MV:Mailrichtlinien

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Vergaberichtlinie

Anspruch auf eine offizielle Mailadresse haben:

  • alle aktuellen Mitglieder des Vorstandes

Eine Mailadresse bekommen können nach persönlicher Abwägung (noch verfügbare Adressen etc.) Personen bei denen folgende Dinge gegeben sind:

  • Mitglied der Piratenpartei Deutschland LV MV
  • direkte Abhänigkeit für die offizielle Arbeit bei der Piratenpartei MV

oder

  • nach Beschluss des Vorstandes

Die Mailadresse kann mit folgendem Formular beantragt werden. http://service.piratenpartei-mv.de/formulare/email

Benutzungsrichtlinien

1 Persönliche E-Mailadresse über piraten-mv.de

Die Piratenpartei Mecklenburg Vorpommern stellt jedem Vorstandsmitglied und jeder Untergruppierung kostenlos eine persönliche piraten-mv.de-E-Mailadresse zur Verfügung, die diese für die offizielle Kommunikation im Rahmen der Tätigkeiten für die Piratenpartei MV. Der persönliche Nutzername für die E-Mailadresse setzt sich aus dem persönlichen Vor- und Nachnamen (vorname.nachname@piraten-mv.de) bzw. der Bezeichnung der Untergruppierung (RegionalverbandXY@piraten-mv.de) zusammen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Absprache mit dem Vorstand der Piratenpartei MV oder der Administration von piraten-mv.de.

(Generell besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit von E-Mail über piraten-mv.de. Sollte das System aus Gründen, welche die Administration von piraten-mv.de nicht zu vertreten hat, oder aus wartungstechnischen Gründen nicht oder nicht mit dem vollen Leistungsumfang verfügbar sein, so haftet die Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern nicht für Schäden oder Folgeschäden, die einem Benutzer daraus entstehen können. Im Falle eines Systemausfalls besteht kein Anspruch auf Rücksicherung. Der Nutzer stellt die Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern von jeglicher Haftung für die von ihm übermittelten Inhalte frei.)

2 Kündigung E-Mail-Adresse über piraten-mv.de

Sie sind jederzeit berechtigt, die Nutzung der persönlichen E-Mailadresse durch eine Mitteilung per E-Mail an info@piraten-mv.de zu beenden. Der Vorstand der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern ist berechtigt, die Nutzung der Adresse aus wichtigem Grund zu sperren. Wichtige Gründe für das Sperren der Zugangsberechtigung sind insbesondere ein Verstoß gegen die Ziffer 3 dieser Nutzungsbedingungen.

3 Nutzung der E-Mail-Adresse über piraten-mv.de

Der Nutzer verpflichtet sich, die Adresse ausschließlich für Kommunikation zu nutzen, welche im Einklang mit den Grundsätzen/der Satzung der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern steht. Die E-Mail-Adresse ist ausschließlich für den Einsatz im Rahmen der Tätigkeit für und im Sinne der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Jegliche Nutzung für rein private Zwecke ist nicht gestattet. Bekanntgewordene Verstöße werden dem Vorstand gemeldet. Die Administration hat im Sinne des Vorstandes der Piratenpartei MV zu handeln.

4 Datenschutz

Die Administration unterliegt den einschlägigen Datenschutzbestimmungen und hat sämtliche, im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über den Zeitraum der Tätigkeit für die Administration der Piratenpartei MV hinaus. Die Administratoren wurden darüber in Kenntnis gesetzt, was mit der Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung zu dokumentieren ist.

Geheimhaltungsvereinbarung

Die Parteien haben Betriebsdienstleistungen für den Betrieb der Webseiten der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Zu diesem Zweck werden der Administration vertrauliche Informationen und Daten über Seiten- und Nutzerdaten mittels Administrationsrechten zugänglich gemacht. Zum Schutz der Geheimhaltung der Informationen vereinbaren die Parteien folgendes:

1 Vertrauliche Informationen

1.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle diejenigen Informationen und Daten, die im Rahmen der Aufnahme und Durchführung der Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb der Seiten offenbar werden.

1.2 Eine Information ist nicht vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung, wenn nachgewiesen wird, dass die Information ohne die Verletzung der Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt geworden ist oder bereits bekannt war.

1.3 Dritte im Sinne dieser Vereinbarung sind natürliche und juristische Personen die nicht dem Vorstand der Piratenpartei MV angehören und denen Informationen und Daten unmittelbar zugänglich gemacht wurden sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass mit dem Betroffenen eine inhaltlich gleiche Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen wurde und damit die Rechte auf Vertraulichkeit nach Maßgabe dieser Vereinbarung gewahrt sind. Vor dem Einschalten Dritter ist die Zustimmung des Vorstandes der Piratenpartei MV einzuholen.

2 Geheimhaltungspflicht

2.1 Der Unterzeichner verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen und Daten geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dazu trifft er angemessene Vorkehrungen. Anderen dürfen die vertraulichen Informationen und Daten nur zugänglich gemacht werden, sofern diese in den Geltungsbereich dieser Vereinbarung einbezogen sind.

2.2 Der Unterzeichner ist nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen und Daten für eigene Zwecke oder die Zwecke Dritter zu nutzen. Die Weitergabe von diesbezüglichen Informationen und Daten bedarf einer vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand der Piratenpartei MV.

3 Geheimhaltungsverletzung

3.2 Der Unterzeichner wird die Piratenpartei MV von allen Schadensersatzansprüchen und Kosten freistellen, die sich aus der Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung ergeben.

4 Schlussbestimmungen

4.1 Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt die Geltendmachung weitergehender Rechte aufgrund von Patent-, Urheber- oder anderer Ausschließlichkeitsrechte.

4.2 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

4.3 Sollte eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt eine wirksame, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.