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Kreisverband Tübingen/Kreisparteitag 2010

Aus Piratenwiki

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Ahoi Piraten,

diese Seite dient der Planung des gemeinsamen Kreisparteitages der Kreise Tübingen und Reutlingen. Zumindest des gemeinsamen Anfangs. Denn dieser KPT soll darüber entscheiden ob wir die beiden Kreise zusammenlegen oder nicht. D.h wir werden als ersten Punkt der Tagesordnung zuerst darüber diskutieren, ob eine Fusion Sinn macht. Danach stimmen die Reutlinger und Tübinger jeweils separat ab, ob sie für eine Fusions sind. Sind beide Kreise jeweils mit 2/3 der anwesenden Piraten dafür werden wir den KPT zusammen weiter durchführen. Sollte einer der beiden Kreise dagegen sein, werden nur die Tübinger mit dem KPT weitermachen, die Reutlinger sind ab dann nur Gäste :-)

Inhaltsverzeichnis

Ort und Zeit

Der Kreisparteitag wird am Samstag den 6. November 2010 in der "Werkstatt" im Loretto um 10:00 Uhr stattfinden. Die "Werkstatt" ist im 1. Stock in dem Gebäude HINTER dem Loretto (man kann links um das Loretto oder durch den Biergarten rechts um das Loretto zu diesem Gebäude kommen. Dann 1. Stock, Raum ganz links.

Teilnehmer

Alle teilnehmenden Piraten werden gebeten, sich hier einzutragen:

Organisation des Kreisparteitags

Vor Ort oder wird von Mitgliedern gestellt:

  • Bestuhlung und Tische vor Ort
  • Kugelschreiber (jeder selber mitbringen)
  • Mitgliedsanträge
  • Laptop
  • Ersatz-Laptop
  • Ausstattung: Fahnen / Flyer / Etc.
  • Wahlzettel für Vorstandswahl und Stich/Ersatzwahl
  • Unter Umständen: Digicam (idealerweise DSLR)
  • Akkreditierung -

Tagesordnung

Vorläufige Tagesordnung

Geschäftsordnung

  • Derzeitig gültige Geschäftsordnung TÜ. Diese wurde an der Gründungsversammlung beschlossen und ist auch für die folgenden Kreisparteitag gültig solange der KPT diese nicht ändert.
  • Derzeitig gültige Geschäftsordnung RT. Diese wurde an der Gründungsversammlung beschlossen und ist auch für die folgenden Kreisparteitag gültig solange der KPT diese nicht ändert.
  • Die Geschäftsordnungen müssen, für einen gemeinsamer Kreisparteitag aufeinander abgestimmt werden.

Kandidaturen

Vorsitzender

Kandidaturen für den Vorsitzenden bitte hier eintragen

  • Du?

Stellv. Vorsitzender

Kandidaturen für den stellvertretenden Vorsitzenden bitte hier eintragen

  • Du?

Schatzmeister

Kandidaturen für den Schatzmeister bitte hier eintragen

  • Du?

Beisitzer

  • DU?

Anträge

Die Satzungen müssen, für einen gemeinsamer Kreisparteitag und die
Gründung des Kreisverbandes RT-TÜ aufeinander abgestimmt werden

Satzungserweiterungsanträge

Achtung

Sind bis zu einer Woche vor der Gründungsversammlung möglich

Aus Satzung TÜ

Satzungsänderungsanträge oder sonstige Anträge hier eintragen.

  • Antrag 1
    • Alt: § 16 Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandmitglied, regelmäßig im Abstand von höchstens einem Monat oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband (so vorhanden) einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage.
    • Neu: § 16 Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandmitglied einberufen. Die Häufigkeit regelt die GO des Vorstandes. Die Sitzungen können auch nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband (so vorhanden) einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 2 Tage.
      • Begründung: Aus praktischer Erfahrung ist diese starre Regelung (einmal im Monat) kaum machbar (Urlaubszeiten, Piratenaktivitäten,...). Deswegen sollte der Vorstand selber festlegen wie häufig und wann er sich trifft.
    • Alternativantrag: § 16 Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandmitglied einberufen. Die Häufigkeit regelt die GO des Vorstandes, der Zeitabstand der Sitzungen darf aber höchstens drei Monate betragen. Die Sitzungen können auch nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband (so vorhanden) einberufen werden. Die Ladungsfrist beträgt 2 Tage.
      • Begründung: Der Satz, der gestrichen werden soll, hat auch einen Sinn. Was, wenn wir einen faulen Vorstand haben, der sich überhaupt nicht um seine Pflichten kümmern will (keine Unterstellung ;) )? Außerdem hat meine Version einen Grammatikfehler weniger --Aksel
  • Antrag 2
    • Hier rein

Aus Satzung RT

  • Antrag 1: $14 der Satzung soll erweitert werden auf:
        • (1) Der Kreisvorstand besteht aus:
    • 1. dem Kreisvorsitzenden
    • 2. dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
    • 3. dem Kreisschatzmeiste
    • 1. Beisitzer
    • 2. Beisitzer
  • Antrag 2

Protokoll

Das Protokoll findet sich hier

hier geht`s zur Vorbereitungsseite des Kreisverbandes Reutlingen

Bitte auf mindestens einer der beiden Seiten bei Teilnahme / Nichtteilnahme anmelden.

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