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LSA:Landesverband/Organisation/Vorstand/Geschäftsordnung

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Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt

Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt.

§1 Vorstandssitzungen

Der Vorstand hält in der Regel alle zwei Wochen eine Vorstandssitzung ab. In jeder Vorstandssitzung wird ein Termin für die folgende Sitzung festgelegt.

Bei Kenntnis der Nichtteilnahme an einer Vorstandssitzung, ist dies nach Möglichkeit bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.

Zu jeder regelmäßigen Vorstandssitzung wird der tagesaktuelle Kontostand sowie der Stand der Mitgliederanzahl auf die Tagesordnung gesetzt.

Bei Abwesenheit der verantwortlichen Vorstandsmitglieder sind diese Angaben dem Vorstand vor einer regulären Vorstandssitzung mitzuteilen. Nichtanwesende Vorstandsmitglieder können TOP, Beschlüsse, Anträge begründet nachverhandeln lassen. Dabei handelt es sich um kein Vetorecht. Bei dringenden Themen ist eine kurzfristige Vorstandssitzung möglich; die jedoch dann nur dieses Thema behandelt.

§2 Versammlungsform

Der Vorstand trifft sich sowohl an wechselnden Orten in Sachsen-Anhalt, als auch zu fernmündlichen Treffen. Fernmündliche Sitzungen können stattfinden, wenn sich alle Vorstandsmitglieder mit einer technischen Realisierung einverstanden erklären, diese bei sich installieren und Technik sowie Ablauf so dokumentiert und offen sind, dass die Öffentlichkeit der Sitzungen weiterhin gegeben ist.

§3 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Alle Anträge an die Vorstandssitzung sollten mindestens fünf Tage vor der behandelnden Vorstandssitzung allen wahlberechtigten Mitgliedern angekündigt werden, damit diese öffentlich diskutiert, destilliert und durch eine vom Antragsteller erstellte öffentliche Meinungserhebung untermauert werden können.

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ein Antrag sofort behandelt, öffentlich in Textform abgelehnt, oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung vertagt wird. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als dreimal erfolgen und muss begründet werden.

§3a Antragsberechtigt sind

Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:

  • dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland, sowie dessen Mitglieder,
  • den Vorständen anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
  • den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland
  • den Organen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden,
  • jedem Mitglied des Landesverbandes Sachsen-Anhalt einzeln.

§3b Kommunikation

Jegliche Kommunikation innerhalb des Vorstandes sowie zwischen Vorstandsmitgliedern und Nichtvorstandsmitgliedern ist als vertraulich zu behandeln, soweit dies nicht anders gekennzeichnet ist. Ein zu veröffentlichender Antrag ist an übergeordneter Stelle deutlich als solcher zu kennzeichnen, zum Beispiel durch die Formulierung "Ich beantrage öffentlich..." oder "Öffentlicher Antrag an den Landesvorstand...".

§4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes grundsätzlich beiwohnen. Gäste können mit Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder zugelassen werden. Auf Beschluss von zwei Dritteln der anwesenden Vorstandsmitglieder können Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt werden. Der Antrag ist zu begründen. Der nichtöffentliche Teil der Sitzung ist getrennt zu protokollieren. Piraten, die einen Antrag gestellt haben, können von der Behandlung des Antrages nicht ausgeschlossen werden.

§4a Tätigkeitsbericht

Jedes Mitglied des Vorstandes fertigt in seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an, der in Textform dessen wesentliche Tätigkeiten zusammenfasst.

§5 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden geleitet. Auf Vereinbarung der Vorstandsmitglieder kann die Leitung einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit temporär an ein anderes Mitglied übertragen werden.

§6 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Vorstandsmitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Falls kein Konsens und keine Dringlichkeit besteht und eine Frage das erste Mal zur Abstimmung gestellt wurde, soll sie in der Regel auf die nächste Sitzung vertagt werden. Der Schatzmeister kann sein Vetorecht bei allen Anträgen benutzen, deren Annahme Kosten verursachen würden. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung an Hand der Finanzlage der Partei zu Protokoll geben, womit der Antrag als mehrheitlich abgelehnt zu behandeln ist.

§7 Rechtsgeschäfte

Der Vorsitzende sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich, können Rechtsgeschäfte bis zu einer Einzelsumme von 100€ (Kosten über Laufzeit) selbstständig im Sinne der Partei durchführen. Die Gesamtsumme von Rechtsgeschäften einer Person darf die Summe von 100€ nicht überschreiten. Die Gesamtsumme wird bis zur Verifizierung durch einen Vorstandsbeschluss kumuliert. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100€ ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig, der den Handelnden Vollmacht erteilt.

§7a Verwaltungsausgaben

Verwaltungsausgaben können von einzelnen Vorstandsmitgliedern ohne Beschluss getätigt werden. Die Verwaltungsausgaben werden monatlich kumuliert und durch einen Vorstandsbeschluss verifiziert. Die Buchung erfolgt erst nach Validierung durch diesen Beschluss.

§7b Auslagenerstattung

1. Abrechnung von selbst geschriebenen Belegen (Eigenbelegen)
Die Abrechnung und Erstattung von Auslagen erfolgt in der Regel nur gegen Vorlage einer Rechnung, eines Kaufbelegs oder einer Originalquittung. Erstattungen per Eigenbeleg erfolgen nur im Ausnahmefall und können generell nur bis zu einer Höhe von maximal 20 € pro Beleg eingereicht und abgerechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrkosten, die nicht über Tank- oder Fahrkartenbelege, sondern per Reisekostenabrechnungsformular bzw. km-Pauschale erstattet werden sollen, da diese als Eigenbeleg anzusehen sind. Eine Erweiterung der Obergrenze von 20 € durch Splitting (Einreichung mehrerer Eigenbelege, die denselben Ausgabenhintergrund haben) ist nicht möglich. Eigenbelege müssen detaillierte Angaben zu den enthaltenen Ausgabenpositionen enthalten.

2. Wirtschaftlichkeitsprinzip
Erstattungsfähige Ausgaben müssen, unabhängig von einer eventuell vorher durch den Vorstand beschlossenen Obergrenze, in einem nachvollziehbaren und angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Im Zweifel ist durch den Einreichenden in geeigneter Form, z.B. durch die Vorlage von Vergleichsangeboten, nachzuweisen, dass sich die zu erstattenden Kosten im Rahmen der dem Anlass entsprechenden üblichen Kosten bewegen. Vorzugsweise ist das preisgünstigste auszuwählen, es sei denn, es liegen gewichtige Gründe vor, von dieser Regelung abzuweichen.

§7c Ausschluss von Interessenskonflikten / persönlicher Begünstigung

Ein Interessenskonflikt liegt speziell dann vor, wenn eine über Rechtsgeschäfte entscheidende Person oder jemand, der die Erstattung von Auslagen beantragt oder genehmigt, gleichzeitig rechtlich, wirtschaftlich oder familiär mit der oder dem entsprechend Begünstigten verbunden ist. Dies muss durch eine oder mehrere andere, gemäß §7 dazu berechtigte Personen auf gleicher oder alternativ höherer Gliederungsebene erfolgen.

§8 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Protokolle werden im Wiki veröffentlicht. Sie werden auf der nächsten Sitzung bestätigt und gelten dann als unterschrieben und genehmigt. Das Recht, Einspruch gegen Beschlüsse zu erheben, bleibt davon unberührt.

§9 Aufgabenverteilung

Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und Demos. Er koordiniert Wahlkämpfe. Er schlichtet Streitigkeiten im Vorstand. Er leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen, wenn kein anderer Versammlungsleiter gewählt ist. Er sorgt für die Koordinierung und praktische Zusammenarbeit mit der Bundespartei, anderen Landesverbänden und internationalen Piratenparteien.

Stellvertretende Vorsitzende

Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden. Er ist der erste Ansprechpartner innerhalb des LV für alle Anfragen und Kritiken bezüglich der Vorstandsarbeit. Er koordiniert die Programm- und Richtungsdiskussion in der Partei. Er regelt die Teilnahme an Wahlen und das Funktionieren der innerparteilichen elektronischen Kommunikation.

Schatzmeister

Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er eröffnet und verwaltet die Konten und Kassen des Landesverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht, führt regelmäßig Buch und ist für Spendenquittungen verantwortlich. Der Schatzmeister informiert den 2. Beisitzenden über den Stand der Mitgliedsbeiträge, den Vorsitzenden regelmäßig über die finanzielle Lage und veröffentlicht alle finanziellen Transaktionen anonymisiert lt. Bundesparteitagsbeschluss 2009.

1. Beisitzer (Christoph Giesel)

Der 1. Beisitzer ist zuständig für die Verwaltung der IT-Infrastruktur und der Webseite. Er vertritt den 2. Beisitzer bei der Organisation der Mitgliedsdaten und kümmert sich um die Verwaltung von LiquidFeedback und den Invidecodes.

2. Beisitzer (Alexander Zinser)

Der 2. Beisitzer sorgt für die interne Organisation der Mitgliedsdaten und bearbeitet Mitgliedsanträge. Er ist für die Organisation der Partei nach innen zuständig und unterstützt die Gründung von Untergliederungen organisatorisch.

3. Beisitzer (Erik Kiebel)

Der 3. Beisitzer ist für die Vorbereitung der Vorstandssitzungen verantwortlich, lädt zu Vorstands- und Piratentreffen ein und legt Tagesordnungen vor. Er nimmt Anträge für Vorstandssitzungen und Parteitage entgegen und koordiniert ggf. Überschneidungen/Klärungsbedarf zwischen Antragstellern und Vorstand. Er ist verantwortlich für die öffentliche Dokumentation der Vorstandsarbeit und die zeitnahe Veröffentlichung der Vorstandsprotokolle. Er legt zu Beginn der Vorstandssitzung nicht umgesetzte Beschlüsse erneut vor.

§9a Sonstiges

Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, längere Abwesenheiten möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Sollte die Handlungsfähigkeit einzelner Positionen des Vorstandes beeinträchtigt sein, so geht dessen Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über.

Der Vorstand kann durch Beschluss zeitgebundene Gremien zur organisatorischen Entlastung bilden.

§10 Beschlüsse

Beschlüsse des Vorstandes werden aus dem bestätigten Protokoll entnommen und im Wiki unter dem Punkt "Vorstand/Beschlussdokumentation" veröffentlicht.

§10a Umlauf-Beschlüsse

Umlauf-Beschlüsse, die in Zeiten eines erhöhten Bedarfs nötig sind, werden schnellstmöglich auf der Mailingliste "Sachsen-Anhalt Aktive" bekanntgegeben. Diese werden von dort in "Vorstand/Anträge" aufgenommen und in der nächsten Vorstandssitzung verifiziert.

§10b Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen

Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.

§11 LiquidFeedback

  1. Mindestens einmal im Monat wird durch den LiquidFeedback Beauftragten den Neumitgliedern jeweils ein Invite-Code zugeschickt und veranlasst, dass ausgetretene Mitglieder in Liquid Feedback gesperrt werden.
  2. Die Invite-Codes werden in Verbindung mit der Mitgliedsnummer durch den LiquidFeedback Beauftragten für andere unzugänglich und vor Verlust geschützt aufbewahrt.
  3. Der LiquidFeedback Beauftragte weist mit dem Senden der Invite-Codes auf die Nutzungsbedingungen hin.
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