HB:SÄA 2014.1/Klarstellung Wortlaut § 12 IV

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Volker Menge.

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Titel = Klarstellung Wortlaut § 12 IV
Änderungsantrag Nr.
(bitte nicht selbst eingetragen)
Beantragt von
Volker Menge
Betrifft
HB:Satzung / § 12 Absatz 4
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:

§ 12 Abs. 4 hat folgenden Wortlaut:
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden einmal im Jahr vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.“

Begründung

Dieser Antrag enthält keine Satzungsänderung im eigentlichen Sinne, da es lediglich um eine Bestätigung des Wortlautes handelt. Es besteht nämlich eine Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Antragstext und der (fristgerecht) eingereichten, geänderten Antragsversion. Durch die protokollierten Dokumentationen zum letzten LPT ist nicht eindeutig erkennbar, dass der obige Wortlaut dort beschlossen wurde. Der Antrag dient daher nur der Klarstellung.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

§ 12 Abs. 4
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden einmal im Jahr vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.


Gleichbleibende Fassung

§ 12 Abs. 4
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden einmal im Jahr vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Volker Menge
  2. Freak|kaerF 17:49, 23. Aug. 2014 (CEST)
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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