HE:Struktur/AK/Basisdemokratie/Entwurf Plenum

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Konzept Mitbestimmung / „Basisdemokratie“ „Plenum 2008“ (reales & virtuelles Plenum)

Zitat: § 8 Part G Organe
(1) Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände. ..
(2) Die Satzung kann weitere der Willensbildung des jeweiligen Gebietsverbandes dienende Einrichtungen (Organe) vorsehen. Sie sind in der Satzung ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

Teilnehmerkreis Plenum, Ist und Ziel

Das im LV Hessen z. Zt. praktizierte „Plenum“ als regelmäßiges Treffen hessischer Piraten bietet eine Möglichkeit der Mitbestimmung / Mitwirkung an Beschlüssen des Vorstandes, aber ohne formale Grundlage (Satzung, Geschäftsordnung). Die mehrheitliche Verabschiedung von Plenums-Beschlüssen als Empfehlung an den Vorstand oder von Dokumenten und Arbeitspapieren erfolgt (nur) mit den Stimmen der persönlich Anwesenden.

Ziel der Initiative „Basisdemokratie“ ist die Erweiterung des Kreises der Teilnehmer an Abstimmungen des Plenums. Hierzu muß auch den nicht persönlich anwesenden hessischen Piraten die Möglichkeit gegeben werden,

  1. Im Vorfeld an einer Diskussion zu den behandelten Themen teilzunehmen.
  2. Auf anderem Weg an der zugehörigen virtuellen Abstimmung teilzunehmen.

Definition des Organs Plenum / Virtuelles Plenum

„Das Plenum ist eine Einrichtung / Organ des Landesverbandes mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand.“

  1. Das Plenum stellt die Entscheidungen des hessischen Landesverbands auf Mehrheitsbasis und verleiht den Entscheidungen sowohl nach Innen und als auch nach Außen mehr Gewicht. Sekundäres Ziel ist es, durch die transparente Meinungsbildung und Entscheidungsfindung möglichst viele Mitglieder in die aktive politische Arbeit mit einzubeziehen.
  2. Der Vorstand ist in seiner Geschäftsführung nicht an die Entscheidungen des Plenums gebunden.

Ziel dieser Definition soll das kooperative Zusammenarbeiten von Vorstand und Basis sein.
Der Vorstand sollte in seiner Geschäftsordnung festlegen, wie er mit den Beschlüssen und Empfehlungen des Plenums umgeht. Abstimmungen mit Konsequenzen für die geschäftsführende Tätigkeit des Vorstands sind mit dem Vorstand abzustimmen. Wenn keine Verständigung zwischen Einbringer der Abstimmung und dem Vorstand erzielt wird, werden die Sachverhalte Allen transparent zugänglich gemacht und auf der Diskussionsliste mit einer Stellungnahme des Vorstandes zur Diskussion gestellt.

Inhalt der Beschlüsse & Empfehlungen können zum Beispiel sein:

  • öffentliche Stellungnahmen des LV
  • Kooperationen und mögliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit und
  • parlamentarischen Vertretung von NGO's
  • Verwendung von Sach- und Finanzmitteln
  • Priorisierung von Projekten
  • Initiierung / Beauftragungen der AG'S oder Empfehlungen
  • konsensfähige Ausarbeitungen von Satzungsanträgen/ Programmänderungen für die Abstimmung am LPT

Plenum und Organisationsstruktur

Durch eine Änderung rsp. Erweiterung der Satzung auf (mindestens) LV-Ebene wird ein weiteres Parteiorgan „Plenum“ geschaffen.

Damit dieses Organ effizient und transparent arbeiten kann, hat es eine eigene, weitgehendste selbst verwaltende Struktur:

Abstimmungs- und Meinungsbildungsstruktur

Jeder Pirat hat das Recht, Anträge einzubringen und abstimmen zu lassen.

Hinterlegung der Abstimmungsinhalte im Wiki, Verwantwortlichkeiten

  • [ABSTIMMUNGWORTLAUT] – Einbringer
  • [DOKUMENTATION/QUELLEN] – Einbringer, Diskutanten
  • [BEGRÜNDUNG FÜR WAHLMÖGLICHKEITEN] – Einbringer, Diskutanten
  • [VORGESEHENE ZEITLICHE FRISTEN – DISKUSSION/ABSTIMMUNG] – Einbringer

Meinungsbildung in gesondertem Diskussionsmedium

  • Der Diskussionszeitraum sollte generell vom Einbringer so gewählt werden, dass je nach politischer Reichweite das Thema ausreichend diskutiert werden kann bzw. bei notwendiger Einhaltung terminlicher Fristen Entscheidungsdruck zu verhindern ist.
  • Ein Rückziehen der Abstimmung ist bis zum offiziellen Beginn der Abstimmung durch den Einbringer jederzeit möglich.
  • Es ist allen Piraten möglich, während der Diskussionsphase die Notwendigkeit einer Abstimmung zu verneinen („Hier besteht kein Handlungsbedarf“). Zeichnet sich eine Mehrheit mit dieser Meinung ab, zieht der Einbringer im Sinne der Kooperation die Abstimmung zurück.

Vorschlag Robert zum letzen Satz:
--> Weg! Ist zu schwammig und hat IMO keinen tieferen Sinn. Wenn jemand trotzdem abstimmen will, so soll er doch, oder? Es wird wohl so sein, dass lange nicht alle hessischen Piraten aktiv mitdiskutieren. Deshalb würde ich auch nix auf ein vorheriges inoffizielles Votum geben.


Abstimmung

Abstimmungsmöglichkeiten bei einer direkten Entscheidungsfindung:

  • JA
  • NEIN
  • ENTHALTUNG
  • HIER BESTEHT KEIN HANDLUNGSBEDARF

Bei einer Unterscheidungsabstimmung müssten entsprechende Formulierungen eingebracht werden.

Ablaufempfehlung

Einbringen des Antrages auf Diskussionsliste inkl. Dokumentation auf Wiki-Seite durch den Einbringer selbst
Virtuelle Diskussion: Minimum 10 – 12 Tage
Möglichkeit der realen Diskussion auf öffentlicher Vorstandssitzung
weitere virtuelle Diskussion, 3 Tage
Abstimmungszeitraum 3 Tage
Zusammenfassung und Veröffentlichung der Ergebnisse auf Wiki-Seite durch den Einbringer in einem Protokoll

Vorteil: erste Diskussionen virtuell, evtl. informationelle Ergänzungen sind im persönlichen Gespräch auf öffentlicher Vorstandssitzung möglich, informationelle Erweiterung der Diskussion auf die virtuelle Plattform, letztendlich Abstimmung mit gleichem Informationsstand aller Beteiligten virtuell auf der Abstimmungsliste.

(theoretisch auch im realen Plenum möglich --> Nachteil: unterschiedlicher Informationstand der virtuellen und realen Diskussionsteilnehmer bzw. Abstimmender)

Jede Abstimmung erfolgt in einem eigenen Thread, der sich wiederum in entsprechende Abstimmungszweige unterteilt.

Über die Stimmwertung muss noch diskutiert werden.

Vorschlag Stefan, Walter:
2/3 Mehrheit unabdingbar und somit ist ein Ergebnis für Jeden klar nachvollziebar.

Gremium (Erweiterung des Aufgabenbereichs des Wiki-Gremiums, zunächst ohne Abgrenzungsbereiche)

Generell sind analog einer realen Versammlung auch bei diesem Vorschlag für das Virtuelle Plenum die Funktionen eines Versammlungsleiter bzw. Protokollführers etc. denkbar. Für die Einführungszeit ist jedoch ein zugeordnetes Team sinnvoll, um etwaige Unklarheiten zu beseitigen, Startschwierigkeiten zu begegnen oder in Diskussionen moderierend einzugreifen. Ziel ist es jedoch, Abstimmungs- und Meinungsbildungsstrukturen weitgehend offen und selbstregulierend zu gestalten.

Wiki-AK-Basisdemokratie

Hier wäre auch ein Wiki-AK-Basisdemokratie vorstellbar, der z. B. an der weiteren Ausarbeitung der Erweiterung des Themas Basisdemokratische Mitbestimmung arbeitet. Ein für den wichtigen technischen Bereich des Plenums Verantwortlicher sollte auch Mitglied des Wiki-AK-Basisdemokratie sein.

Durchführungsempfehlung

  • Das Virtuelle Plenum sollte als Satzungsergänzung beim kommenden Landesparteitag zur Abstimmung kommen.
  • Eine gesondert zu verabschiedende Geschäftsordnung sollte Abstimmungs- und Meinungsbildungsstrukturen fixieren. Trennung von Satzungsteil und GO hatten den Vorteil, dass sich das neue Organ unabhängig vom LPT neue Strukturen geben kann.
  • Die Aufnahme in die Tagesordnung des realen Plenums mit evtl. Aussprache erfolgt in jedem Fall zum nächsten Termin und wird damit protokolliert.
  • Erste Erfahrungen können testweise in vorgeschlagener Weise mit Diskussionen und Abstimmungen über dieses Papier gewonnen werden, da eine technische Minimal-Lösung schnell umzusetzen ist.

Plenum und Technik

CV-Liste oder Ähnliches für Diskussion, extra Abstimmungsliste, technische Umsetzungen sind noch zu diskutieren

Entwurf 08.07.2008

Als Vorbereitung zur Implementierung basisdemokratischer Strukturen möge der Landesparteitag beschliessen:

Der Landesvorstand wird beauftragt, vor Beschlussfassung ein Meinungsbild der Mitglieder des LV Hessen gemäß dem "Papier Basisdemokratie" einzuholen.
Der Vorstand ist gehalten, aber nicht verpflichtet, sich dem Meinungsbild anzuschließen. Im Falle eines abweichenden Beschlusses ist der Vorstand verpflichtet, den abweichenden Beschluss allen zugänglich in geeigneten Medien (Wiki etc.) zu begründen. Änderungen am "Papier Basisdemokratie" hat der Vorstand verpflichtend nach Antragsstellung und nach Mehrheitsfindung der Mitglieder des LV Hessens durchzuführen.

"Papier Basisdemokratie"

Initiierung Meinungsbild

Ein Meinungsbild muss vor Vorstandsbeschlüssen eingeholt werden, wenn
a) der Antragsteller
b) der Vorstand
c) ein anderer hessischer Pirat
dies fordert.

Diskussionsforum

Es wird eine Mailingliste eingerichtet, welche ausschließlich als Plattform zur Diskussion der Anträge dient.

Abstimmungsmedium

Es wird eine Mailingliste eingerichtet, welche ausschließlich als Plattform zur Abstimmung der Anträge dient.

Wann ist eine Diskussion erforderlich?

Wann beginnt eine Abstimmung?

Über welche Zeiträume kann eine Abstimmung laufen (max. u. min.)?

Zwischenstände als OpenOffice-Dokument