HE:Vorstand/Geschäftsordnung/2016-07-20

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Geschäftsordnung des Hessischen Vorstands beschlossen am 28.12.2016
Zur


GO vom 28.12.2016 Geschäftsordnung für Landesvorstand 17. Dezember 2016 beim LPT 2016.1 gewählt:


§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, den Beschlüssen des Landesparteitags, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und die Vertretung des Landesverbands nach außen. Des weiteren fördert und koordiniert er die Zusammenarbeit der Mandatsträger und Fraktionen in Hessen und unterstützt sie bei der Umsetzung unseres Programms. Er wird hierbei vom zweiten Beisitzer unterstützt. Er bereitet die Teilnahme an Wahlen vor und wird dabei von dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem politischen Geschäftsführer unterstützt. Den politischen Geschäftsführer unterstützt er bei der Öffentlichkeitsarbeit. Gemeinsam mit dem Stellvertrenden Vorsitzenden obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit.
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Er unterstützt den Beisitzer 2 bei der Organisation der innerparteilichen Fortbildung und Weiterentwicklungen in der Partei. Außerdem unterstützt er den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Er unterstützt den Politischen Geschäftsführer bei der Öffentlichkeitsarbeit und den Generalsekretär bei der inneren Verwaltung des Landesverbands. Zusammen mit dem Vorsitzenden obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit
  3. Politischer Geschäftsführer: Der politische Geschäftsführer koordiniert die außerparlamentarische Umsetzung des politischen Programms und die programmatische Weiterentwicklung. Weiterhin ist er für die Vernetzung mit Interessensgruppen (z.B. NGOs, Lobbyverbände, etc.) außerhalb der Partei zuständig. Er verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit und wird dabei vom Vorsitzenden und Stellvertrenden Vorsitzenden unterstützt. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Zusammen mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden vertritt er den Landesverband nach außen. Gemeinsam mit der Beisitzerin 1 trägt er die Verantwortung für die Organisation von Wahlen.
  4. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Vorgänge der IT-Beauftragungen, die Umsetzung des Datenschutzes und die Vertretung nach innen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen. Er ist weiterhin verantwortlich für die innerparteilichen Meinungsbildungstools (vMB, BEO, WikiArguments, LimeSurvey etc.).
  5. Schatzmeisterin: Der Schatzmeisterin obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, das Spendenwesen und die Vertretung des Landesverbands nach außen.
  6. Beisitzerin 1 (Judith Geier): Die erste Beisitzerin unterstützt den Politischen Geschäftsführer bei der Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzung von Aktionen und mit ihm gemeinsam trägt sie die Verantwortung für die Organisation von Wahlen.
  7. Beisitzer 2 (Michael Kittlaus): Der zweite Beisitzer koordiniert die Themenbeauftragungen. Ihm obliegt die innerparteiliche Bildung. Weiterhin unterstützt den Vorsitzenden bei der Mandatsträgerbetreuung. Des Weiteren obliegt ihm die innerparteiliche Vernetzung.
  8. Beisitzer 3 (Karlheinz Zoth): Der dritte Beisitzer führt die Dokumentation der Vorstandsbeschlüsse und -protokolle durch und kontrolliert die Umsetzung von Beschlüssen. Er unterstützt die Arbeit des Generalsekretärs und der Schatzmeisterin. Er kümmert sich um den Posteingang (Postfach) und den Betrieb der Landesgeschäftsstelle.


§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen. Der Vorstand ist beschlussfähig, sobald mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  3. Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Die Antragstellung erfolgt per Email an vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de. Die Abstimmung erfolgt in einer Ticketsoftware (z.B. Redmine) und kann in dringenden Fällen auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sofern durch eine Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden, erfolgt die Veröffentlichung und der Abstimmung des Antrags. In Ausnahmefällen dürfen Beschlüsse auch reaktiv publiziert werden. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen, sobald mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss ist abgelehnt, wenn mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt oder sich aktiv enthalten haben. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden nach der Entscheidung im Protokoll der nächsten regulären Vorstandssitzung beigefügt.
  4. Die Geschäftsordnung kann abweichend von §3 (1) lediglich mit 2/3-Mehrheit des gesamten Vorstands geändert werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen.
  5. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
  6. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    1. per Eintrag in die TO im Piratenwiki
    2. in der Textform an den Vorstand (z.B. vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de)
  7. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
  8. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner aus dem Vorstand und einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung.
  9. Der Vorstand bezieht bei wichtigen Entscheidungen und bei Vertretung von noch nicht durch Parteitage verabschiedeten politischen Positionen, sowie auf Antrag die Mitglieder des Landesverbands durch virtuelle Meinungsbilder ein.
  10. Das Abstimmverhalten der Schatzmeisterin oder ihres Vertreters bei Anträgen im Schatzmeisterclub erfordert einen Beschluss des Vorstands.


§4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzung wird geleitet von einem zu Beginn der Sitzung ernannten Moderator.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen und fernmündlich statt. Bei berechtigtem Interesse kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  3. Vorstandssitzungen sollen mindestens einmal pro Monat an einem Mittwoch stattfinden. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten regulären Vorstandsitzung bekannt. Bei nicht vorhandener Beschlussfähigkeit des Vorstands vertagt sich die Sitzung auf den nächsten regelmäßigen Termin.
  4. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  5. Von jeder offenen Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht. Der Protokollant wird zu Beginn einer jeden Sitzung ernannt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die Pflege der Mitgliederdaten in dieser Datenbank.
  2. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  3. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

  1. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie die Schatzmeisterin. Sie erhält Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten des Landesverbandes ohne Betragsbeschränkung. Zur Vertretung ist der Beisitzer 3 einzelverfügungsberechtigt. Die Bank wird von der Verpflichtung befreit, die Verfügungseinschränkung in der Geschäftsordnung zu berücksichtigen.
  2. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Regelung für Beauftragungen

  1. Beauftragungen sind im Regelfall über die Hessische Ankündigungsliste und Website auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die Dauer der Ausschreibung anzugeben.
  2. Die Entscheidung für eine Beauftragung erfolgt öffentlich, sofern kein Widerspruch durch die Bewerber eingelegt wird.
  3. Finanzrelevante Entscheidungen im Rahmen der Beauftragung dürfen nur einvernehmlich mit der Landesschatzmeisterin - oder im Verhinderungsfall mit dem Beisitzer 3 - getroffen werden.
  4. Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Landesvorstand gültig und wird auf der Website veröffentlicht.

§9 Ansprechpartner im Vorstand

Für die Mitglieder eines jeden hessischen Kreises wird ein Vorstandsmitglied benannt, das als primärer Ansprechpartner im Vorstand fungiert. Die Verteilung ist wie folgt:

  1. Herbert Förster
    1. KV Frankfurt
    2. KV Wetterau
    3. Vogelsbergkreis
    4. KV Wiesbaden
    5. KV Hochtaunus
    6. Lahn-Dill-Kreis
    7. Rheingau-Taunus-Kreis
  1. Robin Geddert
    1. Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    2. KV Kassel-Stadt-Land-Web
    3. KV Fulda
    4. Lahn-Dill-Kreis
  1. Boris Behnke
    1. Werra-Meissner-Kreis
    2. KV Kassel Stadt-Land-Web
  1. Bert Knoop
    1. KV Groß-Gerau
    2. KV Main-Kinzig
    3. KV Main-Taunus
  1. Nicole Staubus
    1. KV Waldeck-Frankenberg
    2. KV Schwalm-Eder-Kreis
    3. KV Limburg-Weilburg
  1. Judith Geier
    1. KV Marburg-Biedenkopf
    2. KV Gießen
  1. Michael Kittlaus
    1. KV Darmstadt / Darmstadt-Dieburg/ Odenwald
    2. KV Bergstraße
  1. Karlheinz Zoth
    1. KV Offenbach-Stadt
    2. KV Offenbach-Land



GO vom 20.4.2016


§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, den Beschlüssen des Landesparteitags, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und die Vertretung des Landesverbands nach außen. Des weiteren fördert und koordiniert er die Zusammenarbeit der Mandatsträger und Fraktionen in Hessen und unterstützt sie bei der Umsetzung unseres Programms. Der Vorsitzende koordiniert die außerparlamentarische Umsetzung des politischen Programms und die programmatische Weiterentwicklung. Er bereitet die Teilnahme an Wahlen vor und wird dabei von dem stellvertretenden Vorsitzenden unterstützt. Er verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit. Gemeinsam mit dem Beisitzer obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit.
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Weiterhin koordiniert und betreut er die Themenbeauftragten. Zu seinen Aufgaben zählt ebenso die innerparteiliche Fortbildung und Weiterentwicklungen in der Partei. Außerdem unterstützt er den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen.
  3. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Vorgänge der IT-Beauftragungen und die Vertretung nach innen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen. Er ist weiterhin verantwortlich für die innerparteilichen Meinungsbildungstools (vMB, BEO, WikiArguments, LimeSurvey etc.).
  4. Schatzmeisterin: Der Schatzmeisterin obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen. Zusätzlich obliegt ihr die Dokumentation der Vorstandsbeschlüsse und -protokolle.
  5. Beisitzer: Dem Beisitzer obliegt die Kontrolle ob Beschlüsse auch umgesetzt werden. Weiterhin unterstützt er den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Zusammen mit dem Vorsitzenden obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit Außerdem unterstützt er die Schatzmeisterin bei ihren Aufgaben (Buchhaltung, sowie die Erstellung und Pflege der Budgets).

§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit der Anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  3. Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Die Antragstellung und Abstimmung erfolgt per Email an vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de. Die Abstimmung kann in dringenden Fällen auch fernmündlich erfolgen. Sofern durch eine Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden, erfolgt die Veröffentlichung des Antrages und der Abstimmung zusätzlich auf der Mailingliste liste (at) piratenpartei-hessen (dot) de. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen, sobald mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss ist abgelehnt, wenn mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt oder sich aktiv enthalten haben. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden nach der Entscheidung zeitnahe auf der Hessischen Ankündigungsliste veröffentlicht und dem Protokoll der nächsten regulären Vorstandssitzung beigefügt.
  4. Die Geschäftsordnung kann abweichend von §3 (1) lediglich mit 2/3-Mehrheit des gesamten Vorstands geändert werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen.
  5. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
  6. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    • per Eintrag in die TO im Piratenwiki
    • in der Textform an den Vorstand (z.B. vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de)
  7. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
  8. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner aus dem Vorstand und einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung.
  9. Der Vorstand bezieht bei wichtigen Entscheidungen und bei Vertretung von noch nicht durch Parteitage verabschiedeten politischen Positionen, sowie auf Antrag die Mitglieder des Landesverbands durch virtuelle Meinungsbilder ein.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzung wird geleitet von einem zu Beginn der Sitzung ernannten Moderator.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen und fernmündlich statt. Bei berechtigtem Interesse kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  3. Vorstandssitzungen sollen regelmäßig einmal pro Monat an einem Mittwoch stattfinden. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten regulären Vorstandsitzung bekannt. Bei nicht vorhandener Beschlussfähigkeit (weniger anwesende Vorstandsmitglieder, als für einen Beschluss mit absoluter Mehrheit des Vorstandes nötig sind) des Vorstands vertagt sich die Sitzung auf den nächsten regelmäßigen Termin.
  4. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  5. Von jeder offenen Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht. Der Protokollant wird zu Beginn einer jeden Sitzung ernannt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die Pflege der Mitgliederdaten in dieser Datenbank.
  2. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  3. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

  1. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie die Schatzmeisterin. Sie erhält Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten des Landesverbandes ohne Betragsbeschränkung. Zur Vertretung ist der Beisitzer einzelverfügungsberechtigt. Die Bank wird von der Verpflichtung befreit, die Verfügungseinschränkung in der Geschäftsordnung zu berücksichtigen.
  2. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Regelung für Beauftragungen

  1. Beauftragungen sind im Regelfall über die Hessische Ankündigungsliste und Website auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die Dauer der Ausschreibung anzugeben.
  2. Die Entscheidung für eine Beauftragung erfolgt öffentlich, sofern kein Widerspruch durch die Bewerber eingelegt wird.
  3. Finanzrelevante Entscheidungen im Rahmen der Beauftragung dürfen nur einvernehmlich mit der Landesschatzmeisterin - oder im Verhinderungsfall mit dem Beisitzer - getroffen werden.
  4. Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Landesvorstand gültig und wird auf der Website veröffentlicht.

§9 Ansprechpartner im Vorstand

Für die Mitglieder eines jeden hessischen Kreises wird ein Vorstandsmitglied benannt, das als primärer Ansprechpartner im Vorstand fungiert. Die Verteilung ist wie folgt:

  1. Christian Hufgard
    1. KV Groß-Gerau
    2. KV Wiesbaden
    3. Rheingau-Taunus-Kreis
    4. KV Limburg-Weilburg
  2. Michael Kittlaus
    1. KV Darmstadt / Darmstadt-Dieburg/ Odenwald
    2. KV Gießen
    3. KV Vogelsberg
    4. KV Fulda
    5. KV "Vergessene"
  3. Bert Knoop
    1. KV Offenbach-Land
    2. KV Bergstraße
    3. KV Main-Kinzig-Kreis
    4. KV Offenbach-Stadt
  4. Jeanette Westphal
    1. KV Frankfurt
    2. KV Hochtaunuskreis
    3. KV Main-Taunus-Kreis
    4. KV Wetterau
    5. Lahn Dill Kreis
    6. Hersfeld Rotenburg
  5. Michael Behrendt
    1. Waldeck Frankenberg
    2. Schwalm Eder Kreis
    3. Werra Meissnerkreis
    4. KV Kassel Stadt Land Web
    5. KV Marburg-Biedenkopf


______________________________14.10.2015_________________________

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, den Beschlüssen des Landesparteitags, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und die Vertretung des Landesverbands nach außen. Des weiteren fördert und koordiniert er die Zusammenarbeit der Mandatsträger und Fraktionen in Hessen und unterstützt sie bei der Umsetzung unseres Programms. Er bereitet die Teilnahme an Wahlen vor und wird dabei von dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem politischen Geschäftsführer unterstützt. Den politischen Geschäftsführer unterstützt er bei der Öffentlichkeitsarbeit. Gemeinsam mit dem Beisitzer obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit.
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Weiterhin koordiniert und betreut er die Themenbeauftragten. Zu seinen Aufgaben zählt ebenso die innerparteiliche Fortbildung und Weiterentwicklungen in der Partei. Außerdem unterstützt er den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen.
  3. Politischer Geschäftsführer: Der politische Geschäftsführer koordiniert die außerparlamentarische Umsetzung des politischen Programms und die programmatische Weiterentwicklung. Weiterhin ist er für die Vernetzung mit Interessensgruppen (z.B. NGOs, Lobbyverbände, etc.) außerhalb der Partei zuständig. Er verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit und wird dabei vom Vorsitzenden unterstützt. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Zusammen mit dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden vertritt er den Landesverband nach außen. Er unterstützt den Generalsekretär bei Vorgängen in der IT-Beauftragung.
  4. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Vorgänge der IT-Beauftragungen und die Vertretung nach innen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen. Er ist weiterhin verantwortlich für die innerparteilichen Meinungsbildungstools (vMB, BEO, WikiArguments, LimeSurvey etc.).
  5. Schatzmeisterin: Der Schatzmeisterin obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen. Zusätzlich obliegt ihr die Dokumentation der Vorstandsbeschlüsse und -protokolle.
  6. Beisitzer: Dem Beisitzer obliegt die Kontrolle ob Beschlüsse auch umgesetzt werden. Weiterhin unterstützt er den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Zusammen mit dem Vorsitzenden obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit Außerdem unterstützt er die Schatzmeisterin bei ihren Aufgaben (Buchhaltung, sowie die Erstellung und Pflege der Budgets).

§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit der Anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  3. Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Die Antragstellung und Abstimmung erfolgt per Email an vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de. Die Abstimmung kann in dringenden Fällen auch fernmündlich erfolgen. Sofern durch eine Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden, erfolgt die Veröffentlichung des Antrages und der Abstimmung zusätzlich auf der Mailingliste liste (at) piratenpartei-hessen (dot) de. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen, sobald mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss ist abgelehnt, wenn mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt oder sich aktiv enthalten haben. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden nach der Entscheidung zeitnahe auf der Hessischen Ankündigungsliste veröffentlicht und dem Protokoll der nächsten regulären Vorstandssitzung beigefügt.
  4. Die Geschäftsordnung kann abweichend von §3 (1) lediglich mit 2/3-Mehrheit des gesamten Vorstands geändert werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen.
  5. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
  6. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    • per Eintrag in die TO im Piratenwiki
    • in der Textform an den Vorstand (z.B. vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de)
  7. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
  8. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner aus dem Vorstand und einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung.
  9. Der Vorstand bezieht bei wichtigen Entscheidungen und bei Vertretung von noch nicht durch Parteitage verabschiedeten politischen Positionen, sowie auf Antrag die Mitglieder des Landesverbands durch virtuelle Meinungsbilder ein.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzung wird geleitet von einem zu Beginn der Sitzung ernannten Moderator.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen und fernmündlich statt. Bei berechtigtem Interesse kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  3. Vorstandssitzungen sollen regelmäßig einmal pro Monat an einem Mittwoch stattfinden. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten regulären Vorstandsitzung bekannt. Bei nicht vorhandener Beschlussfähigkeit (weniger anwesende Vorstandsmitglieder, als für einen Beschluss mit absoluter Mehrheit des Vorstandes nötig sind) des Vorstands vertagt sich die Sitzung auf den nächsten regelmäßigen Termin.
  4. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  5. Von jeder offenen Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht. Der Protokollant wird zu Beginn einer jeden Sitzung ernannt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die Pflege der Mitgliederdaten in dieser Datenbank.
  2. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  3. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

  1. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie die Schatzmeisterin. Sie erhält Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten des Landesverbandes ohne Betragsbeschränkung. Zur Vertretung ist der Beisitzer einzelverfügungsberechtigt. Die Bank wird von der Verpflichtung befreit, die Verfügungseinschränkung in der Geschäftsordnung zu berücksichtigen.
  2. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Regelung für Beauftragungen

  1. Beauftragungen sind im Regelfall über die Hessische Ankündigungsliste und Website auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die Dauer der Ausschreibung anzugeben.
  2. Die Entscheidung für eine Beauftragung erfolgt öffentlich, sofern kein Widerspruch durch die Bewerber eingelegt wird.
  3. Finanzrelevante Entscheidungen im Rahmen der Beauftragung dürfen nur einvernehmlich mit der Landesschatzmeisterin - oder im Verhinderungsfall mit dem Beisitzer - getroffen werden.
  4. Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Landesvorstand gültig und wird auf der Website veröffentlicht.

§9 Ansprechpartner im Vorstand

Für die Mitglieder eines jeden hessischen Kreises wird ein Vorstandsmitglied benannt, das als primärer Ansprechpartner im Vorstand fungiert. Die Verteilung ist wie folgt:

  1. Christian Hufgard
    1. KV Groß-Gerau
    2. KV Wiesbaden
    3. Rheingau-Taunus-Kreis
    4. KV Limburg-Weilburg
  2. Michael Kittlaus
    1. KV Darmstadt / Darmstadt-Dieburg/ Odenwald
    2. KV Gießen
    3. KV Vogelsberg
    4. KV "Vergessene"
  3. Alexander Schnapper
    1. KV Main-Kinzig
    2. KV Main-Taunus
    3. KV Hochtaunus
  4. Bert Knoop
    1. KV Offenbach-Land
    2. KV Bergstraße
    3. KV Offenbach-Stadt
  5. Jeanette Westphal
    1. KV Frankfurt
    2. KV Wetterau
    3. Lahn Dill Kreis
    4. Hersfeld Rotenburg
  6. Michael Behrendt
    1. Waldeck Frankenberg
    2. Schwalm Eder Kreis
    3. Werra Meissnerkreis
    4. KV Kassel Stadt Land Web
    5. KV Marburg-Biedenkopf

§10 Informationsweitergabe an Mitglieder

  1. Informationen, die der Vorstand hat, sind auf Anfrage an Mitglieder des LV herauszugeben, sofern dies nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht steht.
  2. Eine Ablehnung eines Informationsersuchens ist zu begründen.