NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 250

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P250

Einreichungsdatum

Antragstitel

Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Bürgerbeteiligung„Bürgerbeteiligung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen ohne die zwingende Zugehörigkeit zu einem anerkannten Verband oder eine anerkannte Interessenvertretung ein. Ihnen muss dabei der Rückgriff auf alle Gesetze und Verordnungen gestattet sein. Die weitere Art und Ausgestaltung für die Inanspruchnahme dieses Rechts erfolgt im Rahmen der Gesetzgebung.

Antragsbegründung

Aktuell sind Bürgerinitiativen gegenüber anerkannten Interessenvertretungen gleich mehrfach benachteiligt. Einerseits haben Bürgerinitiativen überhaupt kein Klagerecht gegenüber Verwaltungsentscheidungen, zweitens können Einzelvertreter von Bürgerinitiativen nur Rechte geltend machen, die sie bspw. in Planfeststellungsverfahren in ihrem Leben, ihrer Gesundheit oder ihrem Eigentum betreffen. Charakteristisch für die Arbeit von Bürgerinitiativen ist es jedoch, dass sie auch eine Vielzahl anderer Sachverhalte zur Kenntnis bringen, die juristisch entscheidungsrelevant sein können. Diesem Mangel kann mit einem Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen abgeholfen werden.

Schon heute besteht für Bürgerinitiativen die Möglichkeit, unter dem Dach von offiziellen Interessenvertretungen wie BUND oder Heimatbund Klagen gegen Verwaltungsentscheidungen zu führen. Die Bereitschaft dieser Institutionen zur Durchführung einer Klage hängt jedoch vielfach von deren zur Verfügung stehenden Mittel und deren Einschätzung des Klageerfolges ab. Hat nur die gewählte Interessenvertretung ihr Budget für Klagen bereits aufgebraucht, hilft die Mitgliedschaft in ihr nicht weiter. Bei eigenem Klagerecht wäre sie jedoch nicht mehr auf die Bereitschaft auf Unterstützung durch Dritte angewiesen.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

28.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt


Anregungen

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  1. Phil-Wendland 16:57, 5. Okt. 2012 (CEST)
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