NDS:Vorstand/Geschäftsordnung

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1. Allgemeines

§1 Der Landesvorstand und seine Zusammensetzung
Der Landesvorstand besteht aus folgenden Personen:

1. 1V - Stephan Franzelius
2. 2V - Kim Höfer
3. SM - Wolf Vincent Lübcke
4. stlv. SM - Richard Klaus
5. GenSek - Joscha Germerott
6. PolGF - Antonia-M. Hörster

§2 Vertretungsregelungen
Sollten die Vertretungsberechtigten Mitglieder des Landesvorstand verhindert sein oder zurück treten, so gilt die obige Reihenfolge als Vertretungsreihenfolge.

2. Sitzungen

§3 Beschlussfähigkeit bei Sitzungen
Die Beschlussfähigkeit des Landesvorstands ist ab einer Anwesenheit von 50% seiner Mitglieder gegeben. Der Landesvorstand kann in Ausnahmesituationen dieses Quorum für eine Sitzung auf ein Drittel seiner Mitglieder absenken. Dieser Beschluss muss min. 24h vor Sitzungsbeginn im Umlaufverfahren mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Hierüber ist in einem Nachtrag zur Einladung zu informieren.

§4 Reguläre Sitzungen
Reguläre Sitzungen des Landesvorstand finden am 5. und 20. jeden Monats statt. Sie sind öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 2 Tagen einzuladen. Nach Absprache, wenn zu befürchten ist das die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wird, kann die Sitzung um bis zu 2 Tage verschoben werden.

§5 Außerordentliche Sitzungen
Außerordentliche Sitzungen sind nur in dringenden Fällen geboten. Sie sind öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 24h einzuladen. Der Antrag auf außerordentliche Sitzung muss mit 2/3 Mehrheit im Umlauf beschlossen werden.

§6 Arbeitssitzungen
Arbeitssitzungen dienen der gemeinsamen Bearbeitung aktueller Projekte. Sie sind ausdrücklich nicht zur Beschlussfindung gedacht. Die Einladungsfrist beträgt 2 Tage und sie finden grundsätzlich öffentlich statt. Regelmäßige Termine sind der 3. und 18. jeden Monats. Auf Antrag können diese verlegt oder abgesagt werden. Hierüber ist zu informieren.

§7 Versammlungsämter
Bei jeder Sitzung wird eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung bestimmt.

§8 Versammlungsleitung
Die Versammlungsleitung ist für die zügige und vollständige Abarbeitung der Tagesordnung und die einhaltung dieser Geschäftsordnung verantwortlich. Sie übernimmt die Moderation der Sitzung und erteilt das Rederecht gemäß der Rednerliste. Desweiteren entscheidet sie selbstständig über die zu treffenden Maßnahmen bei Störung der Sitzung. Die Maßnahmen sind wie folgt:

Ermahnung
Entzug des Rederechts bei diesem TOP
Entzug des Rederechts während der Sitzung
Ausschluss von der Sitzung
Hierbei ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.

§9 Protokollführung
Die Protokollführung erstellt gemäß dieser Geschäftsordnung ein Protokoll.

3. Anträge

§10 Form von Anträgen
Anträge müssen formal folgende Inhalte aufweisen um behandelt zu werden:

Titel (eindeutig)
Antragsteller
Text
Zuständiger (für die Ausführung)

Im Falle eines Antrages mit wirtschaftlichen Auswirkungen, müssen entsprechend entweder die genauen Kosten benannt werden oder ein Budget benannt werden. Das Budget wird vom Zuständigen gemäß Beschluss verwaltet. Außerdem muss zwingend ein Haushaltsposten benannt werden, dem die Kosten zuzurechnen sind. Sollte der Haushaltsposten nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, muss der Schatzmeister entweder einen Nachtragshaushalt beantragen, die Ablehnung des Antrags in der Sitzung beantragen oder die Summe als Vermerk für den kommenden Haushalt vorzusehen.

Anträge sollten mindestens 24h vor der Sitzung per Mail im Redmine (vorstand@piraten-nds.de) oder im Redmine selbst sein, um in der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Erfüllt ein Antrag diese Kriterien nicht, bleibt es dem LaVo vorbehalten, diesen zurück zu weisen.

§11 Antragsberechtigung
Jeder Mensch ist Antragsberechtigt. Eine Antragsstellung kann nicht anonym erfolgen. Die Veröffentlichung kann auf Wunsch anonymisiert erfolgen.

§12 Anträge zur Behinderung der Arbeit des Vorstands
Anträge die der Behinderung der Arbeit des Landesvorstands dienen, können auf Antrag eines Mitglieds des Landesvorstands in einem beschleunigten Verfahren (Umlaufverfahren) abgewiesen werden.

§13 Abstimmungen
Abstimmungen über Anträge erfolgen nach dem Schema Ja/Nein/Enthaltung. Anträge gelten mit einfacher Mehrheit als gefasst, es sei denn die Satzung oder eine Geschäftsordnung geben ein anderes Quorum an. Mitglieder des Landesvorstands können ihr Abstimmungsverhalten im Vorfeld im Ticket oder Protokoll vermerken, wenn sie nicht an der Sitzung teilnehmen können.

4. Beschlüsse

§14 Beschlüsse
Beschlüsse bedürfen bei Sitzungen einer einfachen Mehrheit um angenommen zu werden. Sollte es zu einem patt kommen, trifft die endgültige Entscheidung das LaVo-Mitglied in dessen Geschäftsbereich der Antrag fällt.

§15 Umlaufbeschlüsse
Umlaufbeschlüsse sind besonders zu begründen. Fehlt eine Begründung sind sie nicht als Umlaufbeschlüsse zu behandeln. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn das Ergebnis durch die noch austehenden Stimmen nicht mehr geändert werden kann. Nicht abgeschlossene Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt. Umlaufbeschlüsse haben eine finanzielle Begrenzung von 2500€.

5. Dokumentation

§16 Protokolle
Über Sitzungen des Landesvorstands sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. Bei Fragen mit erheblicher finanzieller Auswirkung von mehreren Jahren (mehr als 2500€/Jahr) oder über 15000€ ist ein Verlaufsprotokoll zu diesem Tagesordnungspunkt anzufertigen. Die Protokolle werden als PDF nach Beschluss der Richtigkeit auf der Website und im Wiki veröffentlicht, sowie in der Nextcloud abgespeichert.

§17 Aufzeichnungen
Der Landesvorstand versucht wann immer möglich Sitzungen aufzuzeichnen. Die entstandenen Aufnahmen werden zeitnah veröffentlicht und über ihre Veröffentlichung wird informiert.

§18 Kommunikation nach außen
Der Landesvorstand informiert über die folgenden Kanäle seine Mitglieder über Einladungen, Informationen und Termine:

Telegramm-Kanal: https://t.me/PiratenNiedersachsen Piratenpartei Niedersachsen "Infokanal"
Matrix
Mailingliste nds-vorstände@lists.piratenpartei.de
Telegramm-Kanal: https://t.me/+623lXeDrokJmMTk6 Piratenpartei Niedersachsen "Diskussionsgruppe"
Mailingliste "Aktive NDS"

§19 Kommunikation intern
Der Landesvorstand kommuniziert intern über Matrix. Diese Kommunikation findet nicht öffentlich statt.

§20 Dokumentation und Veröffentlichung von Beschlüssen
Der Landesvorstand dokumentiert die Beschlüsse im Redmine und im Wiki. Nicht-öffentliche Beschlüsse, werden anonymisiert zeitnah veröffentlicht. Zur Indentifizierung von Beschlüssen, bekommt jeder Beschluss ein Beschlusszeichen gemäß folgender Aufstellung:
Normale Beschlüsse: JJJJ-MM-TT.xx
Nicht-öffentliche Beschlüsse: JJJJ-MM-TT.NÖxx
Umlaufbeschlüsse JJJJ-MM-TT.Uxx
xx steht für eine fortlaufende Nummer.

§21 Einladungen
Einladungen umfassen grundsätzlich den Ort, die Uhrzeit, eine Tagesordnung, einen Link zum Protokoll und einen Link zur Geschäftsordnung.

​​​​​​6. Nicht-Öffentlichkeit

§22
Nicht-Öffentlichkeit ist bei der Behandlung von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO oder vergleichbar schutzbedürftiger Informationen gegeben. Anderweitig ist die Behandlung von Anträgen öffentlich durchzuführen oder eine Abstimmung mit 2/3 Mehrheit für eine NÖ-Behandlung erforderlich.

7. Finanzen

§23 Ausgaben durch Landesvorstände
Ausgaben des laufenden Betriebs oder bis zu einer Höhe von 100€ pro Quartal können Vorstandsmitglieder ohne gesonderten Beschluss beschließen, bis 250€ von einem Vorstandsmitglied und einem mit Finanzen betrauten Vorstandsmitglied. Entsprechende Ausgaben werden im Redmine und der nächsten Vorstandssitzung dokumentiert.