NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 091

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P091

Einreichungsdatum

Antragstitel

Gerechte Besteuerung muss auch Vermögen belasten

Antragsteller

Anhalter

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Wirtschaft und Finanzen

Antragstext

Der Parteitag möge zu Aufnahme in das Wahlprogramm beschließen:

Die Entschuldung des Landeshaushalts hat für uns eine hohe Priorität.

Dies kann ohne unsoziale Einschnitte bei den Ausgaben nur durch eine Verbesserung der Einnahmen erfolgen. Während Arbeitseinkommen uneingeschränkt der Besteuerung unterliegen, werden Kapitaleinkünfte teilweise durch die Abgeltungssteuer ermäßigt besteuert. Viele Wertzuwächse von Vermögen sind der Besteuerung gänzlich entzogen. Diese Fehler in der Einkommensbesteuerung verstärken den Umverteilungsmechanismus unseres Wirtschaftssystems. Wir fordern daher, dass alle Einnahmen und damit auch Vermögensmehrungen konsequenter der Einkommensbesteuerung unterliegen müssen. Hierzu soll das Land Niedersachsen über den Bundesrat auf die Einkommensteuergesetzgebung einwirken.

Die verfehlte Einkommensteuergesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass große Vermögen aus unversteuerten Einkommen vorhanden sind. Auch diese unversteuerte Sach- und Geldvermögen müssen als Bemessungsgrundlage für die Finanzierung des Gemeinwohls und der Rückführung der Verschuldung des Landeshaushalts herangezogen werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Niedersachsen prüft in welcher verfassungsrechtlich zulässigen Form Privatvermögen bei der Finanzierung des Haushalts als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden kann und dies dann schnellstmöglich umsetzt. Wir legen uns dabei nicht vorschnell auf die Wiedererhebung der Vermögenssteuer oder eine einmalige Vermögensabgabe fest. Vor- und Nachteile beider diskutierten Verfahren müssen rechtlich geklärt werden. Jede staatliche Belastung von Bürgern muss gerecht, nachvollziehbar und mit Rechtssicherheit erfolgen. Hierzu gehört aber auch eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten.

Antragsbegründung

DerAntrag basiert teilweise auf dem Positionsparpier der PP NRW.

Eine Besteuerung von Vermögen oder allgemeiner Substanzbesteuerung wird von vielen grundsätzlich abgelehnt. Dies ist im Grunde verständlich, da die Besteuerung primär über die Einkommensteuer erfolgt und somit davon ausgegangen wird, dass Vermögen aus bereits versteuerten Einkommen gebildet wurde. Dies ist aber tatsächlich nicht zutreffend.


Die Vermutung mag für die meisten Bürger zutreffen, die wenig Vermögen haben (Einfamilienhaus etc.), sie ist aber definitiv falsch, wenn man wirklich Reiche betrachtet. Diese Vermögen können in immer stärkeren Maße Vermögen aus unversteuerten Geldern aufbauen und zwar im "Schneeballprinzip", die wirklich reichen sind trotz Wirtschaftskrise in den letzten Jahren massiv reicher geworden. Die Ursache liegt zum einen in verfehlten Einkommensteuergesetzen. So werden Einkünfte aus Kapitalvermögen zum großen Teil nur ermässigt besteuert. Viele Vermögenssteigerungen unterliegen gar keiner Ertragsbesteuerung. Dies trifft nicht nur für alle (noch nicht) realisierten Vermögenszuwächse zu, sondern auch für Immobilien, die erst 10 Jahre nach Erwerb veräußert werden. Während der Besitzzeit mindern zwar die Abschreibungen die Einkommensteuer, ein evtl. erheblicher Wertgewinn bei Veräußerung ist dann aber steuerfrei.

Es ist auch ein Irrglaube, dass es angemessen wäre, Wertsteigerungen grundsätzlich erst bei REalisierung zu versteuern. Tatsächlich ist bei einem ausreichend großem Vermögen eine Veräußerung nicht erforderlich, um von der Wertsteigerung (z.B. durch höhere Beleihungsgrenzen) zu profitieren.



Es ist daher systemisch unvermeidbar, dass die Ertragsteuern von einer Vermögensbesteuerung (mit hinreichend hohen Freibeträgen) ergänzt wird. Eine solche Steuer löst auch keineswegs Kapitalflucht aus, ansonsten hätten Länder wie z.B. die USA sicherlich die Vermögenssteuer schon abgeschafft. Dort ist sie im Gegenteil in einigen Bundesstaaten eine Haupteinnahmequelle (in der Form von hohen Grundsteuern)

Die Besteuerung und damit auch die gezielte Verringerung des weiteren Vermögensaufbaus in den Händen einer 1 - 5 % Gruppe der Bevölkerung ist auch dringend erforderlich, um soziale Verwerfungen zu vermeiden

Liquid Feedback

Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

27.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Die hannoversche Gruppe Vorbereitung LPT 2012.3 empfiehlt: Suggestivformulierungen, Phrasen und inhaltliche und sprachliche Inkonsistenzen sind zu entfernen.-- Anhalter 21:16, 16. Aug. 2012 (CEST) ohne Konkretisierung schwierig umzusetzen, alle Anmerkungen sind sehr subjektiv und ich kann leider nicht Erkennen, was konkret gemeint ist. Bitte Konkretisieren.
  • Konkurrenz zum Antrag von Blackjoschka 138 (??) Wiedereinführung einer Vermögenssteuer.
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

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Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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