NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 024

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P024

Einreichungsdatum

Antragstitel

Wahlrecht in Niedersachsen

Antragsteller

TimWeber und Rene Schwerin

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Demokratie

Antragstext

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert die demokratische Mitbestimmung beim Wählen, indem er Kumulieren und Panaschieren sowie Mehrmandatswahlkreise auf Landesebene einführt. Ferner soll die 5-Prozent-Klausel abgeschafft bzw. zumindest gesenkt werden. Auf Kommunalebene soll der Einfluss der Wählenden durch ausschließliche Wertung der Personenstimmen gestärkt werden. Bei der Verrechnung der Wählerstimmen in Sitze wird einheitlich das Verfahren Saint Lague angewendet.

  • 1. Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei Landtagswahlen
  • 2. Erweiterung der Mitbestimmung der Wähler durch Mehrmandatswahlkreise
  • 3. Absenkung der 5%-Hürde auf Landesebene auf 2% der abgegebenen gültigen Stimmen
  • 4. Ausschließliche Wertung der Personenstimmen bei Kommunalwahlen
  • 5. Vereinheitlichung der Sitzverteilung bei Landtags- und Kommunalwahlen nach dem Verfahren Saint-Lagué

Antragstext

Die Piraten Niedersachsen wollen den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger beim Wählen stärken. So wie auf Kommunalebene sollen die Wählenden bei Landtagswahlen durch Kumulieren und Panaschieren mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments gewinnen. Zum einem sollen die von den Parteien vorgelegten Landeslisten veränderbar werden. Zum anderem sollen die Einerwahlkreise durch Mehrmandatswahlkreise (z.B. vier Mandate pro Wahlkreis) ersetzt werden. Die Wahlkreise werden entsprechend vergrößert, so dass sich die Gesamtzahl der Abgeordneten nicht erhöht. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält z.B. drei Stimmen für die Landeslisten und drei Stimmen für die Wahlkreise, die beliebig auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden dürfen. Bei Landtagwahlen wird die 5-Prozent-Kausel auf zwei Prozent gesenkt.

Bei Kommunalwahlen sollen wie früher ausschließlich die Anzahl der erhaltenden Personenstimmen darüber entscheiden, wer ein kommunales Mandat erringt.

Bei Landtags- und Kommunalwahlen werden unterschiedliche Verrechnungsverfahren von Stimmen in Sitze angewendet. Diese Verfahren werden durch das bessere Verfahren Saint-Lague ersetzt.

Antragsbegründung

Beim jetzigen Landeswahlrecht haben die Bürgerinnen und Bürger nur geringen Einfluss auf Zusammensetzung des Landtages. Die von den Parteien aufgestellten Landeslisten sind starr, d. h. durch die Wählenden nicht veränderbar. Durch die Festlegung der Landeslisten wird durch die Parteien bereits festgelegt, wer aussichtsreiche Chancen auf den Einzug in das Parlament hat. In den Wahlkreisen haben in der Regel nur Kandidaten von CDU oder SPD eine Chance. Die Wählenden haben wenig Auswahl. In Zukunft sollen die Listen geöffnet und Mehrmandatswahlkreise eingeführt werden. Offene Listen bedeutet, dass die Wähler die Liste durch ihre Stimme verändern können. Mehrmandatswahlkreise bedeuten, dass pro Wahlkreis mehr als ein Kandidat z.B. 4 gewählt werden. Durch Mehrmandatswahlkreise erhalten auch die Kandidaten kleinerer Parteien die Chance, ein Direktmandat zu erzielen. Die Wählerinnen und Wähler haben nach dem Vorschlag drei Stimmen für die Landesliste und drei Stimmen für den Wahlkreis. Die Parteien dürfen in den Wahlkreisen dann mehr als einen Kandidaten aufstellen. In den Wahlkreisen findet im Grunde eine Listenwahl statt. Zunächst werden alle Stimmen gezählt, die eine Liste und deren Kandidaten bekommen haben. Nehmen wir an in einem Wahlkreis X, die CDU würde zwei Sitze, die SPD und die Grünen einen Sitz erhalten. In dem Wahlkreis X würden dann der Kandidat der SPD und der Grünen mit den meisten Stimmen und bei der CDU die Kandidaten mit den meisten und zweitmeisten Stimmen je ein Mandat erhalten. In Hamburg wird ein ähnliches Wahlsystem mit fünf Stimmen für die Landesliste und fünf Stimmen für die Wahlkreise bereits angewendet. Der Einfluss der Partei geht dadurch zurück, der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger steigt. Bei der letzten Landtagswahl in Hamburg konnten die Wähler die Liste um ca. 20 Prozent verändern.

Die 5-Prozent-Klausel ist aus mehreren Gründen problematisch. Die Stimmen von Wählerinnen und Wählern, die Parteien mit weniger Stimmen gewählt haben, werden nicht gewertet, wodurch das Gleichheitsprinzip beim Wählen verletzt wird. Außerdem sinkt die Chancengleichheit der Parteien. Auf Kommunalebene wurde die 5-Prozent-Klausel aus diesen beiden Gründen fast flächendeckend abgeschafft. Für die Landes- und Bundesebene führen die Verfassungsgerichte stets aus, dass eine 5-Prozent-Klausel zwecks größerer Stabilität für die Regierungsmehrheiten begründet sei, aber in unregelmäßigen Abständen überprüft werden müsse. Eine Senkung der 5-Prozent-Kausel würde das Prinzip der Stimmengleichheit stärken sowie die Chancengleichheit der Parteien erhöhen, ohne stabile Regierungen zu gefährden.

Bei den Kommunalwahlen gibt es bereits das Prinzip der offenen Listen sowie Kumulieren und Panaschieren. Allerdings werden bei der Zurechnung der Mandate Listenstimmen und Personenstimmen berücksichtigt. Das führt dazu, dass in Niedersachsen weniger Einfluss auf Zusammensetzung der Kommunalparlamente haben. Die sogenannte Mandatsrelevanz beträgt in Niedersachsen ca. 13 Prozent, d. h. 13 Prozent der Kandidaten sind durch die Personenstimmen der Wählenden gewählt worden, die bei einem starren Listenwahlrecht nicht gewählt worden wären. In Brandenburg, wo nur Personen angekreuzt werden können, beträgt die Mandatsrelevanz zwischen 25 und 30 Prozent. Es werden bei der Besetzung der Kommunalparlamente ausschließlich die Personenstimmen gezählt. Dr. Klaus Hofmann u.a. http://www.mehr-demokratie.de/studie-wahlrecht.html Dr. Klaus Hofmann u.a. http://www.mehr-demokratie.de/wahlrecht-brandenburg.html

In Niedersachsen wird bei der Zurechnung der Sitze auf Landesebene d'Hondt und auf Kommunalebene Hare-Niemeyer angewendet. D'Hondt bevorzugt die großen Parteien, Hare-Niemeyer eher die kleinen Parteien stellt eine Verbesserung dar und wurde in Niedersachsen auf Landesebene von 1974 bis 1986 angewendet. In den letzten Jahren setzt sich zunehmend das mathematisch beste Verfahren Saint-Lague durch. Es wird zum Beispiel auf Bundesebene sowohl für die Mandatsverteilung als auch für die Besetzung der Ausschüsse eingesetzt. Im Prinzip werden die kaufmännischen Rundungsregeln angewendet (ab 0,5 Aufrundung, bis 0,5 Abrundung).

Weiterführende Links

Liquid Feedback

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Piratenpad

Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

18.08.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


Anregungen

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  • Inwieweit verträgt sich Punkt 4 mit der Piraten-Grundmaxime "Themen statt Köpfe", das man in diesem Fall als "Parteien und ihr Programm statt Köpfe" interpretieren kann? (Thomas Ganskow)
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