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BW:Bezirksverband Stuttgart/Geschäftsordnung

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften des geltenden Rechts, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied auch ohne Bestimmung zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Tritt ein Vorstandsmitglied von seinem Amt zurück oder wird bei einer Vorstandswahl nicht wiedergewählt, muss es unverzüglich alle im Rahmen seiner Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr etc.) an seinen Nachfolger oder, sofern dieser noch nicht bestimmt ist, an den Vorstandsvorsitzenden übergeben.


Aufgabenverteilung

Vorsitzender Der Vorsitzende vertritt den Bezirksverband nach außen sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Bezirksverbänden. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen des Bezirksverbandes.

Stellvertretender Vorsitzender Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben.

Bezirksschatzmeister Dem Bezirksschatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und das Spendenwesen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht.

Bezirkssekretär Dem Bezirkssekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Bezirksverbandes. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Bezirksgeschäftsstelle und der Kontakt zu untergeordneten Gliederungen.

Beisitzer Dem Beisitzer obliegt die Aufgabe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Er ist verantwortlich für die Teilnahme an und die Vorbereitung von Wahlen.


Entscheidungsfindung

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überschneidung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Alle übrigen Entscheidungen im Vorstand bedürfen der Zustimmung mindestens dreier Vorstandsmitglieder. Dies gilt auch für Umlaufbeschlüsse.

Der Vorstand ist angehalten, seine Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis und möglichst zeitnah zu treffen. Hierfür ist eine Plattform zu schaffen, über die die Mitglieder über zu treffende Entscheidungen informiert werden und ihre Meinung äußern können.

Finanzielle Entscheidungen bis zu einer Höhe von 30 Euro pro Monat dürfen von jedem Vorstandsmitglied eigenständig getroffen werden. Die Ausgaben müssen dem restlichen Vorstand unverzüglich mitgeteilt werden.


Anträge

Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames) und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links). Ferner ist der Bezirksvorstand darüber zu informieren, ob der zu behandelnde Antrag bereits bei anderen Gliederungen der Piratenpartei Deutschland eingereicht wurde. Der Bezirksvorstand behält sich bei fehlerhaften Angaben zur weiteren Behandlung von Anträgen bei anderen Gliederungen vor, einen Beschluss nachträglich rückgängig zu machen und etwaige finanzielle Belastungen, die daraus entstanden sind, beim Antragsteller einzufordern.

Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:


• Als E-Mail an den Vorstand (vorstand(ät)piraten-bzv-stuttgart.de)

• In Briefform an die Postfachadresse des Bezirksverbandes oder persönliche Übergabe an ein Vorstandsmitglied


Antragsberechtigt sind: Alle natürlichen oder juristischen Personen.

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Bezirksvorstandes können wie oben beschrieben an den Bezirksvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Vorstandssitzungen

Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal alle drei Monate zusammen. Vorstandssitzungen finden persönlich, elektronisch oder telefonisch statt.

Es wird, wie in der Satzung vorgeschrieben, vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter schriftlich über die offizielle Kommunikationsplattform mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes eingeladen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Auf Antrag von 5% der Piraten des Bezirksverbandes kann der Vorstand zum Abhalten einer Vorstandssitzung aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Von jedem Antragsunterstützer sind Name(keine Nicknames) und Unterschrift in schriftlicher Form mit dem Antrag einzureichen.

Gäste können der Sitzung des Bezirksvorstandes beiwohnen. Rederecht haben diese Gäste nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes.

Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.

Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nicht-öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Stimmberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Bezirksvorstandes.

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll ist bis spätestens 14 Tage nach der Sitzung zu veröffentlichen. Die Protokolle sind durch den Vorstand vorzuhalten.

Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliedsdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Bundesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Daten der Mitglieder des Bezirksverbands Stuttgart haben der Bezirkssekretär und der Bezirksschatzmeister.

Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliedsdaten gewähren. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein, protokolliert werden und ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.

Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dabei sind die Bestimmungen des Bundes Datenschutzgesetzes zu beachten. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.

Der Bezirkssekretär ist befugt, Entscheidungen über die Aufnahme von Neumitgliedern ohne Rücksprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zu treffen.

Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht-zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.


Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen seit dem vorangegangenen Bezirksparteitag. Er umfasst auch etwaige Tätigkeiten in Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.

Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Vorstandsarbeit enthalten.

Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

Der Tätigkeitsbericht wird am Bezirksparteitag vorgestellt und anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht.

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses innerhalb von 30 Tagen einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten. Dieser muss ebenfalls am Bezirksparteitag verlesen werden.



Kommunikation

Offizielle Kommunikationsplattform ist die Mailingliste *BzV-Stuttgart-Announce* [1]. Alle Bekanntmachungen, Beschlüsse, Termine, Einladungen etc. werden auf dieser veröffentlicht.

Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Alle vom Vorstand getroffenen Beschlüsse werden zeitnah im Piratenwiki eindeutig nummeriert veröffentlicht.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 10.10.2011 in Kraft.

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