MV:Landesmitgliederversammlung 3.2017

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern
Einladung zur Landesmitgliederversammlung
Hallo,

hiermit lädt Dich der Vorstand der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern fristgerecht zur Landesmitgliederversammlung am Sonnabend, dem 9. Dezember ins HotelSportForum, Kopernikusstraße 17 A, 18057 Rostock ein.
Die Akkreditierung beginnt um 10.30 Uhr
Die LMV beginnt um 11 Uhr.
Folgende vorläufige Tagesordnung schlagen wir vor:

1. Begrüßung durch ein Vorstandsmitglied
2. Zulassung von Medien/Streaming
3. Wahl der Versammlungsämter

  • Versammlungsleiter/in
  • Protokollant/in
  • Wahlleiter/in

4.Beschluss der Tagesordnung
5.Beschluss einer Wahl- und Geschäftsordnung
6.Wahl von zwei Rechnungsprüfer/n/innen
7.Bericht des Vorstands und der Kassenprüfer
8.Entlastungen des Vorstands
9.Wahl eines neuen Vorstands

  • Wahl Vorsitzende/r
  • Wahl stellv. Vorsitzende/r
  • Wahl Schatzmeister/in
  • Wahl von Beisitzer/in

10. Wahl von zwei Kassenprüfer/innen
11.Satzungsänderungsanträge (SÄA)

  • Einführung eines Onlineparteitages

12. Programmanträge (PA)
13. sonstige Anträge (SA)
14. Schluss der Versammlung

Anträge sind mindestens 8 Tage vor der LMV beim Vorstand einzureichen. Die Veröffentlichung etwaiger Anträge erfolgt eine Woche vor der LMV auf der Wiki-Seite des Landesverbandes. Bei Fragen aller Art wende dich bitte an vorstand@piraten-mv.de.



Antrag auf Satzungsänderung
Antragsteller: Landesvorstand


§ 9 geändert - Organe des Landesverbands
Organe sind die Landesmitgliederversammlung, der Onlineparteitag, das Landesschiedsgericht und der Vorstand.
§ 9c neu - Der Onlineparteitag

(1) Der Onlineparteitag über Mumble ist das zweithöchste Organ des Landesverbandes. Der Onlineparteitag ist die virtuelle Mitgliederversammlung der Mitglieder des Landesverbandes. (2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. eines Beschlusses des Landesparteitages oder des Onlineparteitages selbst. (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen. (4) Der Onlineparteitag tagt online und öffentlich. (5) Die stimmberechtigten Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 4 der Landessatzung stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes. (6) Der Onlineparteitag kann Wahlprogramme zu den jeweiligen Wahlen und Positionspapiere beschließen. (7) Der Onlineparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung, in der der Ablauf geregelt wird.

Begründung: erfolgt mündlich

Ich nehme daran teil: