LSA:Landesverband/Organisation/Vorstand/Geschäftsordnung/Entwurf

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Geschäftsordnung des Landesvorstandes Sachsen-Anhalt

Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt.

§1 Vorstandsitzungen

Der Vorstand hält in der Regel alle 2 Wochen eine Vorstandssitzungen ab. In jeder Vorstandssitzung wird ein Termin für die folgende Sitzung festgelegt.

Bei Kenntnis der Nichtteilnahme an einer Vorstandssitzung, ist dies nach Möglichkeit bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.

Zu jeder regelmäßigen Vorstandssitzung wird der tagesaktuelle Kontostand sowie der Stand der Mitgliederanzahl auf die TOP gesetzt.

Bei Abwesenheit des Schatzmeisters und/oder Generalsekretärs sind diese Angaben dem Vorstand vor einer regulären Vorstandssitzung mitzuteilen. Nichtanwesende Vorstandsmitglieder können TOP, Beschlüsse, Anträge begründet nachverhandeln lassen. Dabei handelt es sich um kein Vetorecht. Bei dringenden Themen ist eine kurzfristige Vorstandssitzung möglich; die jedoch dann nur dieses Thema behandelt.

§2 Einladungen zu Vorstandssitzungen

entfallen

§3 Versammlungsform

Der Vorstand trifft sich sowohl an wechselnden Orten in Sachsen-Anhalt als auch fernmündliche Treffen. Fernmündliche Sitzungen können stattfinden, wenn sich alle Vorstandsmitglieder mit einer technischen Realisierung einverstanden erklären, diese bei sich installieren und Technik / Ablauf so dokumentiert und offen sind, dass die Öffentlichkeit der Sitzungen weiterhin gegeben ist.

§4 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Alle Anträge an die Vorstandssitzung sollten mindestens fünf Tage vor der behandelnden Vorstandssitzung allen wahlberechtigten Mitgliedern angekündigt werden, damit diese öffentlich diskutiert, destilliert und durch eine öffentliche Meinungserhebung untermauert werden können. Dies kann durch jedes wahlberechtigte Landesverbandsmitglied geschehen, wobei dem Vorstand zusteht, die Erhebung bei offensichtlichem Fehlen der Zweckmäßigkeit in öffentlicher schriftlicher Form abzulehnen. Das Ergebnis einer Meinungserhebung ergibt sich aus dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zur Anzahl der Wahlbeteiligten und bindet den Vorstand nicht an eine Entscheidung, erzwingt aber eine ausführliche öffentliche schriftliche Begründung, sollte eine Entscheidung entgegen dem Ergebnis getroffen werden. Die Erhebung des Meinungsbildes erfolgt mit geeigneten Methoden, sobald diese etabliert worden sind. Diese sollen sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Mitglieder - und nur diese - die Möglichkeit haben, an ihr teilzunehmen und ihnen die Erhebungen rechtzeitig - d.h. mindestens 4 Tage vor Ende – bekannt gegeben werden.

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ein Antrag sofort behandelt oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung vertagt wird. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als dreimal erfolgen und muss begründet werden.

§4a Antragsberechtigt sind

Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:

  • dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland, sowie dessen Mitglieder,
  • den Vorständen anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
  • den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland
  • den Organen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden,
  • jedem Mitglied des Landesverbandes Sachsen-Anhalt einzeln.

§4b Kommunikation

Jegliche Kommunikation innerhalb des Vorstandes sowie zwischen Vorstandsmitgliedern und Nichtvorstandsmitgliedern ist als vertraulich zu behandeln, soweit dies nicht anders gekennzeichnet ist. Ein zu veröffentlichender Antrag ist an übergeordneter Stelle deutlich als solcher zu kennzeichnen, zum Beispiel durch die Formulierung "Ich beantrage öffentlich..." oder "Öffentlicher Antrag an den Landesvorstand....".

§5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes grundsätzlich beiwohnen. Gäste können mit Mehrheit der anwesenden Vorstandmitglieder zugelassen werden. Auf Beschluss von zwei Dritteln der anwesenden Vorstandsmitglieder können Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt werden. Der Antrag ist zu begründen. Der nichtöffentliche Teil der Sitzung ist getrennt zu protokollieren. Piraten, die einen Antrag gestellt haben, können von der Behandlung des Antrages nicht ausgeschlossen werden.

§6 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden, ggf. im Wechsel bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Auf Antrag kann die Leitung einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit temporär an ein anderes Vorstandsmitglied übertragen werden. Antragsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied.

§7 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Vorstandsmitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Falls kein Konsens und keine Dringlichkeit besteht und eine Frage das erste Mal zur Abstimmung gestellt wurde, soll sie in der Regel auf die nächste Sitzung vertagt werden. Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht bei allen Anträgen benutzen, deren Annahme Kosten verursachen würden. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung an Hand der Finanzlage der Partei zu Protokoll geben, womit der Antrag als mehrheitlich abgelehnt zu behandeln ist.

§8 Rechtsgeschäfte

Der Vorsitzende sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich, können Rechtsgeschäfte bis zu einer Einzelsumme von 100€ (Kosten über Laufzeit) selbstständig im Sinne der Partei durchführen. Die Gesamtsumme von Rechtsgeschäften einer Person darf die Summe von 100€ nicht überschreiten. Die Gesamtsumme wird bis zur Verifizierung durch einen Vorstandsbeschluss kumuliert. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100€ ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig, der den Handelnden Vollmacht erteilt.

§8a Verwaltungsausgaben

Verwaltungsausgaben können von einzelnen Vorstandsmitgliedern ohne Beschluss getätigt werden. Die Verwaltungsausgaben werden monatlich kumuliert und durch einen Vorstandsbeschluss verifiziert. Die im folgenden genannten Punkte sind Verwaltungsausgaben:

  • Einladungen zu Parteitagen und Mitgliederversammlungen
  • Dazu gehöhren: Porto, Papier, Druckkosten
  • Kontoführungsgebühren


§9 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird nach der Vorstandssitzung allen Sitzungsteilnehmer per Mail zugestellt. Nach Erhalt des vorläufigen Protokolls soll jedes Vorstandsmitglied innerhalb von drei Tagen diesem zustimmen oder Widerspruch einlegen. Das Verstreichenlassen der Frist wird als Zustimmung behandelt und das Protokoll sodann veröffentlicht. Das Recht, Einspruch gegen Beschlüsse zu erheben, bleibt davon unberührt.

§10 Aufgabenverteilung

Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und Demos und koordiniert Wahlkämpfe. Er schlichtet Streitigkeiten im Vorstand. Er leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen, wenn kein anderer Versammlungsleiter gewählt ist. Er sorgt für die Koordinierung und praktische Zusammenarbeit mit der Bundespartei, anderen Landesverbänden und internationalen Piratenparteien.

Stellvertretende Vorsitzende

Der Stellvertretende Vorsitzenden sind für die Vorbereitung der Vorstandssitzungen verantwortlich, laden zu Vorstands- und Piratentreffen ein und legen Tagesordnungen vor. Er vertritt den Vorsitzenden. Er nimmt Anträge für Vorstandssitzungen und Parteitage entgegen und koordiniert ggf. Überschneidungen/Klärungsbedarf zwischen Antragstellern und Vorstand. Er ist der erste Ansprechpartner innerhalb des LV für alle Anfragen und Kritiken bezüglich der Vorstandsarbeit. Er ist verantwortlich für die öffentliche Dokumentation der Vorstandsarbeit und die zeitnahe Veröffentlichung der Vorstandsprotokolle.

Schatzmeister

Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er eröffnet und verwaltet die Konten und Kassen des Landesverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht, führt regelmäßig Buch und ist für Spendenquittungen verantwortlich. Der Schatzmeister informiert den Generalsekretär über den Stand der Mitgliedsbeiträge, den Vorsitzenden regelmäßig über die finanzielle Lage und veröffentlicht alle finanziellen Transaktionen anonymisiert lt. Bundesparteitagsbeschluss 2009. Zudem vertritt er den Generalsekretär.

Generalsekretär

Der Generalsekretär sorgt für die interne Organisation der Mitgliedsdaten und bearbeitet Mitgliedsanträge. Er ist für die Organisation der Partei nach innen zuständig und unterstützt die Gründung von Untergliederungen organisatorisch. Er ist zuständig für die Verwaltung von Liquidfeedback und den Invidecodes.

Politischer Geschäftsführer

Der Politische Geschäftsführer koordiniert die Programm- und Richtungsdiskussion in der Partei. Er regelt die Teilnahme an Wahlen und das Funktionieren der innerparteilichen elektronischen Kommunikation.

§10a sonstiges

Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, längere Abwesenheiten möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Sollte die Handlungsfähigkeit einzelner Positionen des Vorstandes beeinträchtigt sein, so geht dessen Kompetenz, wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Bei den stellv. Vorstitzenden geht die Kompetenz bei temporärem Ausfall automatisch an den jeweils anderen über.

Der Vorstand kann durch Beschluss zeitgebundene Gremien zur organisatorischen Entlastung bilden.

§11 Beschlüsse

Beschlüsse des Vorstandes werden aus dem bestätigten Protokoll entnommen und auf der Webseite unter dem Punkt "Vorstand/Beschlüsse" veröffentlicht.

§11a Umlauf-Beschlüsse

Umlauf-Beschlüsse, die in Zeiten eines erhöhten Bedarfs nötig sind, werden schnellstmöglich im Forum im entsprechendem Thread bekanntgegeben. Diese werden von dort in "Vorstand - Beschlüsse" aufgenommen/aufgezeichnet und in einer nächstmöglichen Vorstandssitzung verifiziert.

§11b Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen

Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird zukünftig eine Routine etabliert, die es ermöglicht, eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen besser und zeitnaher durchführen zu können.

§12 LiquidFeedback

§12a Plattform

Der Landesverband Sachsen-Anhalt nutzt die LF-Plattform lqpp.de, die der Landesverband Berlin betreut. Die Entwicklung dieser Plattform ist durch den Vorstand zu beobachten und in folgenden Punkten zu intern zu bewerten:

  • Beachtung demokratischer Grundsätze
  • Open Source
  • Zugänglichkeit
  • Skalierbarkeit und Ausfallzeiten
  • Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen
  • Verfügbarkeit von Benutzerkonten
  • Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse

Auffälligkeiten in diesen Punkten sind mit den Betreibern der Plattform zu koordinieren und öffentlich bekannt zu geben.

§12b Manipulation

  1. Im Falle einer Manipulation kann die Nutzung der Plattform vorübergehend ausgesetzt werden bis eventuelle Probleme durch die Betreiber behoben sind oder eine andere Plattform zur Umsetzung genutzt werden kann.
  2. Werden Unstimmigkeiten oder Manipulationen im Vorstand als solche festgestellt, ist dies dem Landesverband bekannt zu geben.

§12c Verwaltung

  1. Jedes Mitglied kann bei dem Generalsekretär einen Zugang beantragen. Der Generalsekretär stellt hierbei nach erfolgreicher Identifizierung des Mitglieds, einen Invite-Code bereit. Ein Invite-Code Identifiziert das Mitglied auf der Plattform als Mitglied des Landesverbandes.
  2. Die Invite-Codes werden in Verbindung mit der Mitgliedsnummer durch den Generalsekretär, für andere unzugänglich und vor Verlust geschützt aubewart.
  3. Über die Anzahl der Invite-Codes erstattet der Generalsekretär vierteljährlich Bericht an den Landesvorstand.
  4. Jedes Neumitglied erhält nach dem Eintritt in den Landesverband durch den Generalsekretär einen Invite-Code.
  5. Der Generalsekretär weist mit dem Senden der Invite-Codes auf die Nutzungsbedingungen hin.
  6. Ein Landesparteitag kann ein Gremium zur Prüfung von LF einberufen.

§12d Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung von LiquidFeedback, nachfolgend System genannt, unter der Domain lqpp.de gelten die Nutzungsbedingungen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Piratenpartei Deutschland. Jedem Pirat, der das System nutzt, sind diese bekannt; er erklärt sich durch Login in das System unter vorgenannter Domain mit ihnen einverstanden.

  1. Jeder LSA-Pirat, Nutzer genannt, erhält einen Zugang zum System.
  2. Jeder Nutzer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Einträge und Einstellungen, die er vornimmt, aus Gründen der Nachvollziehbarkeit (Transparenz) für unbegrenzte Zeit im System erhalten bleiben und auch veröffentlicht werden können. Dies gilt auch im Fall des Parteiaustritts.
  3. Der Nutzer kann eine Pseudonymisierung seiner Einträge durch Verwendung eines Pseudonyms erreichen.
  4. Eine Anonymisierung ist prinzipiell nicht möglich.
  5. Dem Nutzer ist bekannt, dass jeder Nutzer die Datenbankinhalte zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit herunterladen kann. Eine nachträgliche Pseudonymisierung dieser Daten ist daher nicht möglich.
  6. Es ist dem Nutzer aus Gründen des Datenschutzes nicht gestattet Datenbankinhalte ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon ist eine Weitergabe an Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die diesen Nutzungsbedingungen zustimmen.
  7. Der Nutzer darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte, auch nicht an andere Piraten, weitergeben. Er darf das System nur selbst persönlich nutzen. Vollmacht zur Stimmübertragung darf ausschließlich systemintern als Delegation erfolgen. Nutzer die aus persönlichen Gründen das System nicht uneingeschränkt nutzen können, können Ausnahmen beim Generalsekretär beantragen.