NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 218

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P218

Einreichungsdatum

Antragstitel

Haushaltsbezogener Rundfunkbeitrag

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Medien„Medien“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piraten Niedersachsen sehen in der 2013 einzuführenden Haushaltspauschale keine Lösung für die bisher durch die GEZ eingezogene gerätebezogene Rundfunkgebühr.

Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.

Die Regelung stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Meldeämter der Gemeinden sollen künftig automatisch Daten an die Landesmedienanstalten übermitteln. Dadurch wird ein zweites zentrales Melderegister geschaffen. Wir lehnen diese Vorgehensweise auf schärfste ab. Anstatt eines Bürokratieabbaus bedeutet die neue gesetzliche Regelung ein Mehr an Ermittlungen und Verwaltung.

Grundsätzlich lehnt die Piratenpartei Niedersachsen eine Rundfunkgebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Eine derartige Gebührenerhebung stellt eine illegitime Doppel- oder Mehrfachbelastung dar.

Die Piratenpartei Niedersachsen spricht sich für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studenten, ALG-II-Empfänger und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus.

Antragsbegründung

Eine Einführung der Haushaltspauschale widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen – egal ob er ob überhaupt Fernsehgeräte, Radios, internetfähige Computer und Handys besitzt oder nicht, egal ob man blind, schwerhörig oder taub ist.

Bislang brauchten zum Beispiel Studenten, die lediglich einen Internetanschluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zahlen. Durch die Haushaltspauschale wird Ungleiches gleich behandelt – ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Für 2,4 Millionen Gebührenzahler, die bislang lediglich Radio oder PC nutzten, bedeutet es eine Verdreifachung der Gebühr auf monatlich 17,98 €.

Genauso ist eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte verfassungsrechtlich bedenklich, da eine derartige Besteuerung eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale bedeuten würde.

Zudem haben die Piraten Niedersachsen auch kompetenzrechtlich große Bedenken gegenüber einer pauschalen Erhebung, da sie einer Steuer gleichkommt. Zur Erklärung: Im Unterschied zu einer Gebühr ist eine Steuer an keine Gegenleistung geknüpft. Das ist bei der neuen Haushaltspauschale der Fall. Jeder muss diese zahlen, egal ob er ein Gerät besitzt oder nicht. Deshalb ist die Haushaltspauschale eine Steuer. Jedoch haben Länder nicht das Recht dazu, eine Steuer zu beschließen.

Auch verletze die Haushaltspauschale das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Meldeämter der Gemeinden sollen künftig automatisch Daten an die Landesmedienanstalten übermitteln. Dadurch wird ein zweites zentrales Melderegister geschaffen. Das birgt die Gefahr von Missbrauch. Die Daten können so schneller in falsche Hände geraten. Und es wird ja weiter ermittelt, nur eben nach anderen Dingen: Wer hat sich im Haus Wohnungen gekauft, wer ist dort gemeldet, ist eine Einliegerwohnung vermietet. Zu Beginn darf die Behörde zwar keine Adressdaten von Händlern ankaufen, es ist aber schon gesetzlich geregelt, dass auch das in einigen Jahren möglich werden soll.

Anstatt das Bürokratiemonster GEZ mit 1.100 Beschäftigten abzuschaffen, soll es für die neuen Ermittlungen sogar personell aufgestockt werden.

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

27.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt


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