LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2014.1/Ergebnisse

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Die hier aufgelisteten Ämter wurden mit Hilfe der Akzeptanzwahlmethode gewählt. Bei der Akzeptanzwahl existiert für jeden Kandidaten auf dem Stimmzettel jeweils ein Feld zum Ankreuzen. Dabei kann jeder Kandidat (sofern gewünscht) angekreuzt werden (oder nicht). Um gewählt zu werden muss mindestens die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmzettel bei dem jeweiligen Kandidaten ein Kreuz vorweisen (dies nennt man auch Quorum). Im folgenden wird das Quorum als Differenz zwischen Anzahl der Stimmen (also Anzahl der Kreuze) und der Anzahl der Nicht-Stimmen (also Anzahl der unausgefüllten Kästchen) definiert, welches einen positiven Wert haben muss.

Vorstandswahlen

Vorsitzende*r

  • Gesamt: 40
  • gültig: 39
Name Stimmen Quorum
Markus Hünniger (zurückgezogen)
Torsten Tominski (zurückgezogen)
Andrea Bogner 29 19


stellv. Vorsitzende*r

  • Gesamt: 40
  • gültig: 40
Name Stimmen Quorum
Markus Hünniger 10 -20
René Schernikau 33 26


Schatzmeister*in

  • Gesamt: 39
  • gültig: 38
Name Stimmen Quorum
Ernst Romoser 32 26

Generalsekretär*in

  • Gesamt: 41
  • gültig: 41
Name Stimmen Quorum
Max Mischorr 28 15

Beisitzer*innen

  • Gesamt: 39
  • gültig: 39
Name Stimmen Quorum
Markus Hünniger 14 -11
Holger Dragon 26 13
Maik Sandmüller 27 15
Torsten Tominski 17 -5

Rechnungsprüfer*innen

  • Andreas Breitschu
  • Andreas Morcinek

Nachwahl eines/r Ersatzschiedsrichters*in

  • Gesamt: 34
  • gültig: 34
Name Stimmen Quorum
Roman Ladig 22 10


Satzungsänderung

Antragsnummer Antragstitel abgestimmter Antragstext Antragsteller
SÄA4 Fail.png (konkurrierend zu SÄA5) Emanzipation der Basis - die ständige Mitgliederversammlung (SMV) siehe Antragsfabrik (Text zu groß) Karl
SÄA5 Done.png (konkurrierend zu SÄA4) Transparente und nachvollziehbare Mitbestimmung - SMV siehe Antragsfabrik (Text zu groß) Karl
SÄA1 Done.png Verkürzung der Ladungsfristen zu Gebietsversammlungen (Alternative)
Der Landesparteitag möge §9c Absatz 9 der Satzung des Landesverbands Sachsen-Anhalt durch folgenden Absatz ersetzen:
(9) Der Vorstand der zuständigen Gliederung lädt mindestens 2 Wochen vor Beginn alle Mitglieder des Gebietes ein. Die Form und der Inhalt der Einladung richtet sich nach den Regelungen der Mitgliederversammlung der zuständigen Gliederung. Die Satzung der zuständigen Gliederung kann jedoch längere Einladungsfristen sowie weitere Regelungen zur Form oder Inhalt der Einladung bestimmen.
Christoph
SÄA3 Done.png Änderung des außerordentlichen Parteitags
Hiermit beantrage ich §9b Absatz 3 der Landessatzung durch folgenden Absatz zu ersetzen:
(3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, muss ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Dies geschieht in Textform mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient unter anderem der Wahl eines neues Vorstandes.
Christoph
SÄA6 Fail.png Änderung der Regelung bei Handlungsunfähigkeit des Landesvorstandes
Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Paragraph §9 (10) Absatz 3 wird durch den folgenden Text ersetzt:

Bei einem handlungsunfähigen Vorstand führt der dienstälteste Vorstand der nächsten Gliederung kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm unverzüglich einzuberufender außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Vorstand gewählt hat. Mit der Neuwahl des Vorstandes endet die kommissarische Geschäftsführung.
Roland T. Lichti

Wahlprogramm

Antragsnummer Antragstitel abgestimmter Antragstext Antragsteller
WP2 Done.png Präferenzwahl bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten
Der Landesparteitag der Piratenpartei Sachsen-Anhalt möge folgenden Text an passender Stelle des Wahlprogramms hinzufügen:
Bürgermeister- sowie Landratswahlen bedürfen in den meisten Fällen eine Stichwahl, da keiner der Kandidaten für das jeweilige Amt die absolute Mehrheit (mehr als 50% der Stimmen) erreicht. Diese Stichwahl erhöht den Aufwand, die Kosten und die Zeit. Außerdem ist die Wahlbeteiligung zur Stichwahl viel geringer als bei der Hauptwahl.

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt wird einen Gesetzesentwurf vorlegen, welcher die Stichwahl abschafft und die derzeit bestehende einfache Mehrheitswahl durch ein Präferenzwahlsystem (bspw. "Instant Runoff Voting" oder auch "Integrierte Stichwahl" genannt) ersetzt. Mit dieser Wahlmethode kann der Wähler die Kandidaten in eine gewünschte Reihenfolge sortieren. Erringt ein Kandidat bei der Auszählung der Erstplatzierten keine absolute Mehrheit, kann anhand der Präferenzen der Gewinner bestimmt werden. Somit steht am Ende der Auszählung auf jeden Fall ein neuer Bürgermeister oder Landrat fest, was bedeutet, dass keine Stichwahl mehr nötig ist.
Christoph
WP1 Done.png Einführung von freien Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der Landesparteitag möge an geeigneter Stelle folgendes einfügen:
Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich für die Einführung von freien Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Damit soll die Zugänglichkeit der Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Allgemeinheit erleichtert werden. Dies betrifft vor allem Eigenproduktionen und Archivmaterial jeglicher Art. Als freie Lizenzen werden solche gewertet, die bei der Open Knowledge Foundation als freie Lizenzen gelistet sind.
Steven

Positionspapier

Antragsnummer Antragstitel abgestimmter Antragstext Antragsteller
PP1 Done.png Einrichtung einer neuen Rundfunkkommission
Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass in einer Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, eine neue Kommission eingerichtet wird. Diese soll die Einhaltung des Staatsauftrages der öffentlich-rechtlichen Anstalten im zweijährigen Turnus überprüfen. Darüber hinaus kann sie Empfehlungen zu weitergehenden Handlungsweisen aussprechen. Ihr erstelltes Gutachten ist mit dem Gutachten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) gleichzustellen.

Die neue Kommission soll folgenden Namen tragen: Kommission zur Kontrolle des Rundfunkstaatsvertrages (KKRS).

Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Alle 16 Bundesländer sind mit mindestens einen Sitz in ihr vertreten. Sie besteht zu einer Hälfte aus neutralen Sachverständigen (Medienwissenschaftler, Journalisten, Produzenten etc.) bzw. aus nicht beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk angestellten Sachverständigen, zur anderen Hälfte aus Konsumenten (Beitragszahlern). Dabei ist darauf zu achten, dass Journalisten, Produzenten und Wissenschaftler im Bereich der Sachverständigen gleichrangig vertreten sind. Beim Bereich der Konsumenten ist ein Querschnitt der sozialen Schichten in Deutschland zu beachten.

Die Mitglieder der Kommission werden von den jeweiligen Länderparlamenten ernannt, entscheidend ist hierbei, dass sie unparteiisch und von staatlicher Einflussnahme unabhängig sind.
Steven