HE:Kreisverband Wiesbaden/Vorstand/GO

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Letzte Änderung an der GO vom Vorstand am 23.06.2016 auf der Vorstandssitzung beschlossen.

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Bei Beantwortung von Anfragen per E-Mail an den gesamten Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-wiesbaden.de) ist selbiger in CC zu setzen.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung, Koordination und Dokumentation des Vorstands und die Vertretung nach außen.

2. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten.

3. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Mitgliederverwaltung des Kreisverbands sowie die innere Vertretung.

4. Beisitzer: Die Beisitzer unterstützen die restlichen Vorstandsmitglieder bei ihren Aufgaben und können in Absprache auch eine Teilmenge der Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen.

§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit Mehrheit getroffen, das heißt mehr Ja- als Nein-Stimmen.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  3. Dringende Beschlüsse sind im E-Mail-Umlaufverfahren möglich. Umlaufbeschlüsse sind vom Initiator auf die TO der nächsten ordentlichen Sitzung zu setzen, um die Protokollierung zu gewährleisten.
  4. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
  5. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:
    • durch E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-wiesbaden.de)
    • persönlich auf einer offenen Vorstandssitzung
    • durch Eintrag in die TO im Piratenwiki
  6. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
  7. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung
  8. Dem Generalsekretär ist nach einer Vetofrist von 5 Werktagen, ausgelöst duch eine Mail an den Vorstandsverteiler, überlassen, ein Neumitglied aufzunehmen. Wird ein Veto eingelegt, muss die Aufnahme im Gesamtvorstand beschlossen werden.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Ausnahmen müssen begründet werden.
  2. Vorstandsitzungen finden mindestens einmal im Monat statt.
  3. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten Vorstandsitzung bekannt.
  4. Jedes Vorstandsmitglied ist bei Interesse berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einberufen.
  5. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt, welches der Protokollant innerhalb von vier Tagen veröffentlicht.
  6. Der Vorstand bestimmt ein Vorstandsmitglied, welches an der nächsten Landesvorstandssitzung teilnimmt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Der Vorstand ist verpflichtet, Tätigkeitsberichte anzufertigen und diese dem Kreisparteitag vorzustellen. Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Ein Gesamttätigkeitsbericht ist gestattet.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Landesverband.
  2. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister. Anderen Vorstandsmitgliedern hat der Generalsekretär auf Anfrage die für die Tätigkeiten notwendigen Mitgliederdaten zur Verfügung zu stellen.
  3. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  4. Jeder Zugriffsberechtigte ist verpflichet, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Finanzrelevant

  1. Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten: Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung ist der Vorsitzende verfügungsberechtigt. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.
  2. Dem Schatzmeister ist ein Geldrahmen von 50 EUR pro Monat gegeben, über den er ohne Vorstandsbeschluss verfügen kann. Wird dieser Verfügungsrahmen vom Schatzmeister beansprucht, so muss er den Vorstand auf der nächsten Sitzung davon informieren.
  3. Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Vorstandsmitglied oder einer beauftragten Person durch Ausübung des Amtes oder des Auftrages erwachsen, werden auf vorherigen Antrag mit entsprechenden Nachweisen erstattet.
  4. Finanzrelevante Beschlüsse, welche nach drei Monaten nicht umgesetzt wurden, gelten als aufgehoben.

§8 Offizielle Kommunikationskanäle des Kreisverbandes

  1. Mailingliste
    • Generelle Diskussionsliste der Wiesbadener Piraten
    • Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
    • Archiv: Jein, die Mailingliste wird im Sync-Forum synchronisiert. Eigenständige De-Synchronisierung möglich.
  2. Verteiler aller Wiesbadener Piraten
    • Mitteilungsliste mit niedrigen Volumen, z.b. Newsletter, wichtige Mitteilungen für alle Piraten sowie Informationen über Meinungsbildabstimmungen
    • Mitgliedschaft: automatisch alle Wiesbadener Piraten
    • Austritt: Jederzeit durch Mitteilung an Generalsekretär möglich
    • Schreibberechtigt: Generalsekretär
    • Archiv: Nein, da nur Verteiler
  3. Vorstandsverteiler
    • Der Vorstand verfügt über einen auf Vorstandsmitglieder begrenzten Mail-Verteiler.