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Piraten aus Osterode und Harz

Am 1. November 2016 entstand der neue Landkreis Göttingen aus den ehemaligen Landkreisen Göttingen und Osterode. Damit endete die Existenz des Kreisverbandes Osterode.


Kreisverband Osterode am Harz

Regelmäßiger Stammtisch

Der Stammtisch der OHA-Piraten findet derzeit nach Absprache statt. Der Treffpunkt ist nach Vereinbarung festzulegen.

Du bist herzlich eingeladen!

Mit Unterstützung von Jason Peper und des Landesverbandes hat am Montag, 16. Januar 2012 um 19:30 im Restaurant "Brasserie im Rinnehof", Kornmarkt 12 - 14, 37520 Osterode / Harz ein Piratentreffen stattgefunden. Eingeladen hat Andreas 'tracktuner' Schelper. Den Verlauf hat [Aljoscha Ritter http://www.piratenpartei-northeim.de/2012/01/17/erfolgreiches-treffen-der-piraten-aus-sudniedersachsen-in-osterode/] aus Northeim gut beschrieben.

Es haben sich zwei Piraten gefunden, die die weitere Koordination übernehmen wollen. Weitere Treffen werden folgen. Ob ein Kreisverband gegründet wird, hängt davon ab, wie viele Aktive bereit sind, dies voran zu treiben.

Am 24.02.2012 um 20.00 Uhr fand in den Räumlichkeiten der Ratswaage in Osterode am Harz, Waagestraße 8 ein Treffen der Piraten Osterode statt.

Internetseite

Wir haben eine neue Internetseite. [www.piratenpartei-osterode.de http://www.piratenpartei-osterode.de]. Schaut doch mal rein!

Gründung

Am 16.09.2012 wurde im Restaurant Dreymanns Mühle in Bad Lauterberg der Kreisverband Osterode am Harz gegründet. Als 1. Vorsitzender wurde Oliver Eikenroth gewählt. 2. Vorsitzender wurde Joachim Zehfuß, Chantal Lienauer wurde zur Schatzmeisterin gewählt. Die Beisitzer sind Michael Borgmann, Christian Voigt und Marcus Warlich.

Vorstand

  • 1. Vorsitzender: Oliver Eikenroth - zurück- und ausgetreten
  • 2. Vorsitzender: Joachim Zehfuß
  • Schatzmeister: Chantal Lienauer - zurückgetreten
  • Beisitzer: Michael Borgmann - zurückgetreten
  • Beisitzer: Christian Voigt
  • Beisitzer: Marcus Warlich - zurückgetreten

Anschrift

Der Geschäftssitz ist: (kommisarisch)

 Piratenpartei - Kreisverband Osterode am Harz
 c/o Piratenpartei Niedersachsen
 Haltenhoffstr. 50a
 30167 Hannover

Satzung des Piratenkreisverbandes des Landkreises Osterode am Harz

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

1. Der Kreisverband Osterode am Harz ist der Gebietsverband auf Landkreisebene gemäß den übergeordneten Satzungen der Piratenpartei Deutschland.

2. Der Kreisverband führt einen Namen gemäß der Bundessatzung und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: ‘Kreisverband Osterode am Harz’. Die offizielle Abkürzung des Kreisverbands lautet: ‘OHA-PIRATEN’.

3. Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbands Osterode am Harz ist der Landkreis Osterode am Harz. Bis eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet ist, ist die ladungsfähige Adresse die des 1. Vorsitzenden.

4. Die im Kreisverband organisierten Mitgliederinnen und Mitglieder werden geschlechtsneutral als “Piraten” bezeichnet.


§ 2 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Kreisverbands ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz im Landkreis Osterode am Harz.

2. Alles weitere zur Mitgliedschaft regeln die übergeordneten Satzungen der Piratenpartei Deutschland.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben.

2. Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der Bewerber_in gegenüber schriftlich begründet werden.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Bundesparteitag festgelegt und ist bei Aufnahme anteilig, danach kalenderjährlich fällig. Auf Antrag ist eine Ermäßigung des Beitrags möglich.


§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

1. Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland, der Piratenpartei Niedersachsen und des Kreisverbandes Osterode am Harz zu beteiligen.

2. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in dem er Mitglied ist.

3. Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.

4. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied in dem Gebietsverband ist, in dem abgestimmt wird. Über aktives und passives Wahlrecht bei nicht gezahltem Mitgliedsbeitrag entscheidet die Bundessatzung.

5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.

6. Piraten und Amtsträger innerhalb der Piratenpartei Niedersachsen, denen Tatsachen bekannt geworden sind, über die Verschwiegenheit vereinbart wurde, müssen diese Verschwiegenheitspflicht auch nach der Beendigung eines Amtes oder der Mitgliedschaft wahren. Das gilt nicht gegenüber dem Amts- oder Funktionsnachfolger.

7. Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten, hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen.

8. Jeder Pirat hat die Pflicht, den Mitgliedsbeitrag pünktlich und vollständig leisten.


§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt und ist dem Kreisverband Osterode am Harz anzuzeigen.

2. Die Beendigung der Mitgliedschaft im Kreisverband erfolgt durch Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kreis oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland.


§ 6 Ordnungsmaßnahmen Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Landessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Stadt- und Kreisebene, sofern nicht im Kreisverband Osterode am Harz anderweitig geregelt.


§ 7 Gliederung Die Gliederung des Kreisverbands regelt die Bundes- und Landessatzung.


§ 8 Organe des Kreisverbands

1. Organe sind der Vorstand, der Kreisparteitag sowie die Gründungsversammlung.

2. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 16. September 2012.


§ 8.1 Der Vorstand

1. Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten, welche Mitglieder im Kreisverband sind, an.

Der Kreisvorstand besteht aus:

a.	einem Vorsitzenden
b.	einem stellvertretenden Vorsitzenden
c.	einem Schatzmeister
d.	bis zu 4 Beisitzern, von denen einer als stellvertretender Schatzmeister und einer als Stellvertreter des stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden kann.

2. Der Kreisvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig.

3. Der Kreisvorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Er führt dessen Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien.

4. Der Kreisvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen und Aufgaben an speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigende Personen übertragen.

5. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese.

6. Die Einrichtung und Führung einer Kreisverbandsgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.

7. Der Vorstand liefert zum Kreisparteitag einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.


§ 8.2 Der Kreisparteitag

1. Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landkreisebene.

2. Die Anwesenden wählen einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.

3. Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal jährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens vier Wochen vor dem anberaumten Termin ein.

4. Die Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitags erfolgt entweder durch Vorstandsbeschluss oder wenn ein Drittel der Kreismitglieder die Einberufung beim Vorstand schriftlich beantragt.

5. Der Kreisparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstands entgegen und entscheidet daraufhin mit einfacher Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder über seine Entlastung.

6. Über den Kreisparteitag wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.

7. Der Kreisparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kreisparteitag verkündet und zu Protokoll genommen.

8. Abstimmungen müssen, wenn es ein Mitglied beantragt, geheim stattfinden.


§ 9 Wahlordnung

1. Diese Wahlordnung gilt für alle Versammlungen des Kreisverbandes Osterode am Harz.

2. Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der Tagesordnung angekündigt worden sind. Diese Tagesordnung muss den stimmberechtigten Mitgliedern spätestens 14 Tage vorher schriftlich, per Fax oder per E-Mail zugehen.

3. Die für einen Wahlgang verwendeten Stimmzettel müssen einheitlich sein.

4. Ungültig sind Stimmzettel, die den Willen des wählenden Piraten nicht zweifelsfrei erkennen lassen.

5. Personenwahlen sind geheim.

6. Kandidaten für ein Amt im Vorstand oder anderer Position für die Partei, werden mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt. Erreicht kein Kandidat die erforderliche einfache Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den beiden höchsten erreichten Prozentsätzen durchgeführt.

7. Es können grundsätzlich nur Piraten gewählt werden.

8. Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt 12 Monate bzw. bis zum ordentlichen Parteitag im Folgejahr.


§ 10 Volksvertreterwahlen Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien des Wahlgesetzes/ -ordnung bzw. der Nds. Kom. Wahlgesetz/ -ordnung sowie den Vorgaben der Bundessatzung. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein.


§ 11 Satzungsänderungen

1. Änderungen dieser Satzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.

2. Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitags schriftlich beim Vorstand eingegangen ist, und entsprechend dieser Satzung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht wurde.


§ 12 Auflösung, Teilung, Verschmelzung

Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung wird durch die Landessatzung geregelt.


Beschlossen am 16. September 2012 um 17:30 Uhr. Das Originaldokument befindet sich in der Landesparteizentrale.

Geschäftsordnung

§ 1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Entsprechend getroffene Entscheidungen sind zu protokollieren.

Eine Vorstandssitzung bedarf mindestens zweier Teilnehmer.


§ 2 Aufgabenverteilung im Vorstand

1. Vorsitzender

•	Repräsentieren und Vertreten, PR
•	IT & Kommunikation (intern)
•	Wirtschaft-, Finanz- & Fiskalpolitik

2. Vorsitzender

•	IT & Kommunikation (intern)
•	Sicherheit, Infrastruktur, Kommunikation und Verkehr

Schatzmeister

•	Mitgliederbereich, Finanzen & Recht

Beisitzer 1

•	Politische Themen & Wahlkampfkoordinator

Beisitzer 2

•	Sozial-, Gesundheits-, Kinder-, Jugend- und Bildungspolitik

Beisitzer 3

•	Materialien und Parteibüro
•	Energie- & Umweltpolitik


§ 3 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

Der Schatzmeister vertritt den Verband gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsberechtigten richten eine Einzelvollmacht für den Schatzmeister ein. So kann das Konto auch per Online-Banking verwaltet werden.

Der Schatzmeister informiert den Kreisvorstand auf den Vorstandsitzungen und erstellt regelmäßig Berichte (mindestens vierteljährlich). Über die (regelmäßige) Veröffentlichung entscheidet der Vorstand.


§ 4 Entscheidungsfindung

Alle Entscheidungen im Vorstand werden im Konsens getroffen, sollte dieser nicht gelingen, mit absoluter Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder (inkl. der Beisitzer).

Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen. Jeder Pirat des Verbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:

1. in Textform an den Vorstand

2. persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind möglich.


§ 5 Vorstandssitzungen

Vorstandsitzungen finden regelmäßig statt, mindestens einmal im Quartal. Die Termine werden frühzeitig geplant und eine Einladung erfolgt rechtzeitig. Telefonkonferenzen sind möglich.

Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und im Umlaufverfahren von den Anwesenden genehmigt.

Das Protokoll enthält das Abstimmergebnis der Vorstandsmitglieder.


§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten

Der Vorstand bestimmt ein Vorstandsmitglied, dem die Aufgabe, die Mitgliederdaten zu pflegen, primär obliegt.

1. und 2. Vorsitzender sowie der Schatzmeister haben Zugriff auf die Mitgliederdaten.


Im Konsens beschlossen am 21.09.2012 um 20.30h.

Kreisverband Osterode am Harz

Gebietsinformationen:

  • Gemeindeschlüssel: 03156
  • Landkreise: Osterode am Harz
  • Landtagswahlkreise: 12
  • Bundestagswahlkreise: 52, 53 (anteilig)


Vorstand:

Mandatsträger:

Übergeordnete Gliederungen:

Eigene Gliederungen:

Kontakt:


Social Network:


Organisatorisches:

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