinanzierte Forschungseinrichtungen und -vorhaben sollen ihre Ergebnisse und Rohdaten allen Menschen zur Verfügung stellen. Sind an der Finanzierung sowohl öffentliche als auch private Geldgeber beteiligt, ist eine angemessene Berücksichtigung öffentlicher Interessen sicher zu stellen. Alle Gremien einer Hochschule sollen öffentlich tagen, soweit nicht datenschutzrechtlich relevante Inhalte besprochen werden. 

Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen

Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen  gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden. Rechtliche Schranken, die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch insbesondere zum Zwecke der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden. Aus öffentlicher Hand (teil-)finanzierte wissenschaftliche Informationen und  Forschungsergebnisse sollen auch der Öffentlichkeit zugute kommen und dabei für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein. 

Demokratische und selbstverwaltete Hochschulen

An Hochschulen sollen Mitarbeiter und Studenten in den Gremien entsprechend stärker ihrem tatsächlichen Anteil an Personen vertreten sein. Die Hochschulräte sind demokratisch zu legitimieren. 

Hürden zum Hochschulzugang minimieren

Hürden - insbesondere finanzieller Natur - wollen wir aufheben. Wir lehnen somit Studiengebühren ab, insbesondere versteckte Studiengebühren in den Semesterbeiträgen und so genannte Langzeitstudentenstudiengebühren. Der Numerus Clausus soll generell abgeschafft werden, die allgemeine Hochschulreife beinhaltet bereits die Gestattung zu jeglicher Art von Studium. Jeder Interessent muss die Möglichkeit haben, einen Studienabschluss entsprechend seiner Wünsche und Neigungen anzustreben.

Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft

Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung. Einschränkungen oder Verbote aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen sind deshalb abzulehnen. Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden. Eine solche Überprüfung muss einerseits die möglichen Gefahren und Risiken betrachten. Andererseits ist der Nutzen sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht zu ziehen. Pseudowissenschaftliche Forschung und Lehre halten wir nicht für unterstützungswürdig. 

Open Source in der Bildung

Alle von Lehrkräften im Rahmen ihrer normalen Arbeitszeit erstellten Werke sind als Auftragsarbeit zu betrachten. Dies betrifft beispielsweise auch die Aufgabenerstellungen für Klassenarbeiten. Die erstellten Produkte sollen zentral gesammelt und unter freien Lizenzen jedermann zugänglich gemacht werden. Das Kultusministerium soll die dafür notwendige Infrastruktur schaffen.

Auch setzen wir uns für die Veröffentlichung aller Klausuren mit Lösungen der Universitäten und Fachhochschulen auf einem Bildungsserver des Landes Niedersachsen ein. Dadurch werden die Kosten für Studierende und Eltern reduziert. Kostenfreie Materialien für Vorlesungen und Übungen oder die Möglichkeit zur Klausurvorbereitung unabhängig vom Budget zeigen deutlich die Vorteile von freien Lizenzen für eine gerechte Bildung.

Open Source: Open Source nennt man Software, die unter einer Lizenz steht, die besagt, dass der Quelltext öffentlich zugänglich ist und frei kopiert, modifiziert und verändert wie unverändert weiterverbreitet werden darf.

Nicht nur die Materialien sollten an Schulen und Universitäten unter freien Lizenzen stehen, es sollten dort auch freie Betriebssysteme und Open Source einen höheren Stellenwert erhalten. Die immer größer werdende Bedeutung von Open Source in Wirtschaft und Forschung soll sich zukünftig auch im Bildungswesen ausdrücken. Das ist nötig, um den Anschluss an die Entwicklungen in der Informationstechnik zu sichern. Dies soll sowohl durch die Erfahrung beim Einsatz als auch durch inhaltliche Vermittlung des Open-Source-Gedankens im Unterricht erreicht werden.


Datenschutz als Grundlage der freien Entfaltung

Wir, die PIRATEN Niedersachsen wollen, dass Sie als Bürger wieder Herr über Ihre eigenen Daten werden. Datenschutz ist in der Informationsgesellschaft wichtiger denn je zuvor. Elektronische Datenverarbeitung wird in immer mehr Bereichen eingesetzt und Sie könnten schnell den Überblick verlieren, wer welche Daten von Ihnen gesammelt hat. Ob beim Meldeamt, an der Universität oder im öffentlichen Raum: Anlasslose Überwachung und sinnlose Datensammelei lehnen wir ab.

Schutz personenbezogener Daten

Informationelle Selbstbestimmung: Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht

Adressdaten und andere Daten zu Personen, die von Behörden, Firmen oder Dienstleistern erhoben werden, unterliegen den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung. Werden derartige Daten ohne ausdrücklich Zustimmung gesammelt, vernetzt, ausgewertet oder an Dritte weitergegeben, so verletzt dies Ihre Grundrechte.

Opt-In: Opt-In bedeutet, dass ohne ausdrückliche Einverständniserklärung einer Person, deren Daten weder gespeichert oder ausgewertet noch vernetzt oder an Dritte weitergegeben werden oder anderweitig genutzt werden dürfen.

Datenweitergabe durch Meldeämter beschränken

Aktuell ist eine Weitergabe von Daten der Meldeämter ohne große Hürden möglich. Es besteht hier lediglich die Möglichkeit in wenigen begründeten Ausnahmefällen eine Auskunftssperre zu verhängen.  Meldeämter sollten  vor der Weitergabe von Meldedaten kritisch prüfen, ob die Auskunft notwendig ist. Stimmt das Meldeamt einem Antrag auf Meldeauskunft zu, so ist der Betroffene auf Kosten des Antragstellers schriftlich über die Identität, die ladungsfähige Adresse und den Zweck der Anfrage zu informieren und über seine Rechte aufzuklären. Dem Betroffenen ist eine angemessene Frist einzuräumen, um Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Vor Ablauf dieser Frist und des Widerspruchsverfahrens dürfen keine Daten an den Antragsteller weitergegeben werden. 

Besserer Datenschutz an Universitäten

Auch an den Universitäten muss der Datenschutz verbessert werden. Während die Verwaltung immer mehr auf elektronische Systeme umgestellt wird, wird ausgerechnet in diesem Bereich gespart. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass an Universitäten Stellen für hauptamtliche und unabhängige Datenschutzbeauftragte geschaffen werden. Diese sollen in Vollzeit dafür sorgen, dass bestehende  Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dabei sollen sie mit der studentischen Selbstverwaltung zusammenarbeiten. Indem die studentischen Selbstverwaltungen eingebunden werden, wird gewährleistet, dass die Interessen der Studierenden berücksichtigt werden. Zusätzlich soll  gemeinsam ein jährlicher Bericht veröffentlicht werden, der Datenpannen und Verstöße sowie Verbesserungen im Datenschutz transparent macht.

Keine Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Ein weiterer wichtiger Bereich des Datenschutzes ist die Beobachtung und Überwachung des öffentlichen Raums. Unabhängig davon, ob Überwachungsmaßnahmen durch private oder öffentliche Hand betriebene werden, lehnen wir diese strikt ab. Aktuelle Maßnahmen und der Einsatz neuer Technologien bei der  öffentlichen Überwachung sind kritisch zu hinterfragen und  gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das Gefühl, durch Kameras beobachtet zu werden, vermittelt keine Sicherheit, sondern schränkt die persönliche Freiheit ein.

Prävention statt Videoüberwachung

Prävention: vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden.

Während Videoüberwachung immer weiter verbreitet ist, wird bei Präventionsarbeit und städtebaulichen Maßnahmen gespart, die Ihre langfristigen Sicherheit verbessern würden. Deshalb wollen wir, dass bei derzeitig bestehenden Videoüberwachungen systematisch durch öffentlichen Stellen in Niedersachsen überprüft wird, ob sie erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind. Genügen bestehende oder geplante Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben, sind sie abzulehnen. Eine anlasslose Überwachung von Menschen durch Kameras ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Keine Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Auch die Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsmittel lehnen wir ab, weil sie Ausdruck eines pauschalen Verdachts Ihnen als Fahrgast gegenüber ist. Landesbetriebe oder öffentlich beauftragte Dienstleistungsunternehmen sollen sich von derartigen anlasslosen Maßnahmen distanzieren und bereits installierte Videokameras entfernen. Mit Unternehmen, die diese Bedingungen in den in Niedersachsen eingesetzten Bussen und Bahnen nicht erfüllen, sollen zukünftig keine Verträge mehr geschlossen werden.  Kameras helfen niemandem in gefährlichen Situationen. Stattdessen kann Gewalt tatsächlich verhindert werden, indem das Begleitpersonal aufgestockt wird. Dies wollen wir umsetzen und damit für mehr echte Sicherheit sorgen.

Verbandsklagerecht im Datenschutz

Insgesamt wollen wir ein Datenschutzrecht, welches das Recht auf umfassende Information mit der Möglichkeit zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen verbindet. Die Piratenpartei Niedersachsen fordert ein umfassendes Datenschutzverbandsklagerecht für Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen. Minimum ist, dass das Klagerecht eine Musterfeststellungsklage ermöglicht, um eine Rechtsfrage verbindlich für  alle betroffenen Bürger zu klären. Dies würde die Aufdeckung von  Missständen und die Durchsetzung von Bürgerrechten deutlich erleichtern. Dies ist Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative.

Sicherheit im Bankensektor

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert von allen Niedersächsischen Sparkassen und Volksbanken, dass zukünftig sämtliche EC-Karten mit RFID-Chip zusammen mit einer geeigneten elektromagnetischen Abschirmung ausgeliefert werden. Der Chip ermöglicht das kontaktlose Bezahlen an entsprechenden Terminals und firmiert unter der Bezeichnung "Girogo". Es bedarf keiner PIN oder Unterschrift, der Bezahlvorgang ist nicht verschlüsselt. Kunden der Sparkassen werden weder über die datenschutzrechtlichen Risiken noch über Schutzmaßnahmen aufgeklärt, zudem hat der Kunde keine Wahl und bekommt automatisch eine EC-Karte mit der RFID-Antenne ausgerüstet, weswegen die Bleihülle eine große Rolle  spielt. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Sparkassen diese Karten nur noch in den Verkehr bringen dürfen, wenn der Kunde umfassend über die RFID-Funktion aufgeklärt worden ist.

Direkte Demokratie - Mitreden statt Abnicken

Politik muss wieder Sache aller Bürger werden. Zu oft erleben Sie und wir als Bürger dieses Landes, dass politische Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Dabei sind wir doch alle von den Folgen dieser Entscheidungen betroffen. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, leben eine andere Politik vor, eine bürgernahe Politik, die wir aus dem Alltag in den Landtag tragen wollen. Dort werden wir die Rechte der Abgeordneten stärken und dafür sorgen, dass diese unabhängig und unbeeinflusst Politik für alle Bürger machen können. Für Sie, die Bürger Niedersachsens, wollen wir Möglichkeiten schaffen, selbst aktiv an der politischen Gestaltung des Landes mitzuwirken.

Das Parlament und die Abgeordneten

Ein informiertes Parlament

Der niedersächsische Landtag hat die Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und unsere Interessen als Bürger zu vertreten. Dabei darf er nicht behindert werden. Deshalb müssen Anträge von Parlamentariern zügig, vollständig und umfassend von der Regierung beantwortet werden. Alle Unterlagen und Akten müssen außerdem lückenlos und ungeschwärzt vorgelegt werden. Zu oft werden Mandatsträger an ihrer Arbeit gehindert, weil ihnen die Einsicht in Dokumente und Informationen verweigert werden. Als Vertreter des Volkes darf dies nicht länger der Fall sein. Denn nur ein informierter Landtag kann unabhängig und im Interesse der Bürger arbeiten.

Ein starkes Parlament

Immer mehr Gesetze und Verordnungen, die sich auf Ihren und unseren Alltag in Niedersachsen auswirken, werden international oder auf europäischer Ebene beschlossen. Wir erleben mit Besorgnis, dass viele dieser Gesetze und internationalen Verträge nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. Verhandlungen finden oft hinter verschlossenen Türen statt. Abkommen, die unzureichend demokratisch legitimiert sind, führen zu einem schleichenden Abbau unserer Rechte. Das darf nicht sein! Wir wollen dem niedersächsischen Landtag eine stärkere Einbindung in die europäischen Entscheidungsprozesse ermöglichen. Um das zu erreichen, fordern wir die Zustimmungspflicht einer qualifizierten Mehrheit des niedersächsischen Landtages, immer wenn die Landesregierung auf übergeordneter Ebene tätig wird. Unser Landtag wird gewählt, um die Interessen der Bürger des Landes Niedersachsens bei europäischen und internationalen Verhandlungen zu vertreten und darf dies nicht mehr der Landesregierung in alleiniger Regie überlassen. Damit die Mandatsträger dies tun können, sind alle Dokumente zu internationalen Verhandlungen dem Landtag vor der Entscheidung offen zu legen. 

Ein ehrliches Parlament

Derzeit dürfen im Niedersächsischem Landtag teilweise Aussagen zu Protokoll gegeben werden, ohne dass sie auf der Sitzung tatsächlich vorgetragen werden. Hierdurch wird eine öffentliche Debatte behindert. Parlamentarier haben zudem die Möglichkeit, nachträglich redaktionelle Korrekturen am Protokoll vorzunehmen. Da hier großes Missbrauchspotential besteht, lehnen wir diese Praxis ab

Ein demokratischer gewähltes Parlament

Die Parlamente sollen an die Bedürfnisse nachfolgender Generationen denken. Da ist es nur fair, wenn diese frühzeitig mitbestimmen darf, wer ihre Geschicke lenkt. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre ein. 

Dabei sollen alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft unter gleichen Bedingungen wie Deutsche die Zukunft Niedersachsens mitbestimmen dürfen. Denn wer hier wohnt, ist nicht nur kommunal von den dortigen Entscheidungen betroffen.

Wie bei den Kommunalwahlen soll die Möglichkeit bestehen, seine Stimmen zwischen verschiedenen Kandidaten und Parteien aufzuteilen. Dabei sollen jeweils fünf Stimmen für die Direktkandidaten und für die Listenkandidaten zur Verfügung stehen. Sichergestellt sein muss dabei die Teilnahmemöglichkeit von Sehbehinderten mittels geeigneter Schablone.

Gerade kleine Parteien bieten Alternativen zu klassischen Positionen. Allerdings sind ihre Chancen in Parlamente einzuziehen durch die aktuelle 5%-Hürde eher gering. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Neudefinition der 5%-Hürde ein. Künftig sollen maximal 5% der abgegebenen Stimmen unberücksichtigt bleiben. 

Bewusstes Wählen stärkt die Auseinandersetzung mit den Parteien. Daher setzen wir uns für eine zufällige Positionierung der Parteien und Kandidaten auf den Stimmzetteln ein. Dies soll den Effekt des stärkeren Einflusses der früheren Informationen als der späteren verhindern, welcher der Partei zugute kommt, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen bekommen hat und an erster Stelle steht. Ein barrierefreier Zugang für blinde und sehbehinderte Menschen ist sicherzustellen.

Briefwahlen zu manipulieren ist einfach. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den Ausschluss des Versandes von Briefwahlunterlagen an eine andere als im Melderegister hinterlegte Adresse prinzipiell ein. Ausnahme sind Kranken- und Pflegeeinrichtungen, die nicht einem dauerhaften Aufenthalt dienen.

Diese Neuregelungen sollen sowohl zu Wahl des Landtags und dort wo noch nicht geschehen zur Wahl der kommunalen Parlamente gelten.

Ein unabhängiger Abgeordneter

Wie bei der jetzigen Rechtslage bezüglich der Beschlussfähigkeit, sind Abgeordnete bei fast allem, was sie tun, von der Unterstützung ihrer Fraktion abhängig. Fraktionslose Abgeordnete sind so massiv benachteiligt. Sollten Abgeordnete nicht in erster Linie Ihnen, den Bürgern, und ihrem eigenen Gewissen verpflichtet sein, und nicht einer Parteilinie? Wir sind gegen den Fraktionszwang und setzen uns deshalb für das freie Mandat ein. Denn nur indem wir die Rechte der einzelnen Abgeordneten und fraktionsloser Gruppen stärken, können wir den bestehenden Fraktionszwang beenden.

Durch eine Gesetzesänderung könnte man hier die Rechte der Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag deutlich stärken und die Debatte im Parlament bereichern. Wir finden Abgeordnete sollten im Landtag auch alleine Gesetzesentwürfe, Entschließungsanträge und große Anfragen einreichen dürfen. Außerdem wollen wir, dass die Teilhabe- und Rederechte von Abgeordneten auch  bei einer von der jeweiligen Fraktion abweichenden Meinung gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass auch Debatten, die innerhalb von Parteien stattfinden, im Parlament ausdiskutiert werden können.

Keine Demokratie ohne Bürger

Demokratische Kommunen

Mitentscheiden ist Mitbestimmen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die kommunalen Parlamente in Niedersachsen ein so genanntes Ratsreferendum zu jeglichen Themen durchführen können. Denn momentan besteht diese Möglichkeit nur, wenn innerhalb von zwei Jahren ein Bürgerentscheid aufgehoben werden soll.

Doch bislang dürfen neben Deutschen nur Bürger der Europäischen Union in Kreisen und Gemeinden kommunale Parlamente direktdemokratische Elemente nutzen. Dies wird insbesondere damit begründet, dass der Lebensmittelpunkt und die Eingliederung nur lokal begrenzt möglich sei. Jedoch betreffen viele Entscheidungen auf kommunaler Ebene alle Menschen in der jeweiligen Kommune. Daher setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen dafür ein, dass alle Einwohner Niedersachsens wahlberechtigt bei Kommunalwahlen sind, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, sofern sie ein gültiges Aufenthaltsrecht für Deutschland haben und die für Deutsche geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Um überhaupt auf dem Wahlschein zu erscheinen, müssen Kandidaten in Bereichen, wo sie oder ihre Partei nicht vertreten sind, so genannte Unterstützerunterschriften sammeln. Obwohl man bei der Kommunalwahl die Möglichkeit hat, seine Stimme zwischen verschiedenen Kandidaten und Parteien aufzuteilen, wird dennoch nur eine Unterschrift als gültig anerkannt. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Kandidatur mehrerer Kandidaten derart unterstützt werden kann. Das gebietet unser Verlangen nach demokratischer Vielfalt.

Integrierte Stichwahl: Es gibt nicht nur eine Stimme, sondern zusätzlich eine zweite. Diese kommt zum Tragen, wenn kein Kandidat die Hälfte der Stimmen bekommt. Es kommt zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Nun wird der zweite Wahlvorschlag aller Stimmzettel ausgewertet, die sich für keinen dieser beiden Kandidaten entschieden haben. Dieses Verfahren wurde in Niedersachsen 2010 abgeschafft.

Ein Kernthema der PIRATENPARTEI ist die Bürgerbeiteilung. Niedersachsen hat aufgeholt gegenüber anderen Bundesländern. Zwar wird bald ein Bürgermeister nur noch auf fünf Jahre gewählt, aber das ist noch immer eine lange Zeit und erfordert hohe Ansprüche an die Wahl. Gibt es viele Kandidaten, kann es passieren, dass eine Stimmenmehrheit nicht sehr groß ist. Das stellt seine demokratische Legitimation nicht in Frage, wird aber den Rückhalt in der Bevölkerung nicht verbessern. Mit modernen Wahlverfahren kann man Mehrheiten mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz schaffen.

Daher wollen wir wenigstens die integrierte Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl erhalten. Zum Einen wird strategisches Wählen verhindert, zum Anderen werden klare Mehrheiten geschaffen.

Demokratisches Land

Auch zwischen den Wahlen sollen Sie als Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen über Sachfragen treffen können. Darum wollen wir die Quoren für die vorhandenen Formen der Bürgerbeteiligung (Volksinitiativen, Bürgerbegehren und Volksbegehren, Bürgerentscheid und Volksentscheid) erheblich senken und die Verfahren anwenderfreundlich gestalten. 

Die Formulierung für eine erfolgreiche Volksinitiative in Niedersachsen soll dahingehend konkretisiert werden, dass der Landtag sich mit einer Volksinitiative, die die notwendige Unterschriftenzahl erreicht hat, in einer Plenarsitzung befassen und dabei auch dem Initiator Gehör geben muss. Die erforderliche Zahl von Bürger-Unterschriften wird auf 30.000  festgelegt und kann auch durch eine online-Petition nachgewiesen werden. Für ein Volksbegehren in Niedersachsen müssen bisher über 600.000 Unterschriften (10 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Diese Zahl soll deutlich gesenkt werden, damit eine Bürgerbeteiligung nicht nur auf dem Papier möglich ist. Die Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent (bei einfachen Gesetzen) bzw. 50 Prozent (bei  Verfassungsänderungen) der Stimmberechtigten beim Volksentscheid muss vorgenommen werden.

Wir schließen uns hinsichtlich Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren weiterhin den Forderungen des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« an. Demnach müssen Rat und Bürger mittels einer Fairnessklausel auf die gleiche Stufe gestellt werden. Ein Abstimmungsheft ist eine in der Schweiz bekannte Hilfe, um Bürgern eine sachlich gehaltene Information über das Thema des Bürgerentscheides an die Hand zu geben. Dies soll eingeführt werden. Das Zustimmungsquorum von 20% der Stimmberechtigten muss komplett wegfallen, jegliche Art von Zustimmungsquorum muss entfallen.

Obligatorisch sein müssen Bürgerentscheide bei Gemeindefusionen und weitreichenden Finanzfragen wie sie sich zur kommunalen Bauleitplanung ergeben, die in anderen Bundesländern bereits möglich sind und auch genutzt werden. Auch an Entscheidungen zum Landeshaushalt und bei Großprojekten sollen die Bürgerinnen und Bürger des Landes durch einen Bürgerhaushalt mitbestimmen können. Bürger bestimmen, welche Prioritäten sie bei den Ausgaben setzen und können so ihre Ansichten einbringen, welche Einnahmen oder Ausgaben sie erhöhen oder kürzen würden. Der Landtag verpflichtet sich, sich mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts auseinander setzen und etwaige Abweichungen davon zu begründen.

Demokratie für Alle

Wie auf Landesebene sollen auch auf kommunaler Ebene Plattformen für Online-Petitionen für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden. Diese und andere Beteiligungsformen sind bislang ausschließlich ein Thema für Erwachsene.

Wir wollen auch Kinder und Jugendliche an diesem Prozess beteiligen. Auf kommunaler Ebene sollen flächendeckend und verpflichtend Kinder- und Jugendparlamente mit eigenem Etat entstehen. Diese Parlamente sollen das Recht erhalten, in kommunalen Gremien gehört zu werden. Besonders bei Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, kann deren Erfahrungsschatz bei Entscheidungsprozessen enorm hilfreich sein. Damit das für alle zufriedenstellend funktionieren kann, werden geeignete Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören Betreuer, Fahrdienste und Räume mit geeigneter technische Ausstattung. Diese Unterstützung kann durch Parteien, Vereine und anderen Organisationen erbracht werden. Die Jugendparlamente sprechen nicht nur auf den Ratsversammlungen, sondern berichten auch in Jugendeinrichtungen über ihre Arbeit und holen Meinungsbilder ein. So machen sie Werbung für Demokratie und politische Arbeit - beides wichtige Themen, die Spaß machen können. Das ist zumindest unsere Erfahrung.


Drogenpolitik

Die deutsche Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf Prohibition (Verbot und Strafverfolgung) und klammert sich an das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Einige Stoffe bleiben verboten, obwohl sie in Studien als wenig sucht- und  gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Zugleich werden nachweislich gefährliche Substanzen  wie Alkohol und Tabak in der Gesellschaft akzeptiert, ebenso Pharmaprodukte mit hohen Suchtpotential. Der Gesetzgeber hält an Gesetzen fest, die nicht wirkungsvoll die Jugend schützen, die nicht die tatsächliche Gefährlichkeit berücksichtigen, die Polizei und Gerichte überlasten, sowie uns Bürger Jahr für Jahr Milliarden an wirkungslos verschwendeten Steuergeldern kosten.

Eine repressionsfreie Drogenpolitik

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, stehen für eine repressionsfreie Drogenpolitik und wollen ein Ende der gescheiterten Verbote. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab. Stattdessen fordern wir die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine aufgrund ihres Gefahrenpotentials. Die Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht unserer Grundüberzeugung und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die Konsumenten dürfen nicht mehr wie bisher  kriminalisiert werden. Der damit verbundene Schwarzhandel muss durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich Rahmenbedingungen, die viele Probleme beseitigen, die alleine durch gefährliche Beimischungen und mangelnde Hygiene entstehen. 

Regeln, helfen und leiten statt strafen

Prävention (Vorbeugung) muss ehrlich und sachlich sein, um nachhaltig überzeugen zu können. Damit wir für eine neue Drogenpolitik die notwendigen neuen Regelungen finden  können, müssen alle Beteiligten und Betroffenen an den Überlegungen beteiligt werden. Nur dann können wir gemeinsam neue Konzepte gestalten, die ideologiefrei und realitätsorientiert die richtigen Schritte in Richtung Zukunft gehen. Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen dürfen nur noch zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden, nicht aufgrund ideologischer oder wirtschaftlicher Argumente. Ein barrierefreier und unzensierter Zugriff auf alle Informationen zu jeglichen Drogen ist jedem Bürger zu gewährleisten.

Cannabis als Heilpflanze

Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Es gibt ungefähr 60 verschiedene dieser Wirkstoffe, sogenannte Cannabinoide, und alle weisen ein unterschiedliches Wirkungsprofil auf. 

Diese Substanzen bieten Linderung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten. Deren Verschreibung in Form von cannabinoidhaltigen Medikamenten soll von niedergelassenen Ärzten hürdenlos und für alle Krankheitsbilder vorgenommen werden können, bei denen die Wirksamkeit solcher Medikamente belegt ist. Sie sind den verkehrsfähigen Medikamenten gleich zu stellen. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. Weitere Studien sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen. Eine Begutachtung des behandelnden Arztes über die Fähigkeit des Patienten bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Medikaments sollte rechtsverbindlich sein. 

Entkriminalisierung von Cannabis

Aber nicht nur die medizinische Verwendung von Cannabis muss aktualisiert werden. In Niedersachsen konsumieren über eine Viertelmillion Menschen zumindest gelegentlich  Cannabis als Genussmittel. Cannabis ist damit als Volksdroge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Alle bisherigen Versuche, den Schwarzmarkt einzudämmen, führten zu immer weiteren Einschränkungen der Grundrechte: Tausende Abhörmaßnahmen werden gegen vermeintliche Drogendealer angeordnet. Daraus erwachsen aber regelmäßig auch Verfahren gegen einfache Konsumenten. 

Durch lange aufbewahrte, sogenannte "taktische Hinweise" der Polizei entsteht faktisch eine zentrale "Kifferdatei", die zum Teil nur auf Vermutungen basiert. Die Einstufung von Bahnhöfen und Parks als "gefährliche Orte" ermöglicht verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Da die Rechtsprechung undurchsichtig ist, werden Besitzer von Kleinstmengen ersatzweise von den Führerscheinbehörden schikaniert. 

Wir fordern, dass sich die Politik endlich ihrer Verantwortung stellt und den Schwarzmarkt beseitigt. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss nachhaltig  ausgetrocknet werden. Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss entkriminalisiert und den Mechanismen des Jugend-  und Verbraucherschutzes unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährdende Beimengungen von Streckmitteln wie Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetische Stoffe oder Blei müssen verhindert werden. 

Die vorliegenden Erfahrungen mit der Entkriminalisierung von Cannabis in Portugal, den Niederlanden und Tschechien legen nahe, dass dann langfristig auch in Deutschland die Konsumentenzahlen zurückgehen werden. Als Sofortmaßnahme setzen wir uns für eine Menge von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige ein, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten. 

Diamorphin-Programm für Schwerstabhängigem

Auch der Heroinkonsum wurde in der Vergangenheit weitgehend werteorientiert diskutiert. Eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem fand nicht statt. 

Bestenfalls wurden Schwerstabhängige mit Ersatzstoffen behandelt, um sie zur Abstinenz zu führen. Wer keinen Therapieplatz erhielt, beim Beikonsum erwischt wurde oder wegen der fehlenden Rauschwirkung der Ersatzstoffe in der psychischen Abhängigkeit verblieb, wurde in die Kriminalität gedrängt und in der Folge Opfer von Verelendung und gesellschaftlicher Ächtung. Auch Suchtkranke verdienen es jedoch, mit den besten zur Verfügung stehenden Medikamenten und Therapien behandelt zu werden. Durch erfolgreiche Pilotprojekte z. B. in Hannover und Hamburg konnten der sinnvolle Einsatz von reinem künstlichen Diamorphins nachgewiesen werden. Dank kontrollierter Abgabe und Konsum des Diamorphins gelang es, Schwerstabhängige zu stabilisieren. Bei Einigen reduzierte sich der Bedarf, andere wurden sogar dauerhaft abstinent. Bei allen Teilnehmern zeigten sich erhebliche Verbesserungen. Hatte sich ihr Leben vorher ausschließlich um Beschaffungskriminalität und das Besorgen der nächsten Dosis gedreht, gewannen sie nun ihre Selbstbestimmung zurück und fanden neuen Lebensmut. In der frei gewordenen Zeit fanden viele Wohnung und Arbeit und begannen wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der körperliche Zustand der Konsumenten verbesserte sich grundlegend. Die durch gefährliche Beimischungen (Talkum, Paracetamol, Glasstaub, Strychnin, Psychopharmaka, usw.) und Verschmutzung durch Keime und Bakterien im „Straßenheroin“ entstandenen gesundheitlichen Probleme traten nicht mehr auf. Infektionen wie zum Beispiel mit Hepatitis-C und HIV wurden verhindert. 

Auf Basis dieser Erfahrungen muss kontrolliert verabreichtes Diamorphin als Medikament im Rahmen einer wirksamen Therapie betrachtet und als weiterer Baustein in der Behandlung Suchtkranker etabliert werden. 

Wir fordern daher eine Ausweitung des Diamorphin-Programmes. Das Land soll die Einrichtung entsprechend gesicherter Arztpraxen und Ambulanzen unterstützen. 

Informationelle Selbstbestimmung im Drogenbereich

Verbot von Einstellungstests auf Drogen

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten, d. h. jeder Einzelne entscheidet selbst, welche persönlichen Daten er freigibt. Besonders große Unternehmen und Konzerne führen immer häufiger Einstellungstests durch, bei denen eine medizinische Untersuchung auf Drogenkonsum stattfindet. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung der Tests haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Interessanterweise wird in diesen Tests Alkoholmissbrauch nicht überprüft, obwohl dieser nachweislich große Probleme im Arbeitsleben produziert. 

Wir wenden uns strikt gegen die Praxis vieler Unternehmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese gesetzliche Grauzone muss endlich geregelt werden. Den Arbeitgebern müssen diese Tests untersagt werden, sofern es sich dabei nicht um sensible Arbeitsbereiche handelt.

Hierbei soll Niedersachsen ein Vorreiter sein. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen großer Unternehmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten. 

Umgang mit Daten

Mitarbeitern einiger Behörden ist es auch ohne jede fachliche Qualifikation erlaubt, reine Vermutungen über einen möglichen Drogenkonsum in persönliche Akten einzutragen. Derartige Einträge werden in der Folge nicht mehr hinterfragt und können so zu ungerechtfertigten Hürden für die Betroffenen werden. Diese Praxis muss unterbunden werden. 

Auch im Rahmen von Ermittlungen des Landeskriminalamtes kommt es immer wieder dazu, dass Leute unschuldig des Konsums, Besitzes oder Verkaufs von illegalen Drogen verdächtigt werden. Eine erkennungsdienstliche Behandlung findet hierbei oft in rechtlich fragwürdigem Rahmen statt. Die so festgestellten, sehr persönlichen Daten müssen nach ergebnislos gebliebenen Ermittlungen umgehend wieder gelöscht werden. Dies wird heute nicht so praktiziert. Vielmehr sind Betroffene gezwungen, mittels selbst bezahltem rechtlichem Beistand eine solche Löschung durchzusetzen.

Wir fordern die Löschung personenbezogener Daten, falls sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Verwendung der Daten und die Weitergabe sollen auf jeden Fall unterbleiben. 

In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen ihren behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden, um die Krankenkassenleistung bekommen zu können. Diese entwürdigende Anforderung ist aufzuheben.  Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Bürger auch, als Patienten zu behandeln.

Die E-Zigarette

Viele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Die dafür verwendeten Flüssigkeiten, Liquids genannt, bestehen aus einer flüssigen Trägersubstanz mit Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entsteht kein Rauch und nach dem derzeitigem Stand der Untersuchungen werden auch keine anderen Dämpfe frei, die für Dritte schädlich sein könnten. 

Über eine Bundesratsinitiative wollen wir weitergehende Qualitätsstandards festlegen, die als Grundlage für Produktion, Vertrieb und Handel von E-Zigaretten und die Liquids dienen sollen. Diese Standards sollen z. B. gelten für die verpflichtete Angabe der Nikotinkonzentration oder für Zulassungsregeln für Produzenten. Sämtliche Regelungen und Einschränkungen sollen nur zum Zwecke des Verbraucherschutzes getroffen werden. Die Einbeziehung von E-Zigaretten in das »Nichtraucherschutzgesetz« entbehrt dagegen jeder Grundlage und wird von uns ebenso wie die Beschränkung der Nutzung der E-Zigarette auf Raucherbereiche abgelehnt.


Energie

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, stehen für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Rohstoffquellen und wollen den Ausbau regenerativer Energieerzeugung beschleunigen. Wir wollen den konsequenten Umstieg auf regenerative Energiegewinnung und hierzu alle sinnvollen Konzepte umsetzen, die den Umstieg auf nachhaltige Energiequellen zulassen.

Wann immer möglich, muss Energie sparsam verwendet bzw. der Verbrauch gesenkt werden. Hierzu gehören die intelligente Steuerung von Produktion, Verteilung und Verbrauch, die Steigerung der technischen Effizienz und bedarfsgerechte bezahlbare Tarife.

Regenerative Energie: Darunter werden Energiequellen zusammengefasst, die entweder unerschöpflich verfügbar oder relativ schnell wieder vorhanden sind. Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie, Erdwärme und nachwachsende Rohstoffe gehören unter anderem dazu.

Nachhaltige Energieversorgung

Wir wollen eine langfristig gesicherte Energieversorgung für alle. Dazu muss die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Kernkraft so schnell wie möglich durch nachhaltige und umweltschonende Verfahren ersetzt werden.

In Frage kommen die in Niedersachsen praktisch unbegrenzt verfügbaren Ressourcen Wind, Sonne und Geothermie sowie in geringem Umfang auch Biomasse. Der Ausbau von effizienten Verteilungsnetzen und umweltverträglichen Energiespeichern gehört zu den Voraussetzungen einer zukunftsfähigen Infrastruktur für Energie.

Atomenergie

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass kerntechnische Anlagen mit erkennbaren Sicherheitsmängeln nicht weiter betrieben werden dürfen. Kerntechnische Anlagen (Kraftwerke, Zwischenlager, etc.) mit mangelhafter Sicherheit müssen umgehend nachgerüstet oder aufgelöst werden.

Die Lösung der „Endlagerproblematik“ und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Energiepolitik. Wir fordern den sofortigen Stopp der Produktion neuen Atommülls solange die Entsorgungsfrage nicht geklärt ist. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass nuklearer Müll so gelagert werden muss, dass bei negativen Auswirkungen auf Sicherheit, Umwelt und Gesundheit ohne großen Aufwand geborgen werden kann. In diesem Sinne halten wir es derzeit für verantwortungslos von einer „Endlagerlösung“ zu sprechen.

Wir halten den Salzstock Gorleben für nicht geeignet und politisch als „Endlager“ für nicht genehmigungsfähig. Deshalb lehnen wir eine weitere Erkundung des Salzstockes in Gorleben ab und sehen ihn auch im Rahmen der bundesweites Suche nach geeigneten Lagerstätten für nicht akzeptabel.

Über die Grenzen Niedersachsens hinaus wollen wir über den Bundesrat eine Initiative zur Revision des Euratom-Vertrages einbringen. Unser Ziel ist es dabei, auf ein Ende des bestehenden Euratom-Vertrages hinzuarbeiten, da sich dieser auf die Förderung der Atomkraft konzentriert. An seine Stelle soll eine bereits von anderen Institutionen diskutierte politische Union der ERENE (Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien) treten, die sich für eine moderne, grenzüberschreitende Energiepolitik in Europa einsetzt.

Alternative Energiequellen

Um den Ausstieg aus der Kernkraft zeitnah zu erreichen, setzen wir auf umweltverträgliche Verfahren. Bei der Fertigung von Energieanlagen sollen geschlossene Stoffkreisläufe etabliert werden. Dort, wo Umweltgifte nicht ersetzbar sind, wie z. B. Schwermetalle im Produktionsprozess, wollen wir dafür sorgen, dass deren Austreten in die Umwelt verhindert und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Es gilt, die Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten und landwirtschaftlich genutzten Flächen klein zu halten.

Strom und Wärmeenergie aus Biomasse soll in erster Linie in lokalen Kreisläufen aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden. Den Anbau von sogenannten Energiepflanzen für Biogasanlagen auf für den Anbau von Nahrungsmitteln geeigneten Böden lehnen wir ab. 

Wir wollen den Energieverbrauch durch intelligente Lösungen möglichst effizient gestalten und durch die Weiterentwicklung und Förderung von Blockheizkraftwerken (BHKW) als dezentrale und ökologische Alternative in der Stromversorgung fördern.

KWK-Technologie („Blockheizkraftwerke“): Bei der dezentralen KWK-Technologie („Blockheizkraftwerke“) wird auch die Wärme genutzt (u. a. zum Heizen), so dass die Energieeffizienz der Technologie deutlich verbessert wird. 

Weiteren Forschungen zu zukunftsfähigen Technologien zur regenerativen Energiegewinnung und effektiver und nachhaltiger CO2 – Vermeidung stehen wir positiv gegenüber. 

Wir wollen Verfahren fördern, die von den Bürgern in Niedersachsen akzeptiert und unterstützt werden. Der Anbau von Mais für Biogasanlagen nimmt stetig zu und verbraucht sehr viel Fläche. Nach Studien der Umweltverbände WWF und BUND entstehen darüber hinaus potentielle Gesundheitsgefahren durch Ausbringung der Rückstände von Gärprozessen aus Biogasanlagen. Darum berücksichtigen wir die Proteste gegen die „Vermaisung“ der Kulturlandschaft. Maismonokulturen sollen so zügig durch den ökologischeren und ressourcensparenden Anbau von Wildpflanzen als Energielieferanten zur Biogaserzeugung ersetzt werden.

Die Anwendung des Hydraulic Fracturing (Fracking) zur Erdgasförderung sowie Methoden zur Kohlendioxid-Verpressung lehnen wir ab. Derartige Verfahren, ohne zuverlässige Risikoabschätzungen und mit erheblichen Umweltrisiken, bringen uns bei der Energiewende nicht weiter.

Dezentralisierung & Netzausbau

Ein wichtiger Aspekt der Versorgungssicherheit ist die Dezentralisierung der Energiegewinnung und -verteilung. Hier setzen wir auf kleinteilige Strukturen, weil wir glauben, dass diese mehr Sicherheit schaffen als große, zentralisierte Einheiten. Zudem sind die Betriebs- und Ausfallrisiken bei kleinteiligen Strukturen geringer. Wir wollen die Energiewirtschaft so organisieren, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst dezentral und transparent erfolgen.

Dezentralisierung schließt die Förderung volkswirtschaftlich sinnvoller Großprojekte nicht aus. So sind beispielsweise grenzüberschreitende Verbünde von Windkraftanlagen und Verteilungsnetzen sowie internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte grundsätzlich im Sinne unseres energiepolitischen Ansatzes, sofern sie vor allem auf Kooperation und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind und sich planerisch an realistischen Bedarfszahlen orientieren.

Wir setzen uns für die umfassende Berücksichtigung von Bürgerinteressen beim Stromtransport in Niedersachsen ein. Unabdingbar ist dabei eine stärkere Bürgerbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir sprechen uns auch in diesem Zusammenhang für den vorzugsweise Ausbau bereits vorhandener Stromnetze aus und unterstützten Bemühungen der Bürger nach weitest gehender Erdverkabelung neuer und alter Stromleitungen. Die Möglichkeiten der Erdverkabelung müssen überall dort wo sinnvoll und umweltverträglich einsetzbar realisiert werden. Rein wirtschaftliche Überlegungen dürfen keine Rolle spielen.

Im Zuge des Netzumbaus sollen sowohl Planungen und Genehmigungen der Streckenführung als auch die eigentliche Umsetzungsplanung transparent und unter frühzeitiger Beteiligung der Bürger stattfinden. Eine Aushöhlung von Bürger- und Umweltrechten lehnen wir ab, wie z. B. im Falle des 2006 beschlossen Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz geschehen ist.

Intelligente Netze

Wir wollen die dezentrale Energieerzeugung fördern und die dafür benötigten Speicher- und Verteilungstechnologien weiterentwickeln. Energie lokal und regional dort zu erzeugen, wo sie gebraucht wird, senkt die Verteilungsverluste. Zukunftsfähig ist ein intelligentes Energienetz, das Energieerzeuger, Speicher und Kunden effizient miteinander verknüpft  und eine Steuerung des Verbrauchs ermöglicht. 

Der Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden bedingt den Einsatz intelligenter Managementsysteme. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verbrauch der Energieerzeugung folgt und nicht wie bisher die Energieerzeugung dem Verbrauch. Um dies zu erreichen, vertrauen wir auf Verfahren, die ohne die Erhebung von  individuellen Verbrauchsdaten auskommen und stattdessen die Belastung des Netzes autonom erkennen und entsprechend steuern. Zusätzlich werden wir Maßnahmen zur Energieeinsparung fördern, da hier noch weiteres Potential in den einzelnen Haushalten und Industriebetrieben besteht.

Wir finden, dass der Netzausbau zur Umsetzung der Energiewende nur in geringen Maßen notwendig ist, da schon heute ausreichend Trassen vorhanden sind. Die Stromleitungen vieler wichtiger Trassen müssen jedoch aus Altersgründen schnellstmöglich erneuert werden. Hierbei kann durch neue Leitungstechnologie die Kapazität der Trassen verdoppelt  werden, ohne dass erhebliche Mehrkosten entstehen oder neue Trassenführungen notwendig werden (z. B. mittels HGÜ, Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung). Trassen, die nur gebaut werden, um neue Kohlekraftwerke anzuschließen oder die notwendig werden, weil ein Kernkraftwerk nicht abgeschaltet wird, sind von den Betreibern dieser Kohle-/Kernkraftwerke zu zahlen, und nicht mit Steuergeldern. Die Notwendigkeit des  Netzausbaus durch neue Stromtrassen ist in jedem Einzelfall konkret nachzuweisen.

Generell erfordert die Konzentration auf dezentrale Strukturen den Ausgleich typischer Schwankungen in Wind- und Solarenergie sowie das Abfangen von Bedarfs- bzw. Angebotsspitzen. Wir wollen daher die lokalen Netze mit Nachbarnetzen und diese wiederum mit größeren regionalen und internationalen Einheiten koppeln und durch jeweils in die Region passende Energiespeicher puffern. Durch einen derartigen Regionenverbund kann der aufwendige und Großanlagen bevorzugende Energietransport über große Entfernungen, etwa von Offshore-Windparks mit HGÜ-Trassen, auf wenige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduziert werden. 

Bei Bedarf können effiziente Gaskraftwerke und Blockheizkraftwerke Lastspitzen sowie Wind- und Sonnenscheinflauten kompensieren. Zusätzlich setzen wir uns für die Förderung von Gas (Methan, Wasserstoff) aus regenerativen Energiequellen ein (Biogas, E-Gas). Gas lässt sich als Energiespeicher oder auch als sekundärer Energieträger (für den Transport der Energie zum Verbraucher) nutzen. Netzstromüberschüsse können als Gas gespeichert werden, bis sie benötigt werden. Außerdem können Druckluftspeicherkraftwerke sehr schnell und effizient zum Abdecken von Lastspitzen eingesetzt werden. Durch den weiteren Ausbau unserer Gasnetze und -speicher gewinnen wir Unabhängigkeit von Öl- und Gaslieferanten und größere Versorgungssicherheit.

Aktive Energiepolitik: Energie in Bürgerhand

Dezentralisierung und Förderung regenerativer Energien scheiterten in der Vergangenheit immer wieder an den Profitinteressen der großen Stromkonzerne. Wir Piraten setzen uns für ein Landesförderprogramm mit dem Ziel ein, die Position der Kommunen in der Stromversorgung wieder zu stärken.

Wir wollen ermöglichen, dass sich die Bürger vor Ort selbst direkt an den Fragen der Energieversorgung beteiligen können, etwa über Miteigentümerschaft an bzw. Mitbestimmungsregelungen in den jeweiligen Stadtwerken, zum Beispiel über einen genossenschaftlichen Ansatz. Öffentliche Einrichtungen, Gesellschaften in öffentlicher Hand und Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, sollen ausschließlich erneuerbaren Strom beziehen. Bei der Auswahl der Anbieter ist darauf zu achten, dass diese ausschließlich regenerative Energiequellen zur Stromerzeugung nutzen und den Ausbau entsprechender Kraftwerke in Deutschland und in Niedersachsen vorantreiben.

Darum sprechen wir uns für das Konzept der „Bürgerwindparks“ aus, Windparks im Besitz und unter Kontrolle von Bürgern, etwa als Energiegenossenschaften. Bürgerwindparks müssen aber mehr sein als eine Kapitalanlage für Wohlhabende. Echte Beteiligung aller vom Windpark betroffener Bürger setzt voraus, dass auch Bezieher geringerer Einkommen Anteile erwerben können. Darüber hinaus sollten unmittelbare Anwohner ein Vorkaufsrecht haben.

Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir eine umfassende Reform des Bergrechts vornehmen. Es soll ein echter Interessensausgleich zwischen Bürgern und Betreibern genehmigungspflichtiger bergrechtlicher Unternehmungen geschaffen werden.

Behörden und Betreiber sind zu verpflichten, Kommunen, Gemeinden bei Planungen und Anträgen sofort zu informieren und relevante Daten vollständig zu veröffentlichen. Möglichkeiten der Mitbestimmung wie Anhörungen und Einspruchsverfahren, Mediationen, Bürger- und Volksbegehren, Verbandsklagerecht, Bürger- und Volksentscheide sollen im Bergrecht verankert werden. Enteignungen müssen erschwert und die Zerstörung von Lebensräumen, Infrastrukturen, Dörfern und Siedlungen sowie Zwangsumsiedlungen der Bewohner verboten werden. Den Bergbaubetreibern muss die Beweislast für Notwendigkeit, Effektivität und Gefahrenfreiheit der Nutzung gesetzlich auferlegt werden. Sie müssen zudem verpflichtet werden, ausreichende Rückstellungen zur Schadensregulierung zu bilden. Die Betreiber sowie die aufsichtführenden Behörden (meist das Landesbergamt) werden grundsätzlich verpflichtet, alle Geo-, Umwelt- und sonstigen Monitoringdaten permanent aktualisiert der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Niedersächsische Gesetz zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) soll so überarbeitet werden, dass es auch bei bergrechtlichen Verfahren angewendet werden kann.

Lokale Potenziale Nutzen

Die Gemeinden in Niedersachsen werden wir ermutigen, ihren eigenen Energiebedarf vollständig aus regenerativen Energiequellen zu decken. Um die nachhaltige Versorgung zu sichern, und die Konzentration auf wenige Anbieter zu vermeiden, soll die Hoheit über lokale Strom-, Gas- und Wärmenetze, sowie deren Regulierung, wieder in die öffentliche Hand übertragen werden. Unsere Politik wird gewährleisten, dass die Netzinfrastruktur den Systemwandel in der Energiewirtschaft unterstützt.

Zur Energieerzeugung bevorzugen wir genossenschaftlich organisierte, dezentrale und diversifizierte, kleinteilige Kraftwerksverbünde. Diese benötigen nur entsprechend kleine Netztopologie und sind robust gegen Ausfälle. Die betroffenen Bürger sollen sich an diesen partizipieren können. Dieses Ziel wird durch kommunale Energiekonzepte erreicht, die auf einheitlichen Standards basieren.

Deshalb unterstützen wir auch den Bau von Klein-Windkraftanlagen. Wir wollen unnötige bürokratische Hürden beseitigen, wie die Baugenehmigungspflicht für Anlagen mit bis zu zehn Metern Höhe. In Niedersachsen sind Klein-Windkraftanlagen oft rechtlich Großanlagen gleichgestellt, weshalb es sehr aufwändig und teuer ist, eine Baugenehmigung zu erhalten. Zu diesem Zweck sollten die entsprechenden Regelungen der niedersächsischen Bauordnung den großzügigeren Regelungen anderer Bundesländer angepasst werden. Um den Bekanntheitsgrad dieser Technologie zu verbessern, setzen wir uns auch für ein Landesförderprogramm zur Errichtung solcher Anlagen an geeigneten öffentlichen Gebäuden ein. Klein-Windkraftanlagen verbrauchen nur sehr wenig Fläche, weil sich oft Gewerbeparks und ähnliche, bereits bebaute Flächen nutzen lassen. Darüber hinaus kann der gewonnene Strom direkt ins Netz eingespeist werden. Sie erfordern also keinen Ausbau des Stromnetzes.

Die nötige Akzeptanz der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der Windenergie lässt sich nur erhalten, wenn die Lebensqualität der Menschen geschützt wird. Deshalb müssen Kommunen und Bürger bereits in der Planungsphase neuer WK-Anlagen beteiligt werden. Windkraftparks sollten in lokalen Vorranggebieten gebündelt werden. Ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung, der Immissionsbelastungen und den Wertverlust von Wohnimmobilien verhindert, ist zu gewährleisten. 

Energiepreise

Zusätzlich fordern wir, dass die Energiepreisgestaltung öffentlich nachvollziehbar wird, und fördern heterogene Strukturen im Energiesektor. Beschaffung, Erzeugung und Verteilung von Energie soll vielfältig im Sinne eines Energiemixes aus Energie auf Basis erneuerbarer Energieträger erfolgen. Wir unterstützen einen fairen Wettbewerb auf dem Energiesektor nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft – aber unter staatlicher Aufsicht. Diese Aufsicht dient der Wahrung Ihres Schutzes als Verbraucher.

Wie der Staat hilft

Zur Sicherstellung des gerechten Netzzugangs aller Marktteilnehmer ist eine neutrale, rekommunalisierte Netzinfrastruktur erforderlich. So lassen sich für regionale Netze auf Stadt- und Landkreisebene im Jahresmittel ausgeglichene Energiebilanzen erzielen. Kleinere, autarke Netze und dezentrale Anbieter erhöhen die Versorgungssicherheit deutlich und verringern die Gefahr von großen Stromausfällen. Außerdem wird so der Aufbau einer dezentralen Energiespeicherinfrastruktur neben großen, zentralen Lösungen gefördert. Die bundesweite Koordination dieser Maßnahmen soll Aufgabe einer in ihren Kompetenzen gestärkten Bundesnetzagentur sein. Auf Landesebene muss das Parlament diese Vorhaben durch aktive Förderung und Gesetzesänderungen, wie z. B. im Bereich des Bergrechts und der Bürgerbeteiligung, vorantreiben.

Der Umstieg auf regenerative Energien muss unserer Meinung nach auch durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Die damit verbundenen Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile müssen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sozial ausgewogen sowie unmittelbar für die Schonung von Ressourcen wirksam sein. Beispiele hierfür sind die Förderung von dezentralen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme, von Wärmedämmmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung.

Wir treten für eine entsprechende Anpassung des Energieleitungsausbaugesetzes im Rahmen des nationalen Energieplans ein. Für das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) streben wir an, kommunale Vorhaben stärker als bisher gezielt zu fördern. Zudem sollen die Lasten des EEG auf alle Verbraucher gleichmäßig verteilt werden. Sonderbedingungen und Erleichterungen für energieintensive Verbraucher lehnen wir ab. 

Förderprogramme müssen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten, aber nach Erreichung des Förderzwecks konsequent zurückgefahren werden. Einen Schwerpunkt der Förderung sehen wir in der Verbesserung der Energieeffizienz und -vermeidung. Eine nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs schafft Spielräume für die schnellere Anpassung an die Herausforderungen einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Gesellschafts- und Wirtschaftsform. Besonders private Haushalte müssen kostengünstig und umfassend über Einsparmöglichkeiten informiert werden.

Zur Steigerung der Energieeffizienz von einzelnen Produkten setzen wir auf ein so genanntes Top-Runner-Programm: Die effizientesten Produkte im Markt werden jeweils zum Standard für die Branche erhoben. Dieser Standard muss zu einem gewissen Zeitpunkt in der Zukunft erreicht werden muss, z.B. in fünf Jahren. Dadurch wird eine schnelle, marktgetriebene Effizienzsteigerung erreicht.

Fazit

Unser aller Zukunft hängt wesentlich von der dauerhaften Verfügbarkeit einer bezahlbaren Energieversorgung ab. Wir, die Piratenpartei Niedersachsen, setzen uns daher für einen mit allen Beteiligten abzustimmenden, nationalen Energieplan zum Erreichen der oben genannten Ziele ein. Unser Konzept ist kurzfristig umsetzbar. Es bringt zudem sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile.

Die fortschreitende Privatisierung der Stromnetze hat sich als Irrweg erwiesen. Als Teil der Daseinsvorsorge sollte die Stromversorgung nicht in den Händen einer kleinen Gruppe von marktbeherrschenden Anbietern liegen. Energienetze in kommunaler Hand bedeuten auch, dass die Wertschöpfung in den Kommunen bleibt.

Eine kommunale und dezentrale Energieversorgung halten wir für flexibler, effizienter und demokratischer. Wer zudem Anteile an einem Windrad hält, Mitglied in einer Energiegenossenschaft ist, sich gar ein Solarmodul oder eine Klein-Windkraftanlage auf sein Dach baut, wird die Energiepolitik meist aufmerksam verfolgen oder sich sogar mit anderen zusammenschließen und selbst energiepolitisch aktiv werden.


Geschlechter-, Familien- und Jugendpolitik für Gegenwart und Zukunft

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, stehen für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten  Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Wir stehen daher für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen bei Kindern (sofern diese sich nicht selbst dafür  entschieden haben) ebenso abschaffen, wie den Zwang zum geschlechtseindeutigen Vornamen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals "Geschlecht" durch staatliche Behörden ablehnen.

Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert. Diese Nachstellungen - gleich ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind - müssen als Asylgrund anerkannt werden.

Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Homophobie: Homophobie bezeichnet eine soziale, gegen Lesben und Schwule gerichtete Aversion bzw. Feindseligkeit.)

Bekämpfung von Homophobie 

Wir setzen uns zudem für die Übernahme der auf Niedersachsen anzupassenden Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt 2.0“ (ISV 2.0)" als grundlegende Handlungsanweisung für die Bekämpfung von Homophobie in Niedersachsen  ein.

ISV 2.0: Die Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt" wurde vom Berliner Senat 2010 angenommen und basiert auf einem Aktionsplan, in dem mehrere Arbeitsgruppen unter Mitwirkung von Vertretern verschiedener Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Homophobie konkretisiert hatten. Ziel der Initiative ist es, einen umfassenden Prozess der Auseinandersetzung um Homophobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel hin zu Akzeptanz und Respekt vor sexueller Vielfalt zu erwirken.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und echte Entscheidungsfreiheit für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene, strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle im Steuerrecht oder Erbrecht - wie zum Beispiel durch das Ehegattensplitting - lehnen wir ab.

Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft gleichstellen

Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften müssen an die Versorgung von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen gebunden werden.

Ehe und eingetragene Partnerschaft sollen gleichgestellt werden. Dabei ist die eingetragene Partnerschaft für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen. Wir wollen die eingetragene Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen erweitern und entsprechende Konzepte erarbeiten und verwirklichen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dies soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren (z. B. Scheidung) sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.

Kinder und hilfsbedürftige Menschen benötigen besonderen Schutz

Unabhängig vom gewählten Lebensmodell brauchen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder hilfsbedürftige Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir setzen uns dafür ein, noch bestehende, gesellschaftliche Erwartungshaltungen abzubauen, und eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung zu ermöglichen. 

Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sollen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.  

Für das Ermöglichen jeder Betreuungsform

Wer für einen selbstbestimmten Lebensentwurf von Familien einsteht, darf keine Betreuungsform bevorzugen oder benachteiligen. Wir wollen alle Betreuungsformen gleich behandeln, sei es die Betreuung durch eine staatliche Kindertagesstätte, einen Kinderladen, Tagesmütter (oder -väter) oder durch die eigenen Eltern. Wir glauben, dass die Mehrheit der Eltern selbst am ehesten in der Lage ist, solche Fragen zum Wohl ihrer Kinder zu entscheiden. 

Kein einseitiges Subventionieren bestimmter Betreuungsformen

Das einseitige Subventionieren einzelner Betreuungsformen lehnen wir daher ab. Stattdessen wollen wir uns dafür einsetzen, dass perspektivisch jede Betreuungsform gleichberechtigt allen Eltern finanziell möglich ist, faktisch zur Verfügung steht und die Fremdbetreuenden ein gutes pflegerisches und erzieherisches Angebot unterbreiten können. 

Wir beobachten in Niedersachsen in vielen Gemeinden eine weitaus höhere Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Altersgruppen. Wir sehen daher die Landesregierung Niedersachsens in der Pflicht, die Kommunen beim Bau und der Ausstattung derartiger Einrichtungen finanziell zu unterstützen, sowie sich gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für praxisgerechte Regelungen für Tagesmütter und -väter einzusetzen. 

Davon unberührt wollen wir auf Bundesebene die Besteuerung von Familien reformieren und das Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe für alle Familienmitglieder realisieren. Beides ermöglicht die Betreuung durch die Eltern. 

Jugendförderung

Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit lehnen wir ab und setzen uns statt dessen für einen Ausbau der Mittel der Niedersächsischen Landesjugendarbeit ein. Dabei sollen wenigstens Rückgänge der Vergangenheit und die Inflationsrate ausgeglichen werden. Die Förderung der Kinder- und Jugenderholung soll wieder aufgenommen, die Zuschüsse für die bauliche Unterhaltung von Bildungsstätten wieder wenigstens auf das Maß von 2004 erhöht werden. Denn Jugendarbeit ist ein wichtiges Element der Gesellschaft und sorgt für geringere Ausgaben in der Zukunft. Alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, sowie alle Jugendhäuser sind zu erhalten und zu unterstützen. Jugendhäuser sind wichtige gesellschaftliche Begegnungsstätten. Wie die Sport- und Musikvereine fördern sie den kulturellen Austausch, vermindern sprachliche und kulturelle Barrieren und erleichtern unser aller Zusammenleben. Zur Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen setzen wir uns darüber hinaus für den Erhalt und Ausbau kostenfreier Büchereien ein.  

Gesundheitspolitik

Freiheit bedeutet auch, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Alte Menschen sind dazu oft auf die Solidarität der – noch – jüngeren angewiesen. Deshalb wollen wir, die PIRATEN Niedersachsen, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Arbeitende für Arbeitslose, Junge für Alte und Alte für Junge eintreten. Nur eine solidarische Gesellschaft kann Freiheit und Selbstbestimmung für jeden ermöglichen.

Das Gesundheitswesen ist für uns eine Solidaraufgabe und kein Geschäftsmodell. Geburtshilfe, Krankenversorgung, Verbraucherschutz, Polizei oder Feuerwehr – viele öffentliche Aufgaben können nicht kostendeckend erbracht werden und sind trotzdem oder gerade deshalb Eckpfeiler staatlicher Grundsicherung. Der Staat bekommt unserer Meinung nach genau hierfür unsere Steuern.

Rekommunalisierung und verbesserte Finanzierung von Krankenhäusern

Rekommunalisierung: Als "Rekommunalisierung" bezeichnet man die Rückführung privatisierter Infrastrukturen in die Hand der Landkreise und Städte. Die Krankenversorgung und der Betrieb von Krankenhäusern waren lange Zeit Aufgaben, die bei den Landkreisen, Kommunen und gemeinnützigen, privaten Trägern (z. B. Kirchen, Stiftungen, Vereinen) mit finanzieller Unterstützung des Landes lagen. Krankenbetreuung war und ist ein marktwirtschaftliches Verlustgeschäft – zumindest dann, wenn tarifliche Löhne gezahlt werden und ein öffentliches Bau- und Betriebsmanagement finanziert werden muss. Gegen Ende des letzten Jahrhunderts begannen daher Länder und Kreise, die Zahl der eigenen  Krankenhausplätze (sogenannte Krankenhausbetten) abzubauen – ersatzlos oder indem man sie privatisierte, also kommerzielle Träger (Firmen) die Krankenhäuser übernahmen. Diese Firmen versprachen sich Gewinne aus einer Krankenbetreuung, wenn sie Tarife frei aushandeln und ohne öffentliche Aufsicht nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeiten könnten. Dass dies nicht in jedem Fall erfolgreich war, belegen die Fälle, in denen privatisierte Krankenhäuser letztlich geschlossen wurden oder nur mit Hilfen aus der öffentlichen Hand erhalten werden konnten.

Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern

Niedersachsen ist ein Flächenland. Wir wollen trotzdem überall in Niedersachsen eine ausreichende Zahl wohnortnaher Krankenhausbetten zur Verfügung stellen. Medizinische Versorgung auf höchstem, technischem Niveau darf keine Frage des Wohnorts oder der Wirtschaftlichkeit sein – Krankenversorgung ist Teil der staatlichen Daseinsfürsorge.

Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich private, kommerzielle Krankenhausträger auf die gewinnträchtigeren, städtischen Standorte konzentrieren. Viele Krankenhäuser in kommunaler Hand oder gemeinnütziger Trägerschaft, vor allem auf dem Land, wurden geschlossen und Bettenzahlen in der Fläche abgebaut.

Bettenzahlen: Die medizinische Versorgung im stationären Bereich wird allgemein als Zahl der Krankenhausbetten im Verhältnis zur Einwohnerzahl beschrieben. Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit der niedrigsten Krankenhausbettenzahl je Einwohner.

Um Verluste in der Fläche im Sinne einer Art Finanzausgleich zwischen den Standorten ausgleichen zu können, wollen wir auch die Standorte in Ballungsgebieten und Mittelzentren wieder in öffentliche bzw. gemeinnützige Hand bringen und die Krankenhausversorgung in Niedersachsen flächendeckend rekommunalisieren.

Wir wissen, dass dies eine große Aufgabe wird – die niedersächsische Krankenhausgesellschaft beziffert allein den aktuellen Investitionsbedarf auf eine Milliarde Euro. Wir wissen aber auch, dass jetzt gehandelt werden muss, um die Kosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen und eine drohende Monopolbildung bei den privaten Trägern abzuwenden.

Wieder flächendeckende Geburtshilfe

Zusätzlich wollen wir dafür sorgen, dass eine wohnortnahe Geburtshilfe wieder flächendeckend möglich ist, weil wir auch die Geburtshilfe als Teil der elementaren Daseinsvorsorge und als staatliche Aufgabe für Sie als Bürger ansehen. Durch eine Anpassung der Förderrichtlinien sollen die Krankenhäuser in Niedersachsen wieder eigene geburtshilfliche Abteilungen in öffentlichen Krankenhäusern bereitstellen können. Denn der Abbau von diesen Abteilungen und ihre Konzentration auf einzelne Standorte führen zu unzumutbaren und teilweise kritischen Situationen für werdende Mütter und deren Nachwuchs.

Hintergrund: Inzwischen gibt es eine Reihe von Landkreisen in Niedersachsen ohne eigene geburtshilfliche Abteilungen. Wir sehen diese Entwicklung mit Sorge.

Ausbau des Bestandes von Babyklappen

Geboren um zu leben. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich sich für den Erhalt und Ausbau des Bestandes an sogenannten “Babyklappen“ ein. Sie ermöglichen eine wirklich anonyme Geburt und reduzieren mögliche Kindstötungen bzw. das Aussetzen von Kindern an anderen Orten. Wir streben eine gesetzliche Regelung an, die eine Babyklappe in jedem  Geburts- und Krankenhaus mit Geburtsstation in Niedersachsen vorsieht. Vier davon in ganz Niedersachsen sind definitiv zu wenig. Zudem bleibt die Möglichkeit, sich umzuentscheiden und das Kind wieder zurückzuholen. Auch entfällt die nach § 219 StGB notwendige Beratung. 

Screening im Gesundheitswesen

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die stärkere Nutzung wissenschaftlich anerkannter Vorsorgeuntersuchungen als bisher ein. So wollen wir die Hygienevorschriften erweitern, dass ein Test auf multiresistente Keime bei planbaren Krankenhausaufenthalten bereits im Vorfeld zu erfolgen hat. Alle anderen Patienten sollen prinzipiell bei Beginn ihres Krankenhausaufenthaltes auf MRSA und andere multiresistente Keime untersucht werden.

Rettungsdienste und Erste Hilfe

Absenkung der Hilfsfrist

Die Hilfsfrist bezeichnet die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen der ersten Hilfskräfte, zumeist Notarztwagenbesatzungen. Die bisherigen Regelungen haben ihre Grundlage im Jahr 1993. Nach knapp 25 Jahren ist es an der Zeit, in einer immer älter und damit auch für die Inanspruchnahme von Rettungsdiensten anfälligeren Gesellschaft, über eine Verkürzung der Hilfsfrist nachzudenken. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die bisherigen Regelungen für 95% der Einsatzfälle innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort zu sein auf 12 Minuten zu senken. Die Kosten sind von allen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zu übernehmen.

Mindeststandards für die Ausstattung des Rettungsdienstes

Wir setzen uns für das Festschreiben hoher und verbindlicher Mindeststandards für die technische und personelle Ausstattung im Rettungsdienst und Krankentransport im niedersächsischen Rettungsdienstgesetz ein. Die unabhängig zu ermittelnden Mindeststandards müssen dabei regelmäßig an aktuelle, medizinische Standards angepasst werden. Das Ziel ist, eine optimale Versorgung von Patienten und Hilfebedürftigen zu gewährleisten.

Defibrillatoren in Polizeifahrzeugen

Schnelle Hilfe rettet Leben. Die Piratenpartei setzt sich für die Ausstattung sämtlicher Funkstreifenwagen der Polizei mit halbautomatischen Defibrillatoren für die Laienanwendung (sogenannte AED) ein. Die Polizisten können dann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bereits unterstützte lebensrettende Reanimationsmaßnahmen durchführen. Es ist sicherzustellen, dass alle im Streifendienst aktiven Polizeibeamten regelmäßig in erweiterter Erster Hilfe geschult werden.

Erste Hilfe

Aber nicht nur die professionelle Erstversorgung muss verbessert werden, sondern auch die Kenntnisse über die Erste Hilfe, damit wir alle in Notsituationen richtig reagieren können. Aus diesem Grund wollen wir die Finanzierung von Erste-Hilfe-Lehrgängen reformieren und die Kurse attraktiver gestalten. Erste Hilfe an Mitmenschen in Notsituationen darf weder an mangelnden Kenntnissen Hilfeleistender noch an finanziellen Aspekten der Ausbildung zur Ersten Hilfe scheitern. Wir halten es zudem für sinnvoll, schon vor Erwerb des Führerscheins mit den Grundkenntnissen der Ersten Hilfe vertraut zu sein. Daher streben wir deren altersgerechte Ausbildung als integralen Bestandteil der allgemeinen Schulbildung an

Hintergrund: Die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten, gehört zu den Bürgerpflichten und leitet sich in Deutschland aus dem StGB §323c ab, nach dem die "Unterlassene Hilfeleistung" unter Strafe steht. Eine Verpflichtung, die Grundlagen der Ersten Hilfe zu erlernen, besteht jedoch nur im Zusammenhang mit dem Erwerb des Führerscheins und den damit verbundenen "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen".)


Inneres und Recht

Für das Funktionieren von Demokratie und Staatswesen ist es essentiell, dass jeder seine Rechte und Pflichten in freier Selbstbestimmung wahrnehmen kann. Daher lehnen wir, die Piraten Niedersachsen, alle Maßnahmen ab, die Grundrechte beschneiden und Versammlungen behindern. Dies beinhaltet auch die sich immer stärker ausweitende Überwachung unbescholtener Bürger. 

Versammlungen & Demonstrationen

Versammlungsrecht

Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und freien Demokratie. So bietet das Versammlungsrecht grundsätzlich jedem die Möglichkeit, seine Meinung friedlich und im Rahmen des Grundgesetzes zu äußern. Dieses Recht wird zum Beispiel auch bei Demonstrationen ausgeübt.

Das vom niedersächsischen Landtag 2011 verabschiedete geänderte Versammlungsrecht ist ähnlich wie in Bayern oder Baden-Württemberg ein Versammlungsverhinderungs-Gesetz, für dessen Durchsetzung zudem unnötige Bürokratie aufgebaut wird. Wir wollen diese Änderungen rückgängig machen und setzen uns für ein für alle Seiten anwendbares und rechtssicheres Versammlungsgesetz ein.

Überarbeitung des Versammlungsgesetzes

In einem neuen Versammlungsgesetz sollen die in den letzten Jahrzehnten durch Gerichte aufgegebenen Anforderungen eingearbeitet werden. Es gibt eine Vielzahl richterlicher Entscheidungen, die bisher nicht in das niedersächsische Gesetz eingeflossen sind.
   
Wir wollen insbesondere die Kommunikation zwischen den Versammlungsleitern, den Teilnehmern und den Behörden erleichtern und fördern. Hierzu zählt auch, dass mögliche Auflagen frühzeitig übersandt werden. Es soll eindeutige Auflagenkataloge für jede Kommune geben, die Behördenwillkür nicht mehr zulässt. Diese Kataloge sollen als grundlegender Standard für alle Versammlungen gelten.
 
Darüber hinausgehende Auflagen, die sich durch Sonderfälle durchaus ergeben können, müssen konkretisiert und begründet werden. Es muss für jeden ohne Jurastudium möglich sein, die Auflagen und die Gründe der Erteilung sofort zu verstehen. Bei Problemen mit  nicht eindeutigen und nachvollziehbaren Auflagen müssen Behörden ausführliche Hilfestellungen geben.

Förderung von Versammlungen

Jeder, der eine Versammlung nach den Regeln unseres Grundgesetzes durchführt, muss auch das Recht haben, seine Meinung entsprechend zu äußern.   Daher müssen auch neue Formen von Versammlungen in Zukunft bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Die in den letzten Jahren immer öfter stattfindenden Flashmobs werden zurzeit nicht vom Versammlungsrecht erfasst bzw. ermöglicht.

Friedliche Gegendemonstrationen müssen umfänglicher berücksichtigt werden. Das Blockieren von Demonstrationszügen lehnen wir allerdings ab.

Flashmobs: Der Begriff Flashmob bezeichnet einen kurzen, scheinbar spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun. Es sind also Versammlungen ohne Versammlungsleiter.

Überwachung

Kein Staatstrojaner in Niedersachsen

Ermittlungsmethoden, die Computer und Handys ausspionieren, stellen einen massiven und  unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, das Telekommunikationsgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Allein die Erwägung derartiger Maßnahmen markiert einen Vertrauensbruch des Staates Ihnen gegenüber. Wir lehnen daher den Einsatz von Spionagesoftware durch staatliche Behörden, deren Legalisierung durch Gesetze sowie die Finanzierung und Entwicklung derartiger Software kategorisch ab.

Die bisherigen Einsätze des Staatstrojaners und der Umgang mit den hierbei angefallenen Daten von Bürgern müssen eingehend untersucht werden. Alle relevanten Unterlagen zu den Einsätzen und Verträge zwischen Dienstleistern und Behörden sollen unverzüglich öffentlich zugänglich gemacht werden.

Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzes bei Überwachungskameras

Wir lehnen die Videoüberwachung öffentlicher und privater Räume grundsätzlich ab. Wird trotzdem eine begründete Überwachung bestimmter Orte  gestattet, sind die Kameras so einzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen auf jeden Fall eingehalten werden. Sollte dies unmöglich sein, sind sie außer Betrieb zu nehmen.

Auf Versammlungen sollen Ordnungskräfte Videoaufzeichnungen nur anfertigen dürfen, wenn dies unumgänglich ist. In diesen Fällen fordern wir mehr Transparenz und Information durch die Behörden ein. Es muss sicherstellt werden, dass Aufzeichnungen unmittelbar nach Ende der Versammlung unwiderruflich gelöscht werden. Dies betrifft auch Übersichtsaufnahmen oder solche, die zu Übungszwecken erstellt wurden. Der  Versammlungsleitung muss es jederzeit möglich sein, das Löschen der Aufzeichnungen zu überprüfen.

Keine Überwachung und Verfolgung durch Drohnen

In den letzten Jahren sind durch Forschung und Entwicklung immer kleinere und leistungsfähigere Flugkörper entstanden, die unbemannt und teilweise autonom den Luftraum durchfliegen können – so genannte Drohnen oder Minicopter.

Wir stehen den Einsätzen dieser Flugobjekte kritisch gegenüber, da sich hier umfassende Datenschutz- und Bürgerrechtsfragen ergeben. Nach halten wir die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung und zum Einsatz für unzureichend.

Wir wollen daher den Einsatz von Minicoptern durch polizeiliche Einsatzkräfte unterbinden. Der Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen bedeutet einen massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit, da hierbei Demonstranten systematisch abgefilmt und überwacht werden. Es ist für uns kein zu tolerierendes Risiko, Menschen durch den Ausfall von Technik körperlich zu gefährden oder Schaden zukommen zu lassen. Wir werden uns dafür einsetzen, bisher nicht öffentlich gemachte polizeiliche Drohneneinsätze aufzuarbeiten und die Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, bei großflächigen Unfällen, Brandgebieten, Hochwasser, usw. Drohnen zur Aufklärung in betroffene Gebiete zu entsenden.

Selbstverständlich unterstützen wir diese schnelle und effektive Hilfe von Rettungskräften, im Einsatz um Leben, Eigentum oder zur Abwendung von Naturkatastrophen.

Auch Landwirtschaft, Forschung und Wissenschaft können von den günstigen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der Drohnen profitieren. So können beispielsweise Vermessungen kostengünstig erfolgen, oder schwer zugängliche Gebiete ohne Eingriffe in die Natur erforscht werden. Auch diese Nutzung von Drohnen unterstützen wir unter der Voraussetzung, dass kein Eingriff in die Grundrechte der Bürger stattfindet. Im Zweifel bedarf es einer vorab zu erteilenden Genehmigung des Landesdatenschutzbeauftragten.

Und auch im privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter. Durch den Einsatz einer Kamera werden diese aber schnell zu einem Risiko für den Datenschutz. Wir setzen uns für die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein, und lehnen den nicht ausreichend regulierten Einsatz mit Kameras bestückter Drohnen über dem eigenen Grundstück ab, sofern damit datenschtzrelevante Belange betroffen sind. Hier wollen wir die Bevölkerung stärker sensibilisieren, aufklären und die bestehenden Regelungen verfeinern.

Den Einsatz von Drohnen bei der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) lehnen wir ebenso ab wie den Einsatz von bewaffneten Drohnen bei militärischen Einsätzen.

Verzicht auf Einsatz von Massenüberwachungsmaßnahmen

Die Polizeidienste greifen bei ihren Ermittlungen in den letzten Jahren verstärkt auf die Nutzung von technischen Hilfsmitteln zurück, die wir als für den Datenschutz und die individuelle Freiheit eines jeden Einzelnen als bedenklich erachten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die dazu bislang berechtigten Institutionen in Niedersachsen auf den Einsatz von Vorratsdatenspeicherung, automatischer Kennzeichenerfassung (Section Control), Funkzellenabfragen, Rasterfahndung durch Stille SMS und ähnlichen auch zukünftigen Massenüberwachungsmaßnahmen verzichten. Weiterhin werden wir eine Bundesratsinitiative zur generellen Abschaffung beantragen. Denn die anlasslose Überwachung der Bevölkerung ist ein Eingriff in die Privatsphäre.

Stille SMS: Mithilfe einer "Stillen SMS" stellen Strafverfolgungsbehörden unbemerkt den Aufenthaltsort eines Mobiltelefons fest. Betroffene werden über eine erfolgte Ortung nicht informiert, obwohl diese einen massiven Grundrechtseingriff darstellt. Eine Aufsicht und die Einordnung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kann aufgrund fehlender Dokumentation zum Einsatz der Stillen SMS nicht vorgenommen werden.)   Zur rückwirkenden Aufklärung solcher Maßnahmen fordern wir umgehend eine Veröffentlichung bisheriger Einsätze, bei denen eine Ortung mit Hilfe der Stillen SMS erfolgte. Zukünftig wollen wir eine stärkere Kontrolle der Polizeibehörden zum Beispiel durch die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung, bevor ein Einsatz der Stillen SMS in Frage kommt. Selbstverständlich muss auch eine lückenlose Dokumentation geführt werden.

Bewährte Ermittlungsmethoden statt Vorverurteilung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft nur gegen denjenigen ermittelt wird, gegen den ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt. Wir lehnen daher Predictive Policing, also die vermeintliche Identifizierung potentieller Straftäter im Voraus, ab.

Predictive Policing: ist eine Technik, bei der aufgrund von statistischen Rückschlüssen auf zukünftige Täterschaft aufgrund persönlicher und politischer Merkmale geschlossen wird. Dies nimmt keine Rücksicht auf das Individuum. Ganze Gruppen von Menschen würden kollektiv verdächtigt. Neben dieser grundsätzlichen moralischen Problematik, würden sich außerdem durch Vorurteile verursachte juristische Ungleichbehandlungen verschiedener Gruppen in der Lernphase der automatisierten Systeme ebenfalls übernommen und anschließend durch scheinbare Objektivität legitimiert.

Polizei und Justiz

Identifikationsnummer für Polizisten

Die tägliche Polizeiarbeit wäre ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich. Auch angemessene körperliche Gewalt kann ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel darstellen. 

Als Träger des staatlichen Gewaltmonopols trägt jedoch gerade die Polizei eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Insbesondere auf Versammlungen kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Übergriffen einzelner Polizisten auf Bürger. Häufig erhalten die Betroffenen keine Auskunft zum Namen des Beamten, obwohl dieser verpflichtet ist, seinen Namen auf Verlangen mitzuteilen. 

Aus  diesem Grund setzen wir uns für die Einführung einer deutlich erkennbaren, individuellen Identifikationsnummer für Polizeibeamte auf Versammlungen ein. Um die Anonymität des Beamten zu gewährleisten, soll  diese Nummer für jeden Einsatz neu vergeben werden. Die Aufschlüsselung wird nur für Ermittlungsbehörden möglich sein.

Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden

Statt der bislang beim Innenministerium angesiedelten Beschwerdestelle setzen wir uns für die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Beauftragten des Landtages für die Polizeibehörden ein.

Der Polizeibeauftragte hat die Grundrechte zu schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle zu unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete zu dienen. Als unabhängiger Ansprechpartner für Polizei und Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er hat dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, in dem er insbesondere auf das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Polizei eingeht. 

Der Polizeibeauftragte soll mit den gleichen Ermittlungsbefugnissen wie ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ausgestattet werden. Er soll sowohl interne polizeiliche Probleme untersuchen, als auch externe, durch das Handeln der Polizei entstandene Ereignisse aufklären. Mit Einwilligung des betroffenen Bürgers kann er eingereichte Beschwerden an die für Straf- oder Disziplinarverfahren zuständigen Stellen weiterleiten. Grundsätzlich soll er aber den Verschwiegenheitspflichten unterliegen, die auch für den Wehrbeauftragten gelten. 

Bessere Ausstattung von Polizei und Justiz

Auch wenn wir einzelnen polizeilichen Maßnahmen kritisch gegenüberstehen, weil wir dem Schutz der Bürgerrechte Priorität einräumen, wollen wir die Effektivität der Polizei erhöhen. Wir fordern daher die personelle und materielle Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes zu verbessern.

Die Anschaffung von Ausrüstung darf nicht dem einzelnen Beamten aufgebürdet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Polizisten beschäftigt werden, um die Arbeit angemessen bewältigen zu können. Vor allem die Präsenz – und damit eine verbesserte Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit vor Ort –  ist sicherzustellen. Dabei sollen Polizeikräfte vorzugsweise dort aktiv zum Einsatz kommen, wo bislang Kameras passiv agieren.

Die Justiz muss in die Lage versetzt sein, unabhängig in angemessener Zeit Entscheidungen fällen zu können. Die aktuellen Verfahrenszeiten sind im Hinblick auf den allgemeinen Anspruch auf Rechtssicherheit nicht akzeptabel.

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter 

Kommt es dann zu einer Verurteilung, die sich im Nachhinein als unrecht herausstellt, hat man einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, sofern man inhaftiert wurde. Dann aber mit einem Taschengeld von € 25,- pro Hafttag abgefunden zu werden, ist skandalös und eines Rechstaates unwürdig. Die Piratenpartei Niedersachsen strebt über die Justizministerkonferenz eine Entschädigung nach den Vorgaben des StrEG von € 200,- pro Tag oder einen entsprechend höheren nachgewiesenen Verdienstausfall an. Ersatzweise für eine bundesweit einheitliche Lösung soll das Land Niedersachsen für den Ausgleich der Differenz zur gegenwärtigen Regelung für in Niedersachsen gesprochenes Unrecht zahlen. Ein jährlicher Inflationsausgleich ist zu berücksichtigen. Eventuelle Einkünfte aus Arbeit im Gefängnis sind gegenzurechnen.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Gefühlte Sicherheit ist eine Voraussetzung für persönliches Wohlbefinden. Deutschland weist in vielen Bereichen eine der niedrigsten Kriminalitätsraten weltweit auf.

Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland kaum kommuniziert wird. Das Kriminalitätsrisiko wird als Folge mangelhafter Informationen teilweise überschätzt.

Wir wollen daher ein Informationsprogramm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Niedersachsen auflegen. Hierbei soll die tatsächliche Bedrohungslage durch Kriminalität anhand von Statistiken im Vergleich mit alltäglichen Risiken betrachtet werden, um einer verzerrten Wahrnehmung entgegen zu  wirken.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Steuerfinanzierte Sicherheitsforschung muss sich wieder an Ihren Bedürfnissen und  Grundrechten orientieren. Wir brauchen keine weiteren Technologien, die Sie, die Bürger, stärker überwachen, erfassen und kontrollieren.

Stattdessen wollen wir eine Sicherheitsforschung fördern, sich wieder stärker an Prävention orientiert. Dabei sollen Forschungsprojekte vor allem auf soziale Teilhabe und Bildung setzen.  Daher müssen bestehende und zukünftige Projekte gründlich auf Wirksamkeit, Kosten, Grundrechtseingriffe und mögliche Alternativen untersucht werden.   Wir wollen, dass in Zukunft Bürgerrechtsorganisationen und Nichtregierungsvertreter darüber mitentscheiden, welche Projekte gefördert werden sollen. Über die Ausschreibung eines Projekts soll erst entschieden werden, wenn  die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte eine öffentliche untersucht worden sind.

Staatsorganisation und Recht

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Wir fordern, das Weisungsrecht der Landesregierung gegenüber ihren Staatsanwälten aufzuheben. Insbesondere darf es keine Dienstanweisungen geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.

Dezentralisierung 

Im Sinne der Subsidiaritätsforderungen der Europäischen Union setzt wir uns für eine konsequente Dezentralisierung und damit Stärkung der Kommunen und Länder ein.

Subsidiaritätsforderung: Entscheidungen sollen immer in der untersten möglichen politischen Gliederung entschieden werden.

Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

  Wir lehnen die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben des Staates ab. Das Gewaltmonopol des Staates darf unter keinen Umständen an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben. Auch in anderen Bereichen ist die Auslagerung grundsätzlich nur dann zu billigen, wenn die Bereithaltung der Kapazitäten durch den Staat aufgrund zu hoher Kosten oder zu seltener Inanspruchnahme nicht möglich ist und hierdurch keine Grundrechte gefährdet werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass private Anbieter in der Regel teurer sind, da sie gewinnorientiert arbeiten.

Verfassungsschutz überdenken

In der Vergangenheit häuften sich Unregelmäßigkeiten und schwere Fälle von Amtsmissbrauch durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Der hierdurch entstehende Schaden für die Demokratie wird durch keinen möglichen Nutzen aufgewogen. Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie und wir fordern seine Abschaffung. Solange die hierfür notwendigen Mehrheiten fehlen, muss im zumindest eine wesentlich stärkere demokratische Kontrolle gewährleistet werden. Den Mitgliedern des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landtags Niedersachsens müssen deutlich mehr Befugnisse und Einsichtsrechte eingeräumt werden. So muss die Größe des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausgeweitet und die Verwendung von Geldern durch den Verfassungsschutz stärker kontrolliert werden. Wir fordern, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten unbedingt durchzusetzen. Alle von Maßnahmen des Verfassungsschutzes Betroffenen sollen nach Ablauf einer festgeschriebenen Frist Aufforderungslos über Ermittlungen und Ergebnisse informiert werden. Anwaltliche Akteneinsicht muss gewährt werden.

Verfassungsbeschwerden in Niedersachsen ermöglichen

Während den Bürgern in vielen anderen Bundesländern längst die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde auf Landesebene offensteht, müssen wir uns in Niedersachsen an das Bundesverfassungsgericht wenden. Diesen  Beschwerdeweg sehen wir als klaren Mangel an, da in der Gesetzgebung viele landesspezifische Besonderheiten eine Rolle spielen, dass sie in Karlsruhe nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt werden können. Deshalb fordern wir, die Landesverfassung um das Recht auf Popularklage zu erweitern.

Popularklage: Als Popularklage bezeichnet man im Rechtswesen eine Klage, die von jemandem erhoben wird, der nicht unmittelbar betroffen ist. In Deutschland ist die Popularklage bislang nur in der Verfassung des Freistaates Bayern vorgesehen.

Gesetzes-TÜV gegen Grundrechtseingriffe

Wir fordern eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung bestehender und zukünftiger Überwachungsbefugnisse des Staates. Indem wir eine unabhängige Institution schaffen, die frei von Wirtschafts- und Parteiinteressen neue Gesetzesvorhaben überprüft, werden die Bürgerrechte gestärkt und zukünftige Gesetze sicher verfassungskonform erlassen. Ein verpflichtender "Gesetzes-TÜV" soll im Vorfeld über mögliche Risiken und Alternativen zu Eingriffen in die Bürgerrechte informieren. Forschungseinrichtungen und Bürgerrechtsorganisationen sollen in den Prozess mit einbezogen werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen für jeden öffentlich zugänglich sein, um eine nachvollziehbare und sachliche Debatte anzuregen, bevor Gesetze erlassen werden.

Überflüssige Gesetze abschaffen – veraltete Gesetze reformieren - bestehende Gesetz umfassen darstellen

Für einen durchschnittlichen Bürger ist es unmöglich, den Überblick über alle Gesetze und Verordnungen zu behalten. Auch Verwaltungen werden durch nicht mehr erforderliche Regelungen und Vorschriften ohne sachlichen Grund in Anspruch genommen. Dies führt zu einer unnötigen Belastung der Verwaltungen und auch der Finanzhaushalte. Wir setzen uns daher dafür ein, den Bestand an Gesetzen systematisch nach Erforderlichkeit zu untersuchen und ggf. zu reduzieren. Zugleich wollen wir die vorhandenen Gesetze nach Möglichkeit vereinfachen und zusammenfassen. Auch mit dem Erlass neuer Regelungen soll sparsam verfahren werden.

Dort, wo Kommentare zu Gesetzen des Landes Niedersachsen in ihren wichtigen Elementen mittels geeigneter Regelungen zu Bestandteilen der Gesetzesauslegung werden, müssen diese auch umfassend öffentlich zugänglich dargestellt werden.

Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte

Recht haben und Recht bekommen ist insbesondere in Verwaltungsverfahren nicht immer sichergestellt. Dann muss es auch außerhalb der Klage, die oftmals mit Kosten verbunden ist, die Möglichkeit geben, eine Entscheidung überprüfen zu lassen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher für die verbindliche Wiedereinführung der Möglichkeit ein, gegen die meisten Entscheidungen der Behörden (Verwaltungsakte) Widerspruch einzulegen zu können. Die jetzige Kann-Regelung ist willkürlich und bietet keine Rechtssicherheit. Weiterhin belastet sie die Justiz mit vielfach überflüssiger Arbeit.

Abschaffung Residenzpflicht

Genau so und zudem ein Gesetz, das wir für überflüssig halten und daher abschaffen wollen, ist die Residenzpflicht, derzufolge sich Asylbewerber rund um die Uhr im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten müssen. Selbst das kurzfristige Verlassen des Bezirks ist prinzipiell strafbar. Die Residenzpflicht ist eine deutsche Besonderheit, sie existiert in keinem anderen Land der Europäischen Union. Wir werden uns dafür einsetzen, diese Einschränkung generell abzuschaffen. Das Land Niedersachsen soll mit allen  Bundesländern, insbesondere mit den Umliegenden, Verträge schließen, die den Geflüchteten erlauben, frei durch sie zu reisen.

Wiedereinführung eines Sammlungsgesetzes 

Ein Gesetz, das zu 01.01.2007 abgeschafft wurde, aber das wir nicht für überflüssig halten, ist das Sammlungsgesetz. In Anlehnung daran setzten wir uns für dessen Wiedereinführung ein. Denn wer spendet sollte sicher sein, dass sein Geld auch die erreicht, die es erreichen soll. Die Erfahrungen zeigen, dass die Aufhebung zu einer Vielzahl von Sammlungen geführt hat, die in betrügerischer Absicht durchgeführt wurden. Vorteile des Gesetzes liegen in der besseren Überprüfbarkeit von Spendensammler und Spendenverwendung. Dort, wo bislang nicht negativ aufgefallene Organisationen und Institutionen agieren, soll ein Anzeigeverfahren ausreichend sein.

Faire öffentliche Beschaffung

Die öffentliche Beschaffung ist eines der am meisten regulierten Tätigkeitsfelder öffentlichen Handelns. Eine Vielzahl von Regelungen soll sicherstellen, dass keinerlei Wettbewerbsverzerrungen in der Bedienung öffentlicher Aufträge zum Tragen kommen. Da es dabei immer um Steuergeld geht, welches eingesetzt wird, ist es für uns besonders wichtig, dass dies auch in Übereinstimmung mit gesellschaftlichen Kriterien erfolgt. Einige davon aus dem Lohnbereich finden sich im Kapitel "Arbeit und Soziales". Wir schlagen weiterhin folgende Änderungen vor:

Beschaffung muss sozialen Ansprüchen folgen

Das Vergabegesetz gilt mehrere Aspekte wie den der Umweltverträglichkeit, der Sozialverträglichkeit und der Einhaltung von ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen, die in eine Vergabeentscheidung einfließen können. Allerdings ist nicht geregelt, nach welchen Kriterien derartige Aspekte zu berücksichtigen sind. Wir wollen, dass sie zu zu einem automatischen Bestandteil des Angebots werden. So ist nicht nur eine Vergleichbarkeit gegeben, es wird auch sicher gestellt, dass diese Aspekte Berücksichtigung finden. Auch wäre damit die Zweiklassengesellschaft von Verstößen aufgehoben. Solange dies noch nicht Realität ist, muss ein Verstoß gegen die freiwillig gemachten Zusagen gleichermaßen geahndet werden, wie ein Verstoß gegen verbindlich gemachte Zusagen, was bislang noch nicht der Fall ist.

Lügen nicht belohnen 

Es darf keine Bevorzugung von Unwahrheiten geben. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass es nicht mehr möglich sein soll, eine Vertragsstrafe zu senken, weil sie unverhältnismäßig hoch erscheint. 

Je Verstoß gegen die Vergaberichtlinien ist gemäß des Vergabegesetzes 1% des Auftragswertes einzubehalten. Ebendort ist auch geregelt, dass bei unverhältnismäßig hoher Vertragsstrafe der Auftraggeber diese auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf einen angemessenen Betrag herabsetzen kann. Je mehr Verstöße, desto geringer kann also die Konsequenz für den Einzelfall ausfallen. Das ist eine Bevorzugung derer, die viele Verstöße begehen und kann nicht im gesamtgesellschaftlichen Interesse sein. 

Abgesehen davon, dass nicht definiert ist, was eine unverhältnismäßig hohe Strafe ist und unter welchen Voraussetzungen  einer Bitte um Herabsetzung nachgekommen werden kann oder soll, handelt es sich hierbei um ein Bonussystem für denjenigen, der schon mit einer  großen Anzahl von Verstößen kalkuliert, um einen Auftrag zu bekommen.


Infrastruktur bei Internet, Bauen und Verkehr

Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und sozialökonomischen Voraussetzungen abhängig, so dass keine flächendeckende Beteiligung am digitalen Wissen gewährleistet ist.

Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine Aufgabe des Landes Niedersachsen, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung. Wo die bisherige Landesregierung versagt hat, stehen wir PIRATEN für eine echte Zukunft.

Durch die wirtschaftliche Entwicklung, den demografischen Wandel und die Besiedlung in einem Flächenland ergeben sich für den Verkehr in Niedersachsen besondere Herausforderungen. Diese ist nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu bewältigen.

Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher, vor allem flächendeckender Verkehrsinfrastrukturen. Die optimale Ausnutzung bestehender Trassen für Bahn- und Straßenverkehr ist dabei Neubauten vorzuziehen. Aber auch die Wohnraumpolitik ist ein wichtiger Infrastrukturpunkt für Niedersachsen.)

Breitbandausbau 

Regionen ohne Breitbandtechnologie werden von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt. Breitband-Internetverbindungen sollen wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein. Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen. Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben. Das Erreichen von mindestens 100 MBit/s muss in ganz Niedersachsen unverzüglich das Ziel sein. Breitband-Internetverbindungen müssen mittels neuer Technologie wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein.

Haftungsfreistellung für Betreiber von digitalen Netzwerken

Auch die Regelungen zur sogenannten "Störerhaftung" wollen wir ändern und befürworten die Haftungsfreistellung für private Betreiber drahtloser und kabelgebundener Netzwerke. Die Betreiber solcher Netzwerke sollen den gleichen Schutz wie Access Service Provider genießen. Die Haftungsfreiheit entfällt, wenn ein Tatbestand zweifelsfrei einem Nutzer zugeordnet werden kann. Damit wollen wir das Problem der Störerhaftung in Zusammenhang mit drahtlosen und kabelgebundenen Netzwerken angehen. Der Betrieb offener WLAN-Netzwerke durch sogenannte "Open Wireless Communities", aber auch der Betrieb von Familiennetzen, soll so in Zukunft auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden. Hierfür wollen wir eine erneute Bundesratinitiative starten.

Betreiberhaftung: Zurzeit haften Betreiber von nicht-gewerblichen öffentlichen, digitalen Netzwerken für ihre Nutzer. Dies erschwert in der Praxis vor allem das Betreiben von offenen WLAN-Netzwerken, da der Betreiber beispielsweise für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer des Netzwerkes  haftet, obwohl dieser die Tat nicht verübt hat.

Access Service Provider: Im deutschsprachigen Raum auch oft nur Provider, weniger häufig auch nur Internetanbieter oder Internetprovider genannt, sind Anbieter von Diensten, Inhalten oder technischen Leistungen, die für die Nutzung oder den Betrieb von Inhalten und  Diensten im Internet erforderlich sind.

Freier Internetzugang für Flüchtlingsunterkünfte

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert für alle Sammelunterkünfte für Geflüchtete einen kostenlosen WLAN-Zugang um diesen die Möglichkeit zu geben, miteinander bei getrennter Unterbringung zu kommunizieren. Oft ist Internet die einzige Möglichkeit, mit der in der Heimat verbliebenen Familie den Kontakt aufrecht zu erhalten. Der frei zugängliche Internetzugang ist selbstverständlich jedermann zugänglich. Um auch Menschen ohne mobiles Endgerät nicht auszuschließen, hat jede Sammelunterkunft für Geflüchtete mindestens einen PC mit Internetzugang bereitzustellen. 

Ein Grundrecht auf Wohnung

Wir unterstützen Bemühungen, das Recht auf angemessenen Wohnraum als Grundrecht in der niedersächsischen Landesverfassung und im Grundgesetz zu verankern.

Wir sehen den Staat in der Pflicht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um jedem Bürger einen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir  setzen uns deshalb dafür ein, dass das Land Niedersachsen und die Kommunen über eigene Wohnungsbaumaßnahmen ausreichend Wohnraum für alle schaffen.

Die Verdrängung von Mietern durch Spekulanten sehen wir als Verstoß gegen die im Grundgesetz festgelegte Allgemeinwohlverpflichtung von Eigentum an.

Zusätzlich unterstützen wir aber auch die wichtige Rolle der Privatinvestoren bei der Schaffung von Wohnräumen.

Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen 

Ausreichend bezahlbarer Wohnraum muss geschaffen werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine effektive Erhöhung der regulären Mittel für den sozialen Wohnungsbau ein. Das dafür zur Verfügung stehende jährliche Budget soll auf mindestens € 100 Mio. erhöht werden, bis ein Gleichgewicht an preisgünstigem Wohnraum auf Angebots- und Nachfrageseite erreicht ist.

Dies darf nicht zu einer Ghettoisierung führen. Wir setzen uns für die besondere Förderungswürdigkeit von Wohnraum dann ein, wenn ein ausgeglichenes Verhältnis von gefördertem und nicht-gefördertem Wohnraum geschaffen wird.

Wohnraum ist insbesondere im großstädtischen Bereich nach wie vor knapp, eine nachhaltige Entspannung ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil, große Städte wachsen immer schneller. Eher ist eine Ausweitung der Bebauungsflächen realistisch einschließlich der damit einhergehenden Bodenversiegelung. Demgegenüber gibt es vielfach Wohnraum im innerstädtischen Bereich, der aus verschiedenen auf Gewinnerzielung ausgerichteten Gründen leer stehen bleibt. Daher setzen wir uns für die Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes am Beispiel Hamburg ein. Damit soll sichergestellt werden, dass theoretisch verfügbarer Wohnraum zu angemessenen Preisen auch praktisch verfügbar ist.

Grenzen für Vorschriften im Bebauungsplan

Bebauungspläne dürfen die Gestaltungsfreiheit der Bauherren nicht einschränken. Abgesehen von Sicherheitsaspekten soll es nur wenige zulässige Einschränkungen geben, wie beispielsweise bestimmte Mindestabstände zu Nachbargrundstücken und eine Obergrenze für die Bauhöhe.

Vorgaben der Bebauungspläne erschweren bzw. verhindern teilweise den Bau von Niedrig- und Nullenergiehäusern, insbesondere wenn diese von der traditionellen Bauform abweichen. Auch andere Vorschriften, beispielsweise zur Haus- und Dachfarbe, sind für uns nicht  nachvollziehbar. Abgesehen davon verteuern sie nicht selten den eigentlichen Bau und stehen somit im Widerspruch zum Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu errichten.

Wir streben mehr Transparenz und Überlegen in der Politik bei Bauentscheidungen an. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung der Veröffentlichungspflichten auf Bauschildern ein. Zukünftig sollen neben den bisherigen Veröffentlichungen bei  öffentlichen oder dem rechtlich gleichgestellten Bauten auch Angaben zu Zeitplan der Bauarbeiten, an der Entscheidung beteiligten Gremien, Kosten für die öffentliche Hand und Ansprechpartner bei der Verwaltung enthalten sein. Zusätzlich sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben  im Internet an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. 

Barrierefreies Bauen als Standard

Neben der Förderung von neuem Wohnraum ist die Mobilität von Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Aspekt im Bereich Bauen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlichen Richtlinien angepasst werden und insbesondere in Ämtern und Behörden sowie in Bildungseinrichtungen die Barrierefreiheit massiv ausgebaut wird. Um dies zu unterstützen, muss barrierefreies Bauen ein fester Bestandteil der Architektenausbildung werden.

Energieeffiziente, emissionsarme und raumschonende Mobilität im Interesse der Gesundheit aller ist ein wesentliches Ziel unserer Verkehrspolitik. Wir setzen uns für die Förderung von innerstädtischem ÖPNV und regionalem Nahverkehr, sowie einen Ausbau des Radwegenetzes auf allen Ebenen ein. Ziel ist das gleichberechtigte Nebeneinander von zu Fuß-, Rad-, motorisiertem Individual- und öffentlichem Personennahverkehr.

Schiene vor Straße

Die Piraten setzen sich für eine Entlastung der Straßen zugunsten des Schienenverkehrs sowohl im Güter- wie im Personenverkehr ein. Dabei geht Reaktivierung stillgelegter Trassen vor Ausbau bestehender und Neubau. Um die Attraktivität des ländlichen Raums zu steigern oder mindestens zu erhalten sollen auch dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, stillgelegte Haltepunkte reaktiviert bzw. neu eingerichtet werden. Zur besseren Erreichbarkeit streben wir - sofern an der Trasse befindlich - die Verlagerung von ortsfernen Bahnhöfen in den Ort hinein an.

Pilotprojekte für den fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr

Um die Mobilität aller zu verbessern, setzen wir uns für einen Fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr mit Taktfahrplan und flexible Lösungen wie Rufbusse und Ähnliches ein. Vergleichbare Projekte anderer Städte zeigen die positiven Auswirkungen dieser Maßnahme auf Lebensqualität und Stadtentwicklung. Dazu sollen Städte und Gemeinden gefördert werden, die eine Pilotphase zu entsprechenden Projekten durchführen. Diese sollen wissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse in die Verbesserung der Effektivität des Nahverkehrs einfließen zu lassen. Das Land stellt für die Kommune, die dieses Projekt am besten umsetzt, eine Förderung von fünf Mio. Euro pro Jahr für fünf Jahre zur Verfügung. Sollte die geförderte Stadt/Gemeinde innerhalb von fünf Jahren nach dem Förderungsende wieder kostenpflichtige Fahrscheine einführen, sind die Fördermittel zurückzuzahlen.

Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs

Zur Steigerung der Luft- und Lebensqualität und aus Klimaschutzgründen setzt sich die Piratenpartei für eine Attraktivitätssteigerung des Rad- und Fußverkehrs ein. Neben Infrastrukturmaßnahmen setzen sich die Piraten Niedersachsen daher konkret für die Umsetzung dreier Ergänzungen der StVO ein, die mittels Modellversuchen vorbereitet und dann mittels Bundesratsinitiative gesetzlich fixiert werden sollen:

- Einführung eines Ampelgrünpfeils (rechts bzw. geradeaus) an Kreuzungen, an welchen der Radverkehr das Rotlicht ohne erhöhte Gefahr missachten kann 

- Grünpfeile mit zeitlicher Spezifizierung für Fußgänger und Radfahrer an Kreuzungen, wenn durch geringes Verkehrsaufkommen keine Gefahr durch Rotlichtmissachtung besteht.

- Die Einführung einer zusätzlichen "Alle-Grün"-Ampelphase, welche an großen Kreuzungen eingebaut werden kann, um allen Radfahrern ein gleichzeitiges Queren der Fahrbahnen zu ermöglichen. 

Kultur- und Medien

Kultur soll allen Bürgern und nicht nur einer Elite zur Verfügung stehen. Der Zugang zu Kunst, Medien und Kultur im Allgemeinen soll jedem ermöglicht bzw. erleichtert werden. Darum werden wir, die PIRATEN Niedersachsen, bestehende Projekte zur digitalen Archivierung kultureller Güter  unterstützen. Mit Hilfe moderner Technologien können jetzt und in Zukunft alle Kulturgüter in Museen, Archiven, Sammlungen und Bibliotheken flächendeckend digitalisiert erfasst werden. In elektronischer Form stehen dann jegliche Kulturschätze unseres Landes allen Bürgern zur Verfügung. Aber unter Kultur verstehen wir nicht nur "altes" Kulturgut. Elektronische Spiele oder die Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören für uns genauso dazu. Die unnötige politische Einflussnahme auf die Inhalte der modernen Medien wollen wir unterbinden.

E-Sport-Vereine anerkennen

Zu den modernen Formen von Kultur zählen wir beispielsweise den E-Sport. Die Kurzbezeichnung E-Sport steht für "elektronischer Sport“, eine zeitgemäße Form des sportlichen Wettkampfs. Dieser wird mit Computerspielen über das Internet oder auf Lokalen-Netzwerk-Turnieren ausgetragen. Im Zuge des weltweiten Ausbaus des Internets hat der  E-Sport sich zu einer Breitensportart nicht nur der Jugend entwickelt. Immer mehr Spieler organisieren sich in entsprechenden Vereinen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten die E-Sport-Vereine dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise, Eltern und Jugendlichen den E-Sport näher zu bringen, Vorurteile abzubauen und auf diese Weise Medienkompetenz zu vermitteln. Diese Arbeit muss genauso gewürdigt werden wie diejenige von Sportvereinen und als gemeinnützig anerkannt werden.

Zugangshürden minimieren

Mit Hilfe moderner Technologie können wir unser kulturelles Erbe erfassen, archivieren, digitalisieren und jedermann frei zugänglich machen. Indem wir Ihnen, den Bürgern, die kulturellen Errungenschaften Niedersachsens elektronisch zur Verfügung stellen, machen wir unser Bundesland auch zu einem attraktiven Kultur- und Wirtschaftsstandort. Außerdem wollen wir, dass Sie die Ergebnisse der digitalen Erfassung übersichtlich katalogisiert im Internet finden und genießen können.

Alle Inhalte landeseigener oder durch Landesmittel unterstützter kultureller Einrichtungen sind unter http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/ aufzuführen. Alternativ unterstützen wir auch den Ausbau des genossenschaftlichen Projekts digiCULT-Verbund eG zur Erfassung, Bewahrung und Verbreitung von Kulturgut genauso wie die Initiativen der Deutschen Digitalen Bibliothek und von Europeana. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Niedersachsen bei diesen nicht-kommerziellen Projekten langfristig engagiert.

digiCULT: Ein Verbund von Museen zur digitalen Erfassung und Publikation von Museumsbeständen. Momentan nehmen bereits z. B. Museen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg daran teil, Niedersachsen ist leider noch außen vor. Die erhobenen Daten werden wiederum anderen Projekten wie der internationalen Kulturdatenbank Europeana zur Verfügung gestellt.

Kultur ist kein Selbstzweck. Sie ist der Schlüssel zur Bildung. Daher darf auch sie nicht Zutrittshürden aufgrund finanzieller Umstände zum Opfer fallen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle dem Land Niedersachsen gehörenden oder von ihm verwalteten oder geförderten kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen durch Schüler prinzipiell kostenfrei besucht werden können. Zudem sind dort Vergünstigungen für Studenten und Rentner ohne eine Altersgrenze zu gewähren. Ein entsprechendes Gesetz werden wir auf den Weg bringen.

Verfügbarkeit von Medieninhalten

Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist bereits ein großer Teil des Programmangebots digital verfügbar, sowohl gleichzeitig mit der Ausstrahlung als auch "archiviert" in so genannten Mediatheken. Hier sehen wir im Bereich der Archivierung und der dauerhaften Bereitstellung ein Problem. Denn die Hauptaufgabe des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht ja darin, die Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung und kulturellen Beiträgen zu versorgen. Diese gebührenfinanzierten Inhalte sind aber seit der Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur für sehr kurze Zeit in den Online-Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar. Will ein Bürger zu einem späteren Zeitpunkt auf einen bestimmten Medieninhalt, z. B. eine interessante Reportage, zugreifen, so muss er dafür eine Gebühr entrichten. Unter Umständen ist der Medieninhalt überhaupt nicht mehr erhältlich, und das, obwohl für seine Produktion und Bereitstellung bereits Rundfunkgebühren gezahlt worden sind.

Wir setzen uns dafür ein, dass den Bürgern alle Medieninhalte zeitlich unbegrenzt und ohne Bezahlung zur Verfügung gestellt werden. Aus Rundfunkgebühren finanzierte Sendungen und Online-Inhalte sollen zudem unter freie Lizenzen gestellt werden und somit von jedem frei getauscht werden dürfen.

Personelle Umbesetzung des Rundfunkrates

Ein anderes Problem beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen wir darin, wie die verwaltenden Rundfunkräte zusammengesetzt sind. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sollen so genannte staatsferne Körperschaften sein, d. h. sie sollen unabhängig vom Staat die Pressefreiheit garantieren. Um Unabhängigkeit und Programmvielfalt zu gewährleisten, werden die öffentlich-rechtlichen Sender von einem Verwaltungsrat gesteuert. Dieser Verwaltungsrat ist überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden besetzt. Doch dass auch die Vertreter von politischen Parteien in den Rundfunkrat des NDR berufen werden, lehnen wir grundsätzlich ab. Neben einem Einfluss auf die Programmgestaltung muss vor allem eine Einflussnahme auf die Personalpolitik des NDR ausgeschlossen werden. Der Verwaltungsrat des NDR darf kein Instrument der Parteipolitik sein.

Im Gegensatz dazu setzen wir uns dafür ein, dem Chaos Computer Club entweder einen Sitz in der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt oder im NDR-Rundfunkrat einzuräumen. So werden endlich auch die Internetnutzer angemessen vertreten, die bisher als gesellschaftlich relevante Gruppe vernachlässigt werden. Dies ist umso notwendiger, als Internetnutzer mit der Neuordnung des Gebührensystems an der  Finanzierung des Gesamtangebots des Senders beteiligt sind.

Weitere zur berücksichtigende Gruppen sind aufgrund der geänderten Zusammensetzung der Gesellschaft und der daraus resultierenden gerechtfertigten Ansprüche Vertreter von säkularen, weltanschaulichen Vereinigung (z.B. IBKA oder Humanistische Union), einer Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung (z.B. LSVD), gesellschaftskritischen bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac), eine Vertretung von Asylsuchenden u. Migranten (z.B. Pro Asyl oder Nds. Flüchtlingsrat), jeweils eine Organisation der Freien Berufe (z.B. BFB), des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund oder ProVieh), des Erziehungs- und Bildungswesens (z.B. Deutscher Volkshochschulbund) und des Kinderschutzes (z.B. Deutscher Kinderschutzbund)

Für die Besetzung aller Gremien sollen die gleichen Ausschlusskriterien gelten, die schon jetzt für das ZDF Gültigkeit haben. Überschneidungen von teilnehmenden Organisationen innerhalb eines Senders in verschiedenen Gremien sind zu vermeiden.

Öffentlichkeit der Mediengremien

Diese Mediengremien entscheiden nicht nur über Programm, sie entscheiden auch über die Verteilung des Geldes der Gebührenzahler und sonstige Einnahmen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für öffentliche Sitzungen von Mediengremien öffentlich-rechtlicher Sender ein. Davon ausgeschlossen sollen nur Sitzungsteile sein, die den Daten- und Persönlichkeitsschutz sicherstellen müssen. Denn Transparenz ist insbesondere dort notwendig, wo es um die Verteilung öffentlicher Mittel geht.

Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern 

Sponsoring von im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigten Produktionen erfolgt zumeist durch Produktplatzierungen. Dadurch werden den Zuschauern, meist unbemerkt, Werbeinhalte präsentiert. Früher nannte man das Schleichwerbung. Daher halten wie die eindeutige Kennzeichnung von Sponsorenleistungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unumgänglich. Für die Zukunft wird ein Verzicht auf Sponsoring bei Eigenproduktionen angestrebt. Denn anders als bei Werbung lässt sich Sponsoring insbesondere bei zugekauften Produktionen nicht immer vermeiden.

Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern 

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Journalisten mehr Freiheiten erhalten, auch entgegen der wirtschaftlichen oder politischen Interessen der Verlage berichten zu dürfen. Denn mehr Innere Pressefreiheit ist in Deutschland seit Jahren nötig. 


Landwirtschaft

Nachhaltigkeit ist unser Maßstab

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich ein für eine Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Das Land Niedersachsen soll mit Initiativen im Bundesrat darauf hinwirken. In der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und in der Fischereiwirtschaft ist daher ein Wandel notwendig. Wo nachhaltige Bewirtschaftung in Ansätzen schon verwirklicht ist, muss sie unterstützt und weiter ausgebaut werden.

Darüber hinaus stellen wir die Frage, welche sozialen und wirtschaftlichen Strukturen in diesem Sektor zu fördern oder ganz neu aufzubauen sind, damit Nachhaltigkeit sich durchsetzt. Eingebunden in die EU und Weltwirtschaft sind Nachhaltigkeitskriterien europa- und weltweit zu beachten und dürfen nicht an der Landesgrenze ausgeblendet werden (z.B.  durch Torfimporte, Futtermittelimporte).

Lebendige Böden – Wertschätzung erhöhen

Fruchtbare Böden sind die Grundlage für Land- und Forstwirtschaft, für unsere Nahrungsmittel. Über komplexe Umsetzungsprozesse ermöglichen sie das Pflanzenwachstum in ihrem Gefüge aus Mineralien, organischen Stoffen und Bodenorganismen, aus Poren und wassergefüllten Kapillaren. Im Boden  wird das Grundwasser gefiltert, chemische Stoffe werden umgebaut. Böden sind Puffer in Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Sie haben die tragende Rolle für unsere Siedlungen, Industrie und Infrastruktur. Wir PIRATEN setzen uns ein für die Wertschätzung von Böden mit ihren wichtigen  Funktionen und deren Erhalt. Beeinträchtigungen (u.a. durch Schadstoffzufuhr, Überdüngung, Verdichtung, Humusverlust, Erosion, Torfabbau, Versiegelung, Spekulation auf Boden) sind keine Bagatellen, die einem kurzfristigen Wirtschaftserfolg untergeordnet werden können, sondern müssen aktiv ausgeräumt werden.

Saatgut – der Keim der Selbstbestimmung

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass Saatgut allen, die es nutzen wollen, als Gemeingut zugänglich wird. Wir treten ein für den Erhalt und Weiterentwicklung der Sortenvielfalt samenfester Kulturpflanzen. Die Zulassung von Saatgut ist nach dessen Nutzen als Feld- oder Gartenfrucht und für die Ernährung zu bemessen. Sie wird bundesweit entzogen, wenn  nachweislich Risiken für den Erhalt der Artenvielfalt, für das Bodenleben oder das Grundwasser bestehen.

Vielfalt und kurze Wege

Wir PIRATEN setzen uns ein für eine Landwirtschaft der Vielfalt. Regionale Besonderheiten sollen in der Unterschiedlichkeit von Erzeugnissen, Anbaumethoden, Tierhaltungsformen, Betriebsstrukturen und Bewirtschaftungsformen ihren Ausdruck finden und sich entwickeln können. Einheitliche Standards werden dort festgeschrieben werden, wo sie für die Gesunderhaltung von Mensch, Tier und Umwelt unerlässlich sind. Wir unterstützen eine Landwirtschaftspolitik, die kurze Wege zur Versorgung der Bevölkerung sucht, und zwar vom Erzeuger über den Verarbeiter, Vermarkter bis hin zum Verbraucher, damit auch die Kette der Wertschöpfung innerhalb einer möglichst eng umgrenzten Region bleibt. Sie nutzt und fördert die Kenntnisse der Landwirte, Verarbeiter, Händler und Konsumenten vor Ort und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir PIRATEN setzen uns für tiergerechte Haltungsformen in der Nutztierhaltung ein. Gute Haltungsformen orientieren sich an den Bedürfnissen der Tiere. Die jetzigen Standards sind jedoch in vielen Punkten noch nicht optimal. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards in der Tierhaltung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist unser Ziel. Dabei sollen Kleinbetriebe einmalige finanzielle Unterstützungen für Investitionen zur Umsetzung neuer Standards erhalten können.

Antibiotika-Einsatz in der "Tierproduktion"

Die durch den massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion verursachte Entstehung resistenter Erreger stellt nach wie vor eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar, akut gefährdet ist die Gesundheit der Landwirte selbst. 

Wir treten dafür ein, dass der Antibiotika-Einsatz in der Nutztierhaltung neu bewertet und streng reglementiert wird. Eine Vergabe nach dem Gießkannenprinzip - der ganze Tierbestand wird mit Antibiotika behandelt, auch wenn nur wenige Tiere erkrankt sind - muss unterbunden  werden. 

Die bisherigen Strategien zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes waren nur bedingt erfolgreich. So konnte die in Tonnen gemessene Menge an Antibiotika zwar reduziert werden. Sehr problematisch ist aber, dass der Einsatz sog. Reserve-Antibiotika zugenommen hat. 

Zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ist in erster Linie die Vermeidung der  krankheitsverursachenden Bedingungen. Dazu zählen u.a. Optimierung der Hygiene und Haltungsbedingungen und die Fütterung von qualitativ hochwertigem silagefreien Grundfutter

Gentechnikfreie Region Niedersachsen

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns dafür ein, dass ganz Niedersachsen eine gentechnikfreie Region bleibt und die Freisetzung und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Niedersachsen generell nicht gestattet werden.


Offene Standards und freie Software

Transparenz in der Verwaltung gehört zu unseren wichtigsten Zielen. Sie bildet die Grundlage für unsere freiheitlich-demokratische Informations- und Wissensgesellschaft. Deshalb setzen wir, die PIRATEN Niedersachsen, uns dafür ein, dass Ihnen, den Bürgern, öffentliche Informationen uneingeschränkt zur Verfügung stehen, sofern dem nicht Datenschutzrichtlinien entgegenstehen.

Freier Zugang zu öffentlichen Daten

Freier Zugang zu öffentlichen Informationen

Open Data: Unter Open Data (engl. „offene Daten“) verstehen wir, dass sämtliche von der öffentlichen Hand finanzierten oder selbst erstellten Daten und Informationen für die Allgemeinheit verfügbar und nutzbar gemacht werden. Ausgenommen sind selbstverständlich alle Daten, die unter den Datenschutz oder das Persönlichkeitsrecht fallen.

Politische und verwaltungstechnische Entscheidungen können nur dann von uns Bürgern nachvollzogen werden, wenn wir verstehen, wie diese Entscheidungen zustande gekommen sind. Darum müssen alle für die Entscheidungen bedeutsamen Daten und Informationen öffentlich und frei zugänglich sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Sie als Bürger freien Zugang zu allen öffentlichen Informationen bekommen. Diese umfassen alle Daten, deren Erstellung direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder finanziert wurde. Darunter fallen z.B. wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Lehrmaterialien, Software, Planungen, Protokolle, Mitteilungen oder Rundfunksendungen. Wir werden Open Data in die Verwaltung, Politik und Denkweise des Landes Niedersachsen einführen. 

Zudem wollen wir sicherstellen, dass diese Informationen so einfach wie möglich erreichbar sind. Das bedeutet für uns, dass dem interessierten Bürger der Zugang nicht durch komplizierte Antragsverfahren, restriktive Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden darf. Mit Hilfe der modernen technischen Wege können die Informationen kostengünstig und schnell veröffentlicht werden. Eine Begründung für die Herausgabe von Informationen sollte dann nicht mehr notwendig sein. Daten der Verwaltung und Politik sollen Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung stehen, solange es sich nicht um personenbezogene Daten oder wenige klar zu definierende und begründete Ausnahmefälle handelt.

Durch die Veröffentlichung können im Einzelfall Mehrkosten entstehen, weil einige kommerzielle Anbieter gar nicht oder nur durch Zahlung erhöhter Lizenzgebühren beauftragt werden können. Langfristig gehen wir jedoch von einem erheblichen Einsparpotenzial aus, weil die Daten beliebig wiederverwendet werden können. Die Erzeugung von freien Texten, Bildern, Filmmaterialien oder Software kann im Bedarfsfall öffentlich ausgeschrieben werden.

Öffentliche Standards und freie Software

Zusätzlich werden wir uns dafür einsetzen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene Dateiformate umsteigen. Ein Dateiformat ist dann offen, wenn es herstellerunabhängig standardisiert und für jeden kostenlos verwendbar ist. Dadurch ist es möglich, dass dieses Format gelesen und geschrieben werden kann, ohne eine spezielle Anwendung (Software) oder gar ein bestimmtes Betriebssystem zu benötigen. Ein weitverbreitetes Beispiel ist das OpenDocument-Format, das sowohl von kommerzieller als auch von kostenloser, quelloffener Bürosoftware (z. B. OpenOffice/LibreOffice) verwendet werden kann. So können nicht nur Behörden einfacher und kostengünstiger Daten austauschen. Auch Sie als Bürger können dann ungehindert Daten mit Behörden austauschen, unabhängig davon, welches elektronische Gerät Sie benutzen, welches Betriebssystem Sie verwenden und mit welcher Anwendung Sie die Daten bearbeiten. Da es kein kommerzielles Interesse gibt, diese offenen und standardisierten Formate zu verändern, können Behörden wie Bürger sicher sein, dass alle Informationen auf lange Sicht lesbar bleiben werden und ohne Bedenken archiviert werden können.

Natürlich müssen alle Informationen, ob bereits archiviert oder nicht, in einfach durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin werden wir durchsetzen, dass Rohdaten in maschinenlesbaren Formaten und mit offenen Schnittstellen bereitgestellt werden. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass jeder Computer diese offenen Daten automatisiert und ohne menschliches Zutun lesen und verarbeiten kann. Dies ermöglicht es kommerziellen wie nicht-kommerziellen Organisationen (z. B. Firmen oder Vereinen), Forschungseinrichtungen und auch jedem interessierten Bürger, diese Daten weiterzuverwenden. Als Beispiel seien hier die Datensätze erwähnt, die das Landesamt für Landesvermessung und Geobasisinformation erhebt. Sollten Daten nur in so genannten proprietären, d. h. herstellerabhängigen Formaten vorliegen, dann sollen offene  Schnittstellen diese in frei lesbare Formate umwandeln. Wir erhoffen uns neben dem informationellen Nutzen, d. h. der freien Wissenserweiterung für jedermann, auch einen möglichen wirtschaftlichen Mehrwert. Wir erwarten, dass Forschung, Wissenschaft und Privatwirtschaft mit diesen Daten neue und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln werden.

Einheitliche Software und Open Source Lizenzen bei öffentlichen Aufträgen

Open-Source-Lizenz: Software steht unter einer Open-Source-Lizenz, wenn der Programmiercode öffentlich zugänglich ist und kostenfrei kopiert und verändert werden darf.

Neben der besseren Kommunikation zwischen den Verwaltungen und Ihnen als Bürgern setzen wir uns auch dafür ein, dass Informationen zwischen den Kommunen besser ausgetauscht werden können. Aus diesem Grund ist es eines unserer Ziele, dass bei einem landesweiten Auftrag ein einheitliches Produkt entsteht.

Aktuell werden je nach Anbieter unterschiedliche kommunale Lösungen erarbeitet. Durch die Verwendung von einheitlicher Software und Open-Source-Lizenzen wird nicht nur der Datenaustausch zwischen den Kommunen vereinfacht, sondern auch der unnötige Doppelaufwand bei der Entwicklung und die damit verbundenen Kosten vermieden.


Staat und Religion

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, achten die religiösen Überzeugungen jedes Bürgers. Wir sind der festen Meinung, dass sie ein essenzieller Bestandteil der Privatsphäre sind. Daher lehnen wir jegliche Einflussnahme, Förderung oder Behinderung von staatlicher Seite ab.

Trennung von Staat und Religion

Eine bevorzugte Behandlung einzelner religiöser Gemeinschaften durch den Staat wird der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Vielfalt Deutschlands nicht gerecht. Eine solche Bevorzugung verstößt darüber hinaus gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes (Art. 3 GG). Wir setzen uns für einen weltanschaulich neutralen Staat ein und streben eine strikte Trennung von staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten an.

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Es gehört für uns zu den Pflichten eines Staatswesens diese Freiheiten zu garantieren. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Obwohl unsere Verfassung allen Bürgern die Religionsfreiheit garantiert, ist eine staatliche Bevorzugung der traditionellen christlichen Kirchen zu erkennen.

Aus all diesen Gründen haben wir einige konkrete Forderungen aufgestellt. Dabei ist es uns wichtig, dass wir keine gegenseitigen Feindbilder aufbauen. Wir suchen den Dialog mit den Religionen und fordern den Dialog der Religionen untereinander. Unsere Forderungen sind grundsätzlicher Art, die Inhalte der Glaubenslehren spielen bei unseren Überlegungen keine Rolle.

Überprüfung der Staatskirchenverträge

Wir wollen, dass überprüft werden soll, wie die Staatkirchenverträge, sowohl das katholische Konkordat und Konventionen als auch den evangelischen Kirchenvertrage, gekündigt werden können. Folgerichtig lehnen wir sämtliche staatlichen Leistungen an die Kirchen ab. Es ist auch nicht einzusehen, dass der Staat die Mitgliedsbeiträge der Kirchen in Form der Kirchensteuer einzieht oder dass zu diesem Zwecke die Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen erfasst wird. Dies sind Aufgaben der Kirchen selbst. Auch sind nicht in besagten Verträgen benannte Sonderregelungen wie die Befreiung von Verwaltungs- oder Gerichtsgebühren aufzuheben.

Kirchliche Sozialeinrichtungen

Sinnvolle kulturelle und soziale Aktivitäten der Kirchen sollen weiterhin nach den gleichen Grundsätzen aller anderen gesellschaftlichen Gruppierungen gefördert werden. Jedoch lehnen wir es ab, Veranstaltungen von missionarischem Charakter finanziell oder anderweitig zu unterstützen. 

Religiöse Bildung und Kultur

Im Bildungsbereich fordern wir, dass die traditionell theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten in religionswissenschaftliche Fakultäten umgestaltet werden. Die Kirchen- und Glaubensbindung dieser Institutionen widersprechen der Freiheit der Wissenschaft. Wenn an Schulen ein Unterricht über die vielfältigen religiösen Überzeugungen (z.B. Ethikunterricht) angeboten wird, muss dieser allen Schülern und Schülerinnen offen stehen. Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften darf nicht zwingend angeboten werden.

In öffentlichen Schulen dürfen, wie in allen anderen öffentlichen Institutionen, keine sakralen Symbole zur Schau gestellt werden. Die öffentlich-rechtlichen Medien dürfen keine der Religionsgemeinschaften bevorzugen, wie dies heute z. B. durch die Besetzung der Rundfunkräte oder in den Programmen geschieht.

Abschaffung von Sonderregeln im Feiertagsgesetz

An den so genannten "stillen Tagen“, vor allem am Karfreitag, sind fast alle Veranstaltungen untersagt, die über den diesen Feiertagen entsprechenden "ernsten Charakter” hinausgehen. Dies betrifft Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Filmvorführungen sowie weitere Freizeitangebote und gesellschaftliche Bereiche. Dies sehen wir als einen unnötigen Eingriff in die persönliche Freiheit.   Wir wollen, dass der Staat hier die Freiheit des Einzelnen achtet. Daher setzen wir uns dafür ein, das Feiertagsgesetz zu ändern und diese Regelungen abzuschaffen. Wer seinem Glauben nachkommen möchte, kann dieses tun, darf aber keinen anderen Menschen dadurch einschränken.

Keine Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener

Ebenfalls als nicht mehr zeitgemäß sehen wir die Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener, wie sie im Niedersächsischen Bestattungsgesetz vorgeschrieben ist. Die Asche eines Verstorbenen soll nach dessen Anweisungen behandelt werden. Fehlen solche Anweisungen, dann sollte die Asche entsprechend den Wünschen der Personen behandelt werden, die für die Bestattung sorgen.

Kostenfreier Kirchenaustritt

Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Niedersachsen werden derzeit 25 Euro für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass der Austritt und ein Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenfrei ist. 

Arbeitsrecht

Schlussendlich wollen wir selbstverständlich, dass auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in kirchlichen Einrichtungen ohne Ausnahme das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gilt.


Transparenz in Politik und Verwaltung

Transparente Strukturen und der allgemeine Zugang zu Informationen sind zentrale Voraussetzungen für echte, politische Teilhabe. Nur wenn Bürger überblicken können, wie Behörden und politische Gremien arbeiten, können sie eine echte Wahl treffen. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für mehr Transparenz und Öffentlichkeit in der Politik ein. Transparenz und Öffentlichkeit sind das beste Mittel gegen Korruption und Hinterzimmerpolitik. Wir wollen gesetzliche Schranken für die Einflussnahme von Lobbyvertretern auf die Politik.

Informationen und Daten, die Sie als Bürgerinnen und Bürger durch Ihre Steuergelder  mitfinanziert haben, sollen dem Gemeinwohl dienen. Darum sollen sie kostenfrei in freien Formaten und unter freien Lizenzen (Creative-Commons-Lizenzen) zugänglich sein und jedermann zur Information aber auch zur Weiternutzung zur Verfügung stehen. Das gilt für Daten, die Behörden erheben oder erzeugen ebenso wie für Ergebnisse aus Forschung, Lehre und Wissenschaft, die mit öffentlichen Geldern mitfinanziert wurden.

Entscheidungen transparent nachvollziehen

Die Mitglieder des Landtages sind die Vertreter des Volkes. Um Ihnen als Bürger Teilhabe und Identifikation mit der Demokratie zu erlauben, fordern wir, die PIRATEN Niedersachsen, alle Informationen, auf die die Volksvertreter bei ihren Entscheidungen zurückgreifen, für jedermann lückenlos und ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen, solange nicht im Einzelfall gewichtige Gründe, wie z.B. die Privatsphäre, dagegen sprechen. So können Sie die Entscheidungen nachvollziehen und werden in die Lage versetzt, das politische Handeln der Volksvertreter zu bewerten und bei Wahlentscheidungen zu berücksichtigen. Diese  Informationen sollten in allgemein verständlicher Form zeitnah öffentlich zugänglich sein. 

Dazu gehört auch, dass die Öffentlichkeit über alle parlamentarischen Anträge informiert wird, unabhängig davon, ob sie angenommen oder abgelehnt wurden. So lässt sich auch die Arbeit der nicht an der Regierung beteiligten Parteien über öffentliche Kanäle dokumentieren. Dies streben wir auch mit einer dauerhaften automatischen, uneingeschränkten Veröffentlichung von Reden unter freier Lizenz im Landtag in der Mediathek des Landtages an. Ein leichtes Auffinden der einzelnen Redebeiträge nach Sitzungstag, Sitzungsgegenstand, Partei und Mandatsträger muss möglich sein.

Transparenz der Politik auf allen Ebenen

Zusätzlich sollten Sie in Niedersachsen die Möglichkeit bekommen, an allen Sitzungen, Besprechungen und Treffen im Landtag und auf kommunaler Ebene persönlich teilzunehmen, sie in einem Livestream zu begleiten oder im Nachhinein eine Aufzeichnung der Sitzung einzusehen. Öffentlichkeit von Sitzungen sollte der Normalfall, Nicht-Öffentlichkeit eine im Einzelfall zu begründende Ausnahme sein. Alle Sitzungsunterlagen, Tagesordnungen, Anträge und Beschlüsse sollten frühzeitig und allgemein zugänglich online veröffentlicht werden.

Transparenz bei Abgeordneten

Außerdem fordern wir, das niedersächsische Abgeordnetengesetz endlich an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption anzupassen. Korruption, Vorteilsnahme und der Umgang mit Spenden müssen eindeutig geregelt werden. Wir wollen alle Abgeordneten verpflichten, sämtliche Einkünfte, die sie während ihrer Amtszeit beziehen, detailliert in mindestens halbjährigen Abständen offen zu legen. (Bei besonders geschützten  Berufsgruppen ist lediglich die Branche und die Höhe der Einkünfte mitzuteilen.)

Drehtür-Lobbyismus: Der rasche Berufswechsel zwischen Politik und Wirtschaft wird von Kritikern der engen Verflechtung beider Bereiche als "Drehtür-Effekt" oder auch "Revolving Door"-Phänomen bezeichnet.)

Um dem sogenannten Drehtür-Lobbyismus Einhalt zu gebieten, soll ein Wechsel ehemaliger Volksvertreter in Lobbytätigkeiten generell, also nicht nur im Bereich der zuvor bearbeiteten Fachgebiete, für eine Karenzzeit von drei Jahren verboten sein. Bis zu einer gesetzlichen Umsetzung setzen wir uns für eine Mitteilungspflicht der ehemaligen Abgeordneten ein. So könnte einem Abgeordneten auch nach dem Ausscheiden aus dem Landtag bei verbotener Lobbytätigkeit ein Ordnungsgeld durch den Landtagspräsidenten auferlegt werden. 

Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete wird gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen. 

Weiterhin setzen wir uns für die Einführung eines Lobbyregisters ein, was die Regelungen für den Bundestag nicht unterschreiten darf. Es führt dazu, politische Einflussnahme zu erkennen. Dies soll rückwirkend zum Beginn der 18. Legislaturperiode eingeführt werden. 

Eine Einflussnahme kann aber auch indirekt erfolgen. Deshalb müssen Nebeneinkünfte transparent gestaltet sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Veröffentlichungspflicht von Reden, Vorträgen, Präsentationen und ähnlichem gegen offen oder verdeckt gezahltes Entgelt ein, die durch Mandatsträger des Landtages Niedersachsen und Regierungsmitglieder bei privaten, nicht mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Veranstaltungen gehalten werden. Die Veröffentlichung findet unter freier Lizenz statt. Eine entsprechende Richtlinie ist zu erlassen.

Da sich auch aus dem Abstimmungsverhalten Rückschlüsse auf politische Einflussnahme ziehen lassen und gleichzeitig eine Transparenz hinsichtlich der Einhaltung von "Wahlversprechen" hergestellt werden kann, setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen dafür ein, über die Seiten der Landtagsverwaltungen im Internet barrierearm einsehen zu können, wie die Landtagsabgeordneten bei sämtlichen Abstimmungen im Landtag gestimmt haben. 

Transparenz und Bürgerbeteiligung

Wir wollen für den Landtag und für die kommunale Ebene Verwaltungs-Informations-Systeme und Online-Antragssysteme schaffen und Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, die Möglichkeit geben, den Mandatsträgern online öffentliche Anfragen zu stellen. 

Transparenz der Behörden

Das Staatsgefüge ist kein Selbstzweck - auch die Ämter, Behörden und Ministerien handeln in Ihrem Auftrag und mit Ihren Steuermitteln. Der Staat steht in der Pflicht, sein Handeln Ihnen als Bürger umfassend offen zu legen. Alle Informationen, die staatlichen Stellen vorliegen, Behördenentscheidungen betreffen oder die amtlich erhoben oder erzeugt werden, sollen uns allen uneingeschränkt zugänglich sein, soweit dem keine Bürgerrechte oder Datenschutzbestimmungen entgegen stehen.

Und wie Parlamentarier der Transparenz verpflichtet sein sollen, so muss dies auch im Rahmen von Auftragsvergaben bei öffentlichen Institutionen gelten, um Schaden vom Steuerzahler wegzunehmen. Bis Ende 2008 wurde bei der Oberfinanzdirektion Hannover ein zentrales Unzuverlässigkeitsregister geführt. Da es seit dem Bestrebungen auf Bundesebene gibt, ein bundesweit einheitliches Korruptionsregister zu installieren, wurde dies jedoch nicht fortgesetzt. Dies ist bis dato noch nicht abgeschlossen und es ist nicht erkennbar, wann es soweit sein wird. Der Ausschluss von Unternehmen erfolgt daher - wenn überhaupt - lediglich im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Auftraggebers. Dies ist nicht ausreichend. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein, mit dessen Hilfe bereits der Korruption auffällig gewordene Firmen behandelt werden. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Transparenz des Haushaltens

Einführung der Doppik auf Landesebene

Die transparente Darstellung staatlicher Finanzen ist ein hohes Gut. Wir setzen uns deshalb für die zeitnahe Einführung der Doppik - das ist ein transparentes Buchführungssystem für Verwaltungen - auf Landesebene ein. Bei der Umsetzung müssen die Liegenschaften des Landes oder einer Kommune mit ihrem tatsächlich realisierbaren Wert eingehen. Es sollen keine überhöhten Werte mehr für die Berechnung der öffentlichen Vermögenswerte zu Grunde gelegt werden. So wird das öffentliche Eigentum zukünftig als verlässlichere Sicherheit für aufgenommene Kredite dienen können und einer Überschuldung vorgebeugt.

Doppik: Die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) wird seit dem Haushaltsjahr 2012 in den Kommunen im Land Niedersachsen genutzt. Auf Landesebene gibt es die Doppik in Niedersachsen bisher nicht. Sie hat unbestreitbare Vorteile bei der transparenten Darstellung der staatlichen Finanzen. So werden beispielsweise der Werteverfall von Immobilien durch Abschreibungen erfasst und spätere Generationen betreffende Pensionslasten von Beamten ehrlich dargestellt.

Transparenzrecht

Wir wollen ein Transparenzgesetz schaffen, das die Veröffentlichungspflichten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen regelt und dem Informationszugang eine rechtliche Basis gibt, die keinerlei Schranken bspw. finanzieller Natur beinhalten darf. Nachfolgendes Landesrecht, wie zum Beispiel das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, muss entsprechend angepasst werden.

Dazu gehört weiterhin die Offenlegung der Gesamteinkommen von kommunalen Spitzenbeamten sowie Geschäftsführern, Vorständen und Verwaltungs- und Aufsichtsräten in Einrichtungen wirtschaftlicher öffentlich-rechtlicher Natur in Niedersachsen ein. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche Sparkassen, Medien und Wohnungsbau-, Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsbetriebe. Zwar sind Einkommen prinzipiell Privatsache. Wo sie öffentlich finanziert werden, hat aber die Allgemeinheit ein Recht auf Information.


Umwelt

Die Achtung des Lebens jeglicher Art ist Grundprinzip der PIRATEN  Niedersachsen. Wir setzen uns für einen schonenden Umgang mit der Umwelt und den Erhalt der Natur ein. Der Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, insbesondere denen mit hoher Artenvielfalt in Flora und Fauna, ist uns ein wichtiges Anliegen.

Wir sind uns dabei bewusst, dass dies oftmals im Gegensatz zu wirtschaftlichen Interessen steht. Es gilt, einen gerechten Ausgleich zwischen dem ökonomischen Interesse und dem ökologischen Anspruch zu schaffen, wobei letzterer im Zweifelsfall den Ausschlag geben soll. 

Wir setzen uns daher dafür ein, dass ganz Niedersachsen eine gentechnikfreie Region wird und die Freisetzung und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht gestattet ist.

Erweiterung des Landesumweltinformationsgesetzes

Das niedersächsische Landesumweltinformationsgesetz (NUIG) soll zur Grundlage einer umfassenden informationellen Dienstleistung für Sie als Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt werden. Behörden sind in der Pflicht, Umweltinformationen selbständig bereitzustellen. Durch öffentliche Stellen erhobene Umweltdaten sind Teil der öffentlichen Daten, die jedem zur Verfügung stehen sollen (open data.) Daher müssen Behörden diese Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen.

All diese Informationen sollen unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten veröffentlicht werden. So können Sie online auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfach und kostenfrei darauf zugreifen. 

Umweltverträglichkeitsprüfung: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt (Natur, Gesellschaft, Wirtschaft) im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt, beschrieben und bewertet werden.

Hydraulic Fracturing, kurz „Fracking“, zur Gewinnung fossiler Energieträger ist eine Hochrisikotechnologie, die Wasser und Böden bedroht und zu unabsehbaren Ewigkeitsschäden führen kann. Es steht der Umsetzung der Energiewende und dem Klimaschutz im Wege, denn die Klimabilanz des auf diese Weise geförderten Gases ist schlechter als die von Braunkohle. Daher fordern wir ein sofortiges ausnahmsloses EU-weites Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger, auch wenn nicht giftige Stoffe eingesetzt werden. Das gilt auch für Versuche der Gasgewinnung durch das Anbohren bisher unberührter Kohleflöze.

Koordination von Hochwasserschutzmaßnahmen

Wir setzen uns für eine länderübergreifende Koordination von Hochwasserschutzmaßnahmen ein. Was bislang für Elbe und Weser gemacht wurde, muss seine Fortsetzung in der Behandlung der anderen Flüsse Niedersachsens mit einem Zuflussgebiet über die Landesgrenzen hinaus haben. Wo es zudem noch die paradoxe Situation gibt, dass darauf hingearbeitet wird, das Wasser durch die einzelnen Regionen durchzuleiten, obwohl eine Verteilung im Anflussgebiet sinnvoller, umweltgerechter und kostengünstiger wäre, ist ebenfalls eine Koordination notwendig.

Flächenversiegelung verringern

Nur unversiegelter Boden ermöglicht den Abfluss wertvollen Regenwassers in Erde. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Entsiegelung von öffentlichen Flächen ein, die nicht zwangsweise mit einer dichten Schicht belegt werden müssen. Die Notwendigkeit zur Versiegelung neuer Flächen ist stets zu prüfen. Die Förderung der Entsiegelung bei privaten Flächen soll nicht ausgeschlossen sein.

Erhalt und Förderung der niedersächsischen Moore

Biotop: Konkreter Lebensraum mit abgrenzbarer, einheitlicher Beschaffenheit der unbelebten Faktoren und der darin vorkommenden Pflanzen und Tiere

Ein weiterer Bereich zum Erhalt der Natur und Umwelt ist die Förderung der niedersächsischen Moore. Neben ihrer Bedeutung für den Erhalt einer Biotoptypen- und Artenvielfalt in Niedersachsen erfüllen die Moore auch als CO2-Speicher eine wichtige Funktion. Gerade in der Abwägung gegenüber wirtschaftlichen Interessen ist dem Erhalt der Moore Vorrang einzuräumen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Schutzstatus der Moore in Niedersachsen verbessert wird. Dies umfasst alle Vorhaben, die natürliche Nieder- und Hochmoore erhalten sowie solche Biotope wieder herstellen.

Durch Forschung und breit angelegte Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit soll die Bedeutung der Moore und der Verantwortung dafür ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.

Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur

Hochmoore gehören zu den Naturschönheiten Niedersachsens. Wir setzen uns dafür ein, den eintrittsfreien Genuss aller Naturschönheiten als allgemeines Recht in die Landesverfassung aufzunehmen. Uns allen ist der kostenlose Zugang zum Strand, zu Seen, Flüssen, Wäldern und anderen Naturschönheiten zu ermöglichen. Das Befahren von Gewässern und das Sammeln von Pilzen und Wildkräutern soll Ihnen erlaubt bleiben, ebenso die Mitnahme wild wachsender Waldfrüchte in geringer Menge für den eigenen Gebrauch. Dabei wird jeder Bürger verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und die bestehenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 

Der Wolf gehört zu Niedersachsen

Der Wolf (Canis lupus) bekommt eine immer größere Bedeutung in der Fauna Niedersachsens. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für einen naturverträglichen Umgang mit dem Wolf ein. Wo möglich, sollen die bisherigen Verordnungen Gesetzescharakter erhalten, um damit die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu unterstreichen. Wir unterstützten alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten, den Wolf in Niedersachsen zu integrieren, sowie jegliche Programme, die für eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch, Nutztier und Wolf sorgen sollen und wissenschaftlich fundiert sind. Es ist zu definieren, dass es sich beim  Wolf um ein natürlich vorkommendes Tier handelt. Bislang nicht durch Unterstützungsmaßnahmen geförderte Anspruchsgruppen müssen den geförderten gleichgestellt werden.


Verbraucherschutz

Für uns, die PIRATEN Niedersachsen, ist der Verbraucherschutz ein landespolitisches Kernanliegen. Unser Ziel ist es, mit den Mittel der Informationsgesellschaft die Transparenz zu schaffen, die für souveränen Konsum Voraussetzung sind. Das Verankern des Verbraucherschutzes in die Landesverfassung, die Förderung der Verbraucherbildung, die bessere finanzielle Ausstattung und das Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände sind weitere Instrumente zur Stärkung des Verbraucherschutzes. 

Durch mangelhafte Verbraucherinformation sind wir als Konsumenten der Freiheit beraubt, selbst zu bestimmen, welche vertraglichen Übereinkünfte wir eingehen, wie mit unseren persönlichen Daten umgegangen wird, welche Arbeitsbedingungen und Produktionsprozesse wir mit unseren Kaufentscheidungen unterstützen und welche Inhaltsstoffe wir mit Nahrung, Getränken und Genussmitteln zu uns nehmen. Die fehlende Transparenz dieser Bereiche ist ein inakzeptabler Eingriff in grundlegende Selbstbestimmungsrechte von uns allen. Eine jederzeit aktuelle und umfassende Online-Verbraucherinformation soll Abhilfe schaffen.

Ein starker Verbraucherschutz nützt auch der Wirtschaft. Wenn schwarze Schafe vom Markt verschwinden, stärkt dies die Unternehmen, die den Verbraucherschutz ernst nehmen.

Ganz praktisch fordern wir eine deutlichere Preisauszeichnung der Grundpreise von Konsumartikeln. Der Preis pro Mengeneinheit (beispielsweise 100 Gramm) soll zukünftig in der Darstellung (Schriftgröße) genauso wie der Packungspreis behandelt werden. So wird es einfacher, neue Packungsgrößen und somit eventuell versteckte Preiserhöhungen zu erkennen. Dazu werden wir eine Bundesratsinitiative anstoßen.

Verbraucherschutz in der Landesverfassung

Wir fordern, dass der Verbraucherschutz als eines der Staatsziele mit in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen wird. Dadurch sorgen wir dafür, dass der Verbraucherschutz bei der Gesetzgebung, aber auch vor Gericht seiner Bedeutung angemessen beachtet wird.

Umfassende Online-Verbraucherinformation

Damit Sie sich über die verschiedenen Produkte informieren können, wollen wir, dass möglichst bald eine amtliche, jedermann zugängliche Online-Datenbank aufgebaut wird. In dieser Datenbank sollen die Hersteller – zu Beginn freiwillig, nach einer Übergangszeit jedoch verbindlich – beim Vertrieb eines Produktes alle Inhaltsstoffe, Herkünfte sowie die zugehörigen Produkt- und Produktionsinformationen – zum Beispiel auch zur Tierhaltung – umfassend und detailliert dokumentieren. Dazu gehören auch Angaben zum Anteil gentechnisch veränderter Bestandteile im Produkt und deren Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung (zum Beispiel Gewürze oder Tierfutter). 

Die Datenbank soll es Ihnen als Verbraucher jederzeit erlauben, beim Einkauf im Ladengeschäft, im Internet oder bei Versandgeschäften ergänzende Informationen zu den Packungsaufdrucken online einzusehen.

Parallel hierzu wollen wir die Verbraucherschutzbehörden mit Befugnissen ausstatten, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, Fehldeklarationen zu ahnden, Produkte ggf. auf Kosten der Hersteller vom Markt zu nehmen oder einem Hersteller bei wiederholten Verstößen die Produktion oder Vermarktung problematischer Produkte zu untersagen.

Ziel ist es, dass in absehbarer Zeit nur Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Getränke vermarktet werden, zu denen Sie als Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können.

Für ein solches Projekt muss Niedersachsen mit den anderen Bundesländern zusammenarbeiten – im Bund und auf EU-Ebene. Das Vorhaben hat aber auch wirtschaftliche Perspektiven, weil sich auf Grundlage dieser Daten eine Reihe sinnvoller Dienstleistungen entwickeln werden (Ernährungsscouts, Produktführer und Ähnliches).

Vollständige Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Die Kontrollen in Betrieben zur Herstellung, Verarbeitung und dem Handel von Lebensmitteln, einschließlich der Gastronomie, dienen uns allen. Durch sie kann sichergestellt werden, dass Vorschriften eingehalten und ggf. Mängel beseitigt werden, die die Gesundheit gefährden können. Längst ist es überfällig, dass die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden. Jedem muss es ermöglicht werden, sich so ein Bild von Betrieben mit guten oder schlechten Ergebnissen zu machen um seine Konsumentscheidungen abzuwägen. Für jeden Betrieb erhöht sich der Anreiz, nur gute Ergebnisse zu erbringen. 

Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems, mit dem Sie Zugang zu den Ergebnissen aller durchgeführten amtlichen Lebensmittelkontrollen haben.

Verbraucherzentralen stärken

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen leistet einen wichtigen Beitrag für die unabhängige Information und Beratung der Verbraucher. Die Verbraucherzentralen bilden in der politischen Debatte einen unverzichtbaren Gegenpol zu rein wirtschaftlichen Interessen. Wir unterstützen die Verbraucherzentralen bei der Verteidigung von Datenschutzinteressen und in ihrem Kampf gegen betrügerische oder versteckte Kostenfallen im Internet – und wir teilen ihre Ablehnung des "gläsernen Konsumenten".

Wir wollen daher eine Erhöhung des Landeszuschusses für die Verbraucherzentrale Niedersachsen.


Wirtschaft und Finanzen

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, fordern eine ökologische und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Steuer- und Leistungsgerechtigkeit sind die Grundlagen unserer Finanzpolitik. Nur wenn sich jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit an den gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt, kann das sozialstaatliche System überleben.

Die Finanzverwaltung muss sicherstellen, dass alle Bürger und Unternehmen ihren Anteil an der Steuerlast tragen. Eine gerechte und effiziente Steuererhebung und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung erfordert, dass die Finanzämter über entsprechende personelle und sachliche Mittel verfügen.

Auch setzen wir uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein.  Steuerlich entlasten wollen wir insbesondere kleine Betriebe, die Arbeits - und Ausbildungsplätze erhalten und neue schaffen.

Steuerpolitik

Ein transparentes, sozial ausgewogenes und verständliches Steuerrecht

Wir treten für ein einfaches und gerechtes Steuersystem ein. 

Die Belastung durch Steuern muss sozial gerecht erfolgen. Bürger mit höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit müssen mehr zur Staatsfinanzierung beitragen als Bürger mit geringerer Leistungsfähigkeit. Die von den anderen Parteien über Jahrzehnte erfolgte Senkung der Spitzensteuersätze hat sich als Fehler erwiesen und ist Ursache einer stetig steigenden Kluft zwischen Reich und Arm. Wir wollen diese Entwicklung korrigieren. Steuergerechtigkeit bedeutet auch, dass alle Einkünfte und Vermögenszuwächse der Besteuerung unterliegen müssen. 

Steuergesetze sollen möglichst einfach und verständlich formuliert werden. Dort wo komplizierte Regelungen rechtlich notwendig sind, müssen diese vom Staat durch zusätzliche Erläuterungen für den Steuerzahler verständlich gemacht werden. Sie als Bürger dürfen nicht auf Steuerberater angewiesen sein, um sicher zu stellen, dass sie nicht zu viele Steuern bezahlen. 

Wir lehnen es ab, dass die Finanzverwaltungen Urteile des Bundesfinanzhofs häufig nicht über den Einzelfall hinaus anwenden und jeder Bürger sein Recht erneut einklagen muss. Wir wollen die Anzahl der Steuerarten verringern. Viele Steuern verursachen für Wirtschaft und Staat einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Hierbei ist insbesondere auf Ebene der Kommunen ein ausreichender Einnahmeausgleich sicherzustellen. Wir wollen eine Vereinfachung des Steuerrechts, keine pauschale Steuersenkung für einzelne Personen- oder Interessensgruppen.  

Finanzverwaltung

Zusätzlich fordern wir, dass die Finanzämter sowohl personell als auch sachlich besser ausgestattet werden. Hierdurch soll nicht nur die Bearbeitungszeit von Steuererklärungen verkürzt werden, sondern insbesondere auch die Steuergerechtigkeit erhöht werden. Steuererklärungen großer Unternehmen müssen gründlicher überprüft werden, dazu gehören zeitnahe Betriebsprüfungen und eine umfassendere Nutzung der sogenannten digitalen Steuerprüfung. Die Zusammenarbeit der Länderfinanzverwaltungen muss verbessert werden. Die Finanzverwaltungen müssen in die Lage versetzt werden, Steuerhinterziehung konsequent zu  bekämpfen.   

Landes- und Kommunalhaushalte

Kommunale Insolvenz

Bund und Länder haben in den letzten Jahren immer mehr Belastungen auf die Kommunen abgewälzt. Zusammen mit einer falschen Steuerpolitik hat dies zu einer Überschuldung der niedersächsischen Kommunen beigetragen. Es ist absehbar, dass die meisten niedersächsischen Kommunen ihre Schulden aus eigener Kraft nicht mehr abbauen können. Wir setzen uns daher für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines  geordneten Insolvenzverfahrens für Kommunen durch eine Bundesratsinitiative ein. 

Durch einen konsequenten Schnitt auf der Gläubigerseite könnte die Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder hergestellt werden. Es ist in Verhandlungen über die Abfindung der Gläubiger einzusteigen. Mehrheitlich sind diese bei Banken und Finanzinvestoren zu finden.

Durch die wiedergewonnene Handlungsfähigkeit der Kommunen würden gerade das  Handwerk und der Mittelstand in der jeweiligen Region profitieren. Durch einen sanierten Haushalt könnten viele, bisher aufgeschobene, Investitionen durchgeführt werden.   

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir kritisch. Ziel muss es sein, dass Kommunen ihre Infrastruktur selbst finanzieren können. Genossenschaften von Bürgern, in der die Nutzer einer  Infrastruktur diese selber betreiben, sehen wir als eine mögliche und sinnvolle Alternative zu einer weiteren Verschuldung der Kommunen. Da das Ziel der Genossenschaften nicht die Gewinnmaximierung sondern die Erfüllung der gewählten Funktion ist, arbeiten diese sozial  verträglicher als gewinnorientierte Unternehmen.

Wir setzen uns für verantwortungsvolles, wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen deswegen das Modell der Öffentlich Privaten Partnerschaften grundsätzlich ab. Diese lassen sich mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbaren. Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch direkt von Ihnen als Bürger, kontrollierbar sein. Geheimverträge müssen deshalb vermieden werden. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum nachvollziehbaren Handeln stehen. Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition, auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren, sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Dadurch werden jedoch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet und es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. 

Transparenter Landeshaushalt auch bei Bürgschaften

Soweit trotzdem zur Vermeidung von Kreditaufnahmen des Landes Aufgaben auf private Träger verlagert und durch Bürgschaften des Landes abgesichert werden, fordern wir deren transparente Offenlegung. Diese Bürgschaften belasten den Landeshaushalt erst dann mit Zahlungen, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird. Was vordergründig als Vorteil und sinnvoll erscheint, birgt tatsächlich gewaltige Risiken für künftige Haushalte und dient ausschließlich dem Zweck, Ausgaben aus dem Haushalt auszulagern, um diesen noch verfassungsgemäß zu halten. 

Wir setzen uns dafür ein, dass alle vom Land gewährten Bürgschaften im Einzeln offengelegt und die enthaltenen Risiken regelmäßig vom Finanzausschuss des Landtages überprüft werden. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden, um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Niedersachsen eine entsprechende  Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.

Doppik auch auf Landesebene

Insgesamt setzen wir uns dafür ein, dass die Haushalte transparenter werden und fordern deshalb die zeitnahe Einführung der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) auf niedersächsischer Landesebene. Bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass die Liegenschaften der Stadt mit ihrem tatsächlich realisierbaren Wert bewertet und keine angenommenen unrealistischen Werte als Grundlage für das Vermögen der Stadt zu Grunde gelegt werden. So können die Werte als Sicherheiten für zukünftige Kreditaufnahmen dienen und einer Überschuldung vorbeugen.

Wirtschaftspolitik

Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in Kammern

Wir treten dafür ein, dass Unternehmen sich freiwillig für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer entscheiden können. Pflichtmitgliedschaften erachten wir nur da für notwendig, wo die Kammern für eine wirksame Berufsaufsicht zuständig sind (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder ähnlichen Berufsgruppen). Hier treten wir zusätzlich für eine bessere öffentliche und transparente Beaufsichtigung dieser Berufsgruppen ein. Wir werden entsprechende Änderungsinitiativen des Landes Niedersachsen über den Bundesrat beantragen.

Neuordnung des Glücksspielmarktes

Zur Liberalisierung in der Wirtschaftspolitik gehört für uns auch, dass wir eine umfassende Neuordnung des Glücksspielmarktes fordern. Wir streben eine bundeseinheitliche Regelung an, die sowohl den Anforderungen des europäischen Wettbewerbsrechts als auch dem Internetzeitalter gerecht wird.

Eine Neuordnung muss die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen, die der öffentlichen Hand an Steuereinnamen, die der Anbieter, Spieler und betroffener Dritter an einer planungssicheren Rechtslage und die der Bevölkerung an effektiver Suchtprävention. So müssen beim Aufbau der geplanten Sperrdatei für Glücksspielsüchtige Datenschutzbelange berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Netzsperren bei der Neuregelung auszuschließen.

Grundlage einer Neufassung des Glücksspielrechts könnte das im September 2011 verabschiedete Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins bilden, das von der EU-Kommission ohne Einschränkungen akzeptiert wurde.

Geldwäsche in Spielhallen muss unterbunden werden. Regelmäßige Kontrollen sind  flächendeckend durchzuführen, um Manipulationen zu verhindern.

Bankentrennung in Niedersachsen

Wir sind für die schnellstmögliche Einführung des Trennbanken-Systems für die Sparkassen und die Nord/LB in Niedersachsen. Durch die rechtliche Trennung der Banken in eine Geschäftsbank und in eine so genannte Investmentbank (Wertpapier-Handelsbank) wird verhindert, dass bei Wertpapiermarkt-Turbulenzen die Kundengelder für den Handel mit Wertpapieren haften und der eigentliche Geschäftsbetrieb einer Bank in Mitleidenschaft gezogen wird. Im schlimmsten Fall droht die Zahlungsunfähigkeit der Bank und der Totalverlust der Kundengelder, sowie die Einstellung des Zahlungsverkehrs und die Rückzahlung der Darlehen.

NordLB und Sparkassen werden angehalten, innerhalb von 2 Monaten eine Versammlung der Anteilseigner einzuberufen, um darüber zu entscheiden, ob sie als Geschäftsbank oder Investmentbank geführt werden wollen. Nach dieser Entscheidung hätten die Banken 9 Monate Zeit, um die Trennung zu vollenden. Kreuzbeteiligungen jeder Art müssen verboten sein. Jede systematische Umgehung führt zwangsläufig zur Aberkennung der Banklizenz  als Geschäftsbank. Eine nachträgliche Umwandlung in eine Investmentbank ist möglich. 

Investmentbanken sind nur als Partnerschaften zu führen. Die Eigentümer haften für ihr Handeln. Sie dürfen Filialen unterhalten, aber nicht über Sparkassen verfügen. Der Umgang mit Bargeld des Kunden ist nicht gestattet. Eigenhandel wird gestattet, sofern eine Finanztransaktionssteuer von 0,1 % entrichtet wird. Hierfür werden wir uns über eine Bundesratsinitiative für eine bundeseinheitliche Steuer einsetzen. Alle Derivate sind über registrierte Makler bzw. Börsen abzuwickeln. 

Geschäftsbanken dürfen keine Geschäfte auf eigene Rechnung tätigen. Aktien dürfen im Namen und auf Rechnung von Kunden ge- und verkauft werden. Fonds dürfen nur vertrieben werden, wenn diese Produkte von der Bank selber erschaffen worden sind. Hypotheken und Darlehen dürfen nur weiterverkauft werden, wenn diese zwei Jahre lang ordnungsgemäß bedient worden sind.  

Gewinnausschüttung der Sparkasse an die Kommunen

Wir sind für eine Ausschüttung der Gewinne der in öffentlicher Hand befindlichen Sparkassen an die Kommunen. Der Gewinn sollte nach Abzug eines angemessenen Betrages zur Stärkung des Eigenkapitals und der Risikovorsorge an die Kommunen ausgezahlt werden. Über die Verwendung dieses Gewinns müssen die gewählten Volksvertreter entscheiden können.  

Unterstützung VW-Gesetz

Die im VW-Gesetz verankerten besonderen Stimmrechtsbeschränkungen befürworten wir. Für viele Bürger in Niedersachsen und für das Land insgesamt spielt der VW-Konzern eine herausragende wirtschaftliche und soziale Rolle. Auch wenn die besonderen Schutzrechte, die dieser Bedeutung gerecht werden, ebenfalls in der Satzung der VW AG mit 98% der Aktionärsstimmen verankert wurden, spiegeln die Regelungen des VW Gesetzes die Verantwortung der Wirtschaft für die Mitarbeiter von VW und den Menschen in Niedersachsen wieder. Diese Verantwortung darf nicht den alleinigen Interessen der Wirtschaft untergeordnet werden.

Wir unterstützen daher das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer rechtlichen Wertung gegenüber der Kommission der Europäischen Union. 

Die Wertung der Bundesregierung in Bezug auf den Stimmrechtanteil ist rechtlich zulässig. Auch ohne ein Gesetz hat eine Gesellschaft das Recht gemäß des Aktiengesetzes eine von 75 % abweichende Bestimmung festzulegen. Von diesem Recht haben die Aktionäre des VW-Konzerns Gebrauch gemacht. 

Im Falle der Änderung nach den Wünschen der EU-Kommission besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmerrechte im VW-Konzern eingeschränkt werden. Dies stellt weiterhin eine Bedrohung der Arbeitsmarktstruktur in Niedersachsen dar, da indirekt die Standortgarantie für die im Land verteilten Produktionsstätten bedroht ist.