HE:Kreisverband Offenbach Land/Kreisparteitag/2014-1

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Kreisparteitag 2014-1

Organisatorisches

Einladung

Termin

Samstag, 15. März 2014, ab 14 Uhr

Veranstaltungsort

Bürgertreff Götzenhain
Adresse: Bleiswijker Straße 2, Dreieich-Götzenhain


Vorläufige Tagesordnung

  1. 14:00 Uhr Akkreditierung
  2. 14:30 Uhr Eröffnung der Versammlung durch die Vorsitzende
  3. Wahl der Versammlungsleitung, der Wahlleitung und der Protokollantin/des Protokollanten
  4. Nachwahl eines/einer Rechnungsprüfers/in
  5. Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes
  6. Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion
  7. Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
  8. Entlastung Schatzmeister auf Empfehlung der Rechnungsprüfer
  9. Entlastung Kreisvorstand
  10. Satzungsänderungsanträge
  11. Sach- und Programmanträge
  12. Wahl des Kreisvorstandes
  13. Wahl der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer
  14. Sonstiges

Bitte bringe zwecks Akkreditierung einen gültigen Personalausweis mit. Nach §11(3) der Satzung sind nur Mitglieder stimmberechtigt, soweit sie zum Zeitpunkt des Kreisparteitags mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind. Es besteht vor Ort die Möglichkeit, ausstehende Beiträge zu bezahlen oder einen Mitgliedsantrag zu stellen.

Termine für Anträge zum KPT
Sachanträge - 22.02.2014 - 23:59 Uhr
Satzungsänderungsanträge - 14.02.2014 - 23:59 Uhr
Alle Sach- und SÄ-Anträge müssen im wiki (siehe unten) zum Stichtag eingetragen sein!

Rechenschaftsberichte

  • ...

Geschäftsordnung

Wahlordnung

Kandidaten Parteitagsämter

Bitte Kandidatenvorschläge mit Realnamen inkl. Name der vorschlagenden Person eintragen. Bitte keine Kommentare zu den Vorschlägen hinterlassen.

Versammlungsleiter

  • Dein Vorschlag

Wahlleiter

  • Dein Vorschlag

Protokollant(en)

  • Dein Vorschlag

ggf. Wahlhelfer

  • ggf. Vorschlag 1

Kandidaten Vorstandsämter

Bitte Kandidatenvorschläge mit Realnamen inkl. Name der vorschlagenden Person eintragen. Bitte keine Kommentare zu den Vorschlägen hinterlassen.

Bitte beachten: Gemäß Satzung gehört auch der Vorsitzende der Kreistagsfraktion bzw. ein von der Fraktion gewählter Abgeordneter dieser Fraktion auch dem Kreisvorstand an.

Vorsitzender

Karlheinz Zoth, vorgeschlagen von Christoph Hampe 10:34, 11. Mär. 2014 (CET)

  • Dein Vorschlag

Schatzmeister

  • Uwe Löfflat, vorgeschlagen von Karlheinz Zoth 23:32, 10. Mär. 2014 (CET)
  • Dein Vorschlag

Generalsektretär

  • Yannick Schäfer, vorgeschlagen von Karlheinz Zoth 23:33, 10. Mär. 2014 (CET)
  • Dein Vorschlag

Beisitzer

  • André Wolski, vorgeschlagen von Karlheinz Zoth 23:34, 10. Mär. 2014 (CET)
  • Dein Vorschlag

Kandidaten Rechnungsprüfer

  • Dein Vorschlag

Satzungsänderungsanträge

SÄA-1

Antragssteller: Yannick Schäfer

In §16 wird "mindestens einmal monatlich" ersetzt durch "mindestens einmal im Quartal".

§16 Einberufung des Kreisvorstandes

ALT:

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig mindestens einmal monatlich oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:

  1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
  2. von einem Ortsverband

einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

NEU:

Alternative 1:

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig mindestens einmal im Quartal oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
  1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
  2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen

Alternative 2:

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig mindestens einmal pro Halbjahr oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
  1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
  2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Dein Antrag SÄA-X

ALT: Alten Text hier eintragen.

NEU: Neuen Text hier eintragen

Programmanträge

Dein Antrag PA-X

  • ...

sonstige Anträge

Dein Antrag SA-X

  • ...

Protokoll

  • ...