LSA:Kreisverbände/Anhalt-Salzland/MV/2012.1

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Am 18.11.2012 tagt die Mitgliederversammlung des Regionalverbands Anhalt-Salzland, beschlossen auf der Vorstandssitzung am 27.09.2012. Die MV wird aus mehreren Gründen einberufen.

Es besteht der Wunsch einiger Dessauer Piraten sich auszugründen. Da sich der Regionalverband Anhalt-Salzland vor allem mit der drittgrößten Stadt im Land an Bord immer als Provisorium verstanden hat, soll am 18.11.2012 dafür Gelegenheit sein. Des Weiteren möchte sich der Vorstand nach dem Rücktritt des Schatzmeisters und der dauerhaften Erkrankung eines Beisitzers breiter aufstellen bzw. sich einer Neuwahl stellen.

Die Sitzung beginnt um 13:00 und geht bis voraussichtlich 17:00. Akkreditierung (Feststellung des Stimmrechts) ist ab 12:00 möglich. Bitte bringt zur Akkreditierung einen gültigen Lichtbildausweis mit! Akkreditiert werden nur Piraten, die nicht im Rückstand mit ihren Mitgliedsbeiträgen stehen. Wer bereits eine Mahnung wegen ausstehender Beiträge erhalten hat, bringt bitte auch einen Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg über den gemahnten Beitrag mit.

Tagungsort

Hotel & Restaurant Stadt Köthen
Friedrich-Ebert-Straße 22
06366 Köthen

Anreise

Bahn

Das Hotel liegt direkt neben dem Bahnhof Köthen. Man verlässt das Bahnhofsgebäude und biegt rechts ab. Das Hotel liegt an der ersten Kreuzung auf der Straßenseite geradezu.

Auto

  • Von Bernburg kommend folgt man der ausgeschilderten Ortsumgehung nach Dessau. Am Kreisel rechts abbiegen, am nächsten Kreisel links (3. Ausfahrt), dann an der 2. Ampelkreuzung liegt das Hotel.
  • Von Bitterfeld 1. Ampel rechts, nächste Ampel links, nächste Ampel Ziel :)
  • Von Dessau kommend am 1. Kreisel geradeaus, am 2. Kreisel links (3. Ausfahrt). An der dann 2. Ampelkreuzung liegt das Hotel.

Barrierefreiheit

Über barrierefreien Zugang zum Tagungsort liegen keine Infos vor. Wer darauf angewiesen ist und teilnehmen möchte, fragt am besten beim Tagungsleiter Johannes an. [Anm: Versammlungsleiter war LennStar --Gummibrot 10:00, 19. Nov. 2012 (CET)]

Vorläufige Tagesordnung

TOP 01 – Eröffnung der Versammlung
TOP 02 – Wahl der Versammlungsleiter
TOP 03 – Wahl des Protokollführers
TOP 04 – Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung
TOP 05 – Beschluss der Tagesordnung
TOP 06 – Beschluss über die Zulassung von Gästen
TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
TOP 08 – Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
TOP 09 – Rechenschaftsbericht des Vorstands (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, kommissarischer Schatzmeister)
TOP 10 – Bericht des Kassenprüfers
TOP 11 – Generaldebatte und Entlastung des Vorstands
— Pause —
TOP 12 – Abstimmung über #Satzungsänderungsanträge

  1. SÄA 1
  2. SÄA 2
  3. SÄA 3
  4. SÄA 4

TOP 13 – Abstimmung über sonstige Anträge

  1. Auflösung des RV
  2. Ausgründung eines KV Dessau-Roßlau

TOP 14 – Sichtung der Satzung des künftigen KV Dessau-Roßlau durch die Tagungsleitung
— Unterbrechung der Sitzung zur Abhandlung der Ausgründung Dessau-Roßlaus —
TOP 15 – Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstands des Regionalverbands
TOP 16 – Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstands
TOP 17 – Übergabe von Sachmitteln und Abtretung von Forderungen
TOP 18 – Sonstiges

z.B. Terminierung einer Aufstellungsversammlung für den Wahlkreis, Bildung von Fahrgemeinschaften zum BPT nach Bochum

TOP 19 – Ansprache des neu gewählten 1. Vorsitzenden

Kandidaten zum neuen Vorstand

Die folgenden Kandidaten wurden oder haben sich für Ämter des neu zu wählenden RV-Vorstands nominiert. Wer von den Nominierten oder weiteren passiv Stimmberechtigten tatsächlich kandidiert, entscheidet jeder selbst erst direkt vor der Wahl. Wer sich selbst oder jemand weiteren anderen nominieren möchte, kann das hier eintragen.

Vorsitzender:

stellvertretender Vorsitzender:

Schatzmeister:

Beisitzer:

Anträge

Satzungsänderungs- und andere Anträge können bis 08.10.2012 eingereicht werden.

Satzungsänderungsanträge

  1. SÄA 1 – Änderung von Kapitel 6 Artikel 29
    Kapitel 6 – Sonstiges
    Artikel 29 – Auflösung und Verschmelzung
    alt:
    1. Die Auflösung des Regionalverbandes Anhalt-Salzland oder seine Verschmelzung mit anderen Gliederungen kann nur durch eine Urabstimmung erfolgen, die auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung stattfindet und mit einer Zustimmungsquote von 3/4, bei einer Beteiligung von mindestens 2/3 seiner Mitglieder, angenommen wird.
    neu:
    1. Über die Auflösung oder Verschmelzung mit anderen Gliederungen entscheidet die Mitgliederversammlung des Regionalverbandes mit einer 2/3-Mehrheit.
  2. SÄA 2 – Alternativer Antrag zur Herabsetzung der Auflösungs- bzw. Verschmelzungshürde bzgl. Kapitel 6 Artikel 29
    neu:
    1. Über die Auflösung oder Verschmelzung mit anderen Gliederungen entscheidet die Mitgliederversammlung des Regionalverbandes mit einer 2/3-Mehrheit, wobei mindestens 1/3 der Parteimitglieder des RVs zur Abstimmung anwesend sein müssen.
    Olaf Martin
  3. SÄA 3 – Kap. 6 Artikel 30 und 30a
    Kapitel 6 – Sonstiges
    Artikel 30 – Spaltung in Teilverbände
    alt:
    1. Der Regionalverband kann auf Antrag von mindestens 10 Prozent der Mitglieder und gleichzeitig mindestens 10 Mitgliedern beschließen, sich in Kreisverbände aufzuspalten. Dies erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Mitgliederversammlung. Der Antrag muss spätestens am 42. Tag vor Beginn der Versammlung dem Vorstand zugesandt worden sein.
    2. Vor dem Beschluss der Spaltung müssen der Mitgliederversammlung Entwürfe im Sinne des übernächsten Absatzes vorgelegt und ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremium gewählt werden. Sind über Art. 30a dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den Mitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.
    3. Vor der Aufspaltung nimmt die Mitgliederversammlung die Tätigkeitsberichte des Vorstandes sowie das vollständige Vermögensverzeichnis –das vom Vorstand zu erstellen ist– entgegen und entscheidet nach Bericht der Prüfer im Sinne des Art. 24 dieser Satzung über dessen Entlastung. Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
    4. Auf der die Aufspaltung beschließenden Mitgliederversammlung müssen die Mitglieder der entstehenden Gliederungen ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und auch nach höheren Satzungen erforderliche Ämter besetzen. Anderenfalls gilt die Spaltung als gescheitert und der Auflösungsbeschluss ist nichtig.
    neu:
    1. Der Regionalverband kann auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern beschließen, sich in mehrere Regional- oder Kreisverbände aufzuspalten. Dies erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Antrag muss von mindestens 3 Mitgliedern bis spätestens am 42. Tag vor Beginn der Versammlung unterstützt und dem Vorstand zugesandt worden sein, Unterstützer können dem Antrag bis zur Abstimmung auf der Mitgliederversammlung hinzugefügt werden.
    2. Vor dem Beschluss der Spaltung muss der Mitgliederversammlung ein ausreichender Entwurf der Satzung der sich abspaltenden Gliederung vorgelegt werden. Sind über Art. 30a dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den Mitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.
    3. Vor der Aufspaltung nimmt die Mitgliederversammlung die Tätigkeitsberichte des Vorstandes entgegen und entscheidet nach Bericht der Prüfer im Sinne des Art. 24 dieser Satzung über dessen Entlastung bis zur Spaltung.
    4. Der Vorstand des ehemaligen Regionalverbandes bleibt Vorstand des neuen Regionalverbandes oder Kreisverbandes, der sich nicht abgespalten hat. Für weitere Posten gilt Entsprechendes. Die Mitgliederversammlung des neuen Verbandes entscheidet über eine Namensänderung. Die abgespaltenen Kreise werden in der Satzung aus dem Tätigkeits- und Aufgabengebiet (Art. 2) entfernt.
    5. Auf der die Aufspaltung beschließenden Mitgliederversammlung müssen die Mitglieder der abspaltenden Gliederung ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und erforderliche Ämter besetzen. Geschieht dies nicht erfolgreich, so erfolgt eine Abstimmung, ob der abspaltungswillige Teil des Regionalverbandes in diesem verbleibt oder in die nächsthöhere Gliederung eingeht.
    Kapitel 6 – Sonstiges
    Artikel 30a – Abwicklung der Aufspaltung
    alt:
    1. Das Abwicklungsgremium wickelt die Geschäfte des Regionalverbands Anhalt-Salzland ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen. Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres zu erstellen ist. Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen. Ferner ist das Abwicklungsgremium auch für die Erstellung der Rechenschaftsberichte nach Parteiengesetz zuständig. Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, die in diesem Absatz genannten Aufgaben zu erfüllen, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
    2. Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbands Anhalt-Salzland. Es ist anstelle des Vorstandes des Regionalverbands Anhalt-Salzland in allen diesen betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und verfügungsberechtigt.
    3. Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
      a) Forderungen, Barmittel und Verbindlichkeiten sind wie folgt zu teilen:
      1. Jeder Kreisverband erhält zunächst 15 Prozent der Forderungen, Barmittel und Verbindlichkeiten.
      2. Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreisverbände verteilt.
      3. Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
      b) Sachmittel sind nach Bruchteilen zu verteilen. Der Wert nicht teilbarer Sachen ist nach billigem Ermessen zu schätzen. Ergeben sich nach der Verteilung nicht teilbarer Sachen - die gegebenenfalls durch Losentscheid zu verteilen sind - Wertunterschiede, so sind diese auszugleichen. Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, werden die Gliederungen Miteigentümer des Sachmittels zu gleichen Teilen; im Falle von Streitigkeiten wird ein solches Sachmittel durch den Landesvorstand treuhänderisch verwaltet. Beschließen die Mitgliederversammlungen der Gliederungen die Veräußerung eines solchen Sachmittels, so hat der Landesvorstand es zu veräußern und den Erlös zu gleichen Teilen an die Gliederungen zu verteilen.
    4. Bestehen keine offenen Verbindlichkeiten oder kann eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, sind die Finanzmittel binnen vier Wochen nach Abspaltung zu übertragen. Anderenfalls nimmt das Abwicklungsgremium die Liquidation nach bürgerlichem Recht vor.
    neu:
    1. Der Regionalverbands-Vorstand wickelt die Geschäfte des Regionalverbands Anhalt-Salzland ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen. Ist dies nicht möglich, übernimmt diese Aufgabe die nächsthöhere Gliederung. Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen.
    2. Dem neuen Regionalverbands-Vorstand obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbandes.
    3. Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
      a) Forderungen, Barmittel und Verbindlichkeiten sind analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreisverbände zu verteilen. Sofern virtuelle Unterkonten existieren, sind jedoch diese als Grundlage zu nutzen. Bevorzugt werden Verbindlichkeiten vom RV beglichen, der dafür den finanziellen Ausgleich erhält. Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
      b) Sachmittel sind nach Bruchteilen zu verteilen. Der Wert nicht teilbarer Sachen ist nach billigem Ermessen zu schätzen. Ergeben sich nach der Verteilung nicht teilbarer Sachen –die gegebenenfalls durch Losentscheid zu verteilen sind– Wertunterschiede, so sind diese auszugleichen. Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, werden die Gliederungen Miteigentümer des Sachmittels zu gleichen Teilen; im Falle von Streitigkeiten wird ein solches Sachmittel durch den Landesvorstand treuhänderisch verwaltet. Beschließen die Mitgliederversammlungen der Gliederungen die Veräußerung eines solchen Sachmittels, so hat der Landesvorstand es zu veräußern und den Erlös zu gleichen Teilen an die Gliederungen zu verteilen.
    LennStar
  4. SÄA 4 – Änderung der Frist zur Einreichung von Satzungsänderungs- oder Ergänzungsanträgen in Kapitel 3 Artikel 17
    Kapitel 3 – Die Regionalmitgliederversammlung
    Artikel 17 – Satzungsänderungen
    alt:
    1. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Satzung müssen dem Vorstand spätestens am 42. Tag vor Zusammentritt der Versammlung vorliegen und den Stimmberechtigten spätestens am 25. Tag vor Zusammentritt der Versammlung zugänglich sein; die Abstimmung darüber ist nur dann zulässig, wenn der Antrag selbst den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
    neu:
    1. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Satzung müssen dem Vorstand spätestens am 14. Tag vor Zusammentritt der Versammlung vorliegen und den Stimmberechtigten spätestens am 7. Tag vor Zusammentritt der Versammlung zugänglich sein; die Abstimmung darüber ist nur dann zulässig, wenn der Antrag selbst den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
    Johannes Paul

Sonstige Anträge

  1. Antrag auf Auflösung des RV
    Thomas Hübner
  2. Antrag auf (Aus-)Gründung KV Dessau
    Benötigte 10 Stimmen sind bereits zusammen gekommen bei
    a) Anwesenheit Johannes Paul auf dem Stammtisch Dessau (5 Stimmen),
    b) mehrfach geäußerte Aussage des Vorstandes des RV, dass dies unterstützt wird (3 aktive Vorstände) und von LennStar und Andze, geäußert ebenfalls in Gegenwart J.P. sinngemäß "Wenn die Dessauer das machen wollen und meine Stimme brauchen, dann kriegen die meine."
    LennStar

Protokoll

Hier ist das Protokoll.

Abwicklung der Ausgründung

Per 18.11.2012 hatte der RV 74 stimmberechtigte Mitglieder, davon waren 26 aus Dessau-Rosslau. Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag an den RV(30%) betrug 4,89 EUR.

Einnahmen gesamt: 1248,49 EUR
davon PartFin: 886,24 EUR
davon Mitgliedsbeiträge: 362,25 EUR

Ausgaben gesamt: 162,25 EUR

Infotisch 21,00 EUR
Porto 6,10 EUR + 52,75 EUR
Reisekosten 35,40 EUR
Miete RMV 50,00 EUR

Restbetrag 1083,24 EUR

davon an Dessau gemäss Schlüssel (*26/74): 380,60 EUR
Rest an RV (*48/74)702,64 EUR