Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Wahlprogramm/Demokratie wagen

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Auf dieser Seite wird aktuell von Piraten programmatische Arbeit geleistet. Der Text, den Sie hier finden, ist deshalb nicht zwingend aktuelles Programm. Die aktuell verabschiedeten Programmpunkte des Wahlprogrammes finden Sie dort: Wahlprogramm!

Die blauen Texte sind bereits beschlossen. Die Überschriften der Unterpunkte sind nur Vorschläge. Siehe:
Antragsportal PA378

"Gebrauchsanleitung": Bitte fügt hier nur die Überschriften und Texte ein, die endgültig im Wahlprogramm stehen sollen. Fügt bitte direkt unter der Überschrift einen Link zu einer Wiki-Seite oder einem Pad ein, wo ihr Begründung, Kommentare, Positionspapiere etc. auflistet. Wenn ihr der Meinung seid, dass die Länge der Texte diese Seite "sprengt", dann verlinkt bitte auf eine weitere Wiki-Unterseite. Siehe dazu auch die FAQ

Generelle Mitarbeit / inhaltlich

Christian Hansen, Wika, MalteMCS, Kai, Stimmbürger, Dein Name,Dein Name


Bereitschaft zur Moderation, Organisation, Textarbeit etc.

Kai (Bereitschaft für Diskussion, Textarbeit (im Rahmen der ztl. Möglichkeiten)), MalteMCS (Bereitschaft zur Koordination, Diskussion, Moderation, im Rahmen der Möglichkeiten)Dein Name(Bereitschaft für...), Dein Name, Dein Name, Dein Name, Dein Name, Dein Name


Sitzungsprotokolle der Themenarbeitsgruppe
        Achtung, bitte das Datum vorher an den Protokoll-Termin anpassen! 


Pads in denen die Themenanträge / Thementexte zusammengestellt werden können: https://igw.piratenpad.de/6 https://igw.piratenpad.de/7

Anmerkung: Mir ist's grade etwas unklar, wie's hier (weiter) läuft. Die inhaltlichen Zusammenhänge zwischen dem Wiki- und dem Pad-Text erschließen sich nicht auf Anhieb und eine schriftliche Diskussion kann ich nicht finden (die gestartete im Pad ist weg und auf der hiesigen Diskussionsseite ist auch nicht wirklich was zu finden). Findet die Diskussion ausschließlich im Mumble statt und ist das Ergebnis dann außerhalb nicht mehr nachvollziehbar? -- Kaba 00:49, 17. Jan. 2013 (CET)

Demokratie wagen

Wahlrecht

Wahlrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA161

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4639.html

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein allgemeines, aktives und passives, deutsches Wahlrecht ein, welches von der Aufenthaltsdauer in Deutschland abhängig ist und nicht mehr nur von der Staatsangehörigkeit der einzelnen Person. Dies umfasst insbesondere: Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen und Volksabstimmungen. So soll auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit dauerhaft in Deutschland leben, die vollumfängliche Teilhabe an demokratischen Prozessen in diesem Staat ermöglicht werden.

Dieser Vorschlag ist verfassungswidrig. Gemäß Art 20 II GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk sind die Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Der Vorschlag sollte nicht in den Entwurf aufgenommen werden.
Hier sollten wir vor Konsolidierung das Problem der doppelten Stimmabgabe (im Land der Staatsangehörigkeit und in DE) diskutieren. -- Kaba 14:55, 2. Jan. 2013 (CET)

Zufällige Reihenfolge der Parteien und Kandidaten auf Wahlstimmzetteln

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA020

Die PIRATEN setzen sich für eine Änderung der Wahlgesetze auf allen Ebenen ein, um eine zufällige Positionierung der Parteien und Kandidaten auf jeweils allen Stimmzetteln zu gewährleisten. Die Reihenfolge soll dabei nicht mehr durch die Anzahl der Stimmen bei der letzten Wahl festgelegt sein, sondern zufällig ausgelost werden. Dies soll den sogenannten "Primacy-Effect" bzw. Primäreffekt (frühere Informationen haben einen stärkeren Effekt, als spätere) verhindern, welcher der Partei zugute kommt, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen bekommen hat. Der Unterschied zwischen der oberen und einer unteren Position erbrachte laut einigen Studien im Schnitt zwischen 2 bis 5 Prozent mehr Wählerstimmen. Eine schrittweise Einführung beginnend auf kommunaler Ebene soll weitere Erfahrungswerte für eine landes- und bundesweite Umsetzung liefern.

Mehr Demokratie bei der Bundestagswahl

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA068

Um Fraktions- und Parteiendruck auf Abgeordnete zu verringern und Mauscheleien bei der Vergabe "sicherer Listenplätze" entgegenzuwirken, wollen wir den Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Bundestags stärken. Zu diesem Zweck wollen wir die starre Listenwahl mit der Zweitstimme ersetzen durch mehrere Stimmen, die der Wähler nach Belieben auf die Kandidaten verschiedener Listen verteilen (Panaschieren), auf einzelne Kandidaten vereinen (Kumulieren) oder - wie bisher - an eine Landesliste in ihrer Gesamtheit vergeben (Listenwahl) kann.

Mehrmandatswahlkreise, Vorzugsstimme und Alternativstimme einführen

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA403 (reduziert um den Einleitungsteil)

Mehrmandatswahlkreise

Die Bundesrepublik ist seit 2002 in 299 Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils ein Abgeordneter direkt gewählt wird. Wir schlagen vor, dass zukünftig in jedem Wahlkreis drei bis fünf Abgeordnete direkt gewählt werden. In solchen Mehrmandatswahlkreisen könnte jede Partei mehrere Kandidaten aufstellen. Um die Zahl der Wahlkreisabgeordneten gleich zu halten, muss dann die Zahl der Wahlkreise entsprechend verringert werden.

Der Vorteil der Mehrmandatswahlkreise

Während bei Einerwahlkreisen die stärkste Partei bei den direkt gewählten Abgeordneten dominiert und es daher zu Überhangmandaten kommen kann, entspricht bei Mehrmandatswahlkreisen die Parteizugehörigkeit der direkt gewählten Abgeordneten stärker dem tatsächlichen Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament. Statt einer Mehrheitswahl im Wahlkreis handelt es sich um eine „kleine Verhältniswahl“. Überhangmandate sind dadurch praktisch ausgeschlossen. In einem Einmandatswahlkreis werden in aller Regel nur Kandidaten der beiden großen Parteien gewählt. Kleine Parteien schaffen nur in seltenen Ausnahmefällen ein Direktmandat.

Bei einem Wahlkreis mit fünf Abgeordneten reichen aber bereits rund acht bis 14 Prozent der Stimmen, um ein Mandat zu erlangen. Damit haben auch kleinere Parteien Chancen und sind motiviert, sich im Wahlkreis zu engagieren. Die geltende Grundmandatsklausel müsste dann angepasst oder ganz abgeschafft werden.

Vorzugsstimme

Den Wählern sollte auch bei der Listenstimme (Zweitstimme) die Möglichkeit gegeben werden, Personen zu wählen. Schon im Jahre 1976 wurde dies von der Enquete-Kommission „Verfassungsreform“ des Bundestags empfohlen, deren Vorschläge aber leider nie umgesetzt wurden: Eine Personalisierung des Wahlrechts bringe „eine echte Balancierung der Position der politischen Parteien bei der Kandidatenauswahl, ohne ihnen das Recht der Aufstellung der Kandidatenlisten zu beschneiden; diese Balancierung verhilft dazu, Wählereinfluss und Parteienmacht bei der Bestimmung der personellen Zusammensetzung der Volksrepräsentation in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und die Wechselbeziehungen zwischen den politischen Parteien und ihrer Wählerbasis zu verstärken.

Die Personalisierung würde in Anlehnung an das bayrische Landtagswahlrecht so geschehen, dass die Wähler die Möglichkeit bekämen, einen Kandidaten auf der Liste der Partei, die sie wählen, anzukreuzen. Hierzu müssten alle Kandidaten der Landesliste im jeweiligen Bundesland auf dem Stimmzettel erscheinen. Für die Mandatszuteilung wäre dann nicht mehr die Reihenfolge der Kandidaten entsprechend der Listenaufstellung entscheidend, sondern die Anzahl der Personenstimmen, die die Kandidaten erhalten haben.

Alternativstimme

Die Fünf-Prozent-Hürde kann sinnvoll sein, um einer Aufteilung des Parlaments in zu viele Fraktionen vorzubeugen. Sie schränkt aber den Grundsatz der Wahlgerechtigkeit ein und hat den Nachteil, die Wähler von der Wahl einer neuen Partei abzuhalten, da sie davon ausgehen müssen, dass ihre Stimme häufig „verschenkt“ ist. In der Tat entfallen meist fünf bis zehn Prozent der Stimmen auf Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, so dass das Votum dieser Wähler keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments hat.

Das kann verhindert werden, indem dem Wähler die Möglichkeit einer Alternativstimme eingeräumt wird für den Fall, dass seine eigentlich gewollte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Es könnte zum Beispiel ein zusätzliches Feld geben, in dem die Wähler eine weitere Partei ankreuzen. Dieses Kreuz gilt dann nur, wenn die zunächst gewählte Partei unter fünf Prozent bleibt. Die Wähler könnten aber auch die Möglichkeit bekommen, statt eines Kreuzes eine Zahl neben den Parteinamen zu schreiben. Sie könnten dann ihre erste Präferenz mit „1“ kennzeichnen, die zweitliebste Partei mit „2“ und so weiter. Wenn ihre erste Präferenz an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, würde die Stimme für die zweite Präferenz gelten, scheitert auch die, für die mit „3“ gekennzeichnete Partei und so weiter.

Wahlprüfung

Auch in Sachen Wahlprüfung haben die jüngsten Wahlen dringenden Reformbedarf erkennen lassen. Dies betrifft zum einen Streitigkeiten im Wahlzulassungsverfahren vor der Wahl. Hier muss die Möglichkeit geschaffen werden, gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse noch vor der Wahl gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen. Bei der nachträglichen Wahlprüfung darf nicht weiter das Parlament, dessen Wahl angefochten wird, in einem langwierigen Verfahren selbst über die eingegangenen Einsprüche entscheiden können, bevor ein unabhängiges Gericht angerufen werden kann. Wenn – wie nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2009 – ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mehrheitsverhältnisse im Parlament bestehen, dann muss ein effektives Wahlprüfungsverfahren eine gerichtliche Entscheidung noch vor Konstituierung des neu gewählten Parlaments und Bildung einer neuen Regierung gewährleisten. Es bietet sich an, die Entscheidung über Wahlzulassungsbeschwerden vor der Wahl sowie über nach der Wahl erhobene Einsprüche in erster Instanz einem Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu übertragen. Gegen dort zurückgewiesene Einsprüche sollte wie bisher die Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht offen stehen.

Wahlrecht ab 16

Bitte passenden Antrag einfügen, ich weiß grad nicht auswendig, welche bestehenden Anträge es dort schon gibt.

Abstimmungsrecht

Verankerung von Volksabstimmungen im Grundgesetz

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA619

Die Piratenpartei Deutschland fordert Volksabstimmungen und setzt sich dafür ein, dass unserer Regierung eine Pflicht zur Durchführung regelmäßiger Volksabstimmungen auferlegt wird und dieses im Grundgesetz verankert wird.

Einführung bundesweiter Volksentscheide

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA009

Einführung eines dreistufigen Verfahrens bei Initiativen aus dem Volk

1. Volksinitiative:

• 100.000 Stimmberechtigte unterschreiben in freier Sammlung für einen Gesetzentwurf oder eine Vorlage zu einem anderen Gegenstand der politischen Willensbildung (z.B. Handlungsaufforderung an die Bundesregierung).

• Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung im Bundestag, im Bundesrat und in deren Ausschüssen.

• Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden.

2. Volksbegehren:

• Halten die Bundesregierung oder 1/3 der Mitglieder des Bundestages das Volksbegehren für grundgesetzwidrig, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.

• Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von neun Monaten mindestens eine Million, bei Grundgesetzänderungen mindestens zwei Millionen Stimmberechtigte unterzeichnet haben. Die Eintragung kann auf dem Amt und in freier Sammlung erfolgen.

3. Volksabstimmung:

• Der Bundestag und ggf. der Bundesrat können eine eigene Vorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellen.

• Jeder Stimmberechtigte bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit den Stellungnahmen der Vertreter des Volksbegehrens sowie denen des Bundestages und Bundesrates.

• Es entscheidet wie bei Wahlen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

• Gesetze, die der Zustimmung der Länder bedürfen, kommen zustande, wenn zusätzlich die Zahl der Bundesratsstimmen jener Länder, in denen eine zustimmende Mehrheit im Volksentscheid erreicht wurde, der im Bundesrat erforderlichen Mehrheit entspricht (bei Grundgesetzänderungen: 2/3-Mehrheit).

Fakultatives Referendum Hat ein Volksbegehren ein parlamentarisch zustande gekommenes, aber noch nicht gegengezeichnetes und vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz zum Gegenstand, so ist es zustande gekommen, wenn es 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten unterschreiben. Ein solches Gesetz kann nur vorbehaltlich einer Annahme in dem so beantragten Volksentscheid in Kraft treten.

Obligatorisches Referendum Die Übertragung von Hoheitsrechten (auf die EU oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen) sowie Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung durch einen Volksentscheid.

Spendentransparenz Analog zum Parteiengesetz sollen Spenden oberhalb einer Bagatellgrenze, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, zeitnah offengelegt werden.

Information Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten. Vor dem Volksentscheid erhält jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur Informierung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheids erhält die Initiative eine staatliche Kostenerstattung.

Direkte Demokratie

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA003

Wir Piraten setzen uns dafür ein, die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen sowie Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern zugunsten der Bürger zu verbessern. Denn vor allem eingeschränkte Themenkataloge, hohe Unterschriftenquoren, fehlende Eintragungsmöglichkeiten, kurze Sammelfristen sowie oft unüberwindbare Abstimmungsklauseln erschweren in vielen Gemeinden und Bundesländern die Nutzung der direkten Demokratie erheblich.

Darüber hinaus fordern wir Piraten die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. Außerdem unterstützen wir die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Legislative.

Wir befürworten Abstimmungen über noch nicht ausgefertigte und in Kraft getretene Parlamentsbeschlüsse (fakultatives Referendum) sowie solche zwecks Bestätigung wichtiger EU-Reformen und Verfassungsänderungen (obligatorisches Referendum).

Direkte Demokratie auf Bundes- und EU-Ebene

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5223.html

Wir Piraten wollen die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern und streben die Einführung eines dreistufigen Verfahrens, bestehend aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene an, um Initiativen von Bürgern und verbindliche direktdemokratische Entscheidungen zu ermöglichen.

Inhalte dieser Initiativen sollen Gesetzentwürfe, aber auch alle anderen Gegenstände der politischen Willensbildung sein können, die bisher nur von Bundestag und Bundesrat im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit behandeln werden dürfen. Ebenso wie die Handlungen von Bundestag und Bundesrat, müssen Volksentscheide grundgesetzkonform sein. Volksentscheide dürfen ebenso das Grundgesetz ändern, müssen aber auch dabei die entsprechenden Grundgesetz-Vorgaben beachten. Diese Klarstellung betont die Bedeutung der Grund-, Menschen- und Minderheitenrechten, die es zu schützen und verteidigen gilt. Bereits eine geringe Zahl von Bundestagsabgeordneten sollen eine Volksinitiative durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen können. Auch Personenwahlen, zum Beispiel die Wahl des Bundeskanzlers oder des Bundestagspräsidenten sollen mit Hilfe dieses speziellen Verfahrens nicht möglich sein.

Wir wollen erreichen, dass die Hürden und Quoren bei diesem dreistufigen Verfahren möglichst gering sind, um generell die Erfolgsaussichten von Initiativen aus dem Volk zu erhöhen. Bei Initiativen, die eine Grundgesetzänderung zum Ziele haben, sollen jedoch eine möglichst breite Zustimmung der Bevölkerung und entsprechende Quoren erforderlich sein. Wir Piraten werden, insbesondere wenn wir im Parlament vertreten sind, Initiativen und Entscheidungen aus dem Volk konstruktiv und kritisch begleiten. Neben möglichst breiten und informierten gesamtgesellschaftlichen Debatten über die Initiativen wird unser besonderes Augenmerk darauf liegen, auf Diskriminierungen und Verletzungen von Grundrechten schon im Ansatz öffentlich hinzuweisen und diese so zu verhindern.

Zur Einführung eines solchen Verfahrens ist eine umfassende und detailliert auszuarbeitende Grundgesetzänderung nötig. Wir wollen diese Möglichkeit, auch mit Hilfe von anderen Parteien und Organisationen, prüfen und dem Gesetzgeber geeignete Umsetzungsvorschläge unterbreiten. Selbstverständlich bedarf unserer Auffassung nach auch eine solche umfangreiche Grundgesetzänderung der Bestätigung durch einen Volksentscheid.

Wir unterstützen auch die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Legislative.
Wir befürworten generell Abstimmungen über noch nicht ausgefertigte und in Kraft getretene Parlamentsbeschlüsse (fakultatives Referendum) sowie solche zwecks Bestätigung wichtiger EU-Reformen und Verfassungsänderungen (obligatorisches Referendum).

Wie jede demokratische Mehrheitsentscheidung haben auch Volksentscheide ihre Grenzen. Wir wollen die Bürger in den demokratischen Prozess einbinden, vertreten aber weiterhin den Grundsatz, dass die Freiheit des Einzelnen auch vor Mehrheiten geschützt werden muss.


Transparenz

Ich konnte leider nicht dabei sein am 6.12., aber hier schon mal der erste Link dazu: http://www.nrw.mehr-demokratie.de/piraten-transparenz.html Ich war 2007 auch bei der VI Mehr Demokratie beim Wählen dabei.

--Stoppoker 14:06, 13. Dez. 2012 (CET)

Zeitbedarf für Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten transparent machen

Initiative i4706: Zeitbedarf für Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten transparent machen (mangels Interesse im LQFB gescheitert, aber vielleicht trotzdem gut)

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass alle Bundestagsabgeordneten regelmäßig darüber Auskunft geben müssen, wie viel Arbeitszeit sie mit Nebentätigkeiten verbringen.

Das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages sehen vor, dass Abgeordnete neben ihren Mandaten zusätzlich beruflichen oder sonstigen Tätigkeiten nachgehen dürfen. Das ist sicherlich in vielen Fällen verständlich, in anderen weniger. Trotzdem sollen die Wähler in allen Fällen das Recht bekommen, nachzuvollziehen wie viel Energie die Abgeordneten in diese Nebentätigkeiten stecken. Die bisherigen Anzeigepflichten der Abgeordneten bleiben dabei unberührt.

Die Piratenpartei fordert eine Ergänzung von §44b, AbgGes um den neuen Punkt "2b. die Fälle eine Pflicht zur Anzeige der für Nebentätigkeiten aufgewandten Arbeitszeit oberhalb festgelgter Mindestzeiten;"

Die Geschäftsordnung des Bundestages (insbesondere Anlage 1) ist entsprechend anzupassen, wobei

  • die aufgewendeten Arbeitsstunden pro Quartal, angegeben für die einzelnen Monate, mit der üblichen Frist (§1(6)) anzuzeigen sind;
  • die aufgewendeten Arbeitsstunden pro Nebentätigkeit kaufmännisch auf volle Stunden zu runden sind; die Bagatellgrenze liegt bei 10 Stunden pro Monat in der Summe aller Nebentätigkeiten;
  • die aufgewendeten Arbeitsstunden, mit ihrer Monatssumme, unter die Veröffentlichungspflicht (§3) fallen;

Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin

Bitte entsprechende Anträge eintragen

Mitbestimmung

Hinweis: Das Thema "betriebliche Mitbestimmung" wird im Bereich "Arbeit und Soziales" behandelt. Guckst Du hier Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Wahlprogramm/Arbeit_und_Soziales#Arbeitsmarkt und hier Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Wahlprogramm/Arbeit_und_Soziales#Mitbestimmung. R2Dine 15:19, 7. Jan. 2013 (CET)


Reform Bundestag und Gesetzgebungsverfahren

Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten auf Bezüge anrechnen

Initiative i4707: Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten auf Bezüge anrechnen (mangels Interesse im LQFB gescheitert, aber vielleicht trotzdem gut)

Der nächste Bundesparteitag möge die folgende Forderung an eine geeignete Stelle in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass

  1. alle Einkünfte, die ein Bundestagsabgeordneter neben seinem Mandat erzielt auf seine Abgeordnetenentschädigung und die Geldleistungen seiner Amtsausstattung angerechnet, d.h. von diesen abgezogen werden und
  2. entsprechend auch die Altersentschädigung reduziert werden.

Abgeordnete des Bundestages erhalten eine Abgeordnetenentschädung und eine Amtsausstattung, die ihnen die unabhängige Ausübung ihres Mandates ermöglichen sollen. Darüber hinaus erhalten sie unter gewissen Bedingungen eine Altersentschädigung. Abgeordnete, die Teile ihrer Zeit aufwenden, um zusätzliche Einkommen durch Nebentätigkeiten zu erzielen, haben keinen höheren Finanzbedarf zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit, als Abgeordnete ohne zusätzliche Einnahmen. Diese Zusatzeinnahmen können also ohne Schaden für die Demokratie und die Unabhängigkeit der Abgeordneten verrechnet werden. Ebenso kann die Altersentschädigung entsprechend gemindert werden, da davon auszugehen ist, dass über die Nebentätigkeiten unabhängige Ansprüche erworben werden.

Die Piratenpartei fordert deshalb

  • einen neuen §14a, AbgGes: "Die nach §44b anzugebenden Einkünfte werden von den Leistungen nach §11 und §12 einbehalten und fließen wieder dem Bundeshaushalt zu."; und
  • einen neuen Absatz 2 zum §20, AbgGes: "Der Steigerungssatz nach (1) verringert sich um den selben Anteil, der dem Mitglied nach §14a für das betreffende Jahr einbehalten wurde.", der bisherige Text von §20 wird mit "(1)" gekennzeichnet.

Die Geschäftsordnung des Bundestages (insbesondere Anlage 1) ist entsprechend anzupassen, wobei

  • die erzielten Einnahmen pro Quartal, angegeben für die einzelnen Monate, mit der üblichen Frist (§1(6)) anzuzeigen sind; die Einnahmen werden rückwirkend verrechnet;
  • die die Monatssummen der Einnahmen unter die Veröffentlichungspflicht (§3) fallen.


Reparlamentarisierung

Es gibt eine interessante aktuelle LQFB-Ini ... können wir die hier reinbekommen? -- Kaba 15:27, 2. Jan. 2013 (CET)
Bekommen wir zusammen einen Antrag zur Ächtung des "Fraktionszwangs" hin? Ist da Interesse? -- Kaba 15:27, 2. Jan. 2013 (CET)
Das wird m.E. durch die Ini schon impliziert: online Diskussionen und Abstimmungen in "Parliament Feedback" helfen, die Fraktionsdisziplin zu überwinden. Dort stärker betonen! -- aboettcher 22:24, 5. Jan. 2013 (CET)


Basisdemokratie

Die Piratenpartei Deutschland sieht sich nicht nur dem Prinzip der "Liquid Democracy", also einem variablen System der repräsentativen Demokratie verbunden, sondern ebenso der Idee der Basisdemokratie, bei der jeder Wähler die gleichen Chancen und Möglichkeiten hat, die Politik mit zu bestimmen. Um eine ausgewogene Lösung zu finden, muss die gesellschaftspolitische langfristige Visionen eines mündigen und beteiligten Bürgers im Vordergrund stehen.

Die Piratenpartei setzt sich für den Einsatz von Liquid Democracy z.B. in Form von Liquid Feed-Back ein. So lange aber kein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Umsetzung geschaffen werden kann, sollen folgende Grundsätze beachtet werden:

a. Delegationen sollen in LQFB vorläufig nicht angewandt werden.

b. Das Quorum muss nach der durchschnittlichen Beteiligung an den Abstimmungen über dieses Thema bestimmt werden.

c. Die Ergebnisse der Abstimmung dürfen nicht nach abstimmenden Teilnehmern aufgeschlüsselt angezeigt werden. Wer sich als Unterstützer zu erkennen geben will, kann dies in Form einer formalen Unterstützung tun, die veröffentlicht wird.

d. Die Ergebnisse der Abstimmungen in LQFB dürfen keine verbindliche Bedeutung erhalten, sie sind lediglich eine Empfehlung. Sie müssen durch entsprechende offizielle demokratische Legitimationsverfahren bestätigt wurden.

basiert auf:

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/X009 Wer mit uns über eine Verschmelzung oder Änderung des Antrags sprechen will, wende sich bitte an h.balzus@gmx.de (Derzeitiger Koordinator AG Friedenspolitik)


Selbstbestimmungsrecht

Auch wenn die Piratenpartei sich für die Ideale von Demokratie und Menschenrechte international einsetzt, erkennen wir das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Menschen in einem Staat an, die Gesellschaftsform frei zu wählen. Gleichzeitig setzt sich die Piratenpartei für den Schutz und die Rechte von Minderheiten in allen Staaten ein. Europas positive Beispiele (z.B. Sorben, Dänen in Deutschland, Deutsche in Belgien) für Minderheitenschutz können weltweit zur Sicherung des Friedens beworben werden.

basiert auf Punkt 07 vom Grundsatzprogrammantrag:


https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA204 Wer mit uns über eine Verschmelzung oder Änderung des Antrags sprechen will, wende sich bitte an h.balzus@gmx.de (Derzeitiger Koordinator AG Friedenspolitik)


Informationsfreiheitsgesetz

(Reform des Parteienrechts)

Antrag von LunaLoof :

Wir Piraten wollen uns dafür einsetzen, dass das Parteienrecht modernisiert wird und auch andere demokratische Mittel, insbesondere die Urwahl, bei innerparteilichen Abstimmungen und Wahlen zum Einsatz kommen dürfen.

Damit sich die Bewerber bei Wahlen ausreichend vorstellen können und auch das Fragerecht nicht eingeschränkt wird, sollen die Möglichkeiten der Informations- und Videotechnik entsprechend eingesetzt werden.

Begründung:

Auch die innerparteiliche Demokratie liegt uns am Herzen. Das Parteiengesetz und die Wahlgesetze beschränken die Teilnahme an der innerparteilichen verbindlichen Meinungsbildung auf die Instrumente Mitglieder- oder Delegiertenversammlung.

Damit wird es heutigen Anforderungen und technischen Möglichkeiten nicht gerecht. Reine Mitgliederversammlungen können nur von denjenigen besucht werden, die ausreichend Zeit und Geld hierzu haben und haben natürliche Kapazitätsgrenzen aufgrund der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten.

(weitere Themenblöcke)