HE:Kreisverband Wiesbaden/Kreisparteitage/Kreisparteitag-2014.1

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Günni gärtnern am 17.01.2014 nicht mehr. :-)

Kreisparteitag-2014.1

Datum: 29.03.2014

Uhrzeit: 11:00 - 18:00 Uhr

Ort: Seniorentreff aktiv
Adlerstraße 19; 65183 Wiesbaden


Kandidatenliste

Vorsitzender

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

stellv. Vorsitzender

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Schatzmeister

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Generalsekretär

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Beisitzer

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Rechnungsprüfer

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Anträge

Satzungsänderungsanträge

t - 4 Wochen und in Tagesordnung der Einladung

https://wiesbaden.piratenpad.de/191

Wiesbaden / § 6 - Beendigung der Mitgliedschaft - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §6 (1)

Art der Änderung

Änderung der Formulierung - Verweis Landessatzung

Bisherige Fassung

5. Ausschluss nach § 6 der Landessatzung.

Neue Fassung

5. Ausschluss nach § 6 (Ordnungsmaßnahmen) der Landessatzung.

Begründung

Verdeutlichung auf welche Sachlichkeit es sich bei dem Verweis handelt.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 11 - Kreisparteitag - Abs. 4

Betrifft

Wiesbaden / §11 (4)

Art der Änderung

Entfall der Einladungspflicht per Post

Bisherige Fassung

Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder. Der Vorstand ist verpflichtet, den Kreisparteitag sechs Wochen vor dem Termin per Email anzukündigen.

Neue Fassung

Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes von einem Mitglied des Kreisvorstandes mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, den Kreisparteitag sechs Wochen vor dem Termin per E-Mail anzukündigen.

Begründung

Textform ist ausreichend und kann Geld sparen.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 11 - Kreisparteitag - Abs. 5

Betrifft

Wiesbaden / §11 (5)

Art der Änderung

Änderung der Aufgaben innerhalb des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Textform. Der Kreisvorsitzende muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag per Brief einberufen.

Neue Fassung

Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Textform. Ein Mitglied des Kreisvorstandes muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag per Brief einberufen.

Begründung

Entlastung des Vorsitzenden und flexibilere Handhabung.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 12 Aufgaben des Kreisparteitages - Abs. 3

Betrifft

Wiesbaden / §12 (3)

Art der Änderung

Änderung der Antragsberechtigung

Bisherige Fassung

Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens vier Wochen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

Neue Fassung

Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens vier Wochen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie Mitglieder der Jungen Piraten wohnhaft im Gebiet des Kreisverbandes.

Begründung

Da jedes Mitglied antragsberechtigt ist, kann auch jedes Vorstandsmitglied einen Antrag stellen. Es gibt keinen Ortsverband und keinen Kreisverband der Jungen Piraten.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 13 - Geschäftsordnung des Kreisparteitages - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §13 (1)

Art der Änderung

Änderung der Aufgaben innerhalb des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

Der Kreisparteitag wird vom Kreisvorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter eröffnet und bis zur Wahl eines Versammlungsleiters geleitet.

Neue Fassung

Der Kreisparteitag wird von einem Mitglied des Kreisvorstandes eröffnet und bis zur Wahl eines Versammlungsleiters geleitet.

Begründung

Entlastung des Vorsitzenden und flexibilere Handhabung.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 14 - Der Kreisvorstand - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §14 (1)

Art der Änderung

Entfall des Postens des stellvertretenden Kreisvorsitzenden

Bisherige Fassung

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  • dem Kreisvorsitzenden
  • dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Generalsekretär
  • und beliebig vielen Beisitzern.

Neue Fassung

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  • dem Kreisvorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Generalsekretär
  • und beliebig vielen Beisitzern.

Begründung

Verschlankung des Pflichtvorstandes. Aufgaben des stellv. Kreisvorsitzenden gehen auf eine andere Person des Vorstandes über. Wir haben in diesem Jahr gesehen, dass dieser Posten nicht benötigt wird.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 14 - Der Kreisvorstand - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §14 (1)

Art der Änderung

Änderung der Grundzüge der Vorstandssitzung

Bisherige Fassung

Je ein Vertreter aus jedem Ortsverband kann beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.

Neue Fassung

Jedes Teilnehmer kann beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.

Begründung

Vorstandssitzungen sollen so offener für Bürger sein. Die bisherrige Praxis soll so in die Satzung mitaufgenommen werden.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 14 - Der Kreisvorstand - Abs. 3

Betrifft

Wiesbaden / §14 (3)

Art der Änderung

Änderung der Regelung zur Handlungsunfähigkeit des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

(3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Für diese ist Ämterkumulation abweichend von §4 (1) der Landessatzung ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.

(4) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm schnellstmöglich einberufener außerordentlicher Parteitag stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.

Neue Fassung

(3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. (4) Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn

   (a) mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind;
   (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder
   (c) der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
   
In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach §11 Abs.5 einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bestellt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes einen kommissarischen Vorstand. Für diesen ist Ämterkumulation abweichend von §4 (1) der Landessatzung ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.

Begründung

Antragsteller

Wiesbaden / § 14 - Der Kreisvorstand - Abs. 3

Betrifft

Wiesbaden / §14 (3)

Art der Änderung

Änderung der Regelung zur Handlungsunfähigkeit des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

  • abgerufen http://ppwi.de/kreisverband/satzung.aspx am 15.02.2014 um 16:53 Uhr
  • Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen.
Für diese ist Ämterkumulation abweichend von §4 (1) der Landessatzung ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.

Neue Fassung

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn

  • (a) mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können;
  • (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder
  • (c) der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen.

Für diesen ist Ämterkumulation ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.

Begründung

  • Änderung 01: Wegfall: "wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder"
    • Diese Regleung erwies sich in der Vergangenheit als problematisch. Es musste immer eine aKPT einberufen werden, obwohl die Handlungsfähigkeit des Vorstandes gewährleistet war. Gleichzeitig werden Hierarchien innerhal des Vorstandes abgebaut.
  • Änderung 02: Einführung: " (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder"
    • §11 (1) PartG
  • Änderung 03: Wegfall: "abweichend von §4 (1) der Landessatzung"
    • Wegfall des Ping-Pong-Spieles zwischen den Satzungen

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 16 - Einberufung des Kreisvorstandes - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §16 (1)

Art der Änderung

Änderung der Aufgaben innerhalb des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem Vertreter, regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen.

Neue Fassung

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden von einem Mitglied des Kreisvorstandes regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen.

Begründung

Entlastung des Vorsitzenden und flexibilere Handhabung.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)
Wiesbaden / § 19 - Beitragsordnung - Abs. 3

Betrifft

Wiesbaden / §19 (3)

Art der Änderung

Änderung an Praxis

Bisherige Fassung

Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Beitragsordnung des Landes.

Neue Fassung

Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Beitragsordnung des Bundes.

Begründung

Der Bund und nicht das Land legen die Mitlgiedsbeiträge fest.

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Sachanträge

t - 4 Wochen

https://wiesbaden.piratenpad.de/191

Versammlungsämter

Für den Kreisparteitag benötigen wir noch einige Freiwillige für die Versammlungsämter. Im Einzelnen sind das ein (oder mehrere) Versammlungsleiter, Wahlleiter, Protokollant.

Der Versammlungsleiter und Protokollant darf ruhig auch ein Kandidat sein. Diese Personen brauchen noch nicht einmal wahl- oder stimmberechtigt zu sein.

Versammlungsleiter

Wollt Ihr den Kreisparteitag leiten und eine Horde wilder Piraten bändigen? Dann tragt Euch hier ein.

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Wahlleiter

Ihr sorgt (zusammen mit Euren Wahlhelfern) dafür, dass bei den Wahlen alles mit rechten Dingen zugeht. Außerdem sorgt Ihr für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen. Interesse? Dann bitte hier eintragen.

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Wahlhelfer

Ihr sorgt (zusammen mit Wahlleiter) dafür, dass bei den Wahlen alles mit rechten Dingen zugeht. Außerdem sorgt Ihr für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen. Interesse? Dann bitte hier eintragen.

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Protokollant

Ihr müsst alles genau protokollieren und außerdem verschiedene Formulare ausfüllen. Wer sich das zutraut, möge sich bitte hier eintragen.

Kandidat
Kurzinfo
Parteitätigkeiten
Erklärung
1. Kandidat / 1. Spalte 1. Kandidat / 2. Spalte 1. Kandidat / 3. Spalte 1. Kandidat / 4. Spalte
2. Kandidat / 1. Spalte 2. Kandidat / 2. Spalte 2. Kandidat / 3. Spalte 2. Kandidat / 4. Spalte

Wahl- und Geschäftsordnung

Alte GO vom KPT 2011: Geschäftsordnung

Diese GO ist identisch mit der GO vom Kreisparteitag 2011. In § 3 (1) wurde der Leiter des Orga-Teams durch den Kreisvorsitzenden ersetzt.

Vorschlag für eine überarbeitete GO: Neue Geschäftsordnung

Ich habe vor allem die Wahlordnung entrümpelt, besser gegliedert sowie Ideen aus der BPT-GO übernommen. In § 8 (5) ist jetzt auch die Wahl der Beisitzer geregelt, falls der SÄA-06 angenommen wird.

Vorschlag für die GO zum aKPT 13.1 Geschäftsordnung 2013

Ich habe die überarbeitete Version genommen und noch einmal Ergänzungen in der Wahlordnung gemacht (nur ein Kandidat, Aufzeichnungen etc.)

Tagesordnung

Aufbau und Akkreditierung ab 10.00 Uhr / Eröffnung der Versammlung um 11.00 Uhr

  1. Vorbereitungen
    1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
    2. Beschluss der Tagesordnung
    3. Beschluss der Geschäftsordnung
    4. Wahl des Versammlungsleiters
    5. Abstimmung über Zulassung von Gästen, Audio-, Foto- und Video-Aufnahmen
    6. Wahl der Protokollanten
    7. Wahl des Wahlleiters
    8. Ernennung der Wahlhelfer
    9. Beschluss der Wahl- und Geschäftsordnung
  2. Rechenschaftsberichte
    1. Kreisvorstand
    2. Schatzmeister
    3. Rechnungsprüfer
  3. Entlastung des Kreisvorstandes auf Antrag der Rechnungsprüfer
  4. Antragsberatungen und Beschlussfassungen
    1. Sachanträge
  5. Erklärung des amtierenden Kreisvorstandes
  6. Basisgedanken
  7. Wahl des Kreisvorstandes
    1. Vorstellungsrunde
    2. Fragerunde
    3. Wahlen
  8. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern
  9. Verschiedenes
    1. Mandatsträger (soweit vom Kreisparteitag aufgestellt)
  10. Schlussworte des Vorsitzenden

Protokoll

  1. Link zum Protokoll einfügen

Catering

Wer dem Buffet etwas beisteuern möchte bitte im |Orgapad eintragen oder hier:


Mitfahrgelegenheiten

Piraten, die von außerhalb Wiesbadens zur Mithilfe anreisen, können hier ihre MFGs hier eintragen...

Frankfurt

Taunustein