HE:Kreisverband Waldeck-Frankenberg/Vorstand/GO

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Geschäftsordnung

Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Waldeck-Frankenberg - Geschäftsordnung des Vorstandes

§1 Allgemeines

  • 1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  • 2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  • 3. Alle Entscheidungen werden vom Vorstand per Mehrheitsentscheid getroffen.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  • 1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pressearbeit, die Vertretung nach außen sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden.
  • 2. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die alleinige Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts sowie das Spendenwesen.
  • 3. Stellvertretender Vorsitzender: Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes in Zusammenarbeit mit dem 2. Beisitzer. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Kreisgeschäftsstelle, der Kontakt zu niedrigeren Gliederungen und die Vorbereitung von Wahlen. Ebenso trägt er für die Pflege der Internetauftritte in Zusammenarbeit mit dem 2. Vorsitzenden die Verantwortung. Das sind die Facebook-Sites: https://www.facebook.com/groups/piraten.wa.fkb und https://www.facebook.com/piratenpartei.waldeck.frankenberg sowie die Homepage http://www.piraten-wa-fkb.de
  • 4. Die Protokollführung wird bei jeder Vorstandssitzung sowie Parteitagen und anderen Veranstaltungen vorher festgelegt.

§3 Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten

  • 1. Der Schatzmeister vertritt den Kreisverband gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten allein. Er ist berechtigt, allein zu verfügen. Bei Eröffnung oder Auflösung von Konten, hat ein weiteres Vorstandsmitglied mit zu zeichnen.
  • 2. Jedes andere Vorstandsmitglied ist nur zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied zeichnungsberechtigt. Das andere Vorstandsmitglied darf auch der Schatzmeister sein. Bei Barabhebungen oder Wegüberweisungen hat ein Vorstandsbeschluss vorzuliegen.
  • 3. Ist der Schatzmeister verhindert und er hat ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter bestimmt, so ist dieses Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt. Die Vertreterregelung ist via signierter Mail dem Vorstand anzuzeigen.
  • 4. Der Schatzmeister ist berechtigt über eine Summe von bis zu 30,00 € im Monat zu verfügen und dessen Verwendung zu entscheiden.

§4 Entscheidungsfindung

  • 1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit getroffen. Das heißt es werden drei Stimmen benötigt, damit eine Entscheidung als vom Vorstand getroffen gilt.
  • 2. Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  • 3. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

    • 1. E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piraten-waldeck-frankenberg.de)
    • 2. Persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung
    • 3. Der Vorstand ist angehalten, Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

§5 Vorstandssitzungen

  • 1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  • 2. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen autorisiert, eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 14 Tagen eine solche einberufen.
  • 3. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  • 4. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.

§6 Beschlüsse und Umlaufbeschlüsse

  • 2. Umlaufbeschlüsse
    • (1) Der Vorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse außerhalb der regulären Vorstandssitzungen treffen. Von dieser Möglichkeit ist insbesondere nur dann Gebrauch zu machen, wenn eine dringliche Entscheidung notwendig ist, oder schützenswerte Daten beteiligt sind.
    • (2) Umlaufbeschlüsse werden mit der absoluten Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder gefasst.
    • (2a) Der Vorstand stimmt über den internen Mailverteiler über alle Neumitglieder per Mehrheitsbeschluss ab. Wurde über ein Neumitglied positiv beschieden, so übernimmt der stellvertretenden Vorsitzenden dieses in die Mitgliederliste.
    • (2b) Umlaufbeschlüsse, die keinen Persönlichkeitsrechten unterliegen, werden über die Mailingliste getroffen.
    • (3) Umlaufbeschlüsse dürfen die Geschäftsordnung nicht ändern.
    • (4) Der Antragsteller kann einen Umlaufbeschluss mit einer Frist versehen. Bis zum Ende der Frist können die Vorstandsmitglieder ihre Entscheidung ändern. Die Frist endet vorzeitig, wenn alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben.
    • (5) Ist der Umlaufbeschluss außerhalb eines Zusammentreffens der Vorstandsmitglieder zu treffen, so sind die Vorstandsmitglieder, neben der Antragstellung per E-Mail, auch auf anderen Kommunikationswegen über das Vorhandensein des Antrages, und seiner Frist, in Kenntnis zu setzen.
    • (6) Gefasste Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

§7 Tätigkeitsbericht

  • 1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  • 2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  • 3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§8 Verwaltung der Mitgliederdaten

  • 1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland. Dem 2. Beisitzer obliegt in Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Vorsitzenden die Pflege der Mitgliederdaten. Die 2. Beisitzer erstellt einen Dump und schickt diesen an die Email-Adresse mitgliederverwaltung (at) piratenpartei-hessen.de zum Abgleich.
  • 2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  • 3. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  • 4. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen ist.

§9 Kommunikationslisten

  • 1. Mailingliste wa-fkb (at) piratenpartei-hessen.de
    • Generelle Diskussionsliste der Piraten des Waldeck-Frankenberg-Kreises
    • Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
    • Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Waldeck-Frankenberg sind angehalten, hier angemeldet zu sein.
    • Archiv: Nein

§10 Weitere Kommunikation

  • 1. piraten-wa-fkb.de: Auf http://www.piraten-wa-fkb.de veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Waldeck-Frankenberg. Des Weiteren werden öffentliche Einladungen und weitere Neuigkeiten hier verbreitet.
  • 2. E-Mail-Adressen
    • vorstand (at) piraten-wa-fkb.de.de ist die E-Mail-Adresse für alle Vorstandsmitglieder.
    • vorsitzender (at) piraten-wa-fkb.de ist die E-Mail-Adresse für den 1. Vorsitzenden.
    • stellvertretender.vorsitzender (at) piraten-wa-fkb.de ist die E-Mail-Adresse für den 2. Vorsitzenden.
    • schatzmeister (at) piraten-wa-fkb.de ist die E-Mail-Adresse für den Schatzmeister
    • presse (at) piraten-wa-fkb.de ist die E-Mail-Adresse für Pressekontakte.