LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung 006

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2013.3.

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Antragstitel

SA6: Gründung von Untergliederungen

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den § 7 der Landessatzung wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung
(1) Der Landesverband Sachsen-Anhalt kann sich in Orts-, Kreis- und Regionalverbände gliedern.

(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis und/oder einer kreisfreien Stadt erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig.

(3) Auf Verlangen von mindestens 15 gründungswilligen Piraten lädt der Vorstand der übergeordneten Gliederung alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet der künftigen Gliederung zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden im Einvernehmen mit dem übergeordneten Vorstand von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt.

(4) Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Gründung einer Gliederung müssen mindestens 2/3 der akkreditierten Piraten zustimmen. Erstreckt sich die zu gründende Gliederung über mehrere Landkreise und/oder kreisfreien Städte, so müssen außerdem für jeden Landkreis bzw. kreisfreien Stadt mindestens 2/3, mindestens aber 7, der im Landkreis bzw. kreisfreien Stadt wohnenden akkreditierten Piraten zustimmen. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen.

(5) Kreis- bzw. Regionalverbände können abweichende Regeln zur Gründung von Ortsverbänden festlegen.

(6) Gründet sich eine Untergliederung oder ändert ihre Satzung, so muss dem Landesvorstand die aktuelle Satzung vorgelegt werden.

(7) Die Geschäftsordnung des Vorstandes einer Untergliederung ist von allen Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben und dem Landesvorstand in Kopie vorzulegen. Die Geschäftsordnung ist an geeigneter Stelle online zu stellen. Änderungen an der Geschäftsordnung sind dem Landesvorstand unverzüglich zu melden sowie in der Onlineversion zu aktualisieren.

(8) Liegt die Kopie der Geschäftsordnung des Vorstandes einer Untergliederung nicht 4 Wochen nach Wahl gemäß Absatz (6) beim Landesvorstand vor, so gilt der Vorstand der Untergliederung dauerhaft als beschlussunfähig. In diesem Fall hat der Landesvorstand unverzüglich eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der sich nur mit der Neuwahl des Vorstands oder Auflösung des Verbands befasst werden darf. Bis die Neuwahl des Vorstandes zustande kommt, führt der Landesvorstand oder vom Landesvorstand beauftragte Personen kommissarisch die Geschäfte der Untergliederung.
Neue Fassung
(1) Der Landesverband Sachsen-Anhalt kann sich in Orts-, Kreis- und Regionalverbände gliedern.

(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt erstreckt.

(3) Auf Verlangen von mindestens zehn gründungswilligen Piraten lädt der Vorstand der übergeordneten Gliederung alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet der künftigen Gliederung zu einer Gründungsversammlung ein.

(4) Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Gründung einer Gliederung müssen mindestens 2/3 der akkreditierten Piraten zustimmen. Soll ein Regionalverband gegründet werden, so müssen dem jeweils mindestens sieben und 2/3 der in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wohnenden akkreditierten Piraten zustimmen.

(5) Kreis- bzw. Regionalverbände können abweichende Regeln zur Gründung von Ortsverbänden festlegen.

(6) Die aktuelle Satzung einer Untergliederung und die Geschäftsordnung des entsprechenden Gliederungsvorstandes müssen beim Landesvorstand hinterlegt sein.
Antragsbegründung

Die aktuelle Fassung ist stark reglementierend, skeptisch und geht von einer negativen Grundentwicklung und einem negativen Gründungswillen aus. Eigentlich das Gegenteil einer aufgeklärten, freiheitlichen Politik.

Untergliederung werden und wurden oft verteufelt sowie als unnötig betrachtet. Klar gab es auch Beispiele die gegen die Gründung von Untergliederungen sprechen. Aber das heißt nicht, dass deshalb alle strukturelle Bestrebungen von lokal agierenden Piraten per se abzulehnen sind.

Warum also nicht mal das Gegenteil behaupten und sagen: Untergliederungen können hilfreich sein!?!

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

17.11.2013


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Christoph 23:57, 31. Okt. 2013 (CET)
  2. theAy
  3. Eriu
  4. NX

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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