NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 061

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P061

Einreichungsdatum

Antragstitel

Gerechte Neuordnung des Glücksspielmarktes

Antragsteller

Niels-Arne Münch

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Verbraucherschutz„Verbraucherschutz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

(Lektorat: 3)Die Piratenpartei setzt sich für eine umfassende Neuordnung des Glücksspielmarktes ein. Ziel muss eine bundeseinheitliche Regelung sein, die sowohl den Anforderungen des europäischen Wettbewerbsrechts als auch dem Internetzeitalter gerecht wird. Eine Neuordnung muss die Interessen aller Beteiligten miteinander verbinden: die der öffentlichen Hand an Steuereinnamen, die der Anbieter, Spieler und betroffener Dritter (Sportvereine) an einer planungssicheren Rechtslage und die der Bevölkerung an effektiver Suchtprävention. Gerade hier besteht im aktuellen Entwurf noch Nachholbedarf, so müssen beim Aufbau der geplanten Sperrdatei für Glücksspielsüchtige Datenschutzbelange berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Netzsperren bei der Neuregelung auszuschließen.

Grundlage einer Neufassung des Glückspielrechts könnte das im September 2011 verabschiedete Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins bilden, das im Gegensatz zum aktuellen Entwurf der übrigen 15 Länder von der EU-Kommission ohne Einschränkungen akzeptiert wurde.

Antragsbegründung

Trotz jahrelanger Verhandlungen haben es die Landesregierungen nicht geschafft, den zum Jahresende 2011 ausgelaufenen – nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes wettbewerbswidrigen – Glücksspielstaatsvertrag auf eine Art und Weise zu ändern, die sowohl dem Internetzeitalter als auch den europäischen Wettbewerbsgesetzen entspricht. Auch zum aktuellen – bereits mehrfach nachgebesserten – Entwurf äußerte die EU-Kommission erneut "Bedenken". Dennoch und trotz der absehbaren Klagewelle planen die Landesregierungen, den Ratifizierungsprozess voranzutreiben. Auch Schleswig-Holstein, das seit November letzten Jahres über ein eigenes, liberaleres Glücksspielgesetz verfügt, will seit dem Regierungswechsel im Mai nun doch dem GlüStV beitreten. Damit würde die bestehende Rechtsunsicherheit für Wettanbieter, Spieler und auch Dritte (wie etwa Sportvereine, die nicht wissen, mit wem sie Sponsorenverträge abschließen dürfen) auf Jahre hinaus fortgeschrieben. Obwohl die noch im vorigen Entwurf vorgesehenen Netzsperren in der aktuellen Fassung nicht mehr enthalten sind (der Entwurf war unter anderem von den Piraten geleakt worden und man fürchtete wohl wachsenden Widerstand), bleibt die Frage offen, wie das vorgesehene Verbot von Onlineangeboten wie Internetpoker denn alternativ durchgesetzt werden soll – mithin bleibt der Verdacht, dass letztlich doch Netzsperren installiert werden sollen, möglicherweise auf Verordnungebene.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass ein staatliches Glücksspielmonopol kein zeitgemäßes Instrument zur Spielsuchtprävention (mehr) ist. Der gegenwärtige Entwurf versucht abermals, durch Verbote im Internet das veraltete staatliche Lotto und Toto-Monopol zu verteidigen. Demgegenüber stehen zwischen 2 und 5 Millionen Deutsche, die regelmäßig im Internet Glücksspielangebote wahrnehmen – für die Mehrheit ist dies ein Hobby, für eine wachsende Zahl aber auch als Beruf oder Nebenerwerb. Eine Neuordnung muss die Interessen aller Beteiligten miteinander verbinden: Die der öffentlichen Hand an Steuereinnamen, der Anbieter und Spieler an einer (planungs)sicheren Rechtslage und der Bevölkerung an Suchtprävention.

Bei durchaus möglicher Kritik im Detail bildet der Regelungskern des Glücksspielgesetzes von Schleswig-Holstein eine geeignete Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung.

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

26.08.2012

Status des Antrags

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