HE:Kreisverband Main-Taunus/MTK KPT 2013.1

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- zum Kreisverband Main-Taunus

Kreisparteitag des Kreisverbandes MainTaunus 2013

Status

Dieses Ereignis ist abgeschlossen

Protokoll

Parteitagsprotokoll

Kassenprüfungsbericht

Organisation

Datum: 02.03.2013, ab 11.00 Uhr Akkreditierung, ab 12 Uhr Kreisparteitag

Ort: Bürgerzentrum Niederhöchstadt, Raum K4 (im Untergeschoss)

http://maps.google.de/maps/myplaces?hl=de&ll=50.158724,8.551298&spn=0.001352,0.00203&ctz=-60&t=h&z=19

Das Bürgerzentrum befindet sich südwestlich hinter dem Parkplatz. Erreichen kann man den Parplatz über die Straße "In den Weingärten".Einfach immer grade aus bis zu Ende fahren, nachdem man dort eingebogen ist.

Einladungen: ?

Streaming

  • unwahrscheinlich, mangels Anbindung

Sonstiges

  • Wir brauchen einen Laptop+Drucker für eventuelle geheime Wahlen
  • Wahlkabinen und Urnen
  • Beamer -> vor Ort fest installliert
  • Fahnen, Plakate, Deko (Gerhard)
  • Kaffee => vor Ort im Restaurant
  • Strom-/Verlängerungsleitungen (Gerhard)
  • Stimmzettel, Stimmkarten
  • Securebänder orange (Andre)

Tagesordnung

  • 11:00 Uhr: Aufbau und Akkreditierung
  • 12:00 Uhr: Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden
  • Abstimmung über die Zulassung von Gästen
  • Wahl des Protokollführers, des Versammlungsleiters und des Wahlleiters
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  • Abstimmung über die Geschäfts- und Wahlordnung
  • Abstimmung, ob der Parteitag gestreamt werden kann (optional)
  • Diskussion und Beschluss über Satzungsänderungen
  • Vorstellung der Rechenschaftsberichte des Vorstandes
  • Abstimmung über die Entlastung des Vorstands (optional)
  • Vorstandswahlen (optional)
  • Diskussion und Beschluss über Anträge
    • Programmanträge
    • Sonstige Anträge
  • Allgemeine Diskussion und offene Redeliste
  • Beendigung des Kreisparteitags durch den Versammlungsleiter
  • Ende der Versammlung und Abbau

Kandidaturen

Vorsitzender

Ernst Preussler 19:09, 23. Feb. 2013 (CET)

stellvertretender Vorsitzender

Dein Name?

Schatzmeister

Frank-H. Schäfer

1.Beisitzer

  • Gerhard Schwanz
  • Dein Name?

2.Beisitzer

Dein Name?


1.Kassenprüfer

Dein Name?

2.Kassenprüfer

Dein Name?

Veranstaltungsämter

Es werden noch Leute zur Durchführung des Kreisparteitages gesucht. Im Moment ist es noch nicht klar, ob alle Postionen besetzt sein müssen oder einzelne Piraten/Personen auch mehrere Ämter besetzen können.

Alle aufgeführten Ämter werden nur für den Kreisparteitag gebraucht. Ihr versaut Euch also nicht die restliche Freizeit im Jahr ;-)

Versammlungsleiter

Semon

Wahlleiter

Sascha Neugebauer

Wahlhelfer 1

Andre

Protokollant

Holger König

Tätigkeits- und Rechenschaftsberichte

Vorstand

Anträge

Satzungsänderungen

Satzungsänderungsanträge Pad

SÄA-01

Zwei-Drittel-Mehrheit bei Satzungsänderungsanträgen

Text

Alte Fassung:

§ 19 Satzungsänderungen

(1) Ausschließlich Mitglieder des Kreisverbandes Main-Taunus dürfen Satzungsänderungsanträge stellen.

(2) Anträge auf Satzungsänderung des Kreisverbandes sind unter Einhaltung der Antragsfrist in Textform einzureichen.

(3) Die Annahme einer Satzungsänderung bedarf der Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Neue Fassung:

§ 19 Satzungsänderungsanträge

(1) Ausschließlich Mitglieder des Kreisverbandes Main-Taunus dürfen Satzungsänderungsanträge stellen.

(2) Anträge auf Satzungsänderung des Kreisverbandes sind unter Einhaltung der Antragsfrist in Textform einzureichen.

(3) Die Annahme einer Satzungsänderung bedarf mindestens doppelt so vieler Ja- wie Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt.

Diff:

(3) Die Annahme einer Satzungsänderung bedarf der Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

(3) Die Annahme einer Satzungsänderung bedarf mindestens doppelt so vieler Ja- wie Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt.

Begründung

Die bisherige Hürde war zu hoch und ist auch nicht mit den üblichen Gepflogenheiten bei Satzungen innerhalb der Piratenpartei vertretbar. Die übliche 2/3-Mehrheit (doppelt so viel Ja wie Nein-Stimmen wird nun verwendet)

Antragsteller

--Buccaneerps 20:40, 27. Feb. 2013 (CET)

SÄA-02

Urabstimmung

Text

Alte Fassung:

§ 21 Urabstimmung

(1) Zu grundsätzlichen Fragen der Organisation, der Satzung oder der Programmatik der Partei ist eine Urabstimmung möglich.

(2) Eine Urabstimmung findet statt auf Antrag

1. des Kreisvorstandes oder

2. von mehr als zweimal der Wurzel der Anzahl der Kreisverbandsmitglieder zum Ende des Vormonats.

(3) Der Antrag muss eine Sachverhaltsdarstellung und eine Frage enthalten, die mit "Ja", Nein" oder "Enthaltung" beantwortet werden kann.

(4) Die Antragsstellung in Textform ist ausreichend.

(5) Die Urabstimmung wird vom Kreisvorstand innerhalb von 30 Tagen organisiert und durchgeführt.

(6) Die Durchführung ist möglich als Urnen- oder Briefwahl, sofern die Dauer der Urabstimmung mindestens 7 Tage beträgt.

(7) Mehrere Anträge können in einer Urabstimmung zusammengefasst werden.

(8) Ein Antrag ist angenommen, wenn mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen mit "Ja" gestimmt haben.

(9) Das Ergebnis wird in Textform veröffentlicht.

Neue Fassung:

§ 21 Urabstimmung

(1) Zu grundsätzlichen Fragen der Organisation, der Satzung oder der Programmatik der Partei ist eine Urabstimmung möglich.

(2) Eine Urabstimmung findet statt auf Antrag

1. des Kreisvorstandes oder

2. von mehr als zweimal der Wurzel der Anzahl der Kreisverbandsmitglieder zum Ende des Vormonats.

(3) Der Antrag muss eine Sachverhaltsdarstellung, eine Antragskategorie (Satzungsänderung, Programm, Position, Konzept, Sonstiges) und eine Frage enthalten, die mit "Ja", Nein" oder "Enthaltung" beantwortet werden kann.

(4) Die Antragsstellung in Textform ist ausreichend.

(5) Die Urabstimmung wird vom Kreisvorstand innerhalb von 30 Tagen organisiert und durchgeführt.

(6) Die Durchführung ist möglich als Urnen-, Brief- oder Internetwahl, sofern die Dauer der Urabstimmung mindestens 7 Tage beträgt.

(7) Mehrere Anträge können in einer Urabstimmung zusammengefasst werden.

(8) Ein Antrag ist angenommen, wenn die nach Antragskategorie in den Paragraphen §13 und §19 bis §20 beschriebenen erforderlichen Mehrheiten erreicht werden.

(9) Das Ergebnis wird in Textform veröffentlicht.

Diff:

(3) Der Antrag muss eine Sachverhaltsdarstellung und eine Frage enthalten, die mit "Ja", Nein" oder "Enthaltung" beantwortet werden kann.

(3) Der Antrag muss eine Sachverhaltsdarstellung, eine Antragskategorie (Satzungsänderung, Programm, Position, Konzept, Sonstiges) und eine Frage enthalten, die mit "Ja", Nein" oder "Enthaltung" beantwortet werden kann.

(6) Die Durchführung ist möglich als Urnen- oder Briefwahl, sofern die Dauer der Urabstimmung mindestens 7 Tage beträgt.

(6) Die Durchführung ist möglich als Urnen-, Brief- oder Internetwahl, sofern die Dauer der Urabstimmung mindestens 7 Tage beträgt.

(8) Ein Antrag ist angenommen, wenn mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen mit "Ja" gestimmt haben.

(8) Ein Antrag ist angenommen, wenn die nach Antragskategorie in den Paragraphen §13 und §19 bis §20 beschriebenen erforderlichen Mehrheiten erreicht werden.

Begründung

Die Antragskategorie sollte Bestandteil des Antrags sein. Wir lassen auch die Internetwahl schon zu, auch wenn wir noch kein geeignetes Mittel dazu haben. Dadurch können wir aber daran arbeiten und bei Fertigstellung es sofort einsetzen. Je nach Antragskategorie sollten auch für die Urwahl die Anforderungen gelten, also normale Anträge einfache Mehrheit, SÄA 2/3-Mehrheit etc.

Antragsteller

--Buccaneerps 20:40, 27. Feb. 2013 (CET)

SÄA-03 Alternative 1

Zwei-Drittel-Mehrheit bei Programmanträgen

Text

Alte Fassung:

§ 20 Programmänderungen

(1) Ausschließlich Mitglieder des Kreisverbandes Main-Taunus dürfen Programmanträge stellen.

(2) Anträge auf Programmänderungen des Kreisverbandes sind unter Einhaltung der Antragsfrist in Textform einzureichen. Änderungen und Dringlichkeitsanträge sind nach den Vorgaben des §12 zulässig.

(3) Die Annahme eines Programmantrages bedarf der Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Neue Fassung:

§ 20 Programmänderungen

(1) Ausschließlich Mitglieder des Kreisverbandes Main-Taunus dürfen Programmanträge stellen.

(2) Anträge auf Programmänderungen des Kreisverbandes sind unter Einhaltung der Antragsfrist in Textform einzureichen. Änderungen und Dringlichkeitsanträge sind nach den Vorgaben des §12 zulässig.

(3) Die Annahme eines Programmantrages bedarf mindestens doppelt so vieler Ja- wie Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt.

Diff:

(3) Die Annahme einer Programmantrages bedarf der Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

(3) Die Annahme einer Programmantrages bedarf mindestens doppelt so vieler Ja- wie Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt.

Begründung

Die bisherige Hürde war zu hoch und ist auch nicht mit den üblichen Gepflogenheiten bei Satzungen innerhalb der Piratenpartei vertretbar. Die übliche 2/3-Mehrheit (doppelt so viel Ja wie Nein-Stimmen wird nun verwendet)

Antragsteller

--Buccaneerps 20:40, 27. Feb. 2013 (CET)

SÄA-03 Alternative 2 (2 Optionen)

Neues Konzept bei Programmanträgen

Text

Alte Fassung:

§ 20 Programmänderungen

(1) Ausschließlich Mitglieder des Kreisverbandes Main-Taunus dürfen Programmanträge stellen.

(2) Anträge auf Programmänderungen des Kreisverbandes sind unter Einhaltung der Antragsfrist in Textform einzureichen. Änderungen und Dringlichkeitsanträge sind nach den Vorgaben des §12 zulässig.

(3) Die Annahme eines Programmantrages bedarf der Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Neue Fassung:

§ 20 Programm-, Positions- und Konzeptanträge

(1) Die politischen Forderungen des Kreisverbandes (Programm) werden in Programmpunkte, Positionen und Konzepte unterteilt.

a) Programmpunkte werden aktiv beworben, unterstützt und auch nach einem gegenteiligen Bürgerentscheid durch den Kreisverband vertreten.

b) Positionen sind Empfehlungen an die Parteimitglieder und die Wähler. Sie werden nach einem gegenteiligen Bürgerentscheid aus dem Programm gestrichen.

c) Konzepte sind Ideen und Strategien für gesellschaftliche Probleme oder konkrete Umsetzungsvorschläge zu Programmpunkten bzw. Positionen. Es kann im Programm sich widersprechende Konzepte geben.

(2) Ausschließlich Mitglieder des Kreisverbandes Main-Taunus dürfen Programm-, Positions- und Konzeptanträge stellen.

(3) Anträge auf Programm-, Positions- und Konzeptänderungen des Kreisverbandes sind unter Einhaltung der Antragsfrist in Textform einzureichen. Änderungen und Dringlichkeitsanträge sind nach den Vorgaben des §12 zulässig.

(4) Der Antragsteller entscheidet, ob ein Antrag als Programm-, Positions- oder Konzeptantrag abgestimmt wird. Liegt keine Willensbekundung vor, wird ein Antrag als Positionsantrag abgestimmt.

(5) Die Annahme eines Programmantrags bedarf mindestens (viermal / neunmal) so vieler Ja- wie Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei einer Ablehnung des Antrags wird dieser sofort als Positionsantrag wie unter Absatz (6) beschrieben abgestimmt.

(6) Die Annahme eines Positionsantrags bedarf mindestens zweimal so vieler Ja- wie Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt.

(7) Die Annahme eines Konzeptantrages bedarf mehr Ja- als Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt.

(8) Bereits vor Inkrafttreten dieses Paragraphen bestehende Bestandteile des Programms gelten als Positionen.

Diff:

Prinzipiell ein neuer Paragraph.

Begründung

Dies ist die Umsetzung eines ganz neuen Konzepts, was sogar Bürgerentscheide in unsere Satzung integriert: Wir unterscheiden also zwischen "Kerndingen", die für uns nur unter Piraten verhandelbar sind und Positionen, bei denen wir - wenn möglich - Bürgerentscheide fordern und uns dann dem Ergebnis auch anpassen sowie Konzepten, die mit einfacher Mehrheit als "Details" aufgenommen werden können.

Antragsteller

--Buccaneerps 20:40, 27. Feb. 2013 (CET)

SÄA-04

Kassenprüfer

Text

Alte Fassung:

§18 Kassenprüfer

(1) Über den Kreisparteitag sind zwei Kassenprüfer für die Dauer einer Amtsperiode zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich kor­rekte Mittelverwendung festzustellen.

(2) Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben den Kreisparteitag über das Ergeb­nis der Kassenprüfung zu unterrichten.

(3) Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte der Partei sein.

Neue Fassung:

§18 Kassenprüfer

(1) Über den Kreisparteitag sind zwei Kassenprüfer für die Dauer einer Amtsperiode zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße, zweckgemäße und steuerlich kor­rekte Mittelverwendung festzustellen.

(2) Die Kassenprüfer haben den Kreisparteitag über das Ergeb­nis der Kassenprüfung zu unterrichten.

(3) Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte der Partei sein.

Diff:

(1) Über den Kreisparteitag sind zwei Kassenprüfer für die Dauer einer Amtsperiode zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße, zweckgemäße und steuerlich kor­rekte Mittelverwendung festzustellen.

(2) Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben den Kreisparteitag über das Ergeb­nis der Kassenprüfung zu unterrichten.

(3) Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte der Partei sein.

Begründung

a. Der zu streichende Satz widersprach der im Punkt (1) festgelegten "satzungsmässigen Mittelverwendung".

b. Gleichzeitig ist es sogar notwendig das "zweckgemäße" festzustellen, insbesondere in Fällen der zweckgebundenen Mitteln (zweckgebundene Spenden, Zuschüsse, etc)

Antragsteller

Tibor Kysel

SÄA-05

Buchführung und Kassenprüfung

Text

Alte Fassung:

§ 24 Buchführung und Kassenprüfung

(1) Der Kreisschatzmeister hat für ordnungsgemäße Buchführung und Belegführung Sorge zu tra­gen.

(2) Er ist verpflichtet, jedem einzelnen der vom Kreisparteitag gewählten Kassenprüfer jederzeit vollen Einblick in die Buchhaltung des Kreisvorstandes zu gewähren.

(3) Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres und vor Wahlen eines neuen Vorstandes ist von den zwei Kassenprüfern die Kassen- und Rechnungsführung des Kreisverbandes sachlich und formal zu prüfen. Sie dürfen dem Kreisvorstand nicht angehören. Über alle Kassen- und Rechnungsprü­fungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Kassenprüfern zu unterschreiben und unver­züglich von ihnen dem geschäftsführenden Kreisvorstand vorzulegen ist. Die Niederschrift ist zehn Jahre bei den Akten aufzubewahren.

(4) Der Kreisvorstand ist berechtigt Finanzgebaren und Kassenverhältnisse bei den Untergliederun­gen durch von ihm Beauftragte überprüfen zu lassen.

Neue Fassung:

§ 24 Buchführung und Kassenprüfung

(1) Der Schatzmeister hat für ordnungsgemäße Buchführung und Belegführung Sorge zu tra­gen.

(2) Er ist verpflichtet, jedem einzelnen der vom Kreisparteitag gewählten Kassenprüfer jederzeit vollen Einblick in die Buchhaltung des Kreisvorstandes zu gewähren.

(3) Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres und vor Wahlen eines neuen Vorstandes ist von den Kassenprüfern die Kassen- und Rechnungsführung des Kreisverbandes im Rahmen den ihnen in §18 festgelegten Aufgaben zu prüfen. Über alle Kassen- und Rechnungsprü­fungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Kassenprüfern zu unterschreiben und unver­züglich von ihnen dem Vorstand vorzulegen ist. Die Niederschrift ist zehn Jahre bei den Akten aufzubewahren.

(4) Der Vorstand ist berechtigt Finanzgebaren und Kassenverhältnisse bei den Untergliederun­gen durch von ihm Beauftragte überprüfen zu lassen.

Diff:

§ 24 Buchführung und Kassenprüfung

(1) Der KreisSchatzmeister hat für ordnungsgemäße Buchführung und Belegführung Sorge zu tra­gen.

(2) Er ist verpflichtet, jedem einzelnen der vom Kreisparteitag gewählten Kassenprüfer jederzeit vollen Einblick in die Buchhaltung des Kreisvorstandes zu gewähren.

(3) Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres und vor Wahlen eines neuen Vorstandes ist von den zwei Kassenprüfern die Kassen- und Rechnungsführung des Kreisverbandes sachlich und formal im Rahmen den ihnen in §18 festgelegten Aufgaben zu prüfen. Sie dürfen dem Kreisvorstand nicht angehören. Über alle Kassen- und Rechnungsprü­fungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Kassenprüfern zu unterschreiben und unver­züglich von ihnen dem geschäftsführenden KreisVorstand vorzulegen ist. Die Niederschrift ist zehn Jahre bei den Akten aufzubewahren.

(4) Der KreisVorstand ist berechtigt Finanzgebaren und Kassenverhältnisse bei den Untergliederun­gen durch von ihm Beauftragte überprüfen zu lassen.

Begründung

a. die Anzahl regelt §18. EIne Änderung der Zahl in §18 würde auch Notwendigkeit einer Änderung von §24 immer nach sich ziehen müssen. Unnötig.

b. Verweis auf §18 ist sinnvoller damit sich hier die Aufgaben nicht widersprechen

c. es gibt keinen "geschäftsführenden" Vorstand. Daher ist dieses adjektiv zu streichen.

d. Der Satz "Sie dürfen ..." wiederholt sich. Es steht schon im §18 Abs.3

Antragsteller

Tibor Kysel

Programmanträge

PA-Vorlage

Text

Modul 1

Modul 2

Modul 3

Begründung

Antragsteller

?

Sonstige Anträge

Wenn es welche gibt bitte hier eintragen oder hierher verlinken.


Antragsvorlage

Text

Modul 1

Modul 2

Modul 3

Begründung

Antragsteller

?

Wahl- und Geschäftsordnung

Teilnehmerliste

Bitte beachte, dass laut Satzung nur Mitglieder, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag am Kreisparteitag mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind, auf dem Kreisparteitag stimmberechtigt sind.

Anmerkung: Es ist beim Kreisparteitag möglich, seinen Mitgliedsbeitrag an der "Abendkasse" zu bezahlen. Darüber hinaus ist es auch möglich, am Tag des Kreisparteitages Mitglied bei der Piratenpartei Maintaunus zu werden.

Um eventuelle Unstimmigkeiten bei der Bezahlung zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Kopie der Überweisung mitzubringen.

  • Ich komme
    • cornel
    • Gerhard Schwanz
    • Andre
    • Tibor
    • René
    • Sabrina
    • Frank
    • Timo (Spät Abends aus Köln wiedergekommen - wenn ich morgen fit genug bin, bin ich da :) )
    • NAME
  • Ich komme vielleicht
    • NAME
  • Ich komme definitiv nicht
    • NAME