MV:Landesmitgliederversammlung 2013.3

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Landesmitgliederversammlung 2013.3

Termin

16. November 2013
10 Uhr bis 18 Uhr

Ort

Technologiepark Warnemünde
Konferenzsaal Bornholm
Friedrich-Barnewitz-Straße 5
18119 Rostock

Broadcasting

Stream

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Hashtag

lmvmv133

Pad

[1]

Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung durch ein Vorstandsmitglied
  2. Zulassung von Öffentlichkeit, Presse und Ton- und Filmaufnahmen
  3. Wahl der Versammlungsämter
    1. Versammlungsleiter/in
    2. Protokollant/in
    3. Wahlleiter/in
  4. Beschluss der Tagesordnung
  5. Beschluss einer Wahl- und Geschäftsordnung
  6. Wahl von zwei Rechnungsprüfer/n/innen
  7. Bericht des Vorstands
  8. Bericht der Rechnungsprüfer/innen
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Satzungsänderungsantrag 01: Zusammensetzung des Vorstands
  11. Wahl eines neuen Vorstands
  12. Wahl des Schiedsgerichts
    1. Wahl von drei Schiedsrichter/n/innen
    2. Wahl von zwei Ersatzrichter/n/innen
  13. Wahl von zwei Kassenprüfer/innen
  14. Wahl von zwei Finanzrät/inn/en
  15. Satzungsänderungsantrag 02: Übertragung des Stimmrechts
  16. sonstige Anträge
  17. Schluss der Versammlung

Teilnehmer/innen

Ich nehme voraussichtlich teil

  1. Jörg Neubert
  2. Martin K
  3. Hannes Vogt
  4. Norman Stade
  5. RainerP
  6. MVPiratin +2
  7. Eno
  8. Malte M.
  9. karsten
  10. Dennis Klüver
  11. MartinB
  12. Robert Schiewer
  13. Elveon
  14. Matthias Lippert
  15. Hendrik
  16. Mike Slobidnyk
  17. MGrie
  18. Wolfgang B.
  19. Herbert H.
  20. Jan-Peter Rühmann
  21. Stefan

Ich nehme voraussichtlich nicht teil

  • du?

Ich weiß noch nicht, ob ich teilnehme

  • du?

Kandidat/inn/en

Versammlungsämter

Versammlungsleiter/in
Protokollant/in
  • Du?
Wahlleiter/in
  • RainerP (Nick: R.P., Wikikonto: R.P.) da kandidiert für Vorstand
  • Peter
  • Klaus Hilgenfelder (@DasKlaus)
  • Kevin

Parteiämter

Vorstand
Vorsitzende/r
Stellvertretende/r Vorsitzende/r
Schatzmeister/in
Beisitzer/in bzw. Generalsekretär/in und Politische/r Geschäftsführer/in
Schiedsrichter/in
Kassenprüfer
  • BorisA <- Vorschlag MartinB
  • Du?
Rechnungsprüfer/in
  • Du?
Finanzrät/in
  • RainerP wenn nicht in Vorstand gewählt
  • Du?

Anträge

Satzungsänderungsanträge

SÄA 01 Zusammensetzung des Vorstands
Antragsteller

Stefan

Antrag

§ 9a Absatz 1 der Landessatzung wird wie folgt gefasst:

Dem Vorstand gehören ein/e Vorsitzende/r, ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r, ein/e Schatzmeister/in und nach Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung über deren Anzahl zwischen eine/r/m und vier Beisitzer/innen an.

§ 9b Absatz 10 Satz 2 der Landessatzung wird wie folgt gefasst:

Verbleiben weniger als drei Vorstandsmitglieder im Vorstand, ist dieser handlungsunfähig.

Begründung

Durch die beantragte Satzungsänderung werden die Ämter des Generalsekretärs und des politischen Geschäftsführers aufgehoben. Zugleich wird es der Landesmitgliederversammlung ermöglicht, flexibel über die Größe des Vorstands zu entscheiden, wobei der Vorstand zwischen vier und sieben Mitglieder haben muss. Die Aufgaben der Mitgliederverwaltung werden vom Landesvorstand selbst durch Geschäftsordnung einem Vorstandsmitglied zugewiesen. Die Aufgaben des politischen Geschäftsführers bedürfen ohnehin erst der näheren Definition durch diese Geschäftsordnung. Angenehmer Nebeneffekt der Satzungsänderung ist, dass die Wortungetüme Generalsekretär und politischer Geschäftsführer, die ich als unpassend für die Piratenpartei empfinde, verschwinden.

§ 9b Absatz 10 Satz 2 der Landessatzung ist eine notwendige Folgeanpassung. Zugleich wird die Möglichkeit, dass sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig erklärt, abgeschafft. Dasselbe Ergebnis kann dadurch erreicht werden, dass der Landesvorstand eine Landesmitgliederversammlung einberuft und dort zurücktritt.

SÄA 2 Übertragung des Stimmrechts
Antragsteller

Stefan

Antrag

In § 9b der Landessatzung wird folgender Absatz 5a eingefügt:

Jeder stimmberechtigte Pirat kann sein Stimmrecht für die Landesmitgliederversammlung auf einen anderen stimmberechtigten Piraten übertragen. Die Übertragung des Stimmrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landesvorstand. Der Pirat muss zur Abgabe der Erklärung persönlich erscheinen und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Jeder Pirat kann verlangen, die Erklärung innerhalb von zwei Wochen in der Landesgeschäftsstelle abgeben zu können. Der Landesvorstand kann Piraten des Landesverbands mit der Entgegennahme der Erklärung beauftragen. Die Übertragung des Stimmrechts gilt nur für die nächste Landesmitgliederversammlung. Ein Weisungsrecht des sein Stimmrecht übertragenden Piraten besteht nicht. Für den Widerruf der Erklärung gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

Begründung

Die Satzungsänderung schafft die Möglichkeit, sein Stimmrecht für die Landesmitgliederversammlung zu übertragen. Zur Vermeidung von Sockenpuppen erfolgt das durch persönliche Erkärung, bei der die Identität des Übertragenden geprüft wird. Die Prüfung geschieht wie bei der Akkreditierung zur Ständigen Mitgliederversammlung. Die Identität des Stimmrechtsempfängers wird wie bisher auf der Landesmitgliederversammlung geprüft. Um vergessene Delegationen zu verhindern, bleibt die Übertragung auf die nächste Landesmitgliederversammlung beschränkt. Bei Dauerübertragung müsste fortlaufend die Stimmberechtigung des übertragenden Piraten überprüft werden, was fehleranfällig ist.

Praktisch kann die Übertragung so erfolgen, dass der Stimmrechtsempfänger auf der Landesmitgliederversammlung mehrere Abstimmblöcke und Stimmkarten erhält. Der Stimmrechtsempfänger darf frei abstimmen und ist an Weisungen des übertragenden Piraten nicht gebunden.

sonstige Anträge

Protokoll

Pad [2]

Wiki [3]