NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P006

Einreichungsdatum

Antragstitel

Einbeziehung von externen Referenten in den Unterricht

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Bildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen schlägt die in den Lehrplan integrierte Einbeziehung von externen Referenten von Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen und Verbänden in den Unterricht vor. Durch ihre Konzentration auf eng begrenzte Tätigkeitsfelder besitzen Vereine und Organisationen in der Regel eine große Fachkompetenz. Zudem kann durch die Einbindung externer Referenten auf aktuelle Problemstellungen eingegangen werden, die bedingt durch ihre Aktualität noch nicht in Lehrmaterialien aufgearbeitet werden konnten. Die Auswahl der Referenten erfolgt nach Richtlinien des Kultusministeriums durch die Schulleitung vor Ort. Die Referentenstunden werden gemeinsam mit dem jeweiligen Fachlehrer durchgeführt. Von sehr vielen fachlich anerkannten Organisationen werden bereits kostenlose Informationsveranstaltungen in Schulen angeboten. Die Einbeziehung von externen Fachreferenten hat auch ein hohes präventives Potential (mit einer entsprechenden Reduzierung von sozialen Folgekosten), wenn Schüler durch diese Unterrichtseinheiten für ein soziales oder gesundheitliches Thema sensibilisiert oder für eine Mitarbeit im Verein oder einer Organisation interessiert werden können. Ebenso können anfallende Kosten durch Institutionen erstattet werden, die direkt von vermittelten Inhalten profitieren oder auch in Einzelfällen durch Fördervereine der Schulen.

Antragsbegründung

Vereine und Organisationen besitzen durch ihre Konzentration auf eng begrenzte Tätigkeitsfelder in der Regel eine große Fachkompetenz. Diese wird von Schulen bisher nicht regelmäßig und konsequent zur Erweiterung der Wissensbasis für Schüler und damit zur Steigerung der Unterrichtsqualität genutzt. Einige Beispiele für externe Fachreferenten:

- Ernährungsberater - Datenschutzbeauftragte - Verbraucherschützer - Trainer von Sportvereinen (die z.B. in einer Unterrichtseinheit einmal ihre Sportart vorstellen können) - bildende Künstler (z.B. Schriftsteller, Kunsthandwerker, Musiker, Schauspieler, Regisseure, Choreographen) - Sozialarbeiter - Referenten ehrenamtlich tätiger Organisationen

Bisher bezieht sich die Zusammenarbeit in der Regel auf Angebote mit freiwilliger Teilnahme: "Ein verbindlicher Rahmen zur Zusammenarbeit wurde mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe und dem Malteser Hilfsdienst vereinbart. Auch der LandesSportBund Niedersachsen, der Landesmusikrat und der Landesverband der Musikschulen, der Landesjugendring sowie die Landesvereinigung für kulturelle Jugendbildung, der Landesverband der Kunstschulen die Landeslandfrauenverbände, der Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen sowie der Museumsverband und der Arbeitskreis Museumspädagogik unterzeichneten entsprechende Kooperationsvereinbarungen zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Ganztagsschulen...Das Niedersächsische Schulgesetz (§ 23 Abs. 1) sieht vor, dass die "Teilnahme an dem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ... in der Regel freiwillig" ist. Die Schülerinnen und Schüler melden sich - in der Regel für ein Schulhalbjahr - zu den ganztagsspezifischen Angeboten an und sind dann zur Teilnahme verpflichtet. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht."[1,2]

Quellen:

[1]http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1888&article_id=6507&_psmand=8

[2]http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1918&article_id=6343&_psmand=8

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

24.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft


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