LSA:Landesverband/Regionen/Wittenberg/Gebietsversammlungen

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Gebietsversammlung 2014.1

Die1. Gebietsversammlung 2014 der PIRATEN-Wittenberg findet am Samstag, den 15.02.2014 statt.

  • Die Gebietsversammlung soll eine Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahlen sein.
  • Programmanträge oder Positionspapieranträge, sowie das bestimmen von Beauftragten sind möglich.
  • Nicht möglich sind Satzungsänderungsanträge.

Tagungsort:

Die Gebietsversammlung findet am Samstag, den 15. Februar 2014 von 17:00 bis voraussichtlich 20:00 Uhr im Independent Collegienstraße 44 06886 Lutherstadt Wittenberg statt.

Google Maps: Google Maps

  • Akkreditierung: ab 17:00 Uhr
  • Offizieller Beginn: 17:20 Uhr

Bitte bringt zur Akkreditierung einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit.

  • Im Zweifelsfall ist es auch hilfreich, wenn ihr einen Nachweis dabei habt, dass ihr euren Mitgliedsbeitrag bezahlt habt (z.B. Kontoauszug).
  • Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages ist auch vor Ort in bar möglich.


Orga Seite (gesammelter Orgafoo aktuell)

Formales

Kandidaten

Anträge

Organisatorisches

Stream

  • Vor Ort ist kein Internet Stream vorgesehen. Tommy

Protokolle

Zusagen und Absagen der Teilnahme

Wenn du dich hier eintragen willst, logge dich ein, klicke auf "Bearbeiten" hinter der entsprechenden Überschrift und füge den folgenden Code am Ende der Liste ein:
# ~~~~
Dann "Seite speichern" klicken und alles ist gut ;)

Ich komme auf jeden Fall

Ich werde voraussichtlich kommen

  1. Maik S.

Ich werde voraussichtlich nicht kommen

  1. Du?

Ich komme auf keinen Fall



Gebietsversammlungen Wittenberg

  • In der Satzung steht dazu:

§ 9c - Gebietsversammlung

(1) Eine Gebietsversammlung ist die Versammlung aller Piraten eines Landkreises, einer Gemeinde, einer Stadt, eines Ortsteils oder Stimm- bzw. Wahlkreises im Bundesland Sachsen-Anhalt.

(2) Die Gebietsversammlung ist ein Organ der untersten existierenden Gliederung, die das Gebiet vollständig umfasst. Diese Gliederung wird im folgenden als "zuständige Gliederung" bezeichnet. Ist das Gebiet identisch mit dem Gebiet der zuständigen Gliederung, so ist eine Mitgliederversammlung stattdessen durchzuführen.

(3) Der Vorstand der zuständigen Gliederung vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse, sofern die Gebietsversammlung keine Personen aus ihrer Mitte damit beauftragt.

(4) Die Gebietsversammlung entscheidet über

1. ausschließlich das Gebiet betreffende politische Fragen

2. gegebenenfalls weitere ihr nach der Satzung der zuständigen Gliederung zukommende Aufgaben

(5) Stimmberechtigt ist jeder Pirat, dessen angegebener Wohnsitz im Gebiet der Gebietsversammlung liegt. Die Bestimmungen in §4 (4) der Bundessatzung gelten entsprechend.

(6) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand der zuständigen Gliederung einberufen, wenn

1. der betreffende Vorstand es beschließt

2. mindestens 10%, aber mindestens drei Mitglieder, des Gebiets es verlangen

(7) Gibt sich die Gebietsversammlung keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung der zuständigen Gliederung.

(8) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5%, aber mindestens drei Piraten, des Gebiets akkreditiert sind.

(9) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung der zuständigen Gliederung. Die Satzung der zuständigen Gliederung kann jedoch abweichende Regelungen beschließen.

Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/LSA:Landesverband/Organisation/Satzung#.C2.A7_9c_-_Gebietsversammlung