HSG:Hagen
Aus Piratenwiki
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 21.11.2009 in Hagen.
§ 1 Name, Sitz.
Die Hochschulgruppe führt den Namen „Piraten-Hochschulgruppe Hagen”. Der Sitz ist an der FernUniversität in Hagen. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt.
§ 2 Zweck und Ziele.
(1) Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piratenbewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannt zu machen.
(2) Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung. Dies umfasst sowohl das Recht, die Weitergabe von Daten zu untersagen als auch die Freiheit, bestimmte Daten auch tatsächlich auf direktem Wege bestimmten Adressaten freigeben zu können, insbesondere innerhalb der selben Institution, wenn dadurch die Vervielfältigung und der Versand der geschützten Information unter Aufwand des vom Datenschutz Begünstigten vermieden werden kann.
(3) Bespitzelung innerhalb der Studierendenvertretung ist abzulehnen. Abrechnungen der Studierendenvertreter sind zu vereinfachen. Als Mittel gegen detaillierte Datenerhebungen wird eine umfassendere Pauschalierung befürwortet.
(4) Hochschulpolitik muss transparent sein. Entscheidungen der Hochschulleitung müssen für einen verständigen Außenstehenden nachvollziehbar sein.
(5) Studenten der FernUniversität in Hagen sollten sich auf Anfrage kostenfrei auch zu den Online-Versionen von einzelnen Kursen, die sie nicht belegen, freischalten lassen dürfen. Mitgliedern der Studierendenvertretung sollte der Kurs „Konflikte und wie wir sie lösen” des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie freigeschaltet werden.
(6) Bildung muss für jeden Menschen ohne unüberwindbare Hindernisse und in einem fairen Verfahren, das nicht nur auf die Abiturnoten abstellt, zugänglich sein.
(7) Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse sollten frei zugänglich sein.
§ 3 Mitgliedschaft.
(1) Nur natürliche Personen mit Bezug zur FernUniversität in Hagen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe an.
(2) Die Mitgliedschaft wird beendet durch Tod oder Austritt des Mitglieds.
(3) Der Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.
§ 4 Finanzen.
(1) Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehender.
(2) Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.
§ 5 Organe.
Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Die Mitgliederversammlung.
(1) Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt analog zum Wahlrhythmus an der FernUniversität in Hagen mindestens einmal in zwei Jahren, bei außerplanmäßigen Neuwahlen jedoch entsprechend öfter.
(2) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Entlastung des Vorstands. Sie wählt innerhalb von drei Monaten vor regulären Wahlen zum Studierendenparlament auch die Mitglieder des Vorstands.
(3) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
(4) Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen.
(5) Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(7) Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.
§ 7 Vorstand.
(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter sowie einem Kassenwart, sofern ein solcher bestimmt wurde.
(2) Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer gewählt wurde.
§ 8 Satzungsänderungen.
(1) Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
(2) Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.
§ 9 Auflösung.
(1) Wenn die Hochschulgruppe keine Mitglieder mehr hat, löst sie sich auf.
(2) Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung der Piratenpartei Deutschland zu.
sorry, irgendwie klappt das noch nicht mit dem Kontakt-Button: um mit der HSG Hagen Kontakt aufzunehmen, schreibt einfach eine Mail an peperinyo beim großen grünen Mailanbieter, der aus dem Englischen übersetzt Freinetz.de heißen würde (Umschreibung dient der Vermeidung von Spam) - sorry für die schlechte Organisation, Gründung sehr spontan und unter Zeitdruck wegen der Anmeldefrist!
