LSA:Landesverband/Regionen/Harz/Gebietsversammlung

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Gebietsversammlungen Harz

  • In der Satzung steht dazu:

§ 9c - Gebietsversammlung

(1) Eine Gebietsversammlung ist die Versammlung aller Piraten eines Landkreises, einer Gemeinde, einer Stadt, eines Ortsteils oder Stimm- bzw. Wahlkreises im Bundesland Sachsen-Anhalt.

(2) Die Gebietsversammlung ist ein Organ der untersten existierenden Gliederung, die das Gebiet vollständig umfasst. Diese Gliederung wird im folgenden als "zuständige Gliederung" bezeichnet. Ist das Gebiet identisch mit dem Gebiet der zuständigen Gliederung, so ist eine Mitgliederversammlung stattdessen durchzuführen.

(3) Der Vorstand der zuständigen Gliederung vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse, sofern die Gebietsversammlung keine Personen aus ihrer Mitte damit beauftragt.

(4) Die Gebietsversammlung entscheidet über 1. ausschließlich das Gebiet betreffende politische Fragen 2. gegebenenfalls weitere ihr nach der Satzung der zuständigen Gliederung zukommende Aufgaben

(5) Stimmberechtigt ist jeder Pirat, dessen angegebener Wohnsitz im Gebiet der Gebietsversammlung liegt. Die Bestimmungen in §4 (4) der Bundessatzung gelten entsprechend.

(6) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand der zuständigen Gliederung einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt oder 2. wenn mindestens 10%, jedoch mindestens drei Piraten, des Gebietes es verlangen.

(7) Gibt sich die Gebietsversammlung keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung der zuständigen Gliederung.

(8) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5%, aber mindestens drei Piraten, des Gebiets akkreditiert sind.

(9) Der Vorstand der zuständigen Gliederung lädt mindestens 2 Wochen vor Beginn alle Mitglieder des Gebietes ein. Die Form und der Inhalt der Einladung richtet sich nach den Regelungen der Mitgliederversammlung der zuständigen Gliederung. Die Satzung der zuständigen Gliederung kann jedoch längere Einladungsfristen sowie weitere Regelungen zur Form oder Inhalt der Einladung bestimmen.


Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/LSA:Landesverband/Organisation/Satzung#.C2.A7_9c_-_Gebietsversammlung


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