HE:Landesparteitage/2012.2/Protokoll

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Samstag, 06.10.2012

Inhaltsverzeichnis

Eröffnung der Versammlung

  • Grußwort des Frankenbergeres Bürgermeister Rüdiger Heß
  • Grußworte des Landesvorstands Thumay Karbalai Assad, Kai Möller, Lothar Krauß, Judith Seipel-Rotter, Jürgen Erkmann

Wahl von Versammlungsämtern und Organisatorisches

Wahl des Versammlungsleiters

Wahl des Versammlungsleiters

Kandidaten

Jan Leutert; Team: Julia Reda, Volker Berkhout, Christian Fleißner (umfasst auch das Antragsbüro mit Markus Brechtel, Bert Knoop, Peter Löwenstein)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Jan Leutert wird zum Versammlungsleiter gewählt
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Jan Leutert übernimmt die Versammlungsleitung

Abstimmung über die Wahl- und Geschäftsordnung

Jan: Vorstellung GO http://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/2012.2/Gesch%C3%A4fts-_und_Wahlordnung

Änderung § 19: Einfügen Abwahl des VL/WL auch bei Tagesordnungsunterpunkt

Ernennung Versammlungsleiterhelfer

Jan ernennt Julia Reda, Volker Berkhout und Christian Fleißner als Vertreter Jan ernennt Markus Brechtel, Bert Knoop, Peter Löwenstein als Helfer für das Antragsbüro

Abstimmung über die Geschäftsordnung

Abstimmung über die Geschäftsordnung

Text

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Wahl des Wahlleiters

Wahl des Wahlleiters

Kandidaten

  1. Ernst Preussler; Team: Michael Rath, André Wolski
Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Ernst Preussler wird zum Wahlleiter gewählt
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Ernennung Wahlhelfer

Ernst ernennt Michael Rath und André Wolski als Wahlhelfer und Vertreter

Wahl der Protokollanten

Wahl der Protokollanten

Kandidaten

  1. Nicole Seiler
  2. Gunnar Langer
Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Nicole Seiler, Gunnar Langer
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Abstimmung über die Tagesordnung

Zwei Vorschläge zur Tagesordnung

Abstimmung über die Tagesordnungsvorschläge

Tagesordnung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GOÄ-001 - Änderungen der Geschäftsordnung: Erweiterung § 13

GO-Antrag GOÄ-001 - Nach §13 Anträge an die Versammlung Absatz (3) soll entsprechend eingefügt werden

Text

Piraten auf der Liste der Wortbeiträge haben erkennen zu geben, ob ihr Wortbeitrag aus einer Verständnisfrage besteht oder nicht, indem sie sich vor dem Saal-Mikrofon in einer von zwei Schlangen einreihen. Verständnisfragen sind anderen Wortbeiträgen vorzuziehen. Stellt ein Pirat in der Verständnisfragen-Schlange keine Verständnisfrage oder nur eine rhetorische, ist ihm vom Versammlungsleiter umgehend das Wort zu entziehen. Auf Verständnisfragen ist dem Antragsteller unmittelbar das Recht einzuräumen, zu antworten.

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GOÄ-002 - Änderungen der Geschäftsordnung: Erweiterung § 13

GO-Antrag GOÄ-003 - Nach §13 Anträge an die Versammlung Absatz (3) soll entsprechend eingefügt werden

Text

Während der Aussprache über einen Antrag hat der Antragsteller einmal pro fünfzehn Wortbeiträgen das Recht, zu einem beliebigen Zeitpunkt zu den übrigen Wortbeiträgen Stellung zu nehmen, ohne jedoch einen anderen Wortbeitrag zu unterbrechen. Die Stellungnahmen gelten als Wortbeiträge, können abweichend von §28 aber auch dann vorgenommen werden, wenn die Redeliste bereits geschlossen ist.

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Abstimmung über das Zulassen von Streaming und Aufzeichnungen

Abstimmung über das Zulassen des Streamings

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Abstimmung über das Zulassen der Aufzeichnung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Tätigkeitsberichte des Landesvorstands

Vorstellung Tätigkeitsbericht durch Thumay Karbalai Assad

  • Gesamter Vorstand:

http://wiki.piratenpartei.de/HE:Vorstand/Rechenschaftsberichte/2012

Rechenschaftsbericht durch den Schatzmeister

http://wiki.piratenpartei.de/HE:Vorstand/Rechenschaftsberichte/2012

Rechnungsprüfer: Knut Bänsch + Alex Schnapper

  • Kontostand: 63.672, 39 €
  • Kasse: 153,14 €

Keine Beanstandungen und es wird eine uneingschränkte Entlastung empfohlen.

Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstands

  • Keine Beschwerden
  • Keine Anträge auf getrennte Entlastung
Abstimmung über die Entlastung des Landesvorstands

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Versammlungsleiter Jan Leutert übergibt an Julia Reda

Bericht vom Landesschiedsgericht

Jan Leutert stellt den Bericht vom Landesschiedsgericht vor.

Beschluss über Satzungsänderungsanträge zur Zusammensetzung des Vorstands und anderer Anträge, die die Wahl oder die Kandidaten betreffen

SÄA-06: §9a - Der Landesvorstand

Vorstellung der Anträge durch Stefan Schimanowski (SÄA-06 und 06b und 06c) Ralf Praschak (SÄA-06a)

  • Meinungsbild zu 06: gemischt, keine 2/3 Mehrheit
  • Meinungsbild zu 06a: positiv
  • Meinungsbild zu 06b: negativ
  • Meinungsbild zu 06c: gemischt, keine 2/3 Mehrheit

SÄA-06, SÄA-06b und SÄA-06c werden von Stefan Schimanowski zurückgezogen, keine Übernahme der Anträge. Es folgt die Diskussion zum Antrag SÄA-06a, der anschließend zur Abstimmung gestellt wird. Die offene Abstimmung ergibt eine durch die Versammlungsleitung festgestellte 2/3 Mehrheit.

GO-Antrag auf Auszählung

Text

GO-001 GO-Antrag auf Auszählung

Antragsteller

Mindestens 5 der akkreditierten Piraten unterstützen den Antrag

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Übergabe an den Wahlleiter

SÄA-06a: §9a (1) - Der Landesvorstand

SÄA-06a: §9a (1) - Der Landesvorstand

Betrifft

Art der Änderung

Der Landesparteitag möge die Änderung von Abschnitt B

(2) Satz 1, (3) und (4) der Landessatzung wie folgt beschließen:

Bisherige Fassung

(1) Dem Landesvorstand gehören fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der

Landesschatzmeister und der Generalsekretär.

Neue Fassung

(1) Der Landesvorstand besteht aus:

1. dem Vorsitzenden

2. dem stellvertretenden Vorsitzenden

3. dem politischen Geschäftsführer

4. dem Landesschatzmeister

5. dem Generalsekretär

6. bis zu vier Beisitzern, über deren Anzahl der Landesparteitag bestimmt

Begründung

die Möglichkeit zu haben, den Landesvorstand für bestimmte Aufgaben vergrößern zu können, ist sinnvoll. Gerade auch im Hinblick auf die kommenden 3 großen Wahlen. Dennoch sollte der Vergrößerung ein Maximum haben, damit nicht im Eifer einer mitreißenden Vorstandswahl auf einem Mal 10 Beisitzer einen Landesvorstand mehr schaden als nutzen. Immerhin haben wir nun 17 KVs, die einen Teil der Verwaltung tragen dürfen und müssen und weitere Regionen in den Gründungsvorbereitungen stehen. Zudem besteht weiterhin das Mittel der Beauftragung, um den

arbeitenden Personenkreis ausdehnen zu können.

Etherpad

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Zur eingereichten [{{{Etherpad-Revisions-URL}}} Revision {{{Etherpad-Revisionsnummer}}}]

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung, Auszählung

Ergebnis

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Übergabe an Versammlungsleitung

SAÄ-14: §9a (1) - Der Landesvorstand

Antragsteller Frank Scholz stellt den Antrag vor. Das Meinungsbild ist negativ bei geringer Beteiligung. Antragsteller zieht den Antrag zurück

Wahl des Landesvorstands

Übergabe an den Wahlleiter

Wahl des Vorsitzenden

Wahlleiter eröffnet die Kandidatenliste für den Vorsitzenden. Zur Wahl stellen sich:

  • Thumay Karbalai Assad
  • Jürgen Erkmann (zurückgezogen)
  • Matthias Geining
  • Stefan Schimanowski

Schließung der Kandidatenliste.

Übergabe an Versammlungsleitung

Meinungsbild über die Redezeit (5; 8; 10 min). Versammlung entscheidet sich für 5 Minuten. Die Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor. Diskussion / Fragerunde


GOÄ-04 - Änderungen der Geschäftsordnung: Erweiterung § 13

GO-Antrag GOÄ-04

Text

Es wird an passender Stelle in der GO eingefügt: Auf der Versammlung können von einem Piraten pro Stunde höchstens 1 Antrag im Sinne des §13 eingereicht werden.

Antragsteller

Markus Brechtel, Isabelle Sattig, Felicitas Stummer, Henning Stummer, Michael Palm, Thorsten George, Michael Kittlaus, Norbert Rücker, Anne Kellermann, Björn Semrau (Zeitpunkt 13:25 Uhr)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-007 - Auf Einholung eines Meinungsbilds

Text

Im Wortlaut: Wer sieht es als problematisch an, wenn ein Vorstandsmitglied gleichzeitig für die Landtagswahl oder Bundestagswahl kandidiert?

Antragsteller

Jürgen Erkmann

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Jürgen Erkmann zieht daraufhin seine Kandidatur zurück.

Übergabe an den Wahlleiter

Stimmberechtigtel: 166
Abgegebene Stimmzettel: 158
Enthaltungen: x
Ungültig: 3
Thumay Karbalai Assad 111 (72%)
Stefan Schimanowski 37 (24%)
Matthias Geining 53 (34%)

Thumay nimmt die Wahl an.

Übergabe an die Versammlungsleiter

GOÄ-005 - Änderungen der Geschäftsordnung: Erweiterung § 13

GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Text

Ein Antrag auf Schließung der Rednerliste kann mündlich oder durch überkreuzende Hände als Handzeichen gestellt werden.

Antragsteller

Michael Gerhold

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes (vor Schließung der Kandidatenliste zum stellvertretenden Vorsitzenden

Text

Würde es die Basis auch als problematisch ansehen, wenn sich ein stellvertretender Vorsitzender um ein Landtags- oder Bundestagsmandat bewirbt?

Antragsteller

Gerald Schneider

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden

Übergabe an die Wahlleitung

Öffnung der Kandidatenliste für den Stellvertretenden Vorsitzenden

Zur Wahl stellen sich:

  • Doris Auer
  • Michael Starck (zurückgezogen)
  • Kristos Thingilouthis

Schließen der Kandidatenliste

Übergabe an Versammlungsleitung

Die Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor. Diskussion / Fragerunde

Versammlungsleitung unterbricht die Versammmlung für 5 min

SA-20 - Antrag auf Ämterkumulation

SA-20: Ämterkumulation Michael Starck

Text

Der Landesparteitag möge, gemäß §4(1) Landessatzung, beschließen, dass Michael Starck, für den Fall seiner Wahl in den Landesvorstand, sein Amt als Schatzmeister des Kreisverbandes Hochtaunus bis zum 31.03.2013

ausführen darf.

Begründung

Der Kreisparteitag des KV Hochtaunus mit Vorstandwahl findet im ersten Quartal 2013 statt. Die Ämterkumulation verursacht nicht mehr Aufwand

als die vorzeitige Übergabe des Schatzmeisteramtes an einen Amtsnachfolger.

Etherpad

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Zur eingereichten [{{{Etherpad-Revisions-URL}}} Revision {{{Etherpad-Revisionsnummer}}}]

Antragsteller

Michael Starck


GO-Antrag Wiedereröffnung der Kandidatenliste

Text

An passender Stelle wird der GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Kandidatenliste eingefügt.

Antragsteller

Christoph Hampe

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Christoph Hampe stellt den GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Kandidatenliste -> abstimmung: positiv

Übergabe an den Wahlleiter

Der Wahlleiter eröffnet die Kandidatenliste für den Beisitzer erneut

Zur Wahl stellen sich:

  • Doris Auer
  • Christian Hufgard
  • Jan Leutert
  • Nicole Seiler
  • Kristos Thingilouthis
  • Martin Zindel

Schließung der Kandidatenliste.

Übergabe an die Versammlungsleitung

Die Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor. Diskussion / Fragerunde


GO-Antrag GO-009 - Auf Einholung eines Meinungsbilds

Text

Soll Martin Zindel seine Kandidat aufrecht erhalten?

Antragsteller

Martin Zindel

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Übergabe an die Wahlleitung

Stimmberechtigtel: 165
Abgegebene Stimmzettel: 154
Enthaltungen: x
Ungültig: 5
Doris Auer 16 (11%)
Christian Hufgard 40 (27%)
Jan Leutert 49 (33%)
Nicole Seiler 64 (43%)
Kristos Thingilouthis 77 (52%)
Martin Zindel 20 (13%)

Kristos nimmt die Wahl an.

Übergabe an Versammlungsleitung


Die Antragsnummer 009 wurde zwei Mal vergeben, neuer Name: GO-009a.

GO-Antrag GO-009a - Auf Einholung eines Meinungsbilds

Text

Soll sich André Hoffmann, trotz seiner bekannten Kandidatur für die Landesliste, für das Amt des politischen Geschäftsführers zur Wahl stellen?

Antragsteller

André Hoffmann

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Versammlungsleitung unterbricht die Versammmlung während der Auszählung. Vortrag zur Thematik Asyl von Kevin Culina

Übergabe an die Wahlleitung

Übergabe an die Versammlungsleitung


GO-Antrag GO-010: GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Im Gegensatz zur bestehenden TO werden die Wahlen des Vorstandes heute unabhängig von angekündigten Ende der heutigen Veranstaltung komplett durchgeführt.

Antragsteller

Hans-Jürgen Tangermann

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Übergabe an die Wahlleitung

Öffnung der Kandidatenliste für den Schatzmeister

Zur Wahl stellen sich:

  • Lothar Krauß

Schließung der Kandidatenliste.

Übergabe an die Versammlungsleitung

Der Kandidat stellt sich vor.

Übergabe an die Wahlleitung

Schatzmeister

Stimmberechtigte: 165
Abgegebene Stimmzettel: 130
Enthaltungen: x
Ungültig: 6
Lothar Krauß 124 (95%)

Lothar nimmt die Wahl an.

Öffnung der Kandidatenliste für Gensek

Zur Wahl stellen sich:

  • Sascha Neugebauer
  • Nicole Staubus
  • Kristof Zerbe

Schließung der Kandidatenliste.

Übergabe an Versammlungsleitung

Die Kandidaten stellt sich in alphabetischer Reihenfolge vor.

Übergabe an die Wahlleitung zur Verkündung des Ergebnisses für den Schatzmeister. Außerdem verkündet die Wahllleitung, dass ein Stimmzettel aus dem Wahlgang zum stellv. Vorsitzenden gefunden wurde. Die Stimmen dieses Wahlzettels beeinflussen das Ergebnis allerdings nicht. Der Wahlzettel wurde dem Wahlprotokoll angehängt.

Nicole Staubus tritt mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt als Generalsekretär im KV Waldeck-Frankenberg zurück.

SA-21 - Temporäre Ämterkumulation Kristof Zerbe

SA-21: Temporäre Ämterkumulation Kristof Zerbe

Text

Der Landesparteitag möge, gemäß §4(1) Landessatzung, beschließen, dass Kristof Zerbe, für den Fall seiner Wahl in den Landesvorstand, sein Amt als Generalsekretär des Kreisverbandes

Wiesbaden für bis zu 1h nach der Wahl in den Landesvorstand fortführen darf.

Begründung

Andernfalls müssten die Kandidaten vor der Wahl auch im Falle einer Nichtwahl von ihren derzeitigen Ämtern zurücktreten.

Antragsteller

Kristof Zerbe

SA-22 - Temporäre Ämterkumulation Sascha Neugebauer

SA-22: Temporäre Ämterkumulation Sascha Neugebauer

Text

Der Landesparteitag möge, gemäß §4(1) Landessatzung, beschließen, dass Sascha Neugebauer, für den Fall seiner Wahl in den Landesvorstand, sein Amt als Beisitzer des Kreisverbandes Hochtaunuskreis für bis zu 1h nach der Wahl in den Landesvorstand fortführen darf.

Begründung

Andernfalls müssten die Kandidaten vor der Wahl auch im Falle einer Nichtwahl von ihren derzeitigen Ämtern zurücktreten.

Antragsteller

Sascha Neugebauer


  • Grußwort durch Florian Zumkeller-Quast (Vorsitzender jupis)
  • Grußwort durch Markus Barenhoff (stellvertretender Vorsitzender Piraten)

Versammlungsleitung unterbricht die Versammmlung für 5 min

Vortrag zur Thematik Hessen Campus von Christoph Hampe

Übergabe an die Wahlleitung

Ergebnis Generalsekretär

Stimmberechtigtel: 165
Abgegebene Stimmzettel: 137
Enthaltungen: x
Ungültig: 3
Sascha Neugebauer 67 (50%)
Nicole Staubus 71 (53%)
Kristof Zerbe 75 (75%)


Kristof nimmt die Wahl an und tritt mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Generalsekretär im KV Wiesbaden zurück.


Politische Geschäftsführung

Öffnung der Kandidatenliste für Politische Geschäftsführung

Zur Wahl stellen sich:

  • Sascha Brandhoff
  • André Hoffmann

Schließung der Kandidatenliste.

Übergabe an Versammlungsleitung

Die Kandidaten stellt sich in alphabetischer Reihenfolge vor.

André Hoffmann zieht seine Kandidatur zum Politischen Geschäftsführer zurück.

Christoph Hampe stellt GO Antrag auf Wiedereröffnung der Kandidatenliste -> abstimmung: positiv

Übergabe an Wahlleitung

Wiedereröffnung der Kandidatenliste

Zur Wahl stellen sich:

  • Sascha Brandhoff

Schließung der Kandidatenliste.

Übergabe an die Versammlungsleitung. Sascha Brandhoff tritt mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Generalsekretär im KV Waldeck-Frankenberg zurück. Übergabe an die Wahlleitung.

Stimmberechtigtel: 165
Abgegebene Stimmzettel: 130
Enthaltungen: x
Ungültig: 13
Sascha Brandhoff 97 (83%)

Sascha nimmt die Wahl an. Übergabe an die Versammlungsleitung.


GOÄ-011 - Änderung der Geschäftsordnung: Wahl: Kurz-Vorstellung, Abstimmung über Anzahl der Beisitzer, Vorstellung und Fragerunde & Wahl

GO-Antrag Änderung der Geschäftsordnung

Text

Der LPT möge folgendes Verfahren zur Wahl der Beisitzer festlegen:

§9 wird um einen neuen Absatz ergänzt:

Gibt es mehrere Kandidaten für mehrere Ämter gleicher Bezeichnung, bei der die Versammlung die Anzahl der zu besetzenden Posten festlegen kann, wird folgendes Verfahren angewendet:

1. Die Kandidatenliste wird erstellt 2. Jeder Kandidat darf sich kurz vorstellen (max. 2 Minuten) 3. Die Versammlung bestimmt über die Anzahl der Beisitzer: 0, 1, 2, 3 oder 4 4. Es folgt eine erneute Vorstellung (bis zu 3 Minuten) und die Fragerunde, sofern Beisitzer gewünscht sind 5. Wahl der Beisitzer nach §10 (5)

Antragsteller

Markus Brechtel, Ralf Praschak

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GOÄ-012 - GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung: Ablauf Beisitzer-Wahl: Vorstellung und Fragerunde & Approval-Voting

GO-Antrag Änderung der Geschäftsordnung: Ablauf Beisitzer-Wahl: Vorstellung und Fragerunde & Approval-Voting

Text

Der LPT möge folgendes Verfahren zur Wahl der Beisitzer beschließen:

§9 wird um einen neuen Absatz ergänzt:

Gibt es mehrere Kandidaten für mehrere Ämter gleicher Bezeichnung, bei der die Versammlung die Anzahl der zu besetzenden Posten festlegen kann, wird folgendes Verfahren angewendet:

1. Die Kandidatenliste wird erstellt 2. Vorstellungs- und Fragerunde 3. Wahl der Beisitzer nach §10 (5a)

§10 (5) wird hinzugefügt: (5) Gibt es mehrere Kandidaten für mehrere Ämter gleicher Bezeichnung, bei der die Anzahl der zu besetzenden Posten vorgegeben ist, findet eine Wahl durch Zustimmung statt. Gewählt sind die Kandidaten, welche die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhalten, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist. Erhalten nicht genug Kandidaten die absolute Mehrheit wird ein weiterer Wahlgang für die verbliebenen Ämter gemäß §8 Kandidaturen Absatz 2 durchgeführt.

§10 (5a) wird hinzugefügt:


"Gibt es mehrere Kandidaten für mehrere Ämter gleicher Bezeichnung, bei der die Versammlung die Anzahl der zu besetzenden Posten festlegen kann, findet eine Wahl durch Zustimmung statt. Gewählt sind die Kandidaten, welche die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhalten, bis die maximale Zahl der zu besetzenden Ämter erreicht ist. Erhalten nicht genug Kandidaten die absolute Mehrheit bleiben die zu wählenden Posten unbesetzt."

Antragsteller

Markus Brechtel

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag Beginn der Versammlung am Folgetag

Text

Die Wahl der Beisitzer sol auf morgen 07.10. 9 Uhr verschoben werden.

Antragsteller

?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag Beginn der Versammlung am Folgetag

Text

Der LPT Help2012.2 soll um 10:oo des Folgetages fortgesetzt werden.

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Die Versammlungsleitung unterbricht die Versammlung bis morgen 07.10.2012 09:00 Uhr.

Sonntag, 07.10.2012

Wiedereröffnung der Versammlung 9:49 Uhr

Versammlungsleitung gibt Erklärung zum Video "Kameraüberwachung bei geheimen Wahlen", welches nach der Unterbrechung der Versammlung gedreht wurde, ab.


GO-Antrag GO-0XX auf Änderung der Tagesordnung - Weiter mit Satzungsänderungsanträgen

Text

Die Tagesordnung möge geändert werden. Die Satzungsänderungsanträge sollen vorgezogen werden.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA-01/02: §12 - Satzungs- und Programmänderung

  • Vorstellung der SÄA-01, SÄA-02 und SÄA-02a
  • Meinungsbild
  • SÄA-01 wird zurückgezogen
  • SÄA-02 wird von Christian Fleißner übernommen

Es folgt Diskussion und Fragerunde

SÄA-02a erhält die meiste Zustimmung und wird zur Abstimmung gestellt

SÄA-02a: §12 - Satzungs- und Programmänderung

Betrifft

Art der Änderung

Der Landesparteitag möge die Änderung von §12 wie

folgt beschließen

Bisherige Fassung

(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der dem Landesverband angehörenden Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist. (3) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen. (4) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für die Annahme von Positionspapieren der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen. Positionspapiere dienen der defensiven Programmentwicklung und sind bis zum nächsten Landesparteitag gültig. Sie können mittels einfacher

Mehrheit einmalig verlängert werden.

Neue Fassung

(1) Änderungen der Satzung und des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens Zweidrittel der dem Landesverband angehörenden Piraten sich mit dem Antrag oder den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. (2) Anträge auf Satzungs- oder Programmänderungen können nur auf dem Landesparteitag berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht beim Landesvorstand gestellt wurden. Die Fristen ergeben sich aus folgenden drei Phasen: 1. Einreichungsphase: Anträge auf Satzungs- oder Programmänderung sind bis 8 Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand einzureichen. In Ausnahmefällen kann ein Landesparteitag dies mit einfacher Mehrheit für den nachfolgenden Landesparteitag auf 6 Wochen verkürzen. 2. Änderungsphase: Fristgerecht eingereichte Anträge auf Satzungs- oder Programmänderung sind bis 4 Wochen vor dem Landesparteitag änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativanträge, die den gleichen Gegenstand eines eingreichten Antrags betreffen, beim Landesvorstand eingereicht werden. 3. Vorbereitungsphase: 4 Wochen vor dem Landesparteitag ist die Präferenz der Antragsreihenfolge innerhalb von 2 Wochen unter allen hessischen Mitgliedern zu ermitteln und in der vorläufigen Tagesordnung zu berücksichtigen. (3) Anträge auf Satzungs- und Programmänderungen können als Dringlichkeitsanträge beim Landesparteitag eingereicht werden, wenn die Dringlichkeit begründet ist und mindestens 50 Unterstützer mit Name, Mitgliedsnummer und Unterschrift dies schriftlich bestätigt haben. Diese Anträge sind in einem separtem Tagesordnungspunkt Dringlichkeitsanträge zu behandeln. (4) Die Regelungen aus Absatz 1, 2 und 3 gelten ebenso für die Annahme von Positionspapieren der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen. Positionspapiere dienen der defensiven Programmentwicklung und sind bis zum nächsten Landesparteitag gültig. Sie können mittels

einfacher Mehrheit einmalig verlängert werden.

Begründung

Ein Großteil der Anträge auf unseren Parteitagen wird sehr kurzfristig gestellt. Somit wird den Mitgliedern kaum eine Chance gegeben, sich im Vorfeld mit den Anträgen auseinanderzusetzen und sich ideal auf die Anträge vorzubereiten. Zusätzlich verhindert die knappe Einreichung, dass Piraten die Möglichkeit haben sich vorab einzubringen, um Anträge ggfs. zu verbessern bzw. vorab einen Konsens einzuholen. Zusätzlich können Teile einer eventuellen Diskussionen vor den Parteitag verlagert werden. Dies soll vor allem durch die Änderungsphase ermöglicht werden. Die Satzungsänderung soll eine Konsensfindung und Anpassung der Anträge durch Einreichungs- und Veränderungsfristen ermöglichen und gewährleistet die notwendige Flexibilität durch Dringlichkeitsanträge inkl. entsprechender Absicherung vorab durch ein ausreichendes Quorum, damit nicht Einzelne den LPT und seine Orga mit Dringlichkeitsanträgen fluten können. Bei wirklich dringenden Dingen lässt sich das Quorum auch überwinden, so dass der LPT immer noch auf tagesaktuelle Ereignisse zur Not reagieren kann. Die Bildung einer Reihenfolge der Anträge nach persönlichen Präferenzen der Basis, bietet eine weitere Chance sich mit den Anträgen genauer zu beschäftigen. Dieser Antrag probiert unsere LPT-Antrags-Prozess-Schwäche, wie sie in Gernsheim gerade am zweiten Tage offensichtlich wurde, massiv ins Vorfeld eines LPTs zu legen, damit das Lesen und Verstehen der Anträge nicht während der Diskussion und Abstimmung auf dem LPT selbst

erfolgt.

Etherpad

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Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA-03: Abschnitt B: Finanzordnung - Begrenzung der Spendenannahme

SÄA-03 wird zurückgestellt, da Antragsteller noch nicht vor Ort ist.

SÄA-04: §4 - Rechte und Pflichten der Piraten

  • Antragsvorstellung der 2 konkurrierenden Anträge SÄA-04 und SÄA-04a
  • Diskussion
  • Meinungsbild, ob einem der beiden Anträge zugestimmt werden kann - Mehrheit erkennbar
SÄA-04: Rechte und Pflichten der Piraten

Betrifft

Hessen / §4 (8) 2.

Art der Änderung

Änderung

Bisherige Fassung

2. Die Laufzeit des virtuellen Meinungsbildes muss

mindestens 14 Tage betragen.

Neue Fassung

2. Die Laufzeit des virtuellen Meinungsbildes muss mindestens14 Tage betragen. In dringenden Fällen kann die Laufzeit auf 7 oder 3

Tage verkürzt werden.

Begründung

Die ursprünglich gewählte Laufzeit von 14 Tagen begründete sich in der Abbildung in der parallel zur Abstimmung verlaufenden Diskussion. Während dieser 14 Tage können Pro- und Contra-Argumente ausgetauscht und im Wiki gesammelt werden. Da währenddessen die Abstimmung weiterhin geöffnet ist, kann jeder Teilnehmer seine Entscheidung überdenken oder revidieren. Dies sollte als grundlegendes Feature erhalten bleiben und nur in zeitlich dringenden Fällen verkürzt werden können. Bei 7 Tagen ist ist auf jeden Fall ein Wochenende dabei, so dass auch weniger aktive Piraten eine Chance erhalten mit abzustimmen. 3 Tage sollte das dringendste Minimum darstellen. Basisdemokratie braucht Zeit und sollte gerade bei Fragen der öffentlichen Positionierung einen klar definierten und bekannten Rahmen haben. Eine völlige Flexibilisierung der Laufzeiten kann aufgrund der verbesserungsbedürftigen Kommunikation rund um die vMBs aktuell zu noch mehr Unsicherheit führen. Bei einer klaren 3-Teilung bliebe dies eher im überschaubaren Rahmen, bietet aber dennoch eine flexiblere Auswahl als derzeit in der Satzung festlegt.

Die Streichung dient nur der Visualisierung.

Etherpad

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Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung über alle Alternativen -> keine Alternative hat eine klare Mehrheit
offene Abstimmung über Alternative (1) und (2) mit Auszählung Alernative (2) wird mit 58 zu 50 Stimmen ausgewählt für die Alternative

offene Abstimmung über Alternative (2)

Ergebnis

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SÄA-05: §4 - Rechte und Pflichten der Piraten

Vorstellung und Diskussion Meinungsbild negativ

SÄA-05: §4 - Rechte und Pflichten der Piraten

Betrifft

Art der Änderung

Der Landesparteitag möge die Änderung von § 4 (8) 3.

wie folgt beschließen:

Bisherige Fassung

3. An dem virtuellen Meinungsbild müssen sich mindestens ein

Zehntel der hessischen Piraten beteiligen.

Neue Fassung

3. An dem virtuellen Meinungsbild müssen sich mindestens {10 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 33 Prozent} {der stimmberechtigten,

aller} hessischen Piraten beteiligen.

Begründung

Derzeit reichen 10% Beteiligung. Persönlich find ich das zuwenig. Wenn ein Thema nicht interessant genug für die eigenen Mitglieder ist und diese nicht teilnehmen, dann wäre es vielleicht besser, sich nicht zu äußern. Die Beteiligung bei den Meinungsbildern seit April lag zwischen 23,87% und 42,86%. Bei 2/3 der Meinungsbilder war die Beteiligung höher als 1/3. (Stand Anfang August) Die Werte innerhalb dert geschweiften Klammer stellen verschiedene Optionen dar. Im hessischen Liquid Feedback fiel die Abstimmung zu diesem Antrag

positiv aus: https://lqfb.piratenpartei-hessen.de/initiative/show/109.html

Etherpad

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Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Fortsetzung der Wahl des Landesvorstands

Wahl der Beisitzer

Übergabe an den Wahlleitung

Der Wahlleiter eröffnet die Kandidatenliste für die Beisitzer. Zur Wahl stellen sich:

  • Sascha Neugebauer
  • Michael Rath
  • Alexander Schnapper
  • Michael Starck
  • Nicole Staubus

Schließung der Kandidatenliste. Vorstellung der Kandidaten.

Übergabe an die Versammlungsleitung

Abstimmung über die Anzahl der Beisitzer (0, 2)

0 Beisitzer = 69

2 Beisitzer = 56


Aussprache zur Abstimmung über 0 Beisitzer

Abstimmung über 0 Beisitzer

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Wahl des Landesschiedsgericht

Wahl der Landesschiedsrichter

Die Versammlungsleitung eröffnet die Kandidatenliste für die Landesschiedsrichter Zur Wahl stellen sich:

  • Ruben Bridgewater
  • Ralf Donath
  • Gregory Engels (abwesend, Willensbekundung liegt vor))
  • Bernhard Kern
  • Klaus Manhenkel (abwesend, Willensbekundung liegt vor)
  • Manuel Wüst

Schließung der Kandidatenliste. Die Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor. Diskussion / Fragerunde

Versammlungsleitung unterbricht die Versammmlung für 5 min.

Übergabe an den Wahlleitung

Stimmberechtigtel: 177
Abgegebene Stimmzettel: 117
Enthaltungen: x
Ungültig: 2
Ruben Bridgewater 88 (77%)
Ralf Donath 19 (17%)
Gregorie Engels 53 (46%)
Bernhard Kern 88 (77%)
Klaus Manhenkel 24 (21%)
Manuel Wüst 69 (60%)

Ruben, Bernhard und Manuel nehmen die Wahl an.

Übergabe an die Versammlungsleitung

Wahl der zwei Rechnungsprüfer

Die Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor. Diskussion / Fragerunde

Wahl der zwei Rechnungsprüfer

Kandidaten

  1. Knut Bänsch
  2. Martin Langhorst
Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Knut Bänsch und Martin Langhorst werden zu

Rechnungsprüfer gewählt.
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SA-24: Ämterkumulation Martin Langhorst

SA-24: Ämterkumulation Martin Langhorst

Text

Der Landesparteitag möge, gemäß §4(1) Landessatzung, beschließen, dass Martin Langhorst, für den Fall seiner Wahl als Rechnungsprüfer, sein Amt als Beisitzer des Kreisverbandes Schwalm-Eder bis zur nächsten Landesvorstandswahl ausführen darf.

Begründung

Der Kreisparteitag des KV Hochtaunus mit Vorstandwahl findet im ersten Quartal 2013 statt. Die Ämterkumulation verursacht nicht mehr Aufwand als die vorzeitige Übergabe des Schatzmeisteramtes an einen Amtsnachfolger.

Antragsteller

Martin Langhorst

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Ersatzrichter

Die Versammlungsleitung eröffnet die Kandidatenliste für die Ersatzrichter Zur Wahl stellen sich:

  • Marcel S. Henselin
  • Jan Leutert
  • Klaus Manhenke

Schließung der Kandidatenliste. Die Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor. Diskussion / Fragerunde

Übergabe an den Wahlleitung

Stimmberechtigtel: 177
Abgegebene Stimmzettel: 96
Enthaltungen: x
Ungültig: 7
Marcel S. Henselin 56 (63%)
Jan Leutert 59 (66%)
Klaus Manhenke 60 (67%)

Jan und Klaus nehmen die Wahl an.

Übergabe an die Versammlungsleitung

Wahl der Vertrauenspiraten

SA-25 - Wahl der Vertrauenspersonen

Wahl der Vertrauenspersonen

Text

Der Landesparteitag wählt zusätzlich zu den vom Vorstand benannten Vertrauenspiraten, weitere Vertrauenspiraten in Wahl durch Zustimmung.

Begründung

Link oder Begründung

Antragsteller

Julia Reda

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag Bazinga

Text

GO-Antrag auf Bazinga

Antragsteller

Bert Knoop

Die Versammlungsleitung eröffnet die Kandidatenliste für die Vertrauenspiraten Zur Wahl stellen sich:

  • Boris Behnke
  • Christiane Denfeld-Busche
  • Bernd Fachinger
  • Anne Peffeköver
  • Bastian Zapf

Schließung der Kandidatenliste. Die Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor. Diskussion / Fragerunde


GO-Antrag Ist die Versammlung der Meinung, dass bei der Befragung der Kandidaten nur persönliche Differenzen austragen werden?

Text

GO-017 - Einholung eines Meinungsbildes

Antragsteller

Thumay Karbalai Assad

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag Kann die Versammlung zum jetzigen Zeitpunkt über einen Vertrauenspiraten abstimmen

Text

GO-018 - Einholung eines Meinungsbildes

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag Kann die Versammlung gutheißen, dass eine Person, die mit 51% gewählt wird, gegenüber Dritten öffentlich als vertraulich bezeichnet wird?

Text

GO-019 - Einholung eines Meinungsbildes

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

uneinheitlich
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GO-Antrag GO-020 - Antrag auf geheime Wahl

Text

Soll die Wahl der Vertrauenspiraten geheim erfolgen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Übergabe an den Wahlleitung

Stimmberechtigtel: 178
Abgegebene Stimmzettel: 96
Enthaltungen: x
Ungültig: 7
Boris Behnke 26 (29,2 %)
Christiane Denfeld-Buschet 59 (66,29%)
Bernd Fachinger 20 (22,5 %)
Anne Peffeköver 80 (89,9 %)
Bastain Zapf 37 (41,6 %)

Christiane und Anne nehmen die Wahl an.

Übergabe an die Versammlungsleitung

Es wurden in Wahlurnen vergessene Stimmzettel gefunden. Hierzu gibt es folgenden Antrag:

GO-Antrag GO -021-Antrag §24 Wiederholung der Wahl zum polGF

Text

Der LPT möge die Wiederholung der Wahl zum polGF beschließen

Begründung

Es kann nicht sein, dass "herumliegende" Stimmzettel einfach hinzu addiert werden, egal ob sie versehentlich "unter den Tisch" gefallen sind oder anders dort hingekommen sind. Zudem ist dies ein möglicher Anfechtungsgrund, den wir durch die Abstimmung über diesen GO-Antrag heilen können.

Antragsteller

Ralf Praschak

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Wiederholung der Wahl zum Politischen Geschäftsführer

Die Versammlungsleitung eröffnet die Kandidatenliste für die Politische Geschäftsführung Öffnung der Kandidatenliste für Politische Geschäftsführung

Zur Wahl stellen sich:

  • Sascha Brandhoff

Schließung der Kandidatenliste.

Übergabe an den Wahlleitung

Stimmberechtigtel: 179
Abgegebene Stimmzettel: 113
Enthaltungen: x
Ungültig: 3
Sascha Brandhoff 100 (91%)
Nein 10 (9%)

Sascha nimmt die Wahl an Übergabe an die Versammlungsleitung.


GO-Antrag GO-016 - §28 (1) der GO wird geändert, so dass die Rednerliste nach 7 Wortbeiträgen geschlossen wird.

Text

Zur Zeit wird die Rednerliste nach 15 Wortbeiträgen automatisch geschlossen. Maximale Redezeit: 15*2min=30min 7*2min=14min

Antragsteller

Markus Brechtel

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Wahl der 2 Vertretungen für Hessen im Bundesfinanzrat

Die Versammlungsleitung eröffnet die Kandidatenliste für die Vertretungen für Hessen im Bundesfinanzrat Zur Wahl stellen sich:

  • Knut Bänsch
  • Lothar Krauß

Schließung der Kandidatenliste. Die Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor. Diskussion / Fragerunde

SA-26: Ämterkumulation Knut Bänsch

SA-26: Ämterkumulation Knut Bänsch

Text

Der Landesparteitag möge, gemäß §4(1) Landessatzung, beschließen, dass Knut Bänsch, für den Fall seiner Wahl als Vertreter für Hessen im Bundesfinanzrat, sein Amt als Kassenprüfer des Landesverbandes Hessen ausführen darf.

Begründung

{{{Begründung}}}

Antragsteller

Knut Bänsch

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-27: Ämterkumulation Lothar Krauß

SA-27: Ämterkumulation Lothar Krauß

Text

Der Landesparteitag möge, gemäß §4(1) Landessatzung, beschließen, dass Lothar Krauß, für den Fall seiner Wahl als Vertreter für Hessen im Bundesfinanzrat, sein Amt als Schatzmeisters

der Landesverbandes Hessen ausführen darf.

Begründung

Etherpad

Zum [{{{Etherpad-URL}}} Pad]
Zur eingereichten [{{{Etherpad-Revisions-URL}}} Revision {{{Etherpad-Revisionsnummer}}}]

Antragsteller

Lothar Krauß

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Übergabe an die Wahlleitung

Wahl der Vertretung für Hessen im Bundesfinazrat

Wahl Vertretung für Hessen im Bundesfinanzrat,

Wahl Vertretung für Hessen im Bundesfinanzrat,

Kandididaten sind Knut Bänsch und Lothar Krauß.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Übergabe an die Versammlungsleitung

GO-Antrag GO-015 - GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Der LPT möge zurück in die ursprüngliche Tagesordnung springen und den Bereich der Satzungsänderungsanträge erst mal verlassen. Ferner möge der LPT den sonstigen Antrag SA-14 Verkürzung der Einreichungsphase von 8 auf 6 Wochen vorziehen, damit das Antragsfenster für Butzbach noch offen ist.

Antragsteller

Ralf Praschak

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Wiedervorlage: Verlängerung und Kosten des TOR-Servers

Wiedervorlage: Verlängerung und Kosten des TOR-Servers

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Kosten des TOR-Servers für das nächste Jahr übernommen werden.

Begründung

Antragsteller

Lothar Krauß

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-14: Verkürzung der Antrags-Änderungsphase für SÄA-02 oder SÄA-02b

SA-14: Verkürzung der Antrags-Änderungsphase für SÄA-02 oder SÄA-02b

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass für den LPT 2012.3

in Butzbach die verkürzte Einreichungsfrist und Änderungsphase gilt.

Begründung

Antragsteller

Ralf Praschak]

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Bestätigung von Positionen, die aufgrund eines vMBs gemäß § 4 (8) der Landessatzung bezogen wurden

Rückführung des Uniklinikums Gießen und Marburg in Landeseigentum

  • Diskussion
GO-Antrag GO-022 - Bestätigung des vMBs als Position

Text

Der LPT möge das vMB als Position beschließen.

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-023 - GO-Antrag anschließende Abstimmung über den PA-009

Text

Der LPT möge beschließen, dass der dazugehörige PA-009 im Anschluss abgestimmt wird.

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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  • Vorstellung und Diskussion
  • positives Meinungsbild

PA-009: Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Text

Der LPT möge beschließen, das folgende Unterkapitel "Universitätsklinikum Gießen und Marburg" in den Bereich "Gesundheit" des Landesprogramms aufzunehmen: Die Piratenpartei Hessen ist der Ansicht, dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) nach sechs Jahren privater Trägerschaft als gescheitert zu betrachten ist, da entgegen ursprünglicher Versprechungen einer verbesserten Patientenversorgung sowie besseren Bedingungen für Forschung und Lehre, sich diese massiv verschlechtert haben. Das Land Hessen soll daher alle Möglichkeiten zur Rückführung des UKGM in Landeseigentum prüfen und die hierfür bestehenden Optionen öffentlich zur Diskussion stellen. Vorrangiges Ziel ist es, die Qualität der Patientenversorgung sowie der Forschung und Lehre wieder sicher zu stellen. Insbesondere soll die Wahrnehmung des einmaligen Sonderrechtes zum Rückkauf des UKGM, im Falle einer Übernahme der Rhön Klinikum AG durch einen anderen privaten Krankenhausbetreiber (z.B. durch den Fresenius-Konzern), geprüft werden. Sollte ein Rückkauf des UKGM nicht möglich sein oder einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten, so hat das Land Hessen dafür Sorge zu tragen, dass neue vertragliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Patientenversorgung sowie Forschung und Lehre etabliert werden, um zu verhindern, dass Landesmittel zweckentfremdet verwendet werden. Ein Universitätsklinikum hat einen wichtigen gesellschaftlichen Versorgungsauftrag, an den - zu Recht - von allen Bürgern, insbesondere aber von Patienten und Mitarbeitern, hohe Ansprüche gestellt werden. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, hält der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland die öffentliche Trägerschaft von Universitätskliniken oder zumindest vertragliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Patientenversorgung

sowie Forschung und Lehre für unabdingbar.

Begründung

Dieser Antrag war Bestandteil eines programmatischen virtuellen Meinungsbildes [1]. Mit JA stimmten 70.48% der 454 Teilnehmer (23.87% Wahlbeteiligung). Mit NEIN stimmten 20.93% der Teilnehmer. Enthalten haben sich 8.59% der Teilnehmer. Somit ist dieser Antrag - bis zum Landesparteitag - eine offizielle Position des Landesverbands. Mit diesem Programmantrag soll diese Position nun auch fest in unserem Programm verankert werden. Hier noch die Begründung aus dem Virtuellen Meinungsbild: "Die Piratenpartei Hessen lehnt die Privatisierung bestehender öffentlicher Infrastruktur ab: Somit wäre die Wahrnehmung der Rückkauf-Option als eine Umkehrchance in diesem Fall nur folgerichtig. Über die Zustände der Patientenversorgung am UKGM gibt es seit Jahren nicht nur regelmäßige negative Berichterstattung in den Medien, sondern auch verschiedene Bürgerinitiativen (z.B. Notruf 113) erheben ihre kritischen Stimmen gegen die Privatisierung des Universitätsklinikums. Auch kommt es immer wieder zu Überlastungsanzeigen des Personals an beiden Standorten der UKGMs, während gleichzeitig immer wieder Stellen abgebaut werden sollen. Die häufigen Wechsel des Personals in der Geschäftsführung des UKGM, oder auch die fehlgeschlagenen Etablierung der Partikeltherapie in Marburg sind mehr als deutliche Anzeichen der Überforderung der Rhön Klinikum AG mit dem Management eines Universitätsklinikums. Auch die derzeit zur Begründung von Stellenabbau herangezogenen finanziellen Belastungen sind vor allem durch umfangreiche Baumaßnahmen und Neukauf von technischen Geräten entstanden. Ein weiteres Anzeichen für schlechtes Management durch die Rhön Klinikum AG. Außerdem besitzt die Rhön Klinikum AG derzeit neben dem UKGM noch Beteiligungen an drei weiteren Kliniken in Wiesbaden. Über die Helios GmbH betreibt der Fresenius Konzern insgesamt sechs Kliniken in Bad Nauheim, Bad Schwalbach, Diez, Idstein, Grebenhain und Hünfeld. Durch eine Fusion würde der größte Betreiber von privaten Kliniken im Land Hessen entstehen, der eine starke Marktmacht gegenüber seinen Konkurrenten hätte. Selbst ohne eine Übernahme der Rhön Kliniken AG durch den Fresenius Konzern bleiben die strukturellen Probleme am UKGM bestehen. Deshalb bleibt dieses Thema aktuell, auch wenn die Übernahme der Rhön Kliniken

durch Fesenius nicht stattfinden sollte."

Antragsteller

Christoph Steltner; übernimmt bei Abwesenheit Jens Fricke

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-016 - Ablehnung medizinisch nicht notwendiger Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Kindern

  • Diskussion
GO-Antrag GO-024 - Wiederöffnung der Rednerliste

Text

Wiederöffnung der Rednerliste

Antragsteller

Ernst-Joachim Preussler

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-025 - Meinungsbild - Unterstützung des Antragstextes von Bastian Zapf

Text

Möchtest du den Antragstext von Bastian Zapf unterstützen?

Antragsteller

Jan Leutert

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-026 - Meinungsbild - Vertagung auf Butzbach

Text

Sollen die Programmanträge und vMB zur Thematik Beschneidung auf den nächsten Landesparteitag in Butzbach vertagt werden?

Antragsteller

Hans-Jörg Tangermann

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

deutlich positiv
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GO-Antrag GO-028 - Änderung der Tagesordnung

Text

Sollen die Programmanträge zur Thematik Beschneidung auf den nächsten Landesparteitag in Butzbach vertagt werden?

Antragsteller

Jan Leutert

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-005: Programm-Grundlagen-Antrag

  • Vorstellung und Diskussion
GO-Antrag GO-0XX - Aufrechterhaltung der Positionierung

Text

Der LPT möge das vMB bzgl. Programm-Entwurf als Position beschließen.

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Programm-Grundlagen-Antrag

Text

Der Landesparteitag möge den derzeitigen Programm-Entwurf als aktuell gültiges Programm beschließen, damit dieser allen folgenden Programmänderungsanträgen als Grundlage dient.

Begründung

Der Entwurf fast alle Beschlüsse der Landesparteitage seit Frankenau (2009) zusammen Ein Beschluss schafft die notwendige Klarheit, damit das Programm fortlaufend weiterentwickelt werden kann

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-027 - Änderung der Tagesordnung zur Vorziehung SA-017

Text

Soll der sonstige Antrag SA-017 vorgezogen werden?

Antragsteller

Cem Aslan

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-17: Basisbegehren: aBPT bzgl. des Bundesvorstandes

  • Diskussion
GO-Antrag GO-029 - Meinungsbild - Unterstützung SA-17

Text

Würde die Versammlung den SA-17 unterstützen?

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-17: Basisbegehren: aBPT bzgl. des Bundesvorstandes

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesverband Hessen initiiert oder unterstützt die Unterschriftensammlung von min. 10% der Mitglieder der Piratenpartei Deutschland zur Einberufung eines außerordentlichen Bundesparteitages gemäß § 9b (2) der Bundessatzung, um die Frage einer möglichen Neuwahl des Bundesvorstandes zu entscheiden und diese ggfs. direkt durchzuführen.

Begründung

Noch sind wir eine basisdemokratische Partei. Eine mögliche Korrektur der aktuellen Situation des Bundesvorstandes und somit auch der Bundespartei sollte einem neuen Votum der Basis

überlassen werden.

Antragsteller

Ralf Praschak, Tampe-Haverkock, Manolo, Hexe6819, Carsten Schlote, Swobjack, Jens Fricke, Horst Weintraut, Friedhelm

Willemsen, Michael Rath, 68erPirat

Abstimmung

Art der Abstimmung (optional)

Ergebnis

Ralf Praschak zieht den Antrag zurück
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GO-Antrag GO-030 - Meinungsbild - Zufriedenheit Bundesvorstand

Text

Ist die Versammlung mit der Arbeit des aktuellen Bundesvorstand zufrieden?

Antragsteller

Anders Bernhard

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA-03: Abschnitt B: Finanzordnung - Begrenzung der Spendenannahme

  • Michael Starck übernimmt den Antrag von Eric Manneschmidt
  • Diskussion
SÄA-03: Abschnitt B: Finanzordnung - Begrenzung der Spendenannahme

Betrifft

Hessen / [www.piratenpartei-hessen.de/landesverband/satzung#b_1 Abschnitt B: Finanzordnung, Satz (1)]

Art der Änderung

Ergänzung

Bisherige Fassung

(1) Es gilt die Finanzordnung der Bundespartei in der aktuellen Form.

Neue Fassung

(1) Es gilt die Finanzordnung der Bundespartei in der jeweils gültigen Fassung mit folgendem Zusatz: Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland nimmt Geldspenden ausschließlich von natürlichen Personen entgegen, und zwar pro Spender und Kalenderjahr nicht mehr als 10.000 €.

Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Begründung

Vorab zwei Bemerkungen 1. Um von der staatlichen Parteienfinanzierung zu profitieren, brauchen wir Spenden von natürlichen Personen. Man kann vieles an der Regelung der Parteienfinanzierung in Frage stellen, trotzdem unterliegen wir ihr und müssen damit umgehen. Es liegt daher schon heute in unserem Interesse, dass z.B. Unternehmer, die der Piratenpartei etwas spenden wollen, dies aus ihrem Privatvermögen tun und nicht als Unternehmensspende. 2. Die Beschränkung soll explizit nur für Geldspenden gelten, da sie für Sachspenden wie z.B. die leihweise Überlassung von Fahrzeugen oder Technik, einen maßlosen Mehraufwand bedeuten würde. Parteispenden stellen ein bewährtes, aber äußerst zweifelhaftes Mittel der politischen Beeinflussung dar. Grundsätzlich werden diese Zuwendungen mit der Absicht der politischen Einflussnahme getätigt. Bei natürlichen Personen, also Menschen, ist dies in einem bestimmten Umfang legitim, Demokratie lebt sogar von der Einflussnahme der Menschen auf die Politik. Allerdings ist durch eine Höhenbegrenzung dafür Sorge zu tragen, dass sich die Unterschiede in der Vermögensverteilung nicht allzu stark in einem unterschiedlichen politischen Gewicht niederschlagen. Organisationen aller Art, Unternehmen, Branchenverbände etc. nutzen heute ebenfalls das Mittel der Parteispende zur politischen Landschaftspflege. Organisationen verfolgen strukturelle Interessen, bei Wirtschaftsunternehmen handelt es sich dabei zumeist um Gewinninteressen im betriebswirtschaftlichen Sinne. Daran ist nichts grundsätzlich verwerfliches, aber diese Interessen sind nicht gleichzusetzen mit den wohl- oder schlecht verstandenen Interessen von Menschen, ihnen kann daher kein finanzieller Einfluss auf das politische Kräftespiel zugestanden werden (eine Einflussnahme über das Einbringen von ggf. guten Argumenten bleibt unberührt). Darüber hinaus ist insbesondere bei großen und stark verflochtenen Unternehmen und Verbänden meist unklar, woher das Geld kommt und auf wessen Geheiß Spenden getätigt werden. Diese Unternehmen profitieren oft in erheblichem Maße von staatlichen Subventionen, Steuererleichterungen und anderen Privilegien, so dass Zuwendungen an große oder/und Regierungsparteien faktisch der Steuerzahler zu tragen hat (aktuelles Beispiel ist die Privilegierung des Bankensektors). Im Ausland sind solche Spenden daher teilweise bereits verboten, was von einigen Politikern für Deutschland ebenfalls gefordert wird (siehe http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/09/spd-abgeordnete-fordern-verbot-von-nebentaetigkeiten-und-unternehmensspenden/ und http://www.welt.de/politik/deutschland/article5889245/Linke-will-Verbot-von-Firmen-Spenden-fuer-Parteien.html). Die heutige Spendenpraxis führt ohne Zweifel zu einem erheblichen Legitimitätsverlust der etablierten Parteien und der Politik insgesamt (die GRÜNEN bekommen ebenso Geld aus der Solarbranche wie die anderen Parteien von der Atomindustrie). Die FDP hat sich in besonderem Maße in die Abhängigkeit von Financiers begeben, die im politischen Wettbewerb ihren Mangel an guten Argumenten durch gutes Geld wett zu machen suchen. Auch wenn diese Partei demnächst untergehen sollte, so hat sie doch bereits einen erheblichen volkswirtschaftlichen und politischen Schaden angerichtet. Es ist wichtig, dass die Piratenpartei sich von solchen offensichtlich abhängig machenden Strukturen grundsätzlich fern hält. Es ist auch wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass dies überhaupt möglich ist. Wie es die PIRATEN in vielen Bereichen bereits tun. Sollte für Deutschland eine gesetzliche Regelung kommen, wäre die Piratenpartei darauf bereits eingestellt und würde keine Nachteile erleiden. Das ist wichtig, weil wir uns andernfalls auf der Seite derer wiederfinden könnten, die aus Angst um die eigenen Pfründe die Weiterentwicklung der Demokratie aufzuhalten versuchen. Theoretisch braucht es keine Satzungsvorschrift, um Spenden abzulehnen. Vorstände oder die Basis könnten in jedem Einzelfall nach vorher festzulegenden Kriterien diese Entscheidung treffen. Aber was wäre dadurch gewonnen? Potentielle Spender wären sich nie sicher, ob ihre Zuwendung überhaupt willkommen wäre und die beteiligten PIRATEN hätten sich in jedem Einzelfall eine zusätzliche Diskussion zu einem grundsätzlich unentscheidbaren Problem aufgeladen. Denn natürlich lässt sich im Einzelfall eine rationale Abwägung der Gefahr der Abhängigkeit (von reichen Einzelspendern oder von Organisationen) gegen die zusätzlichen Chancen bei Annahme der Spende nicht leisten, da sich weder Chancen noch Gefahren quantifizieren lassen. Die vorgeschlagene Satzungsvorschrift hält also den Vorständen und den aktiven Basispiraten den Rücken frei und dient auch der Transparenz gegenüber potentiellen Spendern. Zurzeit werden die PIRATEN noch kaum mit Großspenden und Zuwendungen von Unternehmen und Verbänden bedacht. Das würde sich drastisch erst in Regierungsverantwortung ändern. Daher bedeutet heute ein Verzicht auf diese Spenden keinen schmerzhaften Verlust (während wir die Gelder nicht mehr so dringend brauchen, wenn wir einmal an der Regierung sind). In der Außendarstellung dagegen würde uns eine solche Regelung zusätzlichen Zulauf und Wähler bringen, vermutlich auch die Spendenbereitschaft von Kleinspendern erhöhen. Es wäre mithin durchaus rational - und keineswegs (übertrieben) "idealistisch", diese Bestimmung in die Satzung aufzunehmen. Die Beschränkung auf natürliche Personen und die Deckelung bei einem jährlichen Maximalbetrag hängen hierbei zwingend zusammen. Denn bei einigen Unternehmen lassen sich andernfalls Großspenden relativ problemlos durch Eigentümer oder Geschäftsführer als Privatpersonen überweisen. Andererseits ist eine Deckelung unabhängig vom Spender, wie sie z.B. Transparency International fordert und die Piratenpartei durch Beschluss des Schatzmeisters derzeit praktiziert (50.000 EUR pro Jahr und Spender, http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen:Parteispenden#weitergehende_Wertgrenzen) und der Landesverband Berlin in seiner Satzung stehen hat (https://wiki.piratenpartei.de/BE:Satzung#.C2.A7_17_FINANZ-_UND_BEITRAGSORDNUNG, vgl. auch Satzung des Landesverbandes Thüringenhttp://www.piraten-thueringen.de/partei/satzung/ §11 (6) Finanzordnung) völlig sinnlos, da eine juristische Person schnell erschaffen ist und darüber dann, vorausgesetzt man verfügt über das entsprechende Kapital, eine faktisch völlig beliebig hohe Summe gespendet werden kann. Solange juristische Personen/Organisationen

spenden dürfen, ist eine Deckelung der jährlichen Spendensumme reine Kosmetik.

Etherpad

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Antragsteller

Eric Manneschmidt

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-032 - Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Die offenen Programmanträge werden den offenen Satzungsänderungsanträgen vorgezogen.

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-035 - Meinungsbild - Verschiebung des Blocks Bildungsanträge PA-01 nach Butzbach

Text

Würde die Versammlung den Block Programmantrag heute behandeln wollen?

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Aussprache zu GO-035

Bastiaan Zapf zieht die 26 Anträge von PA-001A-x1 bis PA-001A-x26 zurück.


GO-Antrag GO-0XX - Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Abstimmung über Verschiebung des Blocks Bildungsantrag PA-01 auf Butzbach

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-002 Rewrite und Erweiterung des Kapitels Mehr Demokratie

Ralf Praschak zieht den Antrag zurück.

PA-003 - Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz

GO-Antrag GO-036 - Meinungsbild - Wer würde dem Antrag zustimmen?

Text

Wer würde dem Antrag zustimmen?

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende beiden Absätze an das bestehende Kapitel Informationsfreiheit und Transparenz anzufügen: Das Land Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz hat und wo es auch noch kaum Informationsfreiheitssatzungen auf der kommunalen Ebene gibt. Dies gilt es mit der Einführung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetzes auf Basis der Informationsfreiheitsmustersatzung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes für die Landes- und Kommunalebene zu korrigieren. Gleichzeitig sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten aufzuwerten. Die Informationsfreiheit legt jedoch nur die Basis für ein Auskunftsrecht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist aber die Notwendigkeit zur mehr Transparenz eine Bringpflicht. Dieser Umstand kann nur mit der Einführung eines hessischen

Transparenzgesetzes auf Basis des Hamburger Gesetzentwurfes rechtlich verankert werden.

Begründung

Hessen ist eines der wenigen Bundesländer ohne ein Informationsfreiheitsgesetz. Auch auf kommunaler Ebene gibt es kaum bis gar keine Informationsfreiheitssatzungen. Dieser Antrag soll dies gesetzlich für alle Ebenen verbindlich einführen Das Auskunftsrecht basierend auf einem Informationsfreiheitsgesetzes kann nur der erste Schritt zu einer besseren Transparenz sein. Mit einem echten Transparenzgesetz wird das Prinzip umgekehrt und die Verwaltung, sowie die Politik wären verpflichtet, transparent zu handeln und nicht erst auf Anfrage.

Antragsteller

Ralf Praschak

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-004 Breitbandausbau

Ralf Praschak zieht den Antrag zurück.


GO-Antrag GO-030 - Vorziehen des SA 19

Text

Wer würde den Antrag sofort vorziehen?

Antragsteller

Sascha Brandhoff

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-19: Hilfsfond für Mandats-Whistleblower

Sascha Brandhoff zieht seinen Antrag zurück.

PA-006: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

GO-Antrag GO-0XX - Meinungsbild - Wer würde dem Antrag zustimmen?

Text

Wer würde dem Antrag zustimmen?

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Text

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden. Wir wollen eine Gesellschaft estalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird. Wir wollen allen Menschen – unabhängig von seiner sexueller Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seines Alters oder seiner Behinderung – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung. Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung. Einen Ressourcenvorbehalt lehnen wir ab. Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den finanziellen Rahmen deutlich verbessern und klar regeln. Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen, z. B. mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen gelöst werden. Die Piraten setzten sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Piratenpolitik ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird, innerhalb unserer Partei und auch in der politischen Arbeit.

Begründung

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist gültiges Recht in Deutschland seit dem 26. März 2009. Bis heute ist die Umsetzung nicht wirklich zu spüren weder bei den Piraten noch in unserer Gesellschaft, sei es in der Arbeitswelt oder in der Bildung. Damit die auf den Weg gebrachten Maßnahmen auch zu den erhofften Erfolgen führen, müssen von der Politik und Verwaltung landesweit in ihren Organisationseinheiten gegenüber ihren MitarbeiterInnen klarstellende Vorgaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemacht werden. Die nicht behinderte Welt hat häufig keine Wahrnehmung von der Welt der Menschen mit Behinderungen. Dementsprechend haben gerade einmal ca. 14 % der Bevölkerung bisher überhaupt etwas von der UN-BRK und ihren Zielsetzungen gehört. weitere Infos aus den Netz:http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/UN-Konvention/inhalt.htmlhttp://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/behindertenrechtskonvention-crpd.htmlhttp://www.lebenshilfehessen.de/wDeutsch/ueber_uns/Link/Kurzfassung_UN_Konvention_in_Leichter_Sprache.pdf Hierüber wurde im Hessischen Liquid Feedback schon Positiv abgestimmt:https://lqfb.piratenpartei-hessen.de/initiative/show/32.html

Antragsteller

Johannes Britz & Petra Brandt,

Friedhelm Willemsen, Martin Kliehm

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-007: Barrierefreies Notrufsystem

GO-Antrag Meinungsbild zum PA-007

Text

Wer würde dem Antrag zustimmen?

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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PA-007: Barrierefreies Notrufsystem

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien Notruf- und Informationssystem per Mobilfunk ein.

Begründung

Bis heute gibt es in Deutschland keine Möglichkeit in einer Notfallallsituation barrierefrei einen Notruf abzusenden. Besonders Menschen mit Behinderung sind davon betroffen, aber auch wenn ein Handyakku nicht mehr für einen Notruf per Sprache ausreicht, ist ein non-verbaler Notruf notwendig. Ein bundesweiter barrierefreier non-verbaler Notruf für Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen existiert derzeit nicht. Bisher gibt es lediglich in Berlin und in Köln spezielle Notrufnummern für SMS, die möglicherweise technisch gesehen relativ problemlos auf ganz Deutschland ausgeweitet werden könnte. Österreich hat bereits sehr gute Erfahrungen mit einer SMS-Notrufnummer für Gehörlose gemacht, die von allen großen Netzbetreibern unterstützt wird. Es gibt derzeit zwar eine Notfall-Fax-Einrichtung (z.B. in Münster) für Gehörlose und Schwerhörige Menschen, aber dieser ist höchst umständlich und erfordert ein Faxgerät, welches heutzutage nur noch wenige Menschen besitzen oder bei vielen Notfallsituationen nicht verfügbar ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Fax-Notrufe nicht immer so ernst genommen werden, wie es vonnöten wäre oder erst viele Stunden später Hilfe eintrifft und es dann möglicherweise schon zu spät ist. Länder in denen schon ein Notruf per SMS möglich ist sind: USA, England, Australien, Irland, Singapore, Portugal Im Falle einer Katastrophe in Deutschland wird die Bevölkerung per Sirene und Lautsprecherdurchsagen informiert, das Radio und/oder TV einzuschalten um weitere Informationen zu erhalten. Die Bevölkerung wird dazu angehalten ihre Nachbarn und vor allem Hilfsbedürftige zu informieren. Hörbehinderte Menschen bekommen davon jedoch nicht

sofort etwas mit und sind somit auf die Aufmerksamkeit ihrer Mitmenschen angewiesen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Käme es noch zu einer Evakuierung denken Menschen erstmal an sich, ihre Familie, Freunde. Behinderte Mitmenschen wohl im seltesten Fall. Auch wenn der Katastrophenschutz dazu aufruft.

Antragsteller

Johannes Britz & Petra Brandt,

Friedhelm Willemsen

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-008: Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk

GO-Antrag Meinungsbild zum PA-008

Text

Wer würde dem Antrag zustimmen?

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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PA-008: Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, in das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl an geeigneter Stelle aufzunehmen: Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen, setzt sich für die deutliche Erhöhung der Untertitelung im Programm des Hessischen Rundfunks ein. Desweiteren wird auf echte 1:1 Untertitelung geachtet, ohne Verkürzungen. In allen Sendungen, mit Ausnahme von Spielfilmen, wird ein Gebärdensprachdolmetscher zusätzlich zum Angebot der Untertitel in ausreichender Größe eingeblendet. Nach technischer Möglichkeit optional ausblendbar durch den einzelnen Zuschauer. Die Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern beginnt mit der Sendung "hessenschau" und wird kontinuierlich, wie bei den Untertiteln, ausgebaut. Dem Hessischen Rundfunk sind für die Umsetzung genug Personal und finanzielle Mittel aus den GEZ Gebühreneinnahmen zur Verfügung zu stellen.

Nach § 3 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag sollen Kommunikationsbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige, Sehbehinderte und Blinde) ab 2013 Runkfunkgebühren bezahlen. Demnach sollen diese Gruppe der Schwerbehinderten ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose von der Gebühr befreit. Doch bei nur ca. 15% der Sendungen im deutschsprachigen Fernsehen werden Untertitel eingesetzt, wobei hier der grösste Prozentsatz von den öffentlichen Sendern stammt. Was den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern anbelangt so werden fast keine Sendungen gedolmetscht. Daher sollte die Gruppe der Kommunikationsbehinderten solange keine GEZ-Gebühren zahlen müssen bis alle Haupsendungen wie Nachrichten und Informationssendungen zu 100% untertitelt sind.

Begründung

Bis heute gibt es in Deutschland keine Möglichkeit in einer Notfallallsituation barrierefrei einen Notruf abzusenden. Besonders Menschen mit Behinderung sind davon betroffen, aber auch wenn ein Handyakku nicht mehr für einen Notruf per Sprache ausreicht, ist ein non-verbaler Notruf notwendig. Ein bundesweiter barrierefreier non-verbaler Notruf für Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen existiert derzeit nicht. Bisher gibt es lediglich in Berlin und in Köln spezielle Notrufnummern für SMS, die möglicherweise technisch gesehen relativ problemlos auf ganz Deutschland ausgeweitet werden könnte. Österreich hat bereits sehr gute Erfahrungen mit einer SMS-Notrufnummer für Gehörlose gemacht, die von allen großen Netzbetreibern unterstützt wird. Es gibt derzeit zwar eine Notfall-Fax-Einrichtung (z.B. in Münster) für Gehörlose und Schwerhörige Menschen, aber dieser ist höchst umständlich und erfordert ein Faxgerät, welches heutzutage nur noch wenige Menschen besitzen oder bei vielen Notfallsituationen nicht verfügbar ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Fax-Notrufe nicht immer so ernst genommen werden, wie es vonnöten wäre oder erst viele Stunden später Hilfe eintrifft und es dann möglicherweise schon zu spät ist. Länder in denen schon ein Notruf per SMS möglich ist sind: USA, England, Australien, Irland, Singapore, Portugal Im Falle einer

Katastrophe in Deutschland wird die Bevölkerung per Sirene und Lautsprecherdurchsagen informiert, das Radio und/oder TV einzuschalten um weitere Informationen zu erhalten. Die Bevölkerung wird dazu angehalten ihre Nachbarn und vor allem Hilfsbedürftige zu informieren. Hörbehinderte Menschen bekommen davon jedoch nicht sofort etwas mit und sind somit auf die Aufmerksamkeit ihrer Mitmenschen angewiesen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Käme es noch zu einer Evakuierung denken Menschen erstmal an sich, ihre Familie, Freunde. Behinderte Mitmenschen wohl im seltesten Fall. Auch wenn der Katastrophenschutz dazu aufruft.

Antragsteller

Johannes Britz & Petra Brandt,

Friedhelm Willemsen

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-033 GO-Antrag auf Änderung der TO

Text

Vorziehen der sonstigen Anträge zu den Wahlen SA-01 bis SA-01f und SA-02 bis SA-02f

Antragsteller

Ralf Praschak

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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GO-Antrag GO-0XX - Meinungsbild zur Teilnahme an Landtagswahl

Text

Wer ist dafür, dass der Landesverband Hessen an der kommenden Landtagswahl teilnimmt?

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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GO-Antrag GO-0XX - Meinungsbild zur Teilnahme an Bundestagswahl

Text

Wer ist dafür, dass der Landesverband Hessen an der kommenden Bundestagswahl teilnimmt?

Antragsteller

Versammlungsleitung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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SA-01b: Zeitfenster BTW-Aufstellungsversammlung

  • Meinungsbild positiv
SA-01b: Zeitfenster BTW-Aufstellungsversammlung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, das Zeitfenster für eine BTW-Aufstellungsversammlung von Januar 2013 auf das erste Quartal 2013, aber möglichst nah am Januar aber vor der

LTW-Aufstellungsversammlung, auszudehnen.

Begründung

Dies gibt uns allen mehr Zeit Räumlichkeiten zu finden und ein ordentliches Wahlsystem zu erarbeiten.

Zudem ist Fasching 2013 recht früh im Februar

Antragsteller

Abstimmung

Art der Abstimmung (optional)

Ergebnis

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SA-02b: Zeitfenster LTW-Aufstellungsversammlung

  • Meinungsbild positiv
SA-02b: Zeitfenster LTW-Aufstellungsversammlung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, das Zeitfenster für eine LTW-Aufstellungsversammlung von Februar 2013 auf das erste Quartal 2013, aber möglichst nah am Februar aber nach der

BTW-Aufstellungsversammlung, auszudehnen.

Begründung

Dies gibt uns allen mehr Zeit Räumlichkeiten zu finden und ein ordentliches Wahlsystem zu erarbeiten.

Zudem ist Fasching 2013 recht früh im Februar

Antragsteller

Abstimmung

Art der Abstimmung (optional)

Ergebnis

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SA-01c: Ortsfenster BTW-Aufstellungsversammlung

  • Meinungsbild positiv
SA-01c: Ortsfenster BTW-Aufstellungsversammlung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, die Durchführung der BTW-Aufstellungsversammlung aufgrund der Nähe zum Mittelpunkt Hessens

(Mücke/Vogelsberg) zu priorisieren, sofern Kosten und Angebot stimmen

Begründung

Eine Landesgruppe im Bundestag aus Hessen repräsentiert alle Bürger Hessens

Wer in die "Pampa" kommt, darf auch gerne sich für Berlin bewerben

Antragsteller

Abstimmung

Art der Abstimmung (optional)

Ergebnis

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SA-02c: Ortsfenster LTW-Aufstellungsversammlung

  • Meinungsbild positiv
SA-02c: Ortsfenster LTW-Aufstellungsversammlung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, die Durchführung der LTW-Aufstellungsversammlung aufgrund der Nähe zum Mittelpunkt Hessens

(Mücke/Vogelsberg) zu priorisieren, sofern Kosten und Angebot stimmen

Begründung

Eine Fraktion im Landtag repräsentiert alle Bürger Hessens

Wer in die "Pampa" kommt, darf auch gerne sich für Wiesbaden bewerben

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag GO-038 - Verlängerung des LPT bis 19:00

Text

Verlängerung des LPT bis 19:00

Antragsteller

Christian Fleißner

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Ralf zieht Anträge SA-01d, SA-01f, SA02d, SA-02f zurück. Keiner übernimmt diese Anträge

SA-02e: Ausschreibung Wahlsystem LTW-Ausstellungsversammlung

  • Meinungsbild positiv
SA-02e: Ausschreibung Wahlsystem LTW-Ausstellungsversammlung

Text

Der Landesparteitag möge die Ausschreibung bis zum nächsten LPT für ein Wahlsystem für die LTW-Ausstellungsversammlung

beschließen.

Begründung

Als basisdemokratische Partei sollte es unser Anspruch sein, ein möglichst faires Wahlsystem auf der LTW-Aufstellungsversammlung einsetzen zu können, welches transparent

ausgearbeitet wird

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-01e: Ausschreibung Wahlsystem BTW-Ausstellungsversammlung

  • Meinungsbild positiv
SA-01e: Ausschreibung Wahlsystem BTW-Ausstellungsversammlung

Text

Der Landesparteitag möge die Ausschreibung eines Wahlsystems für die BTW-Ausstellungsversammlung beschließen, um dies beim nächsten

LPT beschließen zu können.

Begründung

Als basisdemokratische Partei sollte es unser Anspruch sein, ein möglichst faires Wahlsystem auf der BTW-Aufstellungsversammlung einsetzen zu können, welches transparent

ausgearbeitet wird

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Schließung der Versammlung um 18:04 Uhr