NDS:Stade/Kreisparteitag/2010/GO Vorstand

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Grundlage des Entwurfs ist die Geschäftsordnung des Kreisverbandes Dresden, sowie der GO-Entwurf vom noch nicht gegründeten KV-Goslar.

Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes des Kreisverbandes Stade der Piratenpartei Niedersachsen.

Der Vorstand

Mitglieder und Positionen im Vorstand:

  • Vorstandsvorsitze/-r
  • Stellvertretende/-r Vorstandsvorsitze/-r
  • Schatzmeister/-in

Der Schatzmeister wird von den beiden durch den Kreisparteitag bestimmten Kassenprüfern kontrolliert. Ein Pirat kann immer nur ein Amt innerhalb des Kreisvorstandes inne haben. Mitglieder des Kreisvorstandes können nicht Kassenprüfer sein.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen vor Ort, per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können von jedem Mitglied des Kreisverbandes an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antrag ist per Mail an nds-stade@lists.piratenpartei.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Kreisverbandes Stade sowie des Landesvorstands der Piratenpartei Niedersachsen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Über Rederecht von Anwesenden, die nicht dem Kreisverband angehören, entscheidet der Vorstand zu Beginn der Sitzung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstand ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes Stade. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird auf der nächsten Sitzung besprochen und genehmigt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied innerhalb einer Woche nach stattfinden der betreffenden Sitzung allen Piraten des Kreisverbandes Stade zugänglich zu machen.

Verwaltung der Mitgliederdaten

Zugriffsrecht auf durch den Vorstand erhobene Mitgliederdaten hat nur der Kreisvorstand. Der Kreisvorstand muss einem Mitglied des Kreisvorstandes die Mitgliederverwaltung delegieren. Dieser ist für die Einhaltung der Datenschutzerklärung, die vom Landesverband ausgegeben wurde, verantwortlich.

Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und sollte auf ausgewählte Daten beschränkt werden. Hierüber sind alle Mitglieder, deren Daten betroffen sind, vorher zu informieren.

Über Art und Umfang von vorgehaltenen Daten ist auf dem Kreisparteitag Bericht zu erstatten.


Aufgabenverteilung

Der Vorstand muss unter sich für zumindest folgende Aufgaben einen Verantwortlichen benennen, so dass dieser aus den Protokollen des Vorstands jederzeit eindeutig hervorgeht:

  • öffentliche Vertretung des Kreisverbandes nach außen / Pressearbeit
  • juristische Vertretung des Kreisverbandes nach außen
  • Vertretung des Kreisverbandes gegenüber den Mitgliedern
  • Führen der zu archivierenden Unterlagen
  • Schriftführer
  • Mitgliederverwaltung

Zeichnungsfähig sind der Schatzmeister und der Erste Vorsitzende und der Zweite Vorsitzende.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der absoluten Mehrheit des Kreisparteitags und können von jedem Mitglied des Kreisverbandes eingereicht werden. Diese Änderungen sind dem Kreisparteitag gegenüber zu begründen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung möge auf dem Kreisparteitag des Kreisverbandes Stade am 27.02.2010 in dieser Form beschlossen werden. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.