NDS:Mitgliederversammlungen/2013.3/So Antraege

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Landesmitgliederversammlung 2013.3 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 3.Oktober müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.1 beim Vorstand eingereicht werden. Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

Ihr könnt DANACH den Antrag hier selbst eintragen.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.


oder,

wenn ihr den exquisiten Service der NDS AG Satzung nutzen wollt, schickt ihr eure Anträge an deren Mailingliste, dann überprüfen die den Antrag für euch, helfen bei der Formatierung und pflegen ihn dann ins Wiki ein und reichen ihn dann auch beim Vorstand für euch ein.

AG Satzung

Hier wichtig! Sollte es viele Satzungsänderungsanträge geben, welche natürlich Priorität haben, so könnte die AG damit voll ausgelastet sein. Dann müsstet ihr leider doch selbst einreichen und hier eintragen. Aber das wird euch frühzeitig mitgeteilt.

==

Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, sowohl wenn ihr die Anträge über die AG Satzung oder selbst direkt einreicht und hier unten eintragt.


Änderungsantrag zur KGO des SME §3 Abs 8 (neu) von PG SME

Antragsteller: PG SME

Thematik

  • In §3 sollen durch ergänzte Absätze geregelt werden, ob und was für Formen von Delegation möglich sind. Zudem werden Optionen gegeben, mit denen die Teilnehmer mehr individuellen Einfluss auf Delegation bzw. Delegationsempfang nehmen können.
  • Es handelt sich erstmal hierbei um 5 Antragstexte, die gegeneinander abgestimmt werden sollen. Eigentlich handelt es sich dabei um mehrere Module, bei der Formulierung wurde jedoch klar, dass eine modulare Abhandlung dieser Punkte für die LMV-Teilnehmer u.U. zu verwirrend gewesen wäre.
  • Nach diesen 5 Anträgen folgen 4 Module, die gut als solche abgehandelt werden können.

Begründung

  • Die Begründungen stehen nach den einzelnen Texten/Modulen, sie enthalten eher neutrale Erklärungen, und mit Absicht kaum bis keine Argumente Pro/Contra.

Hinweise

  • Wir bitten darum, bitte hier keine Argumente für oder gegen die verschiedenen Arten der Delegation einzufügen, da das zu einem zu chaotischen Text führen könnte. Delegation ist ein "heißes Thema" und soll auf der LMV ausgiebig diskutiert werden.

Änderungen

Es folgen 5 alternative Ergänzungen bzgl. Delegationen in der 1. Kammer)


  • Erweiterung §3.1 (Keine Delegation möglich):
    • 8. Aktionen können nicht durch Delegation an andere Teilnehmer übertragen werden.
  • Begründung:
    • Diese Erweiterung stellt unmissverständlich klar, dass es in der 1. Kammer keine Delegationen geben darf.

---

  • Erweiterung §3.2 (Einstufige Delegation):
    • 8. Aktionen können durch Delegation an andere Teilnehmer übertragen werden. Die Delegation wird für die einzelnen Anträge deaktiviert, bei denen der Delegierende selbst an der Abstimmung teilnimmt. Empfangene Delegationen können nicht vom Empfänger auf andere Teilnehmer übertragen werden. Alle Einstellungen, die Abstimmungen auch bei eigener Inaktivität beeinflussen, müssen spätestens alle 90 Tage bestätigt werden, da sie ansonsten bis zu einer erfolgten Bestätigung deaktiviert werden.
  • Begründung:
    • Diese Erweiterung ermöglicht es, seine eigene Stimme an eine einzelne andere Person zu übertragen. Diese Person darf diese empfangene Stimme jedoch nicht weiterreichen, sondern nur selbst einsetzen. Stimmt der Delegationsempfänger nicht ab, geht diese Stimme verloren.
    • Der letzte Satz sorgt dafür, dass das sog. "Fire-and-forget"-Problem nicht auftritt. Wenn man Delegationen vergeben hat und irgendwann - vorübergehend oder dauerhaft - nicht mehr bei der ersten Kammer teilnimmt, soll sicher sein, dass nicht bis zum Ende aller Tage Delegationen bestehen bleiben.

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  • Erweiterung §3.3 (Einstufige Delegation mit mehreren Delegationsempfängern, sog. Präferenzdelegation):
    • 8. Aktionen können durch Delegation an andere Teilnehmer übertragen werden. Es ist möglich mehrere optionale Delegationsempfänger in einer Präferenzrangfolge anzugeben. Die Stimme geht an den Delegationsempfänger, der abstimmt und in der Präferenzrangfolge am weitesten oben steht. Die Delegation wird für die einzelnen Anträge deaktiviert, bei denen der Delegierende selbst an der Abstimmung teilnimmt. Empfangene Delegationen können nicht vom Empfänger auf andere Teilnehmer übertragen werden. Alle Einstellungen, die Abstimmungen auch bei eigener Inaktivität beeinflussen, müssen spätestens alle 90 Tage bestätigt werden, da sie ansonsten bis zu einer erfolgten Bestätigung deaktiviert werden.
  • Begründung:
    • Diese Erweiterung ermöglicht es, seine eigene Stimme an mehrere andere Personen zu übertragen. Dazu werden diese potentiellen Delegationsempfänger in eine Präferenzrangfolge bzw. Rangfolge gebracht. Stimmt Delegierter auf Rang 1 nicht ab, geht die Stimme an Rang 2, stimmt der nicht ab, Rang 3 usw.. Dadurch erhöht man die Wahrscheinlichkeit, dass die eigene Stimme nicht verloren geht. **Dies ist das System, wie es beim (bayrischen) PirateFeedback verwendet wird. (siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Pirate_Feedback/Verbesserungen#Pr.C3.A4ferenzdelegation_statt_Kettendelegation )

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  • Erweiterung §3.4 (Mehrstufige Delegation, Delegationsübertragung, sog. transitive Delegation):
    • 8. Aktionen können durch Delegation an andere Teilnehmer übertragen werden. Die Delegation wird für die einzelnen Anträge deaktiviert, bei denen der Delegierende selbst an der Abstimmung teilnimmt. Empfangene Delegationen können vom Empfänger auf andere Teilnehmer übertragen werden. Alle Einstellungen, die Abstimmungen auch bei eigener Inaktivität beeinflussen, müssen spätestens alle 90 Tage bestätigt werden, da sie ansonsten bis zu einer erfolgten Bestätigung deaktiviert werden.
  • Begründung:
    • Diese Erweiterung ermöglicht es, seine eigene Stimme an eine einzelne andere Person zu übertragen. Stimmt diese Person nicht ab, hat aber selbst eine Delegation festgelegt, so wird die empfangene Stimme mit übertragen an den folgenden Delegationsempfänger übertragen. Dies ist das System, wie es zur Zeit von LQFB verwendet wird.

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  • Erweiterung §3.5 (Mehrstufige Delegation mit mehreren Delegationsempfängern, transitive Präferenzdelegation):
    • 8. Aktionen können durch Delegation an andere Teilnehmer übertragen werden. Es ist möglich mehrere optionale Delegationsempfänger in einer Präferenzrangfolge anzugeben. Die Stimme geht an den Delegationsempfänger, der abstimmt und in der Präferenzrangfolge am weitesten oben steht. Die Delegation wird für die einzelnen Anträge deaktiviert, bei denen der Delegierende selbst an der Abstimmung teilnimmt. Falls kein Delegationsempfänger an der Abstimmung teilnimmt, können Delegationen vom Empfänger auf andere Teilnehmer übertragen werden. Auch dabei wird die Präferenzrangfolge berücksichtigt. Alle Einstellungen, die Abstimmungen auch bei eigener Inaktivität beeinflussen, müssen spätestens alle 90 Tage bestätigt werden, da sie ansonsten bis zu einer erfolgten Bestätigung deaktiviert werden.
  • Begründung:
    • Diese Erweiterung ist eine Kombination aus 3.3 und 3.4, d.h. eine Präferenzdelegation mit Übertragungsmöglichkeit, wenn alle Präferenzen ausgeschöpft sind. Dies würde maximal absichern, dass möglichst wenig Stimmen verloren gehen.

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Es folgen modulare Anträge, die abgestimmt werden sollen, falls irgendeine Form der Delegation (§3.2 bis §3.5) angenommen wird (entfallen bei Annahme von §3.1), sie betreffen den Delegationsempfänger (Delegierten):

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  • Ergänzungsmodul:
    • $. Ein Teilnehmer soll die Option haben, den Empfang von Delegationen einzeln, generell oder ab einer individuell festzulegenden Höchstmenge abzulehnen.
  • Begründung:
    • Es soll Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu entscheiden, ob sie den Empfang von Delegationen generell oder in speziellen Fällen oder in einer Menge ablehnen. So kann ein Teilnehmer prinzipiell gegen Delegationen sein und sie daher nicht anwenden wollen. Oder bei bestimmten Themen will ein Delegierter sicher sein, dass ein Thema ein breite Zustimmung findet, um z.B. sicher zu sein, dass sein Antrag auch ohne Delegationen in der 2. Kammer eine Chance hat. Daher beschränkt er seine empfangenen Delegationen bzw. deaktiviert sie für diesen einen Antrag komplett.

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  • Ergänzungsmodul:
    • $ Ein Delegationsempfänger darf maximal x% aller Stimmen bei einer Abstimmung auf sich vereinen. Alle darüber hinausgehenden Delegationen werden so weitergereicht, als wenn dieser Delegationsempfänger nicht an der Delegation teilnehmen würde. Die verwendete Software soll hierbei darauf achten, dass Delegationen immer so verteilt werden, dass möglichst wenig Delegationen verloren gehen.
  • Begründung:
    • Ein großes Problem für LQFB-Kritiker ist das sog. Top-/Super-Delegierten-Phänomen: Durch die übertragbare Delegation landen sehr viele Stimmen bei einzelnen Personen, so dass wenige - im Extremfall eine einzige Person - entscheidet, ob ein Antrag durchkommt oder nicht. Neben dem direkten Problem, das oligo-/monokratisch zustande gekommene Entscheidungen mit sich bringen, gibt es auch noch einen starken Demotivierungseffekt: Teilnehmer, die eine andere Position als die Topdelegierten vertreten, machen sich nicht mal mehr die Mühe, alternative Anträge zu starten, so dass den anderen Teilnehmern vielleicht gar nicht bewusst ist, welche Alternativen noch bestehen würden.

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Es folgen modulare Anträge, die abgestimmt werden sollen, falls Delegationsübertragung (§3.4 & §3.5) angenommen wird (entfallen bei Annahme von §3.1/§3.2/§3.3), sie betreffen den Delegierenden (Delegationsgeber):

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  • Ergänzungsmodul:
    • $. Ein Delegierender kann bestimmte Personen als Empfänger von übertragenen Delegationen ausschließen.
  • Begründung:
    • Bei der Delegationsübertragung kann es passieren, dass Stimmen bei Personen landen, denen man definitiv selbst nie die Stimme geben würde. Darum kann es sein, dass man an bestimmte Personen niemals delegiert, obwohl man das gerne würde, da man weiß, dass sie wiederum an Menschen direkt oder indirekt delegieren, denen man misstraut oder deren Meinung man ablehnt.

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  • Ergänzungsmodul:
    • $. Ein Delegierender kann festlegen, dass seine eigenen Delegationen niemals an andere übertragen werden dürfen.
  • Begründung:
    • Dies wäre eine Kompromisslösung, die es Teilnehmern, die eine Delegationsübertragung ablehnen, dennoch ermöglicht eine einstufige Delegation vorzunehmen.

Ende des Antrages



Änderungsantrag zur KGO des SME §4 Abs 3&4 (neu) von PG SME

Antragsteller: PG SME

Thematik

  • Dieser Antrag soll regeln, wie im Nachhinein Manipulationen bemerkt und überprüft werden können.

Änderung

  • Es werden zum §4 zwei neue Absätze hinzugefügt, siehe unten.

Begründung

  • Unabhängig von der Lösung, die schlussendlich für die 2.Kammer gewählt wird, ist die Übermittlung von Token ein einfaches Mittel, mit dem jeder selbst überprüfen kann, ob die eigene Abstimmung korrekt verarbeitet wurde.
    • D.h. man kann öffentlich überprüfen, wie ein bestimmtes Token, also man selbst, abgestimmt hat. Der wirkliche Name steht natürlich nicht öffentlich.
    • Stellt man fest, dass das eigene Ergebnis manipuliert wurde, ruft man das Schiedsgericht an, die dürfen überprüfen, ob die Behauptung zutrifft. Niemand sonst darf die Verbindung zwischen Token und Namen einsehen.
    • Sollte z.B. ein genereller Verdacht bestehen, kann man die Teilnehmer dazu auffordern, ihre Abstimmung zu überprüfen.

Gegenargumente

  •  ???

Hinweise

  • -

Änderung

ORIGINAL Überarbeitung

KGO §4 - Teilnehmer der zweiten Kammer

  1. Alle stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Niedersachsen gelten als Teilnehmer der zweiten Kammer. Hat ein Mitglied explizit der Teilnahme widersprochen, wird dies an geeigneter Stelle vermerkt. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.
  2. Teilnehmer werden durch das Sekretariat (§6) auf elektronischem Weg über neue Abstimmungen in der zweiten Kammer informiert.

KGO §4 - Teilnehmer der zweiten Kammer

  1. Alle stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Niedersachsen gelten als Teilnehmer der zweiten Kammer. Hat ein Mitglied explizit der Teilnahme widersprochen, wird dies an geeigneter Stelle vermerkt. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.
  2. Teilnehmer werden durch das Sekretariat (§6) auf elektronischem Weg über neue Abstimmungen in der zweiten Kammer informiert.
  3. Den Teilnehmern wird ein pro Abstimmungsperiode neu generierter Token übermittelt, mit dessen Hilfe sie sich an der Abstimmung beteiligen können. Der Bezug zwischen Token und Teilnehmer wird für sechs Monate verschlüsselt gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bezug zwischen Token und Teilnehmer gelöst, sofern bis dahin die Richtigkeit einer Abstimmung nicht in Zweifel gezogen wurde.
  4. Sollten berechtigte Zweifel an der Richtigkeit einer Abstimmung bestehen, so kann jeder Teilnehmer des Ständigen Mitgliederentscheids das Landesschiedsgericht zur Klärung anrufen.



Änderungsantrag zur KGO des SME §12 Abs 1 von PG SME

Antragsteller: PG SME

Thematik

  • Wenn der SME sein Regelwerk selbst ändern darf, wie die Satzungsänderung zu §13b Abs.5 dies vorsieht, muss es aber erst existieren, damit der SME überhaupt mal anfangen kann, zu arbeiten. Wir sehen die Aufgabe am besten beim SME Sekretariat aufgehoben.

Änderung

  • Unter § 6 Abs 2 wird direkt am Anfang eine Augabe hinzugefügt: "Erstellung eines ersten Regelwerks, welches die Details der Arbeitsschritte der beiden Kammern festlegt, damit der Ständige Mitgliederentscheid seine Arbeit aufnehmen kann."

Begründung

  • Siehe Thematik
  • Einer muss es ja machen
  • Das Sekretariat wird vom LaVo bestimmt, und einige Leute der PG SME werden mitmachen. D.h. wir haben Leute, die sich darüber schon viele Gedanken gemacht haben und Leute, die nicht "vorbelastet" sind und daher andere Sichtweisen mitbringen und etwaige Mankos vielleicht eher erkennen.

Gegenargumente

  •  ???

Hinweise

Änderung

ORIGINAL

ORIGINAL Überarbeitung

SME KGO § 6 Abs 2.

...

SME KGO § 6 Abs 2.

* Erstellung eines ersten Regelwerks, welches die Details der Arbeitsschritte der beiden Kammern festlegt, damit der Ständige Mitgliederentscheid seine Arbeit aufnehmen kann.



Antrag ("Schottern") an die LMV von Phil

Antragsteller: Phil

Thematik

  • -

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen;

  • "Die Piraten in Niedersachsen halten zivilen Ungehorsam für eine legitime Protestform. Sabotage und gezielte Sachbeschädigung zur Durchsetzung der Ziele lehnen wir entschieden ab."

Begründung

  • -

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • -


Antrag ("LQFB") an die LMV von Phil

Antragsteller: Phil

Thematik

  • -

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

  • "Der Parteitag stellt fest, dass die niedersächsische LQFB Instanz in der Vergangenheit trotz mehrmaliger Hinweise nicht die an sie gestellten Anforderungen erfüllt hat."

Begründung

  • -

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • Der Parteitag heißt jetzt Landesmitgliederversammlung, bitte direkt bei Vorstellung des Antrages auf diese Änderung hinweisen. anue 23:22, 8. Okt. 2013 (CEST)