HE:Kreisverband Main-Taunus/Vorstand/GO2013

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Geschäftsordnung des Vorstands der Piratenpartei Deutschland,Kreisverband Main-Taunus
PIRATEN

§1 Allgemeines

1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, der Beschlüsse der Kreisparteitage und Urabstimmungen sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

4. Bei Beantwortung von Anfragen per E-Mail an den gesamten Vorstand (vorstand (at) piraten-mtk (Punkt) de) ist selbiger in CC zu setzen.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem übergeordneten und untergeordneten Gruppierungen und die Vorbereitung von Wahlen.

2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben und kann in Absprache auch eine Teilmenge davon eigenverantwortlich übernehmen. Zudem übernimmt er das Archiv und die Verwaltung der Pressearbeit.

3. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen.

4. 1. Beisitzer: Dem Beisitzer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Kreisverbands zu fördern und voranzutreiben. Zudem ist er für die Organisation von Parteiveranstaltungen zuständig.

5. 2. Beisitzer: Dem Beisitzer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Kreisverbands zu fördern und voranzutreiben. Zudem ist er für die Organisation von Parteiveranstaltungen zuständig.

§3 Entscheidungsfindung

1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit der absoluten Mehrheit der Vorstandsmitglieder getroffen. Hat die Basis bei einer Entscheidung, wie laut Satzung geregelt, eine Stimme beizutragen, gilt die Basisstimme wie ein zusätzliches temporäres Vorstandsmitglied.

2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.

3. Dringende Beschlüsse sind im E-Mail Umlaufverfahren möglich. Umlaufbeschlüsse sind auf der nächsten ordentlichen Sitzung zu protokollieren.

4. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.

5. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

  • E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piraten-mtk (Punkt) de)
  • persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung
  • per Eintrag in die TO im Piratenwiki oder im Piratenpad

6. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.

7. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen oder mehrere verantwortliche Vorstandsmitglieder für die Umsetzung

§4 Vorstandssitzungen

1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt.

2. Vorstandsitzungen finden mindestens einmal im Monat statt.

3. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten Vorstandsitzung bekannt.

4. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigtem Interesse berechtigt, eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einberufen.

5. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.

6. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und bis zur nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

§5 Tätigkeitsbericht

1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes. Der Vorstand entscheidet gemeinsam über die Aufnahme neuer Mitglieder und erhält regelmäßig kreisspezifische Auszüge aus der hessischen Mitgliederdatenbank.

2. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben alle Vorstandsmitglieder.

3. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden. Eine Datenschutzerklärung und eine höchstens 24 Monate zurückliegende Datenschutzschulung müssen vorhanden sein.

4. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

1. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende einzelverfügungsberechtigt.

2. Ist der Schatzmeister verhindert und hat den Vorsitzenden oder den stellvertretende Vorsitzenden als Vertreter bestimmt, so ist dies dem Vorstand anzuzeigen.

3. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Offizielle Kommunikationskanäle des Kreisverbandes

1. Mailingliste

  • Generelle Diskussionsliste der Kreispiraten
  • Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
  • Archiv: Bisher nicht
  • Sync: Unbegrenzt