NDS:Vorstand/Geschäftsordnung
Aus Piratenwiki
Inhaltsverzeichnis |
Geschäftsordnung
Vorstandssitzungen
- Es finden regelmäßig jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat um 19.00 Uhr Vorstandssitzungen statt. Abweichungen davon werden 3 Tage vorher via Mail an die Niedersachsenweite Aktivenliste angekündigt.
- Eine Vorstandssitzung findet auf die gleiche Weise und am gleichen Ort statt, wie die jeweils vorhergehende. Abweichungen davon werden 3 Tage vorher via Mail an die Niedersachsenweite Aktivenliste und die Vorstandsliste angekündigt.
- Einmal im Vierteljahr trifft sich der Landesvorstand zu einer Präsenzsitzung. Die jeweiligen Kreis-/Stadtverbände bzw. Stammtische sind gebeten Diese zu organisieren. Präsenzsitzungen sollen an einem Sonnabend oder Sonntag stattfinden. Sollte die Präsenzsitzung in der zweiten oder vierten Woche eines Monats stattfinden, kann die turnusmäßige Vorstandssitzung entfallen.
- Gäste sind zu Vorstandssitzungen zugelassen. Der Vorstand kann durch Beschluss Gäste von einer bestimmten Sitzung ausschließen.
- Audioaufzeichnungen von Vorstandssitzungen sind zugelassen. Der Vorstand kann durch Beschluss Audioaufzeichnungen einer bestimmten Sitzung untersagen.
- Der Vorstand hält am jeweils ersten Mittwoch eines Monats ein Onlinetreffen gemeinsam mit den Kreisverbänden/Stammtischen ab. Der Vorsitzender, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister sind gehalten, diese zu organisieren und zu leiten.
- Der jeweils dritte Mittwoch im Monat steht der AG Wahlkampf zur Verfügung.
Anträge
- Jeder ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
- Ein Antrag kann durch jedwede Weise gestellt werden, die dazu führt, dass mindestens ein Vorstandsmitglied vom Antrag Kenntnis nimmt. Es wird eine Mail an vorstand <at> piratenpartei-niedersachsen <punkt> de empfohlen.
Es liegt in der Verantwortung jedes Vorstandsmitglieds die bekannt gewordenen Anträge auf der nächsten Sitzung zur Sprache zu bringen.
Beschlüsse
- Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung oder im Umlaufverfahren getroffen werden und sind schnellstmöglich öffentlich zu machen.
- Jedem Beschluss wird eine eindeutige Nummer (z.B. #JJJJ-MM-TT.Nr.) zugewiesen, um ihn leicht identifizierbar zu machen. Ausgenommen davon sind regelmäßige Beschlüsse (z.B. Annahme des Protokolls oder Genehmigung von Ermäßigungen).
- Bei der Beschlussfassung gibt es die Stimmmöglichkeiten "Ja", "Nein" und "Enthaltung". Werden mehr "Ja" als "Nein" Stimmen abgegeben, ist der Beschluss gefasst.
- Auf einer Sitzung kann ein Beschluss nur gefasst werden, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
- Per Umlaufverfahren kann ein Beschluss nur gefasst werden, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder mit "Ja" stimmen. Der zum Umlaufverfahren genutzte Kommunikationsweg kann frei gewählt werden. Ein Umlaufbeschluss endet spätestens nach 72 Stunden.
Protokolle
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht.
- Das Protokoll muss mindestens die Beschlüsse sowie das zugehörige Abstimmungsergebnis enthalten.
- Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.
- Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds wird für einen bestimmten Beschluss statt der Summe der Stimmen die namentliche Zuordnung zu den Stimmoptionen protokolliert. Um Anregungen von Anwesenden dazu wird ausdrücklich gebeten.
Kommunikation
- Elektronische Dokumente sind möglichst auf verschlüsselten Datenträgern oder in verschlüsselter Form zu speichern.
