HE:OwDiDa/Vorstand/GO

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Geschäftsordnung des Vorstands

§1 Allgemeines

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

(2) Aufgaben und Kompetenzen der Kreisvorstandsmitglieder

(2.1) Vorsitzende
Der Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen. Des weiteren fördert und koordiniert sie die Zusammenarbeit mit den Mandatsträgern und Fraktionen im KV OwDiDa. Zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt sie die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie deren untergeordneten Gruppierungen. Weiterhin fördert und koordiniert sie zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden die Vorbereitung und Durchführung von Kreisparteitagen und Aufstellungsversammlungen.

(2.2) Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt die Vorsitzende bei ihren Aufgaben. Weiterhin ist er für die Vernetzung mit Interessensgruppen außerhalb der Partei zuständig und koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit. Ihm obliegt die Zusammenarbeit mit dem LV zwecks der Mitgliederverwaltung. Außerdem koordiniert er Pressearbeit und Social Media Auftritte des KV OwDiDa. Zusammen mit der Vorsitzenden übernimmt er die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie deren untergeordneten Gruppierungen. Weiterhin fördert und koordiniert er zusammen mit der Vorsitzenden die Vorbereitung und Durchführung von Kreisparteitagen und Aufstellungsversammlungen.

(2.3) Schatzmeister
Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen. Des weiteren obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der zur Erledigung der finanziellen Angelegenheiten notwendigen Arbeiten der Vorstandsarbeit. Der Schatzmeister darf über ein Budget von 50 Euro pro Quartal auch ohne Vorstandbeschluss verfügen.

(2.4) Beisitzer
Der Beisitzer unterstützt und berät die Vorsitzenden und koordiniert die Dokumentation von Sitzungen. Desweiteren übernimmt er Aufgaben der stellvertretenden Schatzmeisterei. Ebenso vertritt er bei Bedarf den zweiten Vorsitzenden bei der Zusammenarbeit mit dem LV zwecks der Mitgliederverwaltung.

(3) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

(4) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

(1) Die Berichte des Schatzmeisters sind in den Protokollen der Vorstandssitzungen enthalten.

(2) Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung ist der Beisitzer einzelverfügungsberechtigt.
Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§3 Entscheidungsfindung

(1) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 der amtierenden Mitglieder anwesend. Alle Mitglieder des Vorstandes haben gleiches Stimmrecht. Ein Beschluss ist gefasst, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder diesen unterstützen.

(2) Beschlüsse des Vorstands sind von einem Protokollanten in textform festzuhalten und zu veröffentlichen. Aus dem Protokoll muss das Abstimmverhalten der einzelnen Vorstandsmitglieder hervorgehen.

(3) Jedes Mitglied des Kreisverbandes OwDiDa ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Diese Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:

  • in Textform an den Vorstand (E-Mail: vorstand@piratenpartei-dadadi.de)
  • persönlich oder in Beauftragung während einer offen Vorstandssitzung

Die Anträge müssen protokolliert werden, auch wenn der Vorstand nicht über sie entscheidet.

(4) Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind möglich. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen, sobald mindestens 3 Stimmen dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss gilt als nicht behandelt, wenn seit seiner Einstellung mehr als 7 Kalendertage vergangen sind ohne dass es zu einer Stimmabgabe von wenigstens 3 Stimmen kam.

(5) Alle finanzrelevanten Beschlüsse sind von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden.

(2) Fernmündliche Vorstandssitzungen sind zulässig. Diese werden wie ordentliche Vorstandssitzungen behandelt. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Auf die Art der Durchführung und auf die Möglichkeiten der Teilnahme für Vorstand und interessierte Gäste wird in der Einladung zur Vorstandssitzung hingewiesen.

(3) Sitzungen des Vorstandes werden in geeigneter, nachvollziehbar Form dokumentiert. Dieser Protokollentwurf wird auf einer der folgenden zwei Vorstandssitzungen beraten und gilt als beschlossenes Protokoll, wenn es dabei nicht zu Widersprüchen kommt. Aus dem Protokoll muss das Abstimmverhalten der einzelnen Vorstandsmitglieder hervorgehen. Der Stand der Finanzen des KV OwDiDa zum Zeitpunkt einer Vorstandssitzung wird ebenfalls im Protokoll festgehalten. Separate Berichte sind zu vermeiden.

(4) Gäste können Rederecht beantragen. Dieses kann von der Sitzungsleitung erteilt und auch wieder entzogen werden. Die Aufnahme von Ton und Bild ist erlaubt, solange keine Datenschutzrechte verletzt werden. Hierüber entscheidet ggf. der Vorstand.

§5 Tätigkeitsbericht

(1) Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen auf jedem Kreisparteitag vorzustellen bzw. im Fall einer Verhinderung durch eine vertretende Person vorstellen zu lassen. Die Tätigkeitsberichte sind zu veröffentlichen.

(2) Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der diesem in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

(3) Nicht wiedergewählte und zurücktretende Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Landesverband.

(2) Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt die Aufgabe, Mitgliederdaten und Änderungen derselben an die Landesmitgliederverwaltung zu melden.

(3) Von jedem Vorstandsmitglied, dem ein Mitgliedsantrag vorliegt, wird dieser dem restlichen Vorstand angezeigt. Kommt innerhalb von 72 Stunden nach dieser Anzeige kein Widerspruch gegen die automatische Aufnahme, so gilt der Antragsteller als aufgenommen. Im Falle eines Widerspruchs wird in der folgenden Vorstandssitzung über die Annahme oder Ablehnung des Aufnahmeantrags entschieden.

(4) Der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Beisitzende haben Zugriff auf die Mitgliederdaten. Nur durch Beschluss des Vorstands können Dritte Zugriff auf Mitgliederdaten erhalten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und entsprechend protokolliert werden.

(5) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§8 Kommunikation

Die Mailingliste darmstadt@piratenpartei-hessen.de ist die generelle Diskussionsliste der Piraten des KV OwDiDa. Sie ist offen für alle bei eigenständiger An/Abmeldung. Mitglieder des Kreisverbandes OwDiDa sind angehalten, hier angemeldet zu sein.