NDS:Stade/Kreisparteitag/2012/SÄA

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Satzungsänderungsanträge von Niklas

Antrag 9

ORIGINAL §3 Absatz 1 Überarbeitung
  1. (1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland und der Piraten Stade kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland und der Piraten Stade anerkennt.
  1. (1) Den Erwerb der Mitgliedschaft regelt die Landes- bzw. Bundes-Satzung.

Begründung: Redundanzen verhindern.

Antrag 10

ORIGINAL §3 Absatz 2 Überarbeitung
  1. (2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Kreisverband führt ein Piratenverzeichnis auf Kreisebene, und unterliegt den zum Schutze der Mitglieder dienenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  1. (2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland können nur natürliche Personen sein.Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Kreisverband führt ein Piratenverzeichnis auf Kreisebene, und unterliegt den zum Schutze der Mitglieder dienenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Begründung: Das es nur natürliche Personen sein können wird schon in der Landes- bzw. Bundessatzung klar gestellt. Daher ist hier auch eine unnötige Redundanz vorhanden.


Antrag 11

ORIGINAL §3 Absatz 3 Überarbeitung
  1. (3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss der / dem BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.
  1. (3) Über die Aufnahme im Kreisverband Stade Entscheidet der Kreisvorstand, bei Ablehnung mit 2/3 Mehrheit. Die Ablehnung muss schriftlich gegenüber dem Bewerber begründet werden um die Transparenz gegenüber dem Bewerber zu gewährleisten.

Begründung: Vorherige Fassung konkretisiert. Entsprechende Mehrheit macht hier Sinn, da eine Ablehnung der Mitgliedschaft schon ein gravierender Einschnitt für den Bewerber ist. Die Entscheidung sollte daher für den Bewerber nachvollziehbar und transparent sein.


Antrag 12

Antrag: Ich beantrage hiermit die Änderung der Satzung auf Streichung von §3 Absatz 4.
Antrag: Ich beantrage hiermit die Änderung der Satzung auf Streichung von §3 Absatz 5.
Antrag: Ich beantrage hiermit die Änderung der Satzung auf Streichung von §3 Absatz 6.
Begründung: Redundanzen mit Bundes/Landessatzung raus nehmen...
Antrag: §5 streichen. Begründung: Regelt die Bundessatzung.


ORIGINAL §13 Absatz 1 Überarbeitung
  1. (1) Der Kreisvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
  1. (1) Der Kreisvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie maximal 3 Beisitzern. Zur wahl in den Kreisvorstand muss die einfache Mehrheit erreicht werden.

Begründung: Wir sollten den Kreisvorstand vergrößern um mehr Handlungsfähigkeit zu bekommen und die zukünftige Arbeit besser verteilen zu können. Dies können wir damit erreichen in dem wir eine flexible Anzahl an Beisitzern wählen können. Dies hat sich auf Landesebene bewährt.

Antrag 13

ORIGINAL §13 Absatz 2 Überarbeitung
  1. (2) Der Kreisvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
  1. (2) Der Kreisvorstand ist mit mindestens 3 Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlussfähig.

Begründung: Da der Kreisvorstand vergrößert wurde (sofern die SÄA angenommen wurden) sollten wir hier auch noch die Anpassung mit "mindestens" ergänzen.

Antrag 14

ORIGINAL §18 Absatz 3 Überarbeitung
  1. (3) Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen zeichnungsberechtigt.
  1. (3) Der Schatzmeister und zwei weitere Vorstandsmitglieder sind nur zusammen zeichnungsberechtigt.

Begründung: Auch hier aufgrund vorheriger SÄA, sofern angenommen, sinnvoll die Entscheidungsfindung auf 2+Schatzmeister zu erweitern.