Kochrezept Direktkandidatur Bundestagswahl

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Vorbemerkung

Wie der Name schon sagt, soll dies als systematischer Leitfaden für dieses Ziel dienen: dabei ist zu beachten, dass der Bundesverband bei Bundestagswahlen, mal vom Wahlprogramm abgesehen, eigentlich nur Statist ist. Denn die Listenverbindung der Landesverbände für die Wahl erfolgt bei nicht eingelegtem Widerspruch automatisch und alle anderen Aktionen finden in den Landesverbänden statt. Damit sind natürlich die Länder ohne Landesverband weitgehend außen vor und können höchstens in denen mit LV helfen... Der Startschuss für die 17. Bundestagswahl (derzeit für Herbst 2009 geplant) ist schon gefallen, bei vorzeitigen Neuwahlen durch Zerbrechen der großen Koalition z.B. kann die Zeit aber verdammt knapp werden.

Entwurf des (möglichen Ablaufs)

Bitte füllt Lücken, beseitigt Mängel, macht Verbesserungsvorschläge (auch Diskussionsseite nutzen).

Vorbereitung: Unterlagen vom Landeswahlleiter

Jeder Landeswahlleiter hat Formulare (Beispiel: Bayern) für diesen Zweck, speziell für das Bundesland. Diese müssen in ausreichender Zahl (Landesliste braucht weniger als die Direktkandidaten) vom politischen Geschäftsführer oder einem/mehreren anderen, dazu beauftragten Vorstandsmitglied(ern) angefordert und vorgehalten werden. Das sind u.a. Bescheinigung der Wählbarkeit, Zustimmungserklärung für Bewerber und Niederschrift über die Aufstellung.

Interne Vorbereitung in den Wahlkreisen des Landes vom LV

Am Besten über das Wiki wie hier für Bundestagswahl#Kreiswahlvorschläge mehrere Länder zu sehen muss der LV-Vorstand (Generalsekretär, Schatzmeister etc.) erst einmal die Verteilung der Mitglieder des LV über die Wahlkreise des Bundeslandes ermitteln, da z.Zt. nur in einigen (wenigen) Wahlkreisen die Mindestzahl von 3 Piraten erreicht wird. Dabei sollte wenn möglich die FO-konforme Zahlung der Mitgliedsbeiträge vorausgesetzt werden, da nur so die Stimmberechtigung erlangt wird.

Interne Vorbereitung in den Wahlkreisen selbst

Wer sieht, dass in seinem Wahlkreis genug Mitglieder wohnen, kann nun auf der Wiki-Seite sein Interesse bekunden.

Erste Sichtung des internen Standes in den Wahlkreisen (landesweit)

Der Vorstand des LV (speziell Generalsekretär/Schatzmeister) geht nun die Wahlkreise mit den Interessenten durch und bereitet sich für jeden auf das Anschreiben vor, in dem die Voraussetzungen erfüllt werden können.

Interne Aufstellungsphase

Die verantwortlichen LV-Vorstandsmitglieder (evtl. z.B. auch solche niedrigerer Gliederungen wie Bezirksverbände, sofern die betreffenden Wahlkreise komplett in ihrem Regierungsbezirk liegen) kontaktieren nun den/die Interessenten und die anderen Piraten in jedem Wahlkreis gesondert und versuchen, einen gemeinsamen Termin für die Aufstellung zu finden. Die Direktkandidaten bedürfen übrigens der Zustimmung des LV-Vorstands!


Es existiert ein ausführliches HowTo Aufstellungsversammlung Kreiswahlvorschlag.

Schriftliche oder evtl. Email Einladung

Nachdem ein Termin ermittelt wurde, an dem mindestens drei (gemäß FO und Parteiengesetz) stimmberechtigte im Bundestagswahlkreis wohnende Piraten kommen wollen, darunter der/die Kandidat(en), lädt der Vorstand des LV oder BV dann die so ermittelten Mitglieder form- und fristgerecht sowie rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung im Wahlkreis schriftlich (snail mail) oder, sofern die Satzung des LV das erlaubt, gegebenenfalls stattdessen mittels email zu dieser ein. Dabei besteht die Möglichkeit, zusammengehörende Kreise bei benachbarten Wahlkreisen sich gemeinsam versammeln zu lassen (aber die Wahlen müssen getrennt bleiben).

Abhaltung der Kandidatennominierungsversammlung

Am festgesetzten Termin müssen sich mindestens drei Piraten des jeweiligen Bundestagswahlkreises (wohnhaft) mit mindestens einem Interessenten für die Kandidatur darunter versammeln, damit diese rechtsgültig als geheime Wahl durchgeführt, d.h. ein Kandidat tatsächlich in diesem Wahlkreis aufgestellt werden kann. Anmerkung: wenn möglich, ist es geschickt, ein Vorstandsmitglied einer selbst Kasse führenden Gliederung dabei zu haben, um notfalls zwecks Stimmberechtigungserlangung weitere Piraten oder Interessenten vor Ort gemäß FO/Parteiengesetz "aktivieren" zu können, um die nötige Zahl zu erreichen. Ein Mitglied wird Versammlungsleiter, eines Stellvertreter, und auch der Kandidat muss nachher die entsprechenden Formulare (s.o.) unterschreiben, die am Besten ihm vom LV zugeleitet werden. Die Kandidatur für die nicht zwingend vorher aufzustellende Landesliste müssen die Direktkandidaten gegebenenfalls mit anzeigen, dafür genügt aber die Absichtserklärung! (fehlt diese, kann der Betreffende nach Ablauf der Frist nicht mehr für die Landesliste kandidieren).

Rückmeldungen an LV und Landeswahlleiter

Nach (erfolgreichem) Abschluss der Versammlung gehen die Unterlagen an den LV-Vorstand und den jeweiligen Kreiswahlleiter. Dieser prüft die formale Korrektheit und gibt dann die Unterschriftenformulare für die Direktkandidaten an diese aus.

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