NDS:Stade/Kreisparteitag/2012/GO

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Geschäftsordnung

Definitionen

Mehrheiten

  1. Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%)
  2. Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen
  3. Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen (Mitgliederzahl)Stimmen
  4. Qualifizierte Mehrheit: Mehr als 2/3 der gültigen, abgegebenen Stimmen

Allgemeines

  1. Jedes Organ des Kreisverbandes Stade der Piratenpartei gibt sich eine gültige Geschäftsordnung.
  2. Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht werden.
  4. Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.

Kreisparteitag

Tagesordnung

  1. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.

Tagungsleitung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Kreisvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, aus der Mitgliederversammlung ausschließen.

Wahlen

  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliedversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Die Mitglieder des Landesvorstands werden in folgender Reihenfolge gewählt: Vorstandsvorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister.
  6. Versammlungsämter werden in einer öffentlichen Abstimmung gewählt.

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
    1. Antrag auf Schluss der Redeliste,
    2. Antrag auf sofortige Abstimmung,
    3. Antrag auf Vertagung,
    4. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    5. Antrag auf Unterbrechung,
    6. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
    7. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
    8. Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.

Anträge

  1. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Kreisverbandes Stade.
  2. Anträge können bis 2 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Eine nachträgliche Annahme ist nur durch Änderung der Tagesordnung möglich. Änderungs-, Ergänzungs- und Alternativanträge sind immer möglich.
  3. Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Öffentlichkeit

  1. Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des Kreisvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.
  2. Wenn nicht gem. Absatz 1 auf Antrag die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, wird Gästen und Presse ein Rederecht gewährt.
  3. Wenn nicht gem. Absatz 1 auf Antrag die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, wird Gästen und Presse ein Antragsrecht gewährt. Hiervon ausgenommen sind Geschäftsordnungs- und Satzungsänderungsanträge.

Protokoll

  1. Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Tagungsleiter zu unterzeichnen.

Vorstand

Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

  1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Kreissatzung zusammen.
  2. Der Kreisverbandsvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Kreisparteitages alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen.
  3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreisparteitage.
  4. Alles weitere regelt die Geschäftsordnung des Kreisvorstandes.

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

  1. Die Mitglieder des Vorstandes haben im Einzelnen folgende besondere Aufgaben im Zuge der Delegation und Spezialisierung:

Vorstandsvorsitzender

  1. Der Vorstandsvorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorstand als Mittel den Kreisverbandes zu koordinieren.

Stellvertretender Vorsitzender

  1. Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten.

Schatzmeister

  1. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes Stade.