NDS:Osnabrück/Tagesordnung/2013-04-07 Kreisparteitag 2013.1

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Piraten Osnabrück

Ort und Datum

Ort: Kreisgeschäftsstelle Ruppenkampstraße 12, 49084 Osnabrück

Datum: 07.04.2013

Uhrzeit: 10:00 Uhr

Protokollpad: Protokollpad

Vorläufige Tagesordnung TO

Akkreditierung

Eröffnung

Wahl der Versammlungsämter

Genehmigung des Protokolls von den KPT 2012.2

Protokoll des Kreisparteitages 2012.2

Berichte der Vorstandsmitglieder

Bericht des Vorstands

Bericht des Vorstandes zum Kreisparteitag 2013.1

Entlastung d. Vorstands

Abstimmung über Ämterhäufung des Vorsitzenden Jan Sicars

Lt. § 4 Absatz 5 der Kreissatzung

Satzungsänderungen SÄ

SÄA1

alt:

§13 Abs. 1:

Der Kreisvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden einem stellvertretenden Vorsitzenden einem Schatzmeister einem Generalsekretär einem politischen Geschäftsführer einem bis drei Beisitzern


neu:

§13 Abs 1:

Der Kreisvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden einem stellvertretenden Vorsitzenden einem Schatzmeister einem Generalsekretär einem politischen Geschäftsführer einem bis drei Beisitzern

Sollte es jeweils für die Posten des Generalsekretärs oder des politischen Geschäftsführers keinen Kandidaten geben oder sollte keiner der antretenden Kandidaten eine einfache Mehrheit erhalten, so ist dieser Posten nicht zwingend zu besetzen. In diesem Fall teilt der Vorstand die jeweiligen Aufgaben unter sich auf und dokumentiert die Aufteilung schriftlich.

SÄA2

Antragsteller: Florian Lang

Thematik

  • Amtszeit des Vorstands

Begründung

  • Der Vorstand sollte meiner Meinung nach nur alle 2 Jahre statt 1 Jahr neu gewählt werden, da jeder neu zusammengestzte Vorstand sich erst einmal finden muss und so jedes Jahr für einige Wochen "handlungsunfähig" ist bis sich alles "eingespielt" hat. Um diesen Zustand nicht jedes Jahr auf neues Jahr zu haben denke ich sollte der Vorstand nur alle 2 Jahre neu gewählt.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§13 (5) Die Mitglieder des Kreisvorstand werden von dem Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt. Ist der Kreisvorstand bei der Tagung des Kreisparteitags länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden..

a. Die Mitglieder des Kreisvorstand werden von dem Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt. Ist der Kreisvorstand bei der Tagung des Kreisparteitags länger als 23 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.

b. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.

c. Der Vorstand MUSS nach 12 Monaten vorstandsintern abstimmen, ob er sich neu wählen lassen möchte. Quorum: 50% der Vorstandsmitglieder

SÄA3

Antragsteller: Benutzer:KahEsDeh

Thematik

  • Amtszeit des Vorstands

Begründung

  • Der Vorstand sollte meiner Meinung nach nur alle 2 Jahre statt 1 Jahr neu gewählt werden, da jeder neu zusammengestzte Vorstand sich erst einmal finden muss und so jedes Jahr für einige Wochen "handlungsunfähig" ist bis sich alles "eingespielt" hat. Um diesen Zustand nicht jedes Jahr auf neues Jahr zu haben denke ich sollte der Vorstand nur alle 2 Jahre neu gewählt.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§13 (5) Die Mitglieder des Kreisvorstand werden von dem Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt. Ist der Kreisvorstand bei der Tagung des Kreisparteitags länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden..

a. Die Mitglieder des Kreisvorstand werden von dem Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt. Ist der Kreisvorstand bei der Tagung des Kreisparteitags länger als 23 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.

c. Der Vorstand MUSS nach 12 Monaten vorstandsintern abstimmen, ob er sich neu wählen lassen möchte. Quorum: 50% der Vorstandsmitglieder

Wahl des Vorstands

Wahl des Vorsitzenden

Kandidaten

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden

Kandidaten

Wahl des Schatzmeisters

Kandidaten

Für dieses Amt bin ich nicht der Richtige. -- Thomas Gerwert 21:55, 5. Apr. 2013 (CEST)

Wahl des politischen Geschäftsführers

Kandidaten

Wahl des Generalsekretärs

Kandidaten

Wahl der Beisitzer

Kandidaten

Wahl der Kassenprüfer und stellvertretenden Kassenprüfer

Programmanträge

Sonstige Anträge

Sonstiges