LiquidFeedback/Themendiskussion/80/Grundsätze piratiger Wirtschaftspolitik I

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Antrag1 Grundsätze piratiger Wirtschaftspolitik

Hiermit beantrage ich folgende Sätze in ein Grundsatzprogramm der PIRATEN aufzunehmen:


Präambel

Um transparente, überschaubare, gemeinsame wirtschaftspolitische Dinge zu gestalten, bedarf es gemeinsamer Grundsätze. Diese Grundsätze dienen dem Verständnis und stellen eine Information dar, wie die Auffassung der PIRATEN von "Wirtschaftspolitik" sich grundlegend strukturiert. Diese Struktur stellt gleichermaßen den Lösungsraum für Wirtschaftspolitische Aufgaben.

Grundsätze piratiger Wirtschaftspolitik

(1) Die PIRATEN betreiben unvoreingenommen, auch mit Distanz zu herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards eine Neuentwicklung Wirtschaftspolitischer Dinge.

(2) Die PIRATEN zeigen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände auf.

(3) Die PIRATEN sehen in der Individuellen Freiheit der Menschen die angestebte normative Grundlage einer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.


Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem

(1) Die Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dienen.

(2) Die PIRATEN unterscheiden zwischen bürgerlichem und staatswesentlichem Wirtschaften: Das Bürgerliche Wirtschaften dient unmittelbar dem Bürger, das Staatswesentliche (Staatliche) Wirtschaften dient unmittelbar dem Staatswesen. Es ist zu betonen, daß für das Staatswesen jedes politische Ding verantwortlich und vernünftig für sich selbst wirtschaftet.

(3) Das Staatswesen stößt mit der Einflußnahme auf das Bürgerliche Wirtschaften an seine durch die Grundrechte bestimmten Schranken. Die PIRATEN lehnen eine unmittelbare Einflußnahme auf das Bürgerliche Wirtschaften durch den Staat ab.

(4) Dagegen ist es gefordert, daß die Bürger das Staatliche Wirtschaften politisch gestalten. Das Staatswesen ist verpflichtet sein Wirtschaften für den Staat dem Volkeswohle unterzuordnen.

(5) Die PIRATEN sehen die Gefahr einer Staatswirtschaft, die die Bürger zu Ihrem Nutzen einspannt. Die PIRATEN erkennen einen Interessenkonflikt im Staatswesen bezüglich des Bürgerlichen Wirtschaftens und der Selbsterhaltung des Staatswesens. Die PIRATEN sind gegen einen neuen Merkantilismus in dem das Bürgerliche Wirtschaften der Staatsfinanzierung sowie anderen Staatsinteressen untergeordnet wird.

(6) Wirtschaftspolitische Aufgaben des Staates sehen die PIRATEN lediglich in der Schaffung von Infrastruktur, die dem Bürgerlichen Wirtschaften dient: Der Staat als Wegbereiter für Bürgerliches Wirtschaften.

(7) Die Sozialen Marktwirtschaft erkennen die PIRATEN als Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik an. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, daß durch geeignete Ordnungspolitik des sozial verpflichteten Staatswesens eine Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur der sozialen Probleme einer Freien Marktwirtschaft.

(8) Das durch die Soziale Marktwirtschaft geregelte Wirtschaftssystem ist in seiner Gesamtheit vielschichtig und komplex. In ihm sind verschiedenste systemische Komponenten vereinigt, die sich ergänzen. So gibt es marktwirtschaftliche, zentralwirtschaftliche, sozialwirtschaftliche und andere Teilsysteme; - auch die Selbstversorgung von Bürgern und Gemeinwesen wird durch die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik geordnet.

(9) Um die Komplexität der monolithisch verwobenen Teilsysteme zu entwirren, sehen es die PIRATEN als notwendig an, daß diese Wirtschaftsteilsysteme als politische Dinge für sich abgegrenzt entwickelt werden. So ist eine differenzierte und und für die Öffentlichkeit verständliche Darstellung der politischen Dinge einer Wirtschaftsordnung nötig.

(10) Die PIRATEN betrachten diese unterschiedlichen ordnungspolitischen Komponenten der Sozialen Marktwirtschaft bzw. die politischen Teilsysteme als parallele Minimalsysteme. Diese Minimalsysteme sind einfach und verständlich zu gestalten. Über definierte Schnittstellen sind die Minimalsysteme verbunden und für sich auch klar separiert. Für die Modellierung der Minimalsysteme gilt der Grundsatz der Parallelität: Eine Ebene, keine Schnittpunkte. So ist es möglich Teilsysteme konkurrierend zu betreiben, zu testen, auszutauschen ohne das gesamte Wirtschaftssystem bzw. die gesamte Wirtschaftsordnung zu gefährden.

(11) Die PIRATEN sehen die Selbstversorgung als ursprüngliches Wirtschaftssystem an. Das Recht zur Selbstversorgung sehen die PIRATEN im Naturrecht begründet: Natürlicher Weise darf ein Mensch sowie eine menschliche Gemeinschaft bzw. Gesellschaft sich selbst mit dem versorgen, was sie benötigt. Jedes weitere Wirtschaftssystem kann nur ergänzend zur Selbstversorgung gesehen werden.

(12) Aus einer globalen Perspektive stellen die PIRATEN fest, daß sie die verschiedenen Wirtschaftssysteme anderer Völker sowie Wirtschaftsordnungen anderer Staaten anerkennen und respektieren.


Natürliche Ressourcen

(1) Natürliche Ressourcen sind ursprünglich kein Eigentum oder Besitz.

(2) Natürliche Ressourcen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sind im Besitz des Deutschen Volkes bzw. der bürgerlichen Gesellschaft.

(3) Das Staatswesen als Gemeinwesen verwaltet die Natürlichen Ressourcen der Bundesrepublik.

(4) Werden Natürliche Ressourcen durch das Staatswesen jemandem zugesprochen, ist zu berücksichtigen, daß er nur so viel durch seine Arbeit als Eigentum einfahren kann, wie er für seinen Lebensvorteil davon Gebrauch machen kann, bevor es verdirbt. Was darüber hinausgeht, ist mehr als ihm zusteht. - Nichts in der Natur darf zu Eigentum gemacht werden, daß es verdirbt oder zerstört wird. Gleichermaßen muß diese Natürliche Ressource auch allen anderen Bürgern zur Verfügung stehen.

(5) Ist es aus bestimmten Gründen nicht möglich, daß eine Natürliche Ressource allen Bürgern zur Verfügung steht, wird das Staatswesen aus dieser Gemeingut schöpfen bzw. schöpfen lassen.

(6) Die PIRATEN respektieren Natürliche Ressourcen auf dem Territorium anderer Völker und Staaten als in deren Besitz. Jedoch sehen die PIRATEN die einzelnen Bürger der Bundesrepublik als Mitglieder einer Welt-Gesellschaft an den Natürlichen Ressourcen der Welt beteiligt, die nicht territorial beansprucht werden bzw. die nicht an Territorien gebunden sind. Das Staatswesen vertritt im internationalen Kontext die Bürger.


Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut

(1) Das Grundgesetz garantiert dem einzelnen Bürger sein Eigentum. Eigentum stellt in unserer Wirtschaftsordnung eine wesentliche Komponente dar. Dieser gemeinschaftliche Respekt von Individuellem Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(2) Eigentum entsteht durch schöpferische Kraft von Menschen und ihrem individuellen Geist.

(3) Jedem Menschen steht es frei sich mit seiner Schöpferische Kraft an Gesellschaften zu beteiligen. Sein für die Gesellschaft geschaffenes Eigentum ist sein Anteil an der Gesellschaft. Das durch ihn für die Gesellschaft geschaffene Eigentum geht in den Besitz der Gesellschaft über. Der Mensch hat Anteil an der Gesellschaft.

(4) Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften sind politische Konstrukte. Nur inländische Juristische Personen genießen ihrem Wesen nach bedingt Schutz durch Grundrechte. Das Wesen der Juristische Personen bestimmt die Wirksamkeit des Schutzes und wird praktisch durch die Politik geordnet.

(5) Eine wesentliche Angleichung der Juristische Personen mit Menschen lehnen die PIRATEN ab. Insbesondere die Interpretation, daß Gesellschaften bzw. Juristische Personen eine ursprüngliche schöpferische Kraft besitzen. - Ein kritisches Augenmerk gilt dabei dem Begriff "Person", der zunehmend Gebrauch findet.

(6) Gemeingut ist ein Gut, das für alle Nachfrager frei zugänglich ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Gemeingut kann jedoch zu unwirtschaftlichem Verhalten führen. Das Gemeingut der Gesellschaft wird dann vom Staatswesen verwaltet: Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ähnliche Aspekte der Vernunft sind so zu berücksichtigen.

(7) Wird Gemeingut an sich jemandem als Eigentum zugesprochen, muß es jedem Bürger gleichermaßen als Eigentum zugesprochen werden, denn jeder Bürger ist an dem Gemeingut beteiligt. Die Bürger, die keine Verwendung für ihren Anteil am Gemeingut haben, müssen von denen entschädigt werden, die das Gemeingut zu Ihrem Vorteil nutzen.


Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen

(1) Infrastuktur ist der Unterbau einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Ohne Infrastruktur kann eine Volkswirtschaft nicht funktionieren.

(2) Die PIRATEN unterscheiden "private Infrastruktur" der bürgerlichen Gestaltung und "öffentliche Infrastruktur" der gemeinwesentlichen Gestaltung. Öffentliche Infrastruktur ist z.B: Die Wirtschaftsordnung, staatliche Unternehmertätigkeit und staatliche Infrastrukturinvestitionen

(3) Da Öffentliche Infrastruktur von der bürgerlichen Gesellschaft politisch beauftragt und finanziert wird, ist sie als Eigentum der Gesellschaft zu sehen, an der jeder einzelne Bürger beteiligt ist. Sie ist ein Ursprung von Gemeingut.

(4) Private Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie ein natürliches Monopol darstellen.

(5) Öffentliche Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie dem Bürger dienen bzw. ob Mißbrauch vorliegt.

(6) Es steht den Gemeinwesen frei, durch politische Gestaltung öffentliche Infrastrukturen parallel zu privaten Infrastrukturen zu schaffen.

(7) Eine öffentlich-rechtlichen Anstalt erkennen die PIRATEN ihrem Wesen nach als Behörde: Eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Diese sind nicht marktfähig. Hierbei handelt es sich um gemeinwesenliche Selbstversorgung. Die Finanzierung erfolgt über Steuern, Abgaben sowie Gebühren. Diese Einrichtungen müssen klar zur Privatwirtschaft abgegrenzt werden. Privatwirtschaftliche Geschäftsgegenstände stehen diesen Einrichtungen nicht zu.

(8) Berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kammern erkennen die PIRATEN als privatwirtschaftliche Verbände und wünschen keinen Zwang zur Mitgliedschaft. Diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in Körperschaften des bürgerlichen Rechts zu überführen.

(9) Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter Gemeinwesen wie z.B. Kommunen sind, sind privatwirtschaftliche Unternehmen.


Monopole, Kartelle, Patente

(1) Ein "Monopol" bezeichnet einen einzelnen Aspekt (Punkt), der durch sein Potential die geschaffene Ordnung des ihn beinhaltenden Systems außer Kraft setzt - Die Ordnung wird ungültig. Für ein Marktwirtschaftliches Monopol gilt so: Ein Monopol stört die Marktwirtschaftliche Ordnung: - Z.B wird die Preisfindung durch Angebots-, oder Nachfrage-Monopole gestört.

(2) Ein Kartell bestehend als Bündnis eigentlicher Konkurrenten kann ebenfalls die derzeitige Marktwirtschaftliche Ordnung stören, wenn sie Preis- oder Mengen- bzw. Leistungs-Absprachen umsetzen.

(3) Die PIRATEN sehen es in einem marktwirtschaftlichen Zusammenhang als nötig an, Monopol - sowie Kartellbildung zu unterbinden.

(4) Alterativ ist für die PIRATEN denkbar, daß das ökonomisches Gut der Kartell- bzw. Monopolbildung als nicht marktfähig erkannt wird. Über die Legislative bzw. die politische Gestaltung werden dann strukturelle Änderungen in der Wirtschaftsordnung umgesetzt, so daß die betroffenen Güter sowie Dienstleistungen in andere Komponenten der Wirtschaftsordnung überführt werden.

(5) Patente und ähnlich hoheitlich erteilte Schutzrechte sehen die PIRATEN als befristete Monopole, die das Staatswesen dem Nutznießer gewährt, wenn im Gegenzug ein Nutzen für die Bürger entsteht. Die Praxis zeigt jedoch, daß der erwartete Nutzen für die Bürger meist nicht gegeben ist. - Im Gegenteil: Die PIRATEN sehen hier ein großes Potential des Mißbrauchs und lehnen deshalb hoheitlich erteilte Schutzrechte ab.

(6) Natürliche Monopole entstehen von selbst, z. B. durch Marktvorsprung, Produktions-, Standortvorteil sowie aufgrund von Markteintrittsbarrieren. Hier ist regelmäßig zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist, bzw. ob der Monopolist seine Vormachtstellung gegenüber den Bürgern mißbraucht.

Geldpolitik

(1) Dem Geld kommt als Tauschmittel in der Sozialen Marktwirtschaft eine besonderer Stellenwert zu. Es ist ein Wertäquivalent für Güter sowie Dienstleistungen.

(2) Geld entsteht durch den Prozeß der Geldschöpfung. Die PIRATEN sind sich bewußt, daß es verschiedenste Arten von Geld bzw. verschiedenste Systeme zur Geldschöpfung gibt.

(3) Der Euro wird durch das Eurosystem geschöpft als "Zentralbankgeld". Die Bundesbank ist wie die Europäische Zentralbank (EZB) ein Teil des Eurosystems. Die EZB ist ein politisches Konstrukt, eine Rechtsperson. Die EZB ist allein befugt, die Ausgabe des Euro zu genehmigen. Die PIRATEN erkennen in der EZB die gemeinsame Währungsbehörde der Staaten Europas. Die PIRATEN befinden die Unabhängigkeit der EZB generell als fragwürdig.

(4) Der Euro ist sogenanntes Fiat-Geld, ein Kreditgeld, bei dem von Seiten des Emittenten keine Einlöseverpflichtung in Kurantgeld (Vollwertiges Geld) besteht. Seine Akzeptanz wird durch gesetzliche Vorschriften erreicht und sichergestellt - wie z.B: die Erklärung zum gesetzlichen Zahlungsmittel.

(5) Auf Basis des Euro können zudem Geschäftsbanken Geld schöpfen: Das Giral- bzw. Geschäftsbankengeld. Dieses Geld entsteht ebenfalls durch Kredit, den die Geschäftsbanken gewähren. Oder durch das Eintauschen von Bargeld in sogenanntes Sichtguthaben. Geschäftsbanken sind in der Lage auf Grundlage des eingezahlten Bargelds, ein Vielfaches an Giralgeld durch Kreditvergabe zu schöpfen.

(6) Neben dem Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel benutzt der Bürger hauptsächlich Giralgeld. Die PIRATEN sind sich des Unterschieds bewußt: Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. - Obwohl die Einheit "Euro" den Anschein gibt, besteht keine Deckung des Giralgeldes durch das gesetzliches Zahlungsmittel. Die PIRATEN sehen diese Unterdeckung des Giralgeldes als systemkritisch an. Die PIRATEN fordern eine vollständige Unterlegung des Giralgeldes mit der dargestellten Währung.

(7) EZB-Geld sowie Giralgeld entsteht durch Kredit. An jeden Kredit ist immer Zins und Tilgung als Schuld gebunden sowie Eigentum des Kreditnehmers als Sicherung.

(8) Die PIRATEN erkennen Zins als Ursache für exponentielles Wachstum der Geldmenge und somit der Verschuldung.

(9) Die PIRATEN sehen es zumindest als fragwürdig an (wertloses) Fiat-Geld bzw. Giralgeld als Schuld mit Eigentum des Schuldners abzusichern, da hier zur Tilgung der zinsbelasteten Schuld in Summe ein immer rasanter werdender Eigentumsübergang auf die Banken erzwungen wird.

(11) Die PIRATEN sehen in der ausschließlichen Möglichkeit zur Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken ein Quasi-Monopol der Geldschöpfung. Die PIRATEN wünschen die Aufhebung des Geldschöpfungsmonopols.

(12) Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Kapitaldeckung des Fiatgeldes duch natürliche Ressourcen wie Land. Diese monetäre Wertstellung führt zu einer Ausbeutung der Natürliche Ressourcen sowie zu einem Eigentumsübergang von Menschen ohne ausreichendes Geldeinkommen zu Menschen mit Geldvermögen bzw. Geldschöpfungsmonopol. Besonders wird das beschleunigt, wenn die Natürlichen Ressourcen und ihre Erhaltung Geld kosten.

(13) Die PIRATEN sehen es im Sinne einer Sozialen Marktwirtschaft als notwendig an, dem Gesetzlichen Zahlungsmittel des Staatswesens Bürgerliche Währungen als Wertkorrektiv gegenüberzustellen. Diese müssen frei an Devisenbörsen auch gegen Gesetzliches Zahlungsmittel gehandelt werden können. Spekulative Kursschwankungen werden dann durch eine Tobin-Steuer gedämpft. Die Art und Weise der Bürgerlichen Geldschöpfung ist frei.

(14) Die PIRATEN erkennen Geld als definiertes Kunstprodukt. Geld sowie Geldschöpfung ist bestens geeignet für eine Regulierung bestimmter Märkte. So ist es denkbar, für verschiedene Märkte verschiedene Währungen herzustellen, die den ggf. speziellen Anforderungen entgegenkommen.

Abgrenzung zu anderen Politiken: Finanzpolitik, Sozialpolitik, etc

(1) Das Wirtschaften des Staates ist selbstverständlich auch von seinen Finanzen abhängig. Die Finanzen bestimmen den Haushalt, die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Staates. So fordert das Wirtschaften des Staates die Finanzpolitik, diese Finanzen bereitzustellen. Jedoch hat die Finanzierung der unterschiedlichen Politiken bzw. Ministerien nichts mit Wirtschaftspolitik an sich zu tun, die dem Bürgerlichen Wirtschaften dient. - Es ist auch hier zu betonen, daß jede Politik verantwortlich und vernünftig für sich selbst wirtschaftet.

(2) Die Finanzpolitik des Staatswesens mit der Wirtschaftspolitik zu verweben, birgt für die PIRATEN die Gefahr eines neuen Merkantilismus, in dem das Wirtschaften der Bürger der Finanzierung des Staates untergeordnet wird.

(3) Gleiches gilt für die Sozialpolitik. Hier sehen die PIRATEN die Gefahr der Instrumentalisierung des Bürgerlichen Wirtschaftens. Die Sozialpolitik ist unabhängig von der Wirtschaftspolitik. Sie hat ihren eigenen Haushalt, den sie mit der Finanzpolitik abstimmen muß.

(4) Die PIRATEN sind aus wirtschaftspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Machtkonzentration davon überzeugt, daß Wirtschaftspolitik für sich alleinstehen muß und nur dem Bürgerlichen Wirtschaften dient.

(5) Die PIRATEN halten eine klare systemische und fachliche Trennung zwischen den politischen Dingen ein, ganz nach dem obenstehenden Grundsatz der Parallelität von Systemen.

(6) Die PIRATEN fordern eine weitestgehende Befreiung des Bürgerlichen Wirtschaftens von staatlicher Büro- und Technokratie

(7) Die PIRATEN sind gegen die Erfassung des einzelnen Bürgers sowie der Gesellschaft als staatswirtschaftliches Personal oder ähnliches: Z.B. im Sinne von "Humankapital"

(8) Die PIRATEN sehen die durch den Staat erhobenen Steuern und geschaffenen Abgaben zur Finanzierung des Staatswesens als ein nötiges Beisteuern und Beigeben der Bürger. Die Steuern und Abgaben müssen jedoch regelmäßig auf ihre Grundsätze und auf ihre Verhälnismäßigkeit geprüft werden. Zudem dürfen Steuern und Abgaben keinen maßgeblichen Einfluß auf das Bürgerliche Wirtschaften haben.

(9) Die Staatsverschuldung und das Schuldenmanagement ist Sache der Finanzpolitik. Aus wirtschaftspolitischer Sicht lehnen die PIRTEN eine Verschuldung des Staates, da zur Sicherung der Staatsschulden auf dem Geldmarkt die Zukunft der Bürger verpfändet wird. Staatsschulden sind abzubauen, die Kosten des Staatswesens zu reduzieren; - damit zukünftig das aus der Arbeit der Bürger entstandene Eigentum ihnen selbst und der Allgemeinheit zugute kommt und nicht durch Abgaben und Steuern mittels der Geldschuld enteignet wird.


Globalisierung

(1) Die moderne Informationstechnologie sowie die Möglichkeit zu reisen, ermöglicht ein Bewußtsein des Einzelnen für die Welt und deren globale Zusammenhänge.

(2) Aus dieser Globalisierung ihres Bewußtseins leiten die PIRATEN Respekt und Verantwortung vor der Welt ab.

(3) Die Freiheiten der Globalen Kommunikation sowie der Möglichkeit zu reisen, sind wesentlich für die Selbstbestimmung eines Menschen.

(4) Die Möglichkeit unter Völkern sowie Staaten gemeinsame Verträge zu schließen, läßt eine politische Gestaltung globaler Wirtschaftssysteme zu und schafft so weitere Komponenten der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Das Staatswesen vertritt die Interessen seiner Bürger bei der Schaffung entsprechender internationaler Rechtsgrundlagen nach geltendem nationalem Recht.

(6) Menschen und Gesellschaften der verschiedenen Völker sowie Staaten schließen Verträge untereinander, auf die das Staatswesen keinen Einfluß nehmen darf.



Antrag2 Grundsätze piratiger Wirtschaftspolitik II

Erläuterung

Dieser Antrag ist aus dem alternativen Antrag „Grundsätze piratiger Wirtschaftspolitik“ abgeleitet. Er wurde in weiten Teilen gekürzt, in Teilen umformuliert und es sind neue Abschnitte hinzugekommen. Insbesondere wurden die Passagen zur VWM gelöscht und Konstatierende Statements auf den jeweiligen Absatz(1) gekürzt. Ich bitte den Autoren des oben genannten Antrags, diesen nicht mehr zu ändern, sondern den Mitgliedern in der Abstimmung die Wahl zu lassen, welchen Antrag sie bevorzugen.



Hiermit beantrage ich folgenden Abschnitt in ein Grundsatzprogramm der PIRATEN aufzunehmen:


Grundsätze piratiger Wirtschaftspolitik

(1) Die PIRATEN sehen in der individuellen Freiheit der Menschen die angestrebte normative Grundlage einer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.

(2) Die PIRATEN zeigen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände auf.

(3) Die PIRATEN betreiben unvoreingenommen, auch mit Distanz zu herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards eine Neuentwicklung wirtschaftspolitischer Dinge.

(4) Insbesondere sind vor dem Hintergrund einer digitalen, globalisierten Überflussgesellschaft die Lehren und Methoden vergangener Zeiten zu überarbeiten.


Wirtschaft als Teil des Ganzen

(1) Die Wirtschaft ist kein in sich geschlossenes, vom Rest der Gesellschaft getrenntes System. Elemente der Wirtschaftspolitik tragen immer Wechselwirkungen in andere Bereiche der Politik hinein. Wirtschaftspolitische Maßnahmen müssen dementsprechend betrachtet werden.

(2) Die Wirtschaft dient zuvorderst dem Menschen. Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die diesem Grundsatz nicht Rechnung tragen, sind abzulehnen.

(3) Die PIRATEN erkennen demzufolge die soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland an, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Individuum, die Gesellschaft und den Staat.


Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut

(1) Das Recht auf Eigentum sowie dessen Verpflichtung gemäß Artikel 14 Grundgesetz erkennen die Piraten an und sehen darin die Grundlage bürgerlichen Wirtschaftens.

(2) Die PIRATEN gehen davon aus, dass Immaterialgüter weder besessen noch gehandelt werden können. Gesetze, die dieser Haltung widersprechen, sind entsprechend zu ändern.

(3) Die PIRATEN sehen den Unterschied zwischen juristischen Personen und natürlichen Personen im Bezug auf deren Funktionen sowie Rechte und Pflichten innerhalb der Gesellschaftsordnung. Dieser Unterschied soll weiter forciert und innerhalb von Gesetzen präzisiert werden.

(4) Gemeingut ist ein Gut, das für alle Nachfrager frei zugänglich ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Gemeingut kann jedoch zu unwirtschaftlichem Verhalten führen. Das Gemeingut der Gesellschaft wird dann vom Staatswesen verwaltet: Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ähnliche Aspekte der Vernunft sind so zu berücksichtigen.

(5) Wird Gemeingut an sich jemandem als Eigentum zugesprochen, muss es jedem Bürger gleichermaßen als Eigentum zugesprochen werden, denn jeder Bürger ist an dem Gemeingut beteiligt. Die Bürger, die keine Verwendung für ihren Anteil am Gemeingut haben, müssen von denen entschädigt werden, die das Gemeingut zu ihrem Vorteil nutzen.

(6) Ebenso wie Immaterialgüter können auch Gemeingüter nicht gehandelt werden.


Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen

(1) Infrastruktur ist der Unterbau einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Ohne Infrastruktur kann eine Volkswirtschaft nicht funktionieren.

(2) Private Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie ein natürliches Monopol darstellen.

(3) Öffentliche Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie dem Bürger dienen bzw. ob Missbrauch vorliegt.

(4) Es steht den Gemeinwesen frei, durch politische Gestaltung öffentliche Infrastrukturen parallel zu privaten Infrastrukturen zu schaffen, solange diese den Grundsätzen aus Absatz (3) nicht zuwiderlaufen.

(5) Berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kammern erkennen die PIRATEN als privatwirtschaftliche Verbände und wünschen keinen Zwang zur Mitgliedschaft. Diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in Körperschaften des bürgerlichen Rechts zu überführen.

(6) Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter Gemeinwesen wie z.B. Kommunen sind, sind privatwirtschaftliche Unternehmen.


Monopole, Kartelle, Patente

(1) Ein Monopol oder Kartell stört grundsätzlich die Marktwirtschaftliche Ordnung.

(2) Die PIRATEN sehen es in einem marktwirtschaftlichen Zusammenhang als nötig an, Monopol - sowie Kartellbildung zu unterbinden.

(3) Sollte es strukturbedingt nicht möglich sein, eine Aufgabe marktwirtschaftlich zu bewältigen, so sind Monopole als öffentliche Körperschaften zu gestalten. Dies gilt insbesondere für Wirtschaftszweige, die Gemeingüter nutzen. In keinem Fall darf sich die Monopolbildung in Bereiche erstrecken, die marktfähig sind.

(4) Patente und ähnlich hoheitlich erteilte Schutzrechte sehen die PIRATEN als befristete Monopole, die das Staatswesen dem Nutznießer gewährt, wenn im Gegenzug ein Nutzen für die Bürger entsteht. Die Praxis zeigt jedoch, dass der erwartete Nutzen für die Bürger meist nicht gegeben ist. - Im Gegenteil: Die PIRATEN sehen hier ein großes Potential des Missbrauchs und lehnen deshalb hoheitlich erteilte Schutzrechte ab.

(5) Natürliche Monopole entstehen von selbst, z. B. durch Marktvorsprung, Produktions-, Standortvorteil sowie aufgrund von Markteintrittsbarrieren. Hier ist regelmäßig zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist, bzw. ob der Monopolist seine Vormachtstellung gegenüber den Bürgern missbraucht.

(6) Gesetze, die die Monopolbildung erleichtern, in dem sie z.B. die Markteintrittsbarrieren erhöhen, sind auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen.


Geldpolitik

(1) Die PIRATEN sehen die Schöpfung von Giralgeld durch Geschäfts- und Zentralbanken durch Kreditvergabe generell als problematisch an und setzen sich für eine Reform des Geldwesens hin zu einer stabilen zukunftsfähigen Währung ein.

(2) Die PIRATEN erkennen die Macht, die mit der Geldschöpfung einher geht und finden, dass diese Macht kontrolliert werden muss. Auf keinen Fall darf die Geldschöpfung für andere Zwecke missbraucht werden, als der Realwirtschaft die benötigte Geldmenge zur Verfügung zu stellen.

(3) Bürgern, die die Einführung einer eigenen Währung wünschen, soll dies ermöglicht werden. Für diese Währungen gelten dieselben Gesetze und Bestimmungen wie für vom Staat festgesetztes Geld.


Globalisierung

(1) Die moderne Informationstechnologie sowie die Möglichkeit zu reisen und Handel zu treiben, ermöglicht ein Bewusstsein des Einzelnen für die Welt und deren globale Zusammenhänge.

(2) Aus dieser Globalisierung ihres Bewusstseins leiten die PIRATEN Respekt und Verantwortung vor der Welt ab.

(3) Die Freiheiten der globalen Kommunikation sowie der Möglichkeit zu reisen, sind wesentlich für die Selbstbestimmung eines Menschen.

(4) Die Möglichkeit unter Völkern sowie Staaten gemeinsame Verträge zu schließen, lässt eine politische Gestaltung globaler Wirtschaftssysteme zu und schafft so weitere Komponenten der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Das Staatswesen vertritt die Interessen seiner Bürger bei der Schaffung entsprechender internationaler Rechtsgrundlagen nach geltendem nationalem und internationalem Recht.

(6) In einer globalisierten Welt ist die langfristige Schaffung einer gemeinsamen internationalen Rechtsgrundlage, insbesondere im Bereich der Kommunikations- und Wirtschaftspolitik, unabdingbar.


Antrag 3 Wirtschaftspolitik so es nötig ist

Eine vorab Festlegung ist unpraktikabel, da es den Handlungsspielraum für später einschränkt. Die Piratenpartei sollte keine piratige Wirschaftspolitik festlegen, kein Dogma. Wir sollten Analysieren, Diskutieren und Probleme lösen. Bitte hier abstimmen um die Initative "Grundsätze piratiger Wirtschaftspolitik" ab zu lehnen.



Bitte hier das Für und Wieder eintragen

Argument1

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